Ratgeber » Energieratgeber » Strompreisbremse (2022-2024)

Die Strompreisbremse in Österreich

Die Energiepreise sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen – viele Haushalte haben das direkt auf ihrer Stromrechnung gespürt. Um die Belastung abzufedern, hat die Bundesregierung eine Preisbremse eingeführt. Dieser Stromkostenzuschuss begrenzt den Energiepreis von Stromlieferanten für den privaten Haushaltsstromverbrauch.

Eine Verlängerung der Strompreisbremse wurde nicht beschlossen.

Dieser Ratgeber beschreibt die Funktionsweise der Förderung rückblickend und dient zur Orientierung, falls Sie die damaligen Abrechnungen nachvollziehen möchten.

Kurz zusammengefasst:

 

Die Strompreisbremse war eine staatliche Förderung, die von Dezember 2022 bis Ende 2024 galt. Gefördert wurden bis zu 2.900 kWh pro Haushalt, wobei ein Teil des Strompreises vom Bund übernommen wurde. Ergänzend gab es Zuschüsse für größere Familien und einkommensschwache Haushalte. Die Entlastung endete mit 31. Dezember 2024 – seither gelten wieder die marktüblichen Preise.

Tarife vergleichen und auch ohne Strompreisbremse sparen:

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Neben Ihrem gewählten Energietarif ist die Höhe der staatlichen Unterstützung vom Strombedarf abhängig. Die österreichische Regierung unterstützt pro Haushalt bzw. Zählpunkt einen Stromverbrauch von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) im Jahr.

Maximal 30 Cent pro kWh bis 30. Juni 2024

Die ersten 10 Cent pro kWh Strom zahlen Sie immer selbst. Wenn der Arbeitspreis teurer ist, gibt es einen Zuschuss von höchstens 30 Cent pro kWh. Verlangt ein Stromanbieter mehr als 40 Cent, ist auch die entsprechende Differenz von Ihnen zu entrichten.

Beispiele:

Die angeführten Beispiele beziehen sich auf einen Verbrauch von 2.900 kWh pro Jahr.

  • Haushalte mit einem Netto-Strompreis von 25 Cent/kWh zahlen zehn Cent pro Kilowattstunde. Die Abweichung von 15 Cent wird durch den Stromkostenzuschuss abgedeckt.
  • Beträgt der Netto-Energiepreis 40 Cent pro Kilowattstunde, erhalten Sie vom Staat die maximalen 30 Cent als Förderung und müssen 10 Cent/kWh selbst überweisen.
  • Liegt Ihr Netto-Strompreis bei 45 Cent/kWh, bezahlen Sie 15 Cent/kWh, die restlichen 30 Cent übernimmt wiederum der Bund.

Maximal 15 Cent pro kWh von 1. Juli bis 31. Dezember 2024

Ab 1. Juli sinkt die Förderung auf maximal 15 Cent pro kWh. Die Obergrenze des Strompreises, bis zu dem die Bremse wirkt, liegt bei 25 Cent. Dann gilt: Die ersten 10 Cent pro kWh bezahlen Sie, bis 25 Cent wird gefördert, liegt der Arbeitspreis darüber, ist zusätzlich die Differenz zu begleichen.

Bei einem Verbrauch über 2.900 kWh im Jahr zahlen Sie immer den Marktpreis.

Sollte der Netto-Energiepreis unter zehn Cent pro Kilowattstunde liegen, bekommen Sie keinen Stromkostenzuschuss. Die Preisbremse greift nicht, da Sie ohnehin schon sehr wenig für die Nutzung zahlen. Derart günstige Tarife sind in Österreich aber selten.

CHECK24 Hinweis

Die Stromkostenbremse bezuschusst ausschließlich den Energiepreis. Andere Bestandteile der Gesamtkosten für Strom - wie der Grundpreis, die Netzentgelte sowie die Steuern und Abgaben - werden nicht gefördert.

Häufige Fragen und Antworten zur Strompreisbremse

Wer erhält die Strompreisbremse?

