Neue Stromnetzentgelte 2027: Was ändert sich für Haushalte?
Ab 2027 gelten in Österreich neue Regeln für die Stromnetzentgelte. Die E-Control möchte damit eine gleichmäßigere Nutzung der Stromnetze fördern und Haushalten mehr Möglichkeiten geben, ihre Netzkosten zu senken. Künftig soll nicht mehr nur entscheidend sein, wie viel Strom Sie verbrauchen, sondern auch, wann und wie viel Strom Sie gleichzeitig benötigen. Erfahren Sie, welche Änderungen geplant sind und wie Sie davon profitieren können.
Kurz zusammengefasst:
- Die neue Netzentgeltstruktur wird ab 1. Jänner 2027 schrittweise eingeführt.
- Künftig beeinflussen neben dem Stromverbrauch auch die höchsten Leistungsspitzen die Netzkosten.
- Wer leistungsstarke Geräte nicht gleichzeitig verwendet, kann seine Netzkosten beeinflussen.
- Zeitabhängige Netzentgelte sollen Stromverbrauch zu bestimmten Tageszeiten günstiger machen.
- Für Haushalte erfolgt die Umstellung auf den neuen Leistungspreis spätestens bis 1. Juli 2028.
Was ändert sich bei den Stromnetzentgelten ab 2027?
Mit der neuen Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) verändert die E-Control die Berechnung der Stromnetzkosten in Österreich. Ziel ist es, die bestehenden Stromnetze besser auszulasten und hohe Belastungen durch gleichzeitigen Stromverbrauch zu reduzieren.
Bisher wurden die Netzkosten privater Haushalte überwiegend anhand der verbrauchten Strommenge berechnet. Künftig soll auch die gleichzeitig benötigte Leistung stärker berücksichtigt werden.
Die E-Control sieht eine schrittweise Einführung des neuen Leistungspreises ab 1. Jänner 2027 vor. Spätestens ab 1. Juli 2028 soll dieser für alle Haushalte und kleinen Gewerbebetriebe auf Netzebene 7 gelten. Innerhalb von drei Jahren wird das Verhältnis zwischen Arbeits- und Leistungspreis schrittweise auf 50:50 angepasst.
Was bedeutet der neue Leistungspreis?
Der Leistungspreis berücksichtigt, wie viel Strom Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums gleichzeitig benötigen. Entscheidend ist dabei der höchste durchschnittliche Leistungswert innerhalb von 15 Minuten eines Monats. Diesen Wert ermittelt der Smart Meter, also der digitale Stromzähler.
Wichtig: Kurze Stromspitzen von wenigen Sekunden führen nicht automatisch zu höheren Netzkosten. Entscheidend ist der durchschnittliche Leistungswert innerhalb einer Viertelstunde.
Beispiel
Sie laden Ihr Elektroauto, während gleichzeitig die Wärmepumpe läuft und weitere leistungsstarke Geräte eingeschaltet sind. Dadurch kann eine hohe Leistungsspitze entstehen, die künftig Ihre Netzkosten beeinflusst.
Verteilen Sie diese Vorgänge dagegen auf unterschiedliche Zeiten, kann die höchste gleichzeitig benötigte Leistung sinken.
Wann wird Strom durch die neuen Netzentgelte günstiger?
Neben dem Leistungspreis sieht die neue Regelung zeitabhängige Netzentgelte vor. Wer seinen Stromverbrauch in bestimmte Stunden verschiebt, kann von günstigeren Netzkosten profitieren.
Dabei sind zwei Zeiträume vorgesehen:
| Sommer | Winter | |
|---|---|---|
| Tarif | Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) | Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP) |
| Zeitraum | 1. April bis 30. September | 1. Oktober bis 31. März |
| Uhrzeit | 10 bis 16 Uhr | 23 bis 5 Uhr |
| Einführung | Bereits 2026 eingeführt, auch 2027 vorgesehen | Erstmals ab Oktober 2027 |
Beim Sommer-Nieder-Arbeitspreis galt 2026 eine Reduktion des Netz-Arbeitspreises von 20 Prozent. Die konkrete Höhe der künftigen Vergünstigungen wird in der jeweiligen Tarifverordnung festgelegt.
