Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die gemeinsam erneuerbare Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und/oder verkaufen. In Österreich sind Energiegemeinschaften ein zentrales Element der Energiewende und gesetzlich im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) geregelt. Laut EAG kann eine Energiegemeinschaft eine von ihren Mitgliedern oder Gesellschafterinnen und Gesellschaftern kontrollierte Organisation sein, die auf eine dezentrale und gemeinschaftliche Nutzung von Energie ausgerichtet ist. Energiegemeinschaften dürfen nicht gewinnorientiert arbeiten. Wirtschaftliche Vorteile müssen den Mitgliedern zugutekommen.
Während Energiegemeinschaften im Strombereich zunehmend an Bedeutung gewinnen, ist das Thema im Zusammenhang mit Gas bislang kaum relevant.
Die wichtigsten Ziele von Energiegemeinschaften sind:
Eine Energiegemeinschaft funktioniert nach dem Prinzip:
Eine Gruppe von Personen, Unternehmen oder Gemeinden schließt sich zu einer Energiegemeinschaft zusammen – meist als Verein, Genossenschaft oder GmbH.
Diese betreibt eine oder mehrere Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Strom, etwa eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Schule, eines Bauernhofs oder eines Privathauses.
Der gemeinsam produzierte Strom wird vorrangig innerhalb der Gemeinschaft verwendet. Er wird über das bestehende Stromnetzanteilig an die Mitglieder verteilt und mithilfe intelligenter Zähler genau gemessen. Smart Meter sind Voraussetzung, um den Verbrauch korrekt zuzuordnen. Viele Energiegemeinschaften nutzen digitale Plattformen oder externe Anbieter zur Verwaltung, Kommunikation und Abrechnung.
Der Strom, den ein Mitglied aus der Gemeinschaft bezieht, wird automatisiert getrennt vom „normalen“ Stromverbrauch erfasst und vergünstigt abgerechnet, ohne Netzgebühren oder mit reduzierten Abgaben. Alles wird über einen Bilanzkreis abgewickelt, den der Netzbetreiber führt.
Wird mehr Energie produziert als verbraucht, kann der überschüssige Strom ins öffentliche Netz eingespeist und verkauft werden. Wenn die Energiegemeinschaft hingegen nicht den gesamten Strombedarf abdeckt, kommt der Rest wie gewohnt vom Energieversorger. Es gelten die üblichen Marktregeln.
Der Netzbetreiber spielt bei Energiegemeinschaften eine zentrale Rolle: Er stellt die technische Infrastruktur bereit, übernimmt die Stromverteilung über das Netz und sorgt für die korrekte Abrechnung der Stromflüsse innerhalb der Gemeinschaft. So kann jede Person innerhalb der Energiegemeinschaft anteilig am erzeugten Strom beteiligt werden und von reduzierten Entgelten profitieren.
In Österreich unterscheidet man zwei gesetzlich geregelte Arten von Energiegemeinschaften, die im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) verankert sind:
Diese Form ist lokal ausgerichtet und fördert die kollektive Nutzung von regenerativer Energie innerhalb einer geografisch begrenzten Region. Der Teilnehmerkreis beschränkt sich auf Privatpersonen, Gemeinden, Vereine und kleine Unternehmen. Die Mitglieder müssen sich für einen Zusammenschluss in derselben Netzebene, üblicherweise der Niederspannungsebene (z. B. Ortschaft oder Nachbarschaft), befinden.
Diese Variante erlaubt auch das überregionale Teilen von Strom aus nachhaltigen Quellen. Es ist nicht nur binnen einer Gemeinde oder Region möglich, sondern über ganz Österreich und mehrere Netzebenen hinweg. Der Teilnehmerkreis hat einen entsprechend größeren Spielraum. Der Fokus liegt hier auf Bürgerbeteiligung und einer demokratischen Struktur. Die BEG ist ausschließlich für Stromprojekte gestattet.
Beide Modelle versuchen, Sie aktiv in die Energiewende einzubinden. Die Wahl zwischen EEG und BEG hängt vor allem vom geografischen Rahmen und den technischen Gegebenheiten ab.
Das EAG legt fest, wer bei einer Energiegemeinschaft mitmachen kann, wobei die Teilnahme freiwillig und nicht auf bestimmte Berufsgruppen oder Haushaltsformen beschränkt ist. Zugelassen sind:
Die Mitgliedschaft setzt voraus, dass sich alle an der Energiegemeinschaft beteiligen, etwa durch Strombezug, Erzeugung, Abstimmungen oder Verwaltung. Außerdem dürfen die Teilnehmenden keine primär gewinnorientierten Energiegeschäfte verfolgen. Große Energieunternehmen oder rein kommerzielle Investorinnen und Investoren dürfen keine kontrollierende Rolle übernehmen. Sie könnten aber untergeordnet mitwirken, sofern sie die Ziele der Energiegemeinschaften nicht gefährden.
