Die jährliche Stromabrechnung richtig lesen und verstehen!
Ob Nachzahlung oder Gutschrift – die jährliche Stromabrechnung ist für viele ein Moment der Überraschung. Doch was steckt eigentlich hinter den Zahlen und Begriffen auf der Rechnung? Gerade für Haushalte ohne energiewirtschaftliches Hintergrundwissen kann die Abrechnung auf den ersten Blick komplex wirken. Dabei ist sie ein wichtiges Instrument, um den eigenen Stromverbrauch transparent zu machen und die Ausgaben zu kontrollieren. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, den Aufbau und die Inhalte Ihrer Stromrechnung Schritt für Schritt nachzuvollziehen.
Kurz zusammengefasst:
Die Stromabrechnung zeigt, wie viel Strom Sie im vergangenen Jahr verbraucht haben – und ob Ihre monatlichen Vorauszahlungen ausgereicht haben. Sie setzt sich aus Energiekosten, Netzgebühren sowie Steuern und Abgaben zusammen. Die Rechnung besteht in der Regel aus drei Teilen: einem Übersichtsblatt, einem Detailblatt und einem Informationsblatt. Wenn Sie Ihre Stromrechnung verstehen, können Sie die Kosten besser einschätzen und bei Bedarf rechtzeitig gegensteuern.
Wann kommt die Jahresabrechnung für Strom?
Wie die Bezeichnung schon verrät, erhalten Sie die Stromrechnung einmal im Jahr von Ihrem Anbieter. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Datum des Vertragsabschlusses ab. Ein Abrechnungszeitraum beträgt nämlich immer zwölf Monate. Zum Beispiel: Melden Sie den Bezug von Strom Anfang November an, wird Ihnen die Jahresabrechnung Anfang oder Mitte November des Folgejahres übermittelt.
Da diese den tatsächlich verbrauchten Strom berücksichtigt, wird – kurz bevor die Abrechnungsfrist abläuft – der Stromzähler abgelesen. Haben Sie bereits einen Smart Meter installiert, passiert dies in der Regel automatisch. Spätestens drei Monate nach der Stromablesung wird Ihnen die jährliche Stromrechnung per Post oder E-Mail zugesandt. Dieser entnehmen Sie, ob Sie Geld zurückbekommen oder eine Nachzahlung tätigen müssen.
Was ist der Teilzahlungsbetrag?
Sie müssen nicht die gesamte Stromrechnung auf einmal tilgen. Je nach Anbieter überweisen Sie die anfallenden Kosten in monatlichen oder quartalsweisen Teilzahlungsbeträgen. Dabei handelt es sich um Vorauszahlungen, deren Höhe der Versorger bestimmt. Er orientiert sich dabei am vergangenen oder durchschnittlichen Stromverbrauch während eines Abrechungsjahres.
Im besten Fall legt der Anbieter Ihre Abschläge so fest, dass sie am Ende des Jahres die gesamten Stromkosten abdecken. Liegt Ihr tatsächlicher Verbrauch höher als angenommen, reicht die Summe der Vorauszahlungen nicht aus – die Differenz müssen Sie mit einer Nachzahlung begleichen. War Ihr Verbrauch hingegen niedriger, entsteht ein Guthaben. Dieses wird entweder mit der nächsten Rechnung verrechnet oder direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Ändert sich Ihr Stromverbrauch im Laufe der Zeit, passt der Anbieter die Höhe der Teilbeträge für das kommende Jahr nach oben oder unten an. Auf Wunsch können Sie auch selbst eine Überarbeitung beantragen.
Wundern Sie sich nicht, wenn vor dem Guthaben auf der Jahresstromabrechnung ein Minuszeichen steht. Der zu viel überwiesene Betrag wird dementsprechend gekennzeichnet.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Der Endbetrag auf Ihrer Jahresabrechnung ergibt sich aus drei Teilen: den Energiekosten, den Netzgebühren sowie den Steuern und Abgaben.
1. Energiekosten
Die Energiekosten bestehen aus einem fixen Grundpreis und dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis fällt unabhängig vom Verbrauch an, der Arbeitspreis steigt mit jeder benötigten kWh. Da die Energieanbieter ihre Preise frei festlegen können, gibt es hier Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen.
2. Netzgebühren
Zusätzlich zahlen Sie für die Nutzung des Stromnetzes. Dazu gehören Entgelte für die Netznutzung, für Energieverluste im Netz sowie für Mess- und Zählerleistungen. Diese Beträge gehen direkt an den Netzbetreiber, der für Betrieb und Erhaltung des Stromnetzes in Ihrer Region verantwortlich ist.
