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Die Strompreisbremse in Österreich

Der Stromkostenzuschuss, auch Strompreisbremse oder Stromkostenbremse genannt, ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes. Er begrenzt den Energiepreis von Stromlieferanten für den privaten Haushaltsstromverbrauch. So soll den steigenden Kosten im Energiesektor entgegengewirkt und ein Anreiz zum Stromsparen gesetzt werden. Die Stromkostenbremse gilt seit dem 1. Dezember 2022 und endet bis auf Weiteres am 31. Dezember 2024.

So funktioniert die Strompreisbremse

Die österreichische Regierung fördert pro Haushalt bzw. Zählpunkt einen Stromverbrauch von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) im Jahr. Vorerst läuft die Strompreisbremse bis Sommer wie gewohnt weiter. Im 2. Halbjahr 2024 wird die Förderung halbiert.

Maximal 30 Cent pro kWh bis 30. Juni 2024
Die ersten 10 Cent pro kWh Strom zahlen Sie immer selbst. Wenn der Arbeitspreis höher ist, gibt es einen Zuschuss von höchstens 30 Cent pro kWh. Verlangt ein Stromanbieter mehr als 40 Cent, ist also auch die entsprechende Differenz zu bezahlen. 

Maximal 15 Cent pro kWh von 1. Juli bis 31. Dezember 2024
Ab 1. Juli sinkt die Förderung auf maximal 15 Cent pro kWh. Die Obergrenze des Strompreises, bis zu dem die Bremse wirkt, ist liegt bei 25 Cent. Auch dann gilt: die ersten 10 Cent pro kWh bezahlen Sie, bis 25 Cent wird gefördert und wenn der Arbeitspreis darüber liegt, zahlen Sie zusätzlich die Differenz.

Bei einem Verbrauch von mehr als 2900 kWh im Jahr zahlen Sie immer den Marktpreis. Haushalte mit mehr als 3 Personen oder einkommensschwache Haushalte bekommen zusätzliche Förderungen.

 

CHECK24 Hinweis

Die Stromkostenbremse bezuschusst ausschließlich den Energiepreis. Andere Bestandteile der Gesamtkosten für Strom - wie der Grundpreis, die Netzentgelte sowie die Steuern und Abgaben - werden nicht gefördert. 

Beispiele für die Berechnung der Strompreisbremse bis 30. Juni 2024

Neben dem jährlichen Stromverbrauch ist die Höhe der staatlichen Unterstützung von Ihrem gewählten Energietarif abhängig. Die angeführten Beispiele beziehen sich auf einen Verbrauch von 2.900 kWh pro Jahr.

Haushalte mit einem Netto-Strompreis von 25 Cent/kWh zahlen zehn Cent pro Kilowattstunde. Die Abweichung von 15 Cent wird durch den Stromkostenzuschuss abgedeckt.

Beträgt der Netto-Energiepreis 40 Cent pro Kilowattstunde, erhalten Sie vom Staat die maximalen 30 Cent als Förderung und müssen zehn Cent/kWh selbst bezahlen.

Liegt Ihr Netto-Strompreis bei 45 Cent/kWh, bezahlen Sie 15 Cent/kWh, die restlichen 30 Cent übernimmt wiederum der Bund.

Sollte der Netto-Energiepreis unter zehn Cent pro Kilowattstunde liegen, bekommen Sie keinen Stromkostenzuschuss. Die Preisbremse greift nicht, da Sie ohnehin schon sehr wenig für die Stromnutzung zahlen. Derart günstige Tarife sind in Österreich aber selten.

Beispiele zur LED-Weihnachtsbeleuchtung

Beispiele für die Berechnung der Strompreisbremse ab 1. Juli 2024

Das Prinzip der Strompreisbremse bleibt auch ab 1. Juli gleich. Die Förderung sinkt allerdings auf maximal 15 Cent pro kWh. Bei einem Arbeitspreis unter 10 Cent pro kWh greift die Bremse nicht. Darüber gibt es die 15 Cent Förderung vom Staat. Wenn Sie über 25 Cent pro kWh zahlen, müssen Sie die Differenz zu diesem Wert wieder selbst begleichen.

Häufige Fragen und Antworten zur Strompreisbremse

Wer erhält die Strompreisbremse?

