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Häufig gestellte Fragen

Für viele Aktivitäten (Buchungen, Abschlüsse oder Bestellungen) bei CHECK24 erhalten Sie Punkte. 1 CHECK24 Punkt entspricht 0,01 €. Für die Anmeldung zum Punkte Programm erhalten Sie 500 CHECK24 Willkommenspunkte (= 5 €) geschenkt. Sie können sich hier zum CHECK24 Punkte Programm anmelden.

Ihre Punkte können Sie im Bereich Shopping einlösen, sobald zusätzlich zu den Willkommenspunkten eine bestätigte CHECK24 Punktebuchung vorliegt. Alternativ können Sie sich Ihre Punkte ab einem Punkteguthaben von 2.000 Punkten (= 20 €) auf Ihr Konto auszahlen lassen.

 

Der einfachste Weg zu Ihrem Gutschein führt über die Teilnahme am CHECK24 Punkte Programm. Sie werden als Premiumkunde von CHECK24 über aktuelle Aktionen informiert und erhalten exklusive Gutscheine. Legen Sie bitte hier Ihr persönliches CHECK24 Kundenkonto an. In Ihrem Kundenkonto können Sie sich anschließend für das CHECK24 Punkte Programm anmelden.

 

Spezielle Einkaufsgutscheine (einlösbar bei CHECK24 Shopping) werden sofort mit dem Warenwert verrechnet. Generell werden CHECK24 Gutscheine nach den jeweils gültigen Teilnahmebedingungen ausgezahlt. Ausschlaggebend ist, dass der Abschluss mit dem neuen Anbieter bzw. Versorger zustande kommt und nicht storniert oder widerrufen wird (Details finden Sie unter den jeweiligen Teilnahmebedingungen). Sie erhalten spätestens sechs Monate nach dem Beginn der beantragten Leistung eine Rückmeldung. Der Betrag wird bei positivem Ausgang per Überweisung ausgezahlt. Ist uns Ihre Bankverbindung nicht bekannt, wird diese automatisiert per E-Mail erfragt.

 

Um sicherzustellen, dass Sie den Gutschein einlösen können, folgen Sie bitte unbedingt dem Link aus Ihrer E-Mail. In der E-Mail erhalten Sie ebenso genaue Informationen, wo Sie den Gutschein einlösen können.

 

Die Überprüfung der Daten kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, da wir teilweise auf die Auskunft des jeweiligen Anbieters angewiesen sind.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine nachträgliche Gutscheinnutzung aus technischen Gründen nicht möglich ist. Auch nachträglich auf Post-/PDF-Anträgen vermerkte Gutscheincodes können nicht berücksichtigt werden.

Auch sind Gutscheine leider nicht übertragbar. Nur die in der Gutschein-E-Mail angeschriebene Person kann den Gutschein verwenden.

Sollte es dennoch zu starken Verzögerungen bei der Gutschrift kommen, reichen Sie Ihre Anfrage gerne über das Feedbackformular auf dieser Seite ein. Wir werden Ihr Anliegen dann schnellstmöglich prüfen.