Strom-Sozialtarif in Österreich

Steigende Energiekosten bleiben für viele Haushalte in Österreich ein zentrales Thema. Besonders betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen, für die Stromkosten einen großen Teil der monatlichen Ausgaben ausmachen. Um hier gezielt zu entlasten, wurde mit dem Strom-Sozialtarif eine dauerhafte Unterstützung geschaffen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wer in Österreich Anspruch auf den Sozialtarif hat, wie hoch die Entlastung ausfällt und wie die Umsetzung in der Praxis funktioniert.

Kurz zusammengefasst:

Der Strom-Sozialtarif in Österreich gilt seit dem 1. April 2026 und richtet sich an anspruchsberechtigte Haushalte. In den meisten Fällen ist eine ORF-Beitragsbefreiung Voraussetzung. Für die ersten 2.900 kWh pro Jahr zahlen Sie nur 6 Cent pro kWh. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem Stromverbrauch ab, fällt aber besonders bei niedrigem bis durchschnittlichem Verbrauch spürbar aus. Der Sozialtarif wird in der Regel automatisch im bestehenden Stromvertrag berücksichtigt. Ein eigener Antrag ist nur dann notwendig, wenn keine ORF-Befreiung vorliegt, sich Ihre Daten geändert haben oder der Tarif trotz Anspruch nicht angewendet wird.

Was ist der Strom-Sozialtarif?

Brille, Euro-Geld und eine Glühbirne liegen auf Dokumenten mit Diagrammen, symbolisieren Energie- und Finanzkosten.

Der Strom-Sozialtarif ist eine staatlich geregelte Unterstützung für berechtigte Haushalte. Ziel ist es, die Stromkosten leistbar zu halten und Energiearmut zu vermeiden.

Die Maßnahme wurde im Zuge steigender Energiepreise eingeführt und ist langfristig angelegt. Im Unterschied zu früheren Entlastungen wie der Stromkostenbremse richtet sich der Sozialtarif gezielt an bestimmte Anspruchsgruppen.

Der Tarif reduziert den Energiepreis für Strom bis zu einem festgelegten Grundverbrauch. Andere Bestandteile der Stromrechnung bleiben bestehen.

Wichtig ist: Der Sozialtarif ist kein eigener Stromtarif. Sie benötigen weiterhin einen gültigen Stromliefervertrag bei einem Anbieter Ihrer Wahl. Der vergünstigte Preis wird direkt im bestehenden Vertrag berücksichtigt.

 

Wer hat Anspruch auf den Strom-Sozialtarif?

Die wichtigste Voraussetzung ist ein gültiger Befreiungsbescheid vom ORF-Beitrag (OBS-Bescheid). Dieser dient als zentraler Nachweis für ein niedriges Haushaltseinkommen.

Typische Anspruchsgruppen sind:

  • Personen mit Ausgleichszulage zur Pension
  • Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe oder Mindestsicherung
  • Personen mit Bezug von Leistungen des AMS bei geringem Einkommen
  • Personen mit Pflegegeld
  • Personen in einem Lehrverhältnis mit geringem Einkommen
  • Personen mit Unterstützungen aufgrund von Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung

Zusätzlich gelten Einkommensgrenzen und weitere Kriterien, etwa ein Hauptwohnsitz in Österreich und ein aktiver Stromliefervertrag.

Neu ist, dass bei der Berechnung der Einkommensgrenzen eine höhere Wohnkostenpauschale berücksichtigt wird. Statt bisher 140 Euro werden nun 500 Euro vom Einkommen abgezogen. Dadurch haben mehr Haushalte Anspruch auf eine ORF-Beitragsbefreiung und in weiterer Folge auf den Strom-Sozialtarif. Der Anspruch gilt für den gesamten Haushalt, nicht für einzelne Personen.

Wie hoch ist die Entlastung durch den Sozialtarif?

So setzt sich der Strompreis zusammen

Der Strom-Sozialtarif reduziert den Energiepreis für einen bestimmten Grundverbrauch.

Für die ersten 2.900 kWh pro Jahr zahlen Sie 6 Cent pro kWh netto. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch gilt ein gedeckelter Preis, der alle drei Monate von der E-Control festgelegt wird.

Wie hoch Ihre tatsächliche Ersparnis ausfällt, hängt von Ihrem Stromverbrauch ab. Am meisten profitieren Haushalte mit niedrigem bis durchschnittlichem Verbrauch. Je nach Haushaltsgröße kann sich das begünstigte Kontingent erhöhen.

