Karenzfrist bei der Reiseversicherung: Wann beginnt der Stornoschutz?

Die Reiseversicherung ist abgeschlossen, doch gilt der Stornoschutz damit sofort? Nicht immer. Bei manchen Tarifen müssen bestimmte Karenz- oder Wartefristen eingehalten werden. Wer die Versicherung zu spät abschließt oder den Versicherungsbeginn ungünstig wählt, ist bei der nächsten Reise möglicherweise noch nicht gegen Stornokosten abgesichert.

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Kurz zusammengefasst:

  • Bei manchen Reiseversicherungen greift der Stornoschutz nicht unmittelbar nach Versicherungsbeginn.
  • Je nach Versicherer und Tarif können unterschiedliche Karenz- oder Wartefristen gelten.
  • Der Versicherungsbeginn sollte deshalb nicht automatisch auf den ersten Reisetag gelegt werden.
  • Bei CHECK24 werden Sie bereits während des Abschlusses auf relevante Fristen hingewiesen und erhalten eine konkrete Empfehlung für den passenden Versicherungsbeginn.

Was bedeutet eine Karenz- oder Wartefrist bei der Reiseversicherung?

Eine Karenz- oder Wartefrist bezeichnet einen Zeitraum, in dem nach Versicherungsabschluss oder Versicherungsbeginn noch kein oder nur eingeschränkter Schutz für bestimmte Leistungen besteht. Ob eine solche Frist gilt und wie lange sie dauert, hängt vom Versicherer und Tarif ab.

Beim Reisestorno ist das besonders wichtig: Der Versicherungsfall tritt typischerweise bereits vor Reiseantritt ein. Müssen Sie beispielsweise wegen einer unerwarteten Erkrankung eine gebuchte Reise absagen, muss der Stornoschutz zu diesem Zeitpunkt bereits wirksam sein.

Neben Karenz- oder Wartefristen können Versicherer auch besondere Abschlussfristen für bereits gebuchte Reisen vorsehen. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Eine Abschlussfrist legt fest, bis wann Sie die Versicherung nach der Reisebuchung abschließen müssen.

Wann sollte der Stornoschutz beginnen?

Sanduhr auf einem Kalender

Versicherungsbeginn und Reisebeginn sind nicht dasselbe. Der Versicherungsbeginn legt fest, ab wann der vereinbarte Versicherungsschutz besteht. Der Reisebeginn bezeichnet dagegen den Tag, an dem Sie tatsächlich verreisen.

Wer den Versicherungsbeginn erst auf den ersten Urlaubstag legt, kann beim Stornoschutz eine wichtige Phase übersehen: die Zeit zwischen Reisebuchung und Abreise. Tritt in diesem Zeitraum ein versicherter Stornogrund ein, kann es sein, dass die Versicherung noch nicht leistet.

Beispiel

Sie buchen im Mai einen Urlaub für August und schließen eine Jahresreiseversicherung ab. Als Versicherungsbeginn wählen Sie jedoch erst den ersten Urlaubstag. Müssen Sie die Reise bereits im Juli aus einem versicherten Grund stornieren, kann der Stornoschutz zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestehen.

CHECK24 Hinweis

CHECK24 weist Sie während des Abschlusses transparent auf relevante Karenz- und Wartefristen des gewählten Tarifs hin. Zusätzlich erhalten Sie eine konkrete Empfehlung für den Versicherungsbeginn. So können Sie den Startzeitpunkt passend zu Ihrer nächsten Reise wählen und vermeiden, dass der Stornoschutz aufgrund einer Wartefrist noch nicht greift.

Wie lange dauert die Wartefrist?

Eine einheitliche Wartefrist gibt es nicht. Bei manchen Tarifen beträgt die Wartefrist beispielsweise 10 Tage. Die genaue Dauer richtet sich jedoch nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Gerade wenn Ihre nächste Reise bereits gebucht ist oder kurz bevorsteht, sollten Sie deshalb auf die geltenden Fristen achten.

Prüfen Sie vor allem:

ab wann der Versicherungsschutz beginnt

ob eine Karenz- oder Wartefrist gilt

ob für bereits gebuchte Reisen besondere Abschlussfristen bestehen

ob Ihre nächste Reise bereits vom Stornoschutz erfasst wird

Was können Sie tun, wenn der Stornoschutz noch nicht gilt?

Müssen Sie Ihre Reise stornieren, obwohl der Stornoschutz aufgrund einer Karenz- oder Wartefrist noch nicht greift, werden die Stornokosten in der Regel nicht von der Versicherung übernommen. Stornieren Sie die Reise dennoch möglichst rasch, da die Kosten häufig steigen, je näher der Reisebeginn rückt.

Prüfen Sie außerdem, ob eine kostenlose Umbuchung oder eine Gutschrift möglich ist. Auch ein bereits bestehender Reiseschutz, beispielsweise über eine Kreditkarte, kann je nach Versicherungsbedingungen greifen.

CHECK24 Hinweis

Warten Sie mit der Stornierung nicht, bis die Karenz- oder Wartefrist vorbei ist. Wenn der Grund für die Stornierung während dieser Frist eintritt, besteht dafür in der Regel kein Versicherungsschutz. Auch eine spätere Stornierung ändert daran nichts.

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Anabelle Jäger, BA

Online-Redakteurin

Anabelle hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft studiert und bringt fundierte Erfahrung aus Werbe- und PR-Agenturen mit. Sie bereitet anspruchsvolle Themen aus den Bereichen Finanzen, Versicherungen, Energie und Reisen verständlich auf und stellt sicher, dass Sie alle wichtigen Informationen für unsere Vergleiche erhalten.

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