Neue Strompreisbremse 2026: Der 10-Cent-Deckel
Österreich bereitet sich mit einem neuen Energiepreiskrisenmechanismus auf mögliche künftige Energiekrisen vor. Steigen die Strompreise außergewöhnlich stark und über längere Zeit, sollen private Haushalte direkt über die Stromrechnung entlastet werden. Für einen definierten Grundbedarf ist dann ein gestützter Strompreis von 10 Cent pro Kilowattstunde netto vorgesehen.
Wichtig: Die neue Strompreisbremse ist keine aktuell laufende Förderung. Sie soll ausschließlich im Fall einer außergewöhnlichen Energiepreiskrise aktiviert werden. Ob und wann es dazu kommt, lässt sich derzeit nicht zuverlässig abschätzen.
Kurz zusammengefasst:
- Die neue Strompreisbremse soll nur bei einer außergewöhnlichen Energiepreiskrise greifen.
- Für private Haushalte ist für ein definiertes Grundkontingent ein gestützter Strompreis von 10 Cent/kWh netto vorgesehen.
- Für den Stromverbrauch über diesem Kontingent gilt weiterhin der Marktpreis.
- Die Entlastung soll direkt über die Stromrechnung erfolgen.
- Haushalte sollten sich nicht auf eine mögliche Aktivierung verlassen. Ein Tarifvergleich und gegebenenfalls ein Anbieterwechsel bleiben Möglichkeiten, die eigenen Stromkosten selbst zu beeinflussen.
Wie funktioniert die neue Strompreisbremse?
Der neue Energiepreiskrisenmechanismus soll Haushalte vor außergewöhnlich hohen Strompreisen schützen. Er wird nicht dauerhaft angewendet, sondern erst aktiviert, wenn festgelegte Preisgrenzen überschritten werden.
Für private Haushalte sieht das Modell vor:
- 10 Cent/kWh netto für ein definiertes Grundkontingent
- den regulären Marktpreis für den Verbrauch oberhalb dieses Kontingents
- eine Entlastung direkt über die Stromrechnung
- die erste Entlastung spätestens vier Wochen nach Aktivierung.
Wie groß das neue Grundkontingent konkret sein wird, ist in den von der Bundesregierung veröffentlichten Eckpunkten bislang nicht beziffert.
Wann greift die neue Strompreisbremse?
Der neue Mechanismus soll nicht bereits bei kurzfristigen Preisschwankungen aktiviert werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Vorgesehen ist eine Aktivierung, wenn:
- der Großhandelspreis über drei Monate über 165 Euro/MWh liegt
- und gleichzeitig der Endkundenpreis mehr als 16,5 Cent/kWh netto beträgt.
Die E-Control soll die maßgeblichen Parameter monatlich überprüfen. Dadurch soll die Strompreisbremse nur dann zum Einsatz kommen, wenn tatsächlich eine außergewöhnliche Energiepreiskrise vorliegt.
Ob und wann diese Voraussetzungen eintreten, lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen.
Muss die Strompreisbremse beantragt werden?
Nein. Die Entlastung soll direkt über die Stromrechnung erfolgen. Ein nachträgliches kompliziertes Förderverfahren ist nicht vorgesehen. Die erste Entlastung soll spätestens vier Wochen nach Aktivierung erfolgen.
Fallen die Voraussetzungen anschließend wieder weg, endet die Unterstützung nicht unmittelbar. Vorgesehen ist ein dreimonatiger Nachlauf.
Was ist der Unterschied zur alten Strompreisbremse?
Die frühere österreichische Strompreisbremse war eine konkrete staatliche Entlastungsmaßnahme während der Energiekrise. Sie galt von Dezember 2022 bis Ende 2024. Damals wurden bis zu 2.900 kWh pro Haushalt und Jahr gefördert.
Der neue Energiepreiskrisenmechanismus funktioniert anders. Er soll vorsorglich bereitstehen und nur aktiviert werden, wenn die dafür vorgesehenen Krisenkriterien erfüllt sind.
Die konkrete Ausgestaltung der alten Strompreisbremse lässt sich nicht automatisch auf das neue Modell übertragen. Das gilt insbesondere für die Höhe des geförderten Grundkontingents.
Wie die frühere Förderung funktioniert hat und wer davon profitieren konnte, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur bisherigen Strompreisbremse.
Sollten Haushalte jetzt auf die Strompreisbremse warten?
Nein. Die Strompreisbremse ist als Sicherheitsnetz für eine mögliche künftige Energiekrise gedacht. Ob und wann eine solche Krise eintritt, lässt sich nicht zuverlässig abschätzen.
Wer aktuell einen vergleichsweise teuren Stromtarif hat, sollte deshalb nicht darauf warten, dass die staatliche Entlastung irgendwann aktiviert wird.
Ein Stromvergleich zeigt Ihnen, ob derzeit günstigere Angebote verfügbar sind. Finden Sie einen Tarif mit niedrigeren Gesamtkosten, kann ein Anbieterwechsel Ihre Stromkosten bereits jetzt reduzieren.