Voraussetzung ist, dass der Netzbetreiber die Verbrauchsdaten des Smart Meters in 15-Minuten-Intervallen auslesen kann.
Beachten Sie jedoch: Die Vergünstigung betrifft die Netzkosten und nicht automatisch den gesamten Strompreis. Der Energiepreis Ihres Stromanbieters kann sich davon unabhängig unterscheiden.
Wie können Haushalte durch flexiblen Stromverbrauch sparen?
Die neue Netzentgeltstruktur bietet vor allem Haushalten mit Elektroauto, Wärmepumpe oder anderen größeren Stromverbrauchern zusätzliche Sparmöglichkeiten.
Bei der freiwilligen flexiblen Netznutzung kann der Netzbetreiber einen Teil der Stromnutzung bei Bedarf für maximal zweimal zwei Stunden pro Tag einschränken oder steuern. Im Gegenzug soll für diese flexible Leistung voraussichtlich nur ein Viertel des regulären Leistungspreises anfallen.
Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie flexibel Sie Ihre größeren Stromverbraucher einsetzen können.
Was ändert sich für Haushalte mit Photovoltaik oder Stromspeicher?
Die neue Regelung soll Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher fördern, die das Stromnetz entlasten. Beim Netzanschluss wird künftig zwischen zwei Kostenbestandteilen unterschieden:
Aufwandsorientierter Anteil: Deckt die tatsächlichen Kosten des Netzanschlusses.
Pauschaler Anteil: Dient der Finanzierung des bestehenden und künftigen Netzausbaus.
Für den Netzanschluss neuer Photovoltaikanlagen bis 15 kW entfällt künftig der pauschale Anteil. Die tatsächlichen Anschlusskosten können weiterhin anfallen. Auch Batteriespeicher können bei netzdienlichem Betrieb und unter bestimmten Voraussetzungen von günstigeren Netzentgelten profitieren.
Müssen bestehende Haushalte beim Netzanschluss nachzahlen?
Nein. Laut E-Control sind für bestehende Netzanschlüsse sind keine Nachverrechnungen vorgesehen. Ihnen werden zunächst 10 kW netzwirksame Bezugsleistung zugeordnet. Auch höhere Leistungsspitzen im Jahr 2026 sollen aufgrund der Übergangsregelungen keine Nachzahlungen beim Netzanschluss auslösen.
Wie können Sie Ihre Stromkosten jetzt senken?
Neben der Anpassung des Stromverbrauchs bleibt ein Stromanbieterwechsel ein wichtiger Sparhebel. Denn auch der Energiepreis beeinflusst Ihre Stromrechnung.
Achten Sie vor allem auf:
Stromtarif: Arbeitspreis, Grundpreis und jährliche Gesamtkosten vergleichen
Verbrauchszeiten: Größere Stromverbraucher möglichst zu günstigeren Netzzeiten nutzen
Leistungsspitzen: Leistungsstarke Geräte nach Möglichkeit zeitversetzt betreiben
Smart Meter: Verbrauchsdaten und Möglichkeiten zur Viertelstundenmessung nutzen
Vertragsbedingungen: Preisgarantien, Laufzeiten und Boni berücksichtigen
Beispiel
Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh und einem um 4 Cent/kWh günstigeren Arbeitspreis ergibt sich rechnerisch eine Ersparnis von:
3.500 kWh × 0,04 Euro = 140 Euro pro Jahr
Diese mögliche Ersparnis beim Energie-Arbeitspreis ist unabhängig von den neuen Netzentgelten. Für den vollständigen Tarifvergleich sind auch Grundpreis, Boni und Vertragsbedingungen entscheidend.
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Online-Redakteurin
Anabelle hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft studiert und bringt fundierte Erfahrung aus Werbe- und PR-Agenturen mit. Sie bereitet anspruchsvolle Themen aus den Bereichen Finanzen, Versicherungen, Energie und Reisen verständlich auf und stellt sicher, dass Sie alle wichtigen Informationen für unsere Vergleiche erhalten.