Was deckt eine Reiseversicherung ab?

Eine Erkrankung kurz vor dem Urlaub, ein Unfall im Ausland oder ein vorzeitiger Reiseabbruch können schnell hohe Kosten verursachen. Eine Reiseversicherung schützt Sie vor verschiedenen finanziellen Risiken vor und während der Reise. Entscheidend ist jedoch, welche Leistungen enthalten sind und unter welchen Voraussetzungen der Versicherungsschutz greift.

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Kurz zusammengefasst:

  • Eine Reiseversicherung kann unter anderem Stornokosten, medizinische Behandlungen im Ausland und Kosten bei einem Reiseabbruch übernehmen.
  • Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nur für Ereignisse und Leistungen, die im gewählten Tarif enthalten sind.
  • Besonders wichtig ist, ob ein Ereignis unerwartet eingetreten oder bereits vorhersehbar war.
  • Vorerkrankungen, grobe Fahrlässigkeit, Alkoholeinfluss, Risikosport oder Reisewarnungen können den Versicherungsschutz einschränken.

Welche Schäden und Kosten übernimmt eine Reiseversicherung?

Eine Reiseversicherung besteht häufig aus mehreren Bausteinen, die unterschiedliche Risiken absichern. Welche Leistungen enthalten sind und bis zu welcher Höhe Kosten übernommen werden, hängt vom gewählten Versicherungsschutz und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

Reisestornoversicherung
Reisestornoversicherung

Übernimmt vereinbarte Stornokosten, wenn Sie eine Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können.

Reiseabbruchversicherung
Reiseabbruchversicherung

Kann zusätzliche Rückreisekosten und Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen übernehmen, wenn Sie einen bereits begonnenen Urlaub aus einem versicherten Grund vorzeitig beenden müssen.

Reisekrankenversicherung
Reisekrankenversicherung

Übernimmt je nach Tarif beispielsweise Arzt- und Krankenhauskosten, Medikamente sowie einen versicherten medizinischen Rücktransport nach Österreich.

Reisegepäckversicherung
Reisegepäckversicherung

Kann bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Reisegepäcks leisten. Für Wertsachen oder unbeaufsichtigtes Gepäck gelten häufig besondere Bedingungen.

Reiseunfallversicherung
Reiseunfallversicherung

Bietet finanziellen Schutz bei versicherten Unfällen auf Reisen, vor allem bei dauerhafter Invalidität oder im Todesfall.

Reisehaftpflichtversicherung
Reisehaftpflichtversicherung

Schützt vor Schadenersatzforderungen, wenn Sie im Ausland Dritten einen Schaden zufügen, etwa an Personen oder Sachen.

Reise-Assistance
Reise-Assistance

Unterstützt Sie bei Notfällen während der Reise, beispielsweise bei der Organisation medizinischer Hilfe oder der Vermittlung von Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern im Ausland.

Wann zahlt eine Reiseversicherung?

Eine Reiseversicherung zahlt nicht automatisch bei jedem Problem, das vor oder während einer Reise auftritt. Entscheidend ist, ob das Ereignis vom gewählten Tarif versichert ist und die Voraussetzungen für eine Leistung erfüllt sind.

Eine wichtige Rolle spielt dabei, ob ein Ereignis unerwartet eingetreten ist.

CHECK24 Wissen

Was bedeutet „unerwartet“?

Als unerwartet gelten grundsätzlich Ereignisse, mit denen bei Abschluss der Versicherung beziehungsweise Reisebuchung nicht gerechnet werden konnte. Die genaue Beurteilung richtet sich jedoch nach den Versicherungsbedingungen.

Typische versicherte Ereignisse können je nach Tarif beispielsweise sein:

  • eine plötzlich auftretende schwere Erkrankung
  • ein unerwarteter Unfall
  • ein unvorhersehbarer Notfall im nahen Familienkreis
  • erhebliche Schäden am Eigentum, etwa durch Brand oder Einbruch
  • bestimmte unerwartete berufliche Ereignisse
  • das Nichtbestehen bestimmter wichtiger Prüfungen

Beispiel

Drei Tage vor Ihrer Reise brechen Sie sich bei einem Unfall den Fuß und können den Urlaub nicht antreten. Ist eine Unfallverletzung als Stornogrund versichert, übernimmt die Reisestornoversicherung die vereinbarten Stornokosten.

Anders kann es aussehen, wenn bereits vor Abschluss der Versicherung feststand, dass Sie sich während des geplanten Reisezeitraums einer medizinischen Behandlung unterziehen müssen. Ein solches Ereignis ist vorhersehbar und daher in der Regel nicht als unerwarteter Stornogrund versichert.

Wann zahlt die Reiseversicherung nicht?

Neben den versicherten Leistungen enthalten Reiseversicherungen auch Ausschlüsse. Sie legen fest, in welchen Situationen die Versicherung keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbringt.