Beispiel
Ihr aktueller Stromtarif hat einen Arbeitspreis, der 5 Cent/kWh höher liegt als ein alternatives Angebot. Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh ergibt das rein rechnerisch einen Unterschied von:
3.500 kWh × 0,05 Euro = 175 Euro pro Jahr
Für einen vollständigen Vergleich müssen zusätzlich unter anderem Grundpreis, Boni und die jeweiligen Vertragsbedingungen berücksichtigt werden.
Die neue Strompreisbremse ist für den Krisenfall gedacht und ersetzt keinen regelmäßigen Tarifvergleich. Ein Anbieterwechsel bleibt einer der wichtigsten Hebel, mit dem Sie Ihre Stromkosten selbst beeinflussen können. Vergleichen Sie daher regelmäßig aktuelle Angebote, statt auf eine mögliche künftige Entlastung zu warten.
Hier günstige Stromtarife vergleichen:
Wie können Haushalte ihre Stromkosten jetzt senken?
Während Haushalte die Entwicklung der Großhandelspreise nicht beeinflussen können, haben sie beim eigenen Stromvertrag Handlungsmöglichkeiten.
Achten Sie bei einem Stromvergleich insbesondere auf:
Arbeitspreis: Er bestimmt, wie viel Sie für jede verbrauchte Kilowattstunde bezahlen.
Grundpreis: Auch die monatlichen oder jährlichen Fixkosten beeinflussen die Gesamtkosten.
Jahreskosten: Vergleichen Sie Tarife anhand Ihres tatsächlichen beziehungsweise erwarteten Stromverbrauchs.
Preisgarantie: Achten Sie darauf, welche Preisbestandteile und welcher Zeitraum tatsächlich garantiert werden.
Vertragslaufzeit: Eine lange Bindung kann einen späteren Wechsel erschweren.
Kündigungsfrist: Prüfen Sie, wann Sie Ihren bestehenden Vertrag beenden können.
Boni: Neukunden- oder Wechselboni können die Kosten im ersten Jahr reduzieren. Entscheidend sollten aber die Gesamtkosten sein.
„Gerade bei älteren Stromverträgen kann sich ein regelmäßiger Tarifvergleich lohnen. Dabei sollte jedoch nicht nur der Arbeitspreis berücksichtigt werden. Entscheidend sind die Gesamtkosten bei Ihrem persönlichen Stromverbrauch, einschließlich Grundpreis und möglicher Boni.“
Wieland Klingspor, CHECK24 Österreich Geschäftsführer
Was bedeutet der Krisenmechanismus für KMU?
Nicht nur private Haushalte sollen im Krisenfall unterstützt werden. Der Energiepreiskrisenmechanismus ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorgesehen.
Für Unternehmen gilt allerdings nicht der 10-Cent-Preis für private Haushalte. Stattdessen ist ein einheitlicher Zuschuss pro Kilowattstunde vorgesehen. Auch diese Entlastung soll direkt über die Stromrechnung erfolgen.
Für KMU gilt dennoch dasselbe Prinzip wie für private Haushalte: Eine mögliche staatliche Entlastung in einer künftigen Energiekrise ersetzt nicht die laufende Kontrolle der eigenen Energiekosten. Unternehmen sollten bestehende Stromverträge und aktuelle Angebote daher weiterhin vergleichen.
Was gilt beim Industriestrompreis?
Vom Krisenmechanismus für Haushalte und KMU ist der geplante Industriestrompreis zu unterscheiden. Er richtet sich gezielt an besonders stromintensive Unternehmen und Prozesse.
Das Industriestrompaket bündelt ab 2027 den neuen Industriestrompreis und die Weiterentwicklung des Standortabsicherungsgesetzes. Dafür sind von 2027 bis 2029 insgesamt 250 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen.
Beim neuen Industriestrompreis gelten unter anderem folgende Eckpunkte:
- Wirkung für rund 400 Unternehmen
- maximal 50 % des Jahresstromverbrauchs für energieintensive Prozesse förderfähig
- Förderung von bis zu 50 % des Großhandelsstrompreises
- Preisuntergrenze von 50 Euro/MWh bzw. 5 Cent/kWh
- maximale Wirkung von bis zu 25 % Entlastung auf die Stromkosten energieintensiver Prozesse
- jährliche rückwirkende Auszahlung
- Reinvestition eines Teils der Förderung in Effizienz, Dekarbonisierung oder Elektrifizierung
Für KMU, die nicht zu den besonders stromintensiven Betrieben zählen, ist vor allem der allgemeine Energiepreiskrisenmechanismus relevant. Der Industriestrompreis richtet sich speziell an besonders stromintensive Unternehmen und Prozesse.
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Online-Redakteurin
Anabelle hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft studiert und bringt fundierte Erfahrung aus Werbe- und PR-Agenturen mit. Sie bereitet anspruchsvolle Themen aus den Bereichen Finanzen, Versicherungen, Energie und Reisen verständlich auf und stellt sicher, dass Sie alle wichtigen Informationen für unsere Vergleiche erhalten.