Reisestornoversicherung: Wann sie zahlt und wie sie vor Stornokosten schützt
Der Urlaub ist gebucht, doch kurz vor der Abreise passiert etwas Unerwartetes: Sie werden krank, verletzen sich oder ein anderer Notfall macht die Reise unmöglich. In solchen Fällen müssen Sie Ihren Urlaub oft kurzfristig stornieren. Eine Reisestornoversicherung kann dann die anfallenden Stornokosten übernehmen. Wann sie tatsächlich zahlt und welche Gründe versichert sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
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Kurz zusammengefasst:
- Eine Reisestornoversicherung übernimmt Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können.
- Ob die Versicherung zahlt, hängt vom Stornierungsgrund und den Versicherungsbedingungen ab.
- Je nach Tarif kann ein Selbstbehalt anfallen.
- Sobald feststeht, dass Sie die Reise nicht antreten können, sollten Sie sie möglichst rasch stornieren.
Was deckt eine Reisestornoversicherung ab?
Eine Reisestornoversicherung übernimmt die vereinbarten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können.
Je nach Tarif sind unter anderem folgende Reiseleistungen abgesichert:
- Pauschalreisen
- Flüge
- Hotels oder Ferienwohnungen
- Kreuzfahrten
- Rundreisen
Nicht jede Reise und nicht jeder Stornierungsgrund sind automatisch versichert. Welche Leistungen übernommen werden und in welcher Höhe die Versicherung zahlt, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Wann zahlt eine Reisestornoversicherung?
Ob eine Reisestornoversicherung zahlt, hängt davon ab, warum Sie Ihre Reise stornieren müssen. Entscheidend ist, dass das Ereignis unerwartet eintritt und den Reiseantritt objektiv unmöglich oder unzumutbar macht.
Zu den häufigsten versicherten Gründen zählen:
- eine plötzliche schwere Erkrankung oder ein Unfall
- ein unvorhersehbarer Notfall im nahen Familienkreis
- erhebliche Schäden am eigenen Wohnsitz, etwa durch Brand oder Einbruch, die Ihre Anwesenheit erfordern
- unerwartete berufliche Ereignisse, beispielsweise eine Kündigung oder der Antritt eines neuen Jobs
- je nach Tarif weitere unvorhersehbare Ereignisse, etwa das Nichtbestehen einer wichtigen Prüfung
Beispiel:
Zwei Tage vor dem Urlaub stürzen Sie beim Radfahren und brechen sich den Arm. Da Sie die Reise nicht antreten können, übernimmt die Reisestornoversicherung die vereinbarten Stornokosten.
Nicht versicherte Gründe sind beispielsweise:
- bereits bekannte Erkrankungen oder Beschwerden
- geