Billigstromgesetz 2026 in Österreich

Steigende Energiepreise belasten immer mehr Haushalte. Um dem gezielt entgegenzuwirken, hat die österreichische Bundesregierung in den letzten Jahren mehrere Maßnahmen umgesetzt. Eine davon ist das sogenannte Günstiger-Strom-Gesetz, das leistbaren Strom langfristig absichern soll. Dieser Ratgeber erklärt, worum es dabei geht, wer davon profitiert und wie die Entlastung konkret funktioniert.

Kurz zusammengefasst:

Das Billigstromgesetz bietet eine gezielte Strompreisunterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen. Und zwar wird der Preis für einen Grundbedarf an Strom gedeckelt. Die Entlastung erfolgt über die Stromrechnung und muss nicht separat beantragt werden. Berechtigte Haushalte erhalten die Vergünstigung automatisch. 2026 kommen zudem Verbesserungen wie dynamische Tarife, ein erleichterter Tarifwechsel sowie ein erweiterter Sozialtarif hinzu. Dadurch sollen Anreize für sparsames, flexibles und netzdienliches Verhalten geschaffen werden.

Was ist das Günstiger-Strom-Gesetz?

Das Günstiger-Strom-Gesetz, auch Billigstromgesetz, ist eine soziale Maßnahme der österreichischen Bundesregierung zur Bekämpfung von Energiearmut. Es soll sicherstellen, dass einkommensschwache Haushalte weiterhin Zugang zu leistbarem Strom haben – auch bei hohen Marktpreisen. Die gesetzliche Grundlage wurde 2024 geschaffen und für 2026 verlängert bzw. angepasst. Im Zuge dessen wird der Strompreis für eine definierte Grundmenge pro Jahr auf ein besonders niedriges Niveau begrenzt.

Wer profitiert vom Billigstromgesetz?

Die Entlastung richtet sich an Haushalte mit einem haushaltsbezogenen Nettoeinkommen unter einer bestimmten Schwelle. Diese Grenze wird regelmäßig angepasst und orientiert sich am Medianeinkommen in Österreich. Als Anhaltspunkt gilt: Haushalte, die vom ORF-Beitrag (Haushaltsabgabe) befreit sind, gelten als berechtigt. Damit sind typischerweise Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen, Mindestpensionen oder Arbeitslosengeld abgedeckt.

Neu 2026 ist, dass der Sozialtarif deutlich ausgeweitet wird – von bisher 240.000 auf 284.000 bezugsberechtigte Personen. Für Sozialtarif-Beziehende in Energiegemeinschaften gilt: Strommengen aus erneuerbaren Gemeinschaften werden nicht mehr auf das geförderte Verbrauchskontingent angerechnet. Der Sozialtarif sorgt somit für eine leistbare Grundversorgung.

Wie funktioniert die Stromkostenentlastung konkret?

Für das Jahr 2026 gilt: Mit dem Sozialtarif werden bis zu 2.900 kWh Strom pro Jahr und Haushalt gefördert. Das entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch eines Zwei-Personen-Haushalts. Innerhalb dieses Kontingents zahlen anspruchsberechtigte Haushalte lediglich 6 Cent pro Kilowattstunde. Der Staat übernimmt die Differenz zum tatsächlichen Marktpreis.

Beispiel: Wenn Ihr Energieversorger 25 Cent pro kWh verrechnet und Sie berechtigt sind, müssen Sie für die ersten 2.900 kWh nur jeweils 6 Cent aufbringen. Für jeden darüber hinausgehenden Verbrauch gilt jedoch wieder der volle Marktpreis.

Der Sozialtarif funktioniert ähnlich wie die Strompreisbremse, die Ende 2024 ausgelaufen ist. Allerdings ist er gezielt auf einkommensschwache Haushalte zugeschnitten und somit sozial treffsicherer. Haushalte können damit bis zu 300 Euro im Jahr sparen.

Glühbirne und Münzen liegen in Mini-Einkaufswagen
CHECK24 Hinweis

Die Entlastung erfolgt automatisch über Ihren Stromanbieter. Voraussetzung ist, dass Ihre Anspruchsberechtigung bekannt ist. Sie müssen also keinen eigenen Antrag stellen. Die Reduktion wird direkt auf der Stromrechnung ausgewiesen. Bei einer falschen Abrechnung wenden Sie sich an Ihren Stromanbieter oder die Schlichtungsstelle für Energie.

Welche anderen strukturellen Neuerungen bringt das Billigstromgesetz?

Zusätzlich zum Sozialtarif gibt es 2026 unter anderem folgende Maßnahmen, die für alle Haushalte gültig sind.

Strom-Preis-Runter-Garantie: Sinkende Großhandelspreise müssen von Anbietern an Sie weitergegeben werden.

Dynamische Stromtarife: Große Versorger müssen dynamische Tarife verpflichtend anbieten. Beachten Sie, dass diese moderne Zähler und eine digitale Infrastruktur erfordern.

Netzkostendämpfung: Die Netzentgelte steigen heuer nur um durchschnittlich 1,1 Prozent. Im Vorjahr erhöhten sie sich noch um über 20 Prozent.

Sonnenrabatt: Von April bis September zwischen 10 und 16 Uhr wird es günstiger, Strom zu verbrauchen. In diesen Stunden sinken die Arbeitspreis-Netzgebühren um 20 Prozent.

Vergütung für ungenutzte Netzkapazitäten: Wer nicht genutzte, aber reservierte Netzleistung zurückgibt, kann bis zu 100 Euro pro Kilowatt erhalten.

Senkung der Erneuerbaren-Abgabe: 2026 sinkt die Abgabe um mehr als 14 Prozent.

Auch für Betreiberinnen und Betreiber von Erzeugungsanlagen gelten neue Regeln.

Versorgungs-Infrastruktur-Beitrag (VIB): Er ersetzt die bisherigen Netznutzungsentgelte für Einspeisende. Der laufende Beitrag liegt bei maximal 0,5 Euro pro MWh, kleine Anlagen bis 20 kW sind ausgenommen.

Spitzenkappung zum Netzschutz: Für PV-Anlagen gilt im Anlassfall eine Reduktion auf 70 Prozent der Anlagenleistung, für Windkraft ab 2027 auf 85 Prozent – dabei ist maximal 1 Prozent der Jahresproduktion betroffen.

Sonderregelung beim Netzanschluss: Beim erstmaligen Anschluss einer PV-Anlage sind die ersten 15 kW netzwirksamer Leistung von Netzanschlussentgelten befreit.

Diese strukturellen Maßnahmen flankieren das Günstiger-Strom-Gesetz und zielen darauf ab, das Stromsystem nicht nur günstiger, sondern auch effizienter, gerechter und zukunftsfähiger zu machen. Ob das Billigstromgesetz auch 2027 fortgesetzt wird, ist derzeit noch offen. Eine Evaluierung ist für Mitte 2026 geplant.

Portrait von CHECK24 Teamleiter Patrick Janz
Das sagt unser Experte:

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Patrick Janz, Teamleiter Kundenberatung bei CHECK24 Österreich

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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich
Viktoria Maria Blaschek, MA

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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