Den Stromkostenzuschuss erhalten alle privaten Haushalte mit einem aufrechten Stromliefervertrag sowie einem Zählpunkt. Ein Haushalts-Zählpunkt ist jeder Strom- oder Gaszähler, dem ein standardisiertes Lastprofil zugeordnet wurde. Das Lastprofil bildet Ihr Abnahmeverhalten ab und zeigt an, zu welchen Zeitpunkten Sie mehr oder weniger Strom verbrauchen.

Ist die Strompreisbremse für mehrere Zähler im Haushalt gültig?

Wenn Sie mehrere Zähler in einem Haushalt haben, erhalten Sie die Stromkostenbremse separat für jeden Zählpunkt mit einem standardisierten Lastprofil. Zulässig sind die Lastenprofile HO (Haushalt), HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt) und HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt). Das Profil eines Zählers entnehmen Sie der Stromrechnung.

Aber Achtung: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Strompreisbremse für den Nachtstrom nicht gilt. Dieser ist ohnehin kostengünstiger als der normale Hausstrom. Haben Sie für den Nachtstrom einen eigenen Zähler und hängt dieser nicht am Haushaltszähler, bekommen Sie den Zuschuss nicht.

Muss für die Strompreisbremse ein Antrag gestellt werden?

Ihr Stromversorger berechnet die Strompreisbremse automatisch und der Zuschuss wird direkt auf Ihrer Stromrechnung gutgeschrieben. Eine Antragstellung ist daher nicht notwendig. In der Regel erfolgt die Gutschrift bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Je nach Stromanbieter kann der Stromkostenzuschuss aber auch erst bei der Jahresendabrechnung berücksichtigt werden.

Was ist der Stromkosten­ergänzungszuschuss für größere Haushalte?

Leben in einem Haushalt mehr als drei hauptgemeldete Personen, gibt es ab der vierten Person den sogenannten Stromkostenergänzungszuschuss als erweiterte Unterstützung. Dieser soll größere Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch über 2.900 kWh zusätzlich entlasten. Beim Stromkostenergänzungszuschuss handelt es sich um einen Fixbetrag, der von Ihrem tatsächlichen Verbrauch unabhängig ist. Er wird zeitversetzt in Tranchen auf Ihrer Jahres- bzw. Schlussabrechnung berücksichtigt. Üblicherweise wird Ihnen der Zuschuss automatisch genehmigt. Sollte das nicht der Fall sein, werden Sie vom Bund per E-Mail oder Brief über den Beantragungsvorgang informiert. Dies passiert beispielsweise, wenn in einem Haushalt mehrere Zählpunkte bestehen oder es keinen eigenen Zähler gibt.

Frau und zwei Kinder schrauben Glühbirne in Tischlampe

Was ist der Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte?

Anspruch auf den Netzkostenzuschuss haben Haushalte mit einem geringen Einkommen, die von den Erneuerbaren-Förderkosten oder der Haushaltsabgabe befreit sind. Dieser wird ergänzend zur Strompreisbremse gewährt. Die Höhe des Netzkostenzuschusses hängt vom jeweiligen Stromverbrauch ab. Gefördert werden 75 Prozent der Netzentgelte, wobei der Zuschuss auf maximal 200 Euro pro Jahr begrenzt ist. Eine Antragstellung ist nicht nötig.

Gilt die Strompreisbremse auch für Nebenwohnsitze?

Ja, auch bei einem Neben- bzw. Zweitwohnsitz können Sie vom Stromkostenzuschuss profitieren. Voraussetzung dafür ist ein eigener Energieliefervertrag für einen Zählpunkt. Den zusätzlichen Stromkostenergänzungszuschuss für Mehrpersonenhaushalte bekommen Sie jedoch nur für Ihren Hauptwohnsitz.

Was passiert mit der Strompreisbremse beim Anbieterwechsel?

Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln, müssen Sie sich nicht selbst um die Stromkostenbremse kümmern. Der neue Versorger berücksichtigt diese automatisch und schreibt den Zuschuss auf Ihrer Stromrechnung gut.

Übrigens: Der Wechsel zu einem günstigeren Angebot über den CHECK24 Strom Vergleich kann eine weitere finanzielle Entlastung zur Strompreisbremse sein. Dieser lohnt sich vor allem für Tarife mit Kosten über 40 Cent je kWh sowie Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 2.900 kWh pro Jahr.

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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich

Viktoria Maria Blaschek

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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