Den Stromkostenzuschuss erhalten alle privaten Haushalte mit einem aufrechten Stromliefervertrag sowie einem Zählpunkt. Ein Haushalts-Zählpunkt ist jeder Strom- oder Gaszähler, dem ein standardisiertes Lastprofil zugeordnet wurde. Das Lastprofil bildet Ihr Abnahmeverhalten ab und zeigt an, zu welchen Zeitpunkten Sie mehr oder weniger Strom verbrauchen.

Ist die Strompreisbremse für mehrere Zähler im Haushalt gültig?

Wenn Sie mehrere Zähler in einem Haushalt haben, wird Ihnen die Stromkostenbremse separat für jeden Zählpunkt mit einem standardisierten Lastprofil gewährt. Zulässig sind die Lastenprofile HO (Haushalt), HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt) und HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt). Das Profil eines Zählers entnehmen Sie der Stromrechnung. Aber Achtung: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Strompreisbremse für den Nachtstrom nicht gilt. Dieser ist ohnehin günstiger als der normale Hausstrom.

Muss für die Strompreisbremse ein Antrag gestellt werden?

Ihr Stromversorger berechnet die Strompreisbremse automatisch und der Zuschuss wird direkt auf Ihrer Stromrechnung gutgeschrieben. Eine Antragstellung ist daher nicht notwendig. In der Regel erfolgt die Gutschrift bereits auf die nächsten monatlichen Teilzahlungsbeträge, sie kann aber auch erst bei der Jahresendabrechnung berücksichtigt werden.

Was ist der Stromkosten­ergänzungszuschuss für größere Haushalte?

Leben in einem Haushalt mehr als drei hauptgemeldete Personen, gibt es ab der vierten Person den Stromkostenergänzungszuschuss als erweiterte Unterstützung. Dieser soll größere Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch über 2.900 kWh zusätzlich entlasten.

Beim Stromkostenergänzungszuschuss handelt es sich um einen Fixbetrag, der von Ihrem tatsächlichen Verbrauch unabhängig ist.

Er wird zeitversetzt in Tranchen auf Ihrer Jahresabrechnung vermerkt und üblicherweise automatisch genehmigt. Sollte das nicht der Fall sein, werden Sie vom Bund per E-Mail oder Brief über den Beantragungsvorgang informiert. Das passiert beispielsweise, wenn in einem Haushalt mehrere Zählpunkte existieren oder es keinen eigenen Zähler gibt.

Stromverteiler und Geldscheine

Was ist der Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte?

Anspruch auf den Netzkostenzuschuss haben nur jene Haushalte mit einem geringen Einkommen, die von den Erneuerbaren-Förderkosten oder der Haushaltsabgabe befreit sind. Er wird ergänzend zur Strompreisbremse gewährt, wobei die Höhe vom jeweiligen Stromverbrauch beeinflusst wird. Grundsätzlich werden 75 Prozent der Netzentgelte gefördert, der Zuschuss ist aber auf maximal 200 Euro pro Jahr begrenzt. Eine Antragstellung ist nicht nötig.

Gilt die Strompreisbremse auch für Nebenwohnsitze?

Ja, auch bei einem Neben- bzw. Zweitwohnsitz können Sie von der Preisbremse profitieren. Voraussetzung dafür ist ein individueller Energieliefervertrag für einen Zählpunkt. Den zusätzlichen Stromkostenergänzungszuschuss für Mehrpersonenhaushalte bekommen Sie jedoch nur für Ihren Hauptwohnsitz.

Was passiert mit der Strompreisbremse beim Anbieterwechsel?

Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln, müssen Sie sich nicht selbst um die Stromkostenbremse kümmern. Der neue Versorger berücksichtigt diese und schreibt den Zuschuss auf Ihrer Stromrechnung gut.

Der Wechsel zu einem günstigeren Angebot über den CHECK24 Strom Vergleich kann eine weitere finanzielle Entlastung sein – besonders für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 2.900 kWh/Jahr und Tarifkosten über 40 Cent/kWh. Dieser hilft Ihnen nicht nur, die aktuellen Marktpreise besser einzuschätzen, sondern auch passende Vertragsmodelle zu finden. Achten Sie dabei insbesondere auf Laufzeiten, Preisgarantien und Neukundenboni.

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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich
Viktoria Maria Blaschek, MA

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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