Zusätzliche Zuschüsse:

  • Ab der vierten Person im Haushalt erhalten Sie 52,50 Euro pro Jahr und Person zusätzlich.
  • Für Menschen mit stromintensiven medizinischen Geräten sind weitere Zuschüsse geplant (derzeit noch in Verhandlung).

Ein Beispiel:

Angenommen, Sie verbrauchen 3.500 kWh Strom pro Jahr und Ihr aktueller Energiepreis liegt bei 15 Cent pro kWh netto.

Mit dem Strom-Sozialtarif zahlen Sie:

  • für die ersten 2.900 kWh: 6 Cent pro kWh
  • für die restlichen 600 kWh: 11 Cent pro kWh (gedeckelter Referenzwert)

Das ergibt:

  • 2.900 kWh × 6 Cent = 174 Euro
  • 600 kWh × 11 Cent = 66 Euro

Die Gesamtkosten für den Energieanteil betragen somit 240 Euro pro Jahr. Ohne Sozialtarif würden Sie 525 Euro zahlen (3.500 kWh × 15 Cent).

Ersparnis: rund 285 Euro pro Jahr

Wichtig ist: Die tatsächlichen Werte können je nach aktuellem Referenzpreis leicht abweichen. Netzentgelte, Steuern und Abgaben sind nicht enthalten.

Wie kann man den Strom-Sozialtarif beantragen?

In vielen Fällen ist kein eigener Antrag für den Strom-Sozialtarif notwendig. Wenn Sie eine gültige ORF-Beitragsbefreiung besitzen, werden Ihre Daten automatisch an Ihren Stromanbieter übermittelt. Der Sozialtarif wird dann direkt in Ihrem bestehenden Stromvertrag berücksichtigt. Ein Anbieterwechsel ist nicht erforderlich. Die ORF-Beitragsbefreiung können Sie bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) beantragen.

Sie müssen selbst aktiv werden, wenn:

  • noch keine ORF-Beitragsbefreiung vorliegt
  • Daten fehlen oder nicht korrekt übermittelt wurden
  • sich Ihre Einkommens- oder Haushaltssituation geändert hat
  • der Sozialtarif trotz Anspruch nicht berücksichtigt wird

In diesen Fällen sollten Sie sich an Ihren Stromanbieter oder eine Beratungsstelle wenden.

Typische Nachweise sind:

  • Bestätigung der ORF-Beitragsbefreiung
  • Einkommensnachweise
  • Bescheide über Sozialleistungen

Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln, bleibt Ihr Anspruch auf den Sozialtarif grundsätzlich bestehen. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Wechsel der ORF-Beitrags Service GmbH melden. Nur so kann der Sozialtarif ohne Unterbrechung weiter berücksichtigt werden.

CHECK24 Hinweis

Wenn Sie über CHECK24 Österreich einen neuen Stromtarif abschließen und die Voraussetzungen erfüllen, wird der Strom-Sozialtarif beim jeweiligen Anbieter automatisch berücksichtigt. Ihr Anspruch bleibt somit auch bei einem Anbieterwechsel bestehen. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Anbieterwechsel der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) melden.

Portrait von Teamleiter Krzysztof Neumann
Das sagt unser Experte:

„Auch mit dem Strom-Sozialtarif lohnt es sich, den eigenen Tarif genau unter die Lupe zu nehmen. Über einen Strompreisvergleich können Sie schnell prüfen, ob es günstigere Angebote gibt. Ein Anbieterwechsel ist unkompliziert und kann zusätzliche Einsparungen bringen - selbst wenn der Energiepreis bereits gedeckelt ist. Gleichzeitig zahlt es sich aus, den Stromverbrauch im Haushalt zu optimieren, etwa durch effizientere Geräte oder das Vermeiden von Stand-by-Verlusten.“

Krzysztof Neumann, Teamleiter Kundenberatung bei CHECK24 Österreich

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Anabelle Jäger, BA

Online-Redakteurin

Anabelle hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft studiert und bringt fundierte Erfahrung aus Werbe- und PR-Agenturen mit. Sie bereitet anspruchsvolle Themen aus den Bereichen Finanzen, Versicherungen und Energie verständlich auf und stellt sicher, dass Sie alle wichtigen Informationen für unsere Vergleiche erhalten.

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