Sie können eine Energiegemeinschaft entweder selbst gründen oder einer bestehenden beitreten – je nach persönlicher Situation, technischen Möglichkeiten und Engagement.
Bei einer Gründung sollten Sie strukturiert vorgehen und:
Der Beitritt ist meist unkomplizierter. Viele Gemeinden oder Vereine informieren über geplante oder aktive Energiegemeinschaften und bieten bereits laufende Projekte an, bei denen interessierte Personen oder Betriebe mitmachen können. Außerdem können Sie über Plattformen gezielt nach offenen Gemeinschaften suchen.
Mitglieder profitieren oft von günstigeren Strompreisen durch den Wegfall oder die Reduktion von Netzentgelten und Abgaben.
Energiegemeinschaften sorgen für weniger Abhängigkeit von klassischen Energieversorgern sowie Preisschwankungen am Strommarkt.
Sie fördern saubere, lokale Energie aus Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse.
Investitionen und Einnahmen bleiben in der Region, schaffen Jobs und stärken lokale Strukturen.
Bürgerinnen und Bürger können die Energiewende mitgestalten, auch ohne eigene Anlage.
Gemeinsame Projekte steigern den Austausch und die Kooperation auf regionaler Ebene.
Die Gründung, rechtliche Struktur, Abrechnung und Verwaltung verlangen Zeit, Know-how und Engagement.
Smart Meter, ein entsprechender Netzanschluss, Datenplattformen und manchmal Speicherlösungen sind notwendig.
Erneuerbare Energiegemeinschaften sind geografisch teils stark eingeschränkt (gleiche Netzebene).
Für die Datenübermittlung und Abwicklung ist eine enge Kooperation mit dem Netzbetreiber erforderlich.
Förderungen, Abgabenregelungen und EAG-Vorgaben sind für fachunkundige Personen meist schwer durchschaubar.
Bei unzureichender Planung oder Auslastung kann sich die Anlage wirtschaftlich nicht rechnen.
Ein Stromanbieterwechsel kann auch für Mitglieder von Energiegemeinschaften sinnvoll sein. Die Energiegemeinschaft deckt nämlich in der Regel nur einen Teil des Strombedarfs ab. Der restliche Strom, der nicht innerhalb der Gemeinschaft erzeugt oder verbraucht wird, wird weiterhin vom individuellen Stromlieferanten bezogen. Die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft schränkt die freie Wahl des Stromanbieters nicht ein. Allerdings sollte beim Wechsel darauf geachtet werden, dass der neue Anbieter mit dem Netzbetreiber gut zusammenarbeitet, damit die Abrechnung reibungslos funktioniert. Daher macht es sich bezahlt, regelmäßig Tarife zu vergleichen und bei Bedarf auf einen günstigeren oder besser passenden Anbieter umzusteigen.
Die Kosten einer Energiegemeinschaft hängen stark vom Umfang und der Organisation des Projekts ab. Zu den typischen Investitionskosten zählen die Anschaffung und Installation von geeigneten Anlagen, die Ausstattung der teilnehmenden Haushalte mit Smart Metern sowie gegebenenfalls Ausgaben für IT-Systeme zur Verbrauchsdatenerfassung und Abrechnung. Auch laufende Kosten für die Wartung, Verwaltung oder externe Dienstleister können anfallen. Sobald Strom erzeugt oder verkauft wird, entstehen zudem steuerliche Pflichten. Es gibt jedoch einzelne Fördermöglichkeiten, die einen Teil der Kosten abdecken können.
Eine Energiegemeinschaft lohnt sich vor allem für Personen, Gemeinden oder kleine Unternehmen, die bereits Zugang zu einer erneuerbaren Energiequelle haben oder sich an einer solchen beteiligen möchten. Praktisch ist das Modell ebenso für Nachbarschaften oder Mehrparteienhäuser, in denen sich die Teilnehmenden räumlich nahe sind. Sie alle sollten Wert auf eine regionale, kostensparende und umweltfreundliche Stromversorgung legen.
Grundsätzlich können Sie in bis zu fünf Energiegemeinschaften gleichzeitig aktiv sein. Sie können also beispielsweise einer lokalen EEG zugehörig sein und zusätzlich überregional an einer BEG mitwirken, sofern die Abrechnungs- und Messsysteme dies unterstützen. Die Mehrfachteilnahme wird über den sogenannten Teilnahmefaktor geregelt. Dieser gibt an, zu welchen Teilen der Strom aus den Energiegemeinschaften bezogen wird. Er wird von der Energiegemeinschaft und nicht vom Mitglied selbst festgelegt.
Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.