Vorerkrankungen

Eine bereits bestehende Erkrankung bedeutet nicht automatisch, dass überhaupt kein Versicherungsschutz besteht. Allerdings können bekannte Erkrankungen oder Beschwerden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert sein.

Relevant kann beispielsweise sein, ob eine Erkrankung bereits vor Reiseantritt bekannt war, behandelt wurde oder unerwartet akut wird.

Beispiel

Eine Erkrankung wird bereits vor der Reise ärztlich behandelt und eine Verschlechterung ist absehbar. Müssen Sie deshalb Ihre Reise absagen, kann der Versicherer die Übernahme der Stornokosten ablehnen.

Grobe Fahrlässigkeit und Alkohol

Auch das eigene Verhalten kann sich auf den Versicherungsschutz auswirken. Wenn Sie einen Schaden grob fahrlässig verursachen, kann die Versicherungsleistung eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Ähnliches gilt bei Alkoholeinfluss. Nicht jeder Schaden nach Alkoholkonsum ist automatisch ausgeschlossen. Ausschlaggebend sind die konkreten Umstände und die Versicherungsbedingungen.

Risiko- und Extremsport

Tauchen, Klettern, Motorsport oder andere risikoreiche Aktivitäten sind nicht bei jeder Reiseversicherung automatisch im gleichen Umfang versichert. Bestimmte Sportarten können ausgeschlossen sein oder einen zusätzlichen Versicherungsschutz erfordern.

Planen Sie einen Aktivurlaub, sollten Sie deshalb darauf achten, ob die gewünschten Sportarten im Tarif enthalten sind.

Reisen trotz Reisewarnung

Auch eine offizielle Reisewarnung kann für den Versicherungsschutz relevant sein. Reisen Sie trotz einer bestehenden Reisewarnung in ein betroffenes Gebiet, können bestimmte Ereignisse oder Leistungen ausgeschlossen sein.

Ob Versicherungsschutz besteht, hängt unter anderem von der konkreten Reisewarnung und dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung ab.

Welche Missverständnisse gibt es bei Reiseversicherungen?

Beim Versicherungsschutz kommt es häufig zu falschen Erwartungen. Besonders diese Punkte sollten Sie kennen:

„Eine Reiseversicherung deckt automatisch alles ab.“

Nein. Welche Schäden und Kosten versichert sind, hängt von den enthaltenen Versicherungsbausteinen und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

„Wenn ich krank werde, zahlt die Versicherung immer.“

Nicht unbedingt. Bei bereits bekannten Erkrankungen oder Beschwerden können besondere Voraussetzungen oder Ausschlüsse gelten.

„Mit der e-card brauche ich keine Reisekrankenversicherung.“

Die e-card bietet in vielen europäischen Ländern eine wichtige Grundabsicherung, übernimmt aber nicht alle Kosten. Ein medizinischer Rücktransport nach Österreich ist beispielsweise nicht über die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) abgedeckt.

„Mein Gepäck ist bei jedem Verlust versichert.“

Nein. Bei Wertsachen, unbeaufsichtigtem Gepäck oder bestimmten Situationen können Einschränkungen und Höchstgrenzen gelten.

„Jede Sportart ist automatisch versichert.“

Nicht zwingend. Bei Risiko- und Extremsportarten können besondere Bedingungen oder Ausschlüsse gelten.

„Eine Reisewarnung hat keinen Einfluss auf meine Versicherung.“

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Eine Reisewarnung kann je nach Tarif und Situation Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.

Worauf sollten Sie beim Versicherungsschutz achten?

Nicht jede Reiseversicherung bietet denselben Leistungsumfang. Achten Sie vor dem Abschluss insbesondere auf:

  • die enthaltenen Versicherungsbausteine
  • die versicherten Ereignisse
  • Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen
  • ausreichend hohe Versicherungssummen
  • einen möglichen Selbstbehalt
  • Regelungen zu bestehenden Erkrankungen
  • den medizinischen Rücktransport
  • Versicherungsschutz bei geplanten Sportarten
  • Regelungen bei Reisewarnungen
CHECK24 Hinweis

Achten Sie beim Vergleich nicht nur darauf, welche Leistungen genannt werden, sondern auch darauf, unter welchen Voraussetzungen sie gelten. Zwei Reiseversicherungen können ähnliche Leistungen enthalten, sich aber bei Ausschlüssen, Versicherungssummen und Selbstbehalten deutlich unterscheiden.

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Anabelle Jäger, BA

Online-Redakteurin

Anabelle hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft studiert und bringt fundierte Erfahrung aus Werbe- und PR-Agenturen mit. Sie bereitet anspruchsvolle Themen aus den Bereichen Finanzen, Versicherungen, Energie und Reisen verständlich auf und stellt sicher, dass Sie alle wichtigen Informationen für unsere Vergleiche erhalten.

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