3. Steuern und Abgaben
Rund ein Viertel der Stromrechnung entfällt zudem auf Steuern und staatliche Abgaben. Dazu zählen die Elektrizitätsabgabe, die Gebrauchsabgabe, die Umsatzsteuer sowie Beiträge zur Förderung erneuerbarer Energien. Diese Gelder fließen an Bund, Länder oder Gemeinden.

"In vielen Fällen erhalten Sie eine gemeinsame Rechnung, die sowohl die Energiekosten als auch die Netznutzung umfasst. Das ist möglich, wenn der Netzbetreiber seine Kosten direkt an Ihren Stromanbieter weiterleitet und dieser eine kombinierte Abrechnung erstellt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Sie zwei getrennte Rechnungen bekommen. Auf die Höhe der Gesamtkosten hat das keinen Einfluss."
Tipp: Im CHECK24 Strom Vergleich können Sie im Filter gezielt die Option „Gesamtrechnung“ auswählen, wenn Sie eine einheitliche Abrechnung bevorzugen."
Patrick Janz, Teamleiter Kundenberatung bei CHECK24 Österreich
Strompreise vergleichen und Geld sparen:
Wie ist die Stromrechnung aufgebaut?
Auch wenn jede Stromabrechnung optisch unterschiedlich gestaltet ist, gibt es bestimmte Angaben, die gesetzlich verpflichtend sind. Dazu gehören unter anderem Informationen zum Abrechnungszeitraum, zu den geleisteten Abschlägen sowie zu Grund- und Arbeitspreis.
Damit Sie Ihren Verbrauch und die Kosten nachvollziehen können, ist die Rechnung in mehrere Teile gegliedert. Üblicherweise besteht sie aus drei Abschnitten:
- Übersichtsblatt mit den wichtigsten Daten und Beträgen,
- Detailblatt mit den exakten Verbrauchs- und Preisangaben,
- Informationsblatt mit zusätzlichen Hinweisen zu Vertrag, Rechten und Ansprechpartnern.
Übersichtsblatt
Auf dem Übersichtsblatt finden Sie unter anderem diese Angaben:
- Kontaktdaten Ihres Energieversorgers (z. B. Service-Telefonnummer, Notfallnummer, E-Mail-Adresse)
- Rechnungsdaten (z. B. Kunden- und Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Abrechnungszeitraum)
- Name des Produkts, mit dem Sie beliefert werden
- Anlagenadresse
- Zählpunktbezeichnung (33-stellige Identifikationsnummer)
- Jahresverbrauch in kWh
- Gesamtkosten (Energiepreis, Netznutzung, Steuern und Abgaben sowie Rabatte und Boni) im Abrechnungszeitraum
- bereits geleistete Teilzahlungsbeträge
- offene Forderungen bzw. Guthaben
- neuer monatlicher Teilbetrag und Fälligkeitsdatum
- Stromverbrauchsentwicklung im Vergleich zum Vorjahr
- Stromkennzeichnung und Herkunftsländer
In Österreich sind Energieanbieter verpflichtet, auf jeder Jahresabrechnung eine Stromkennzeichnung auszuweisen. Die Aufschlüsselung erfolgt prozentuell nach Energieträgern, zum Beispiel Wasserkraft, Biomasse, Biogas, Windkraft, Solarenergie, Erdgas oder Kohle. Zusätzlich müssen die Herkunftsländer des Stroms angegeben werden. So können Sie auf einen Blick erkennen, wie „grün“ Ihr Strom ist und welche ökologischen Auswirkungen seine Erzeugung hat.
Detailblatt
Das Detailblatt gewährt Ihnen einen genaueren Einblick in die:
- genaue Berechnungsgrundlage der einzelnen Preisbestandteile, wie
- Grundpreis
- Arbeitspreis
- Netzgebühren
- Steuern
- Abgaben
- Boni und Rabatte
- Gesamtbetrag
- Zählernummer
- Zählerstände (Ablesezeitpunkt und geschätzte Werte)
Informationsblatt
Im Informationsblatt können Sie Folgendes nachschlagen:
- Hinweise zu Serviceleistungen
- Erstanschluss und entsprechende Änderungen
- Reparaturen und Wartungen
- Unternehmensdaten des Stromlieferanten und Netzbetreibers
- Vertragsdauer und Kündigungsfristen
- Rücktrittsrecht
- Recht auf Ratenzahlung
- Recht auf Grundversorgung
- Kontaktstelle für Beschwerden (inkl. Schlichtungsstelle der E-Control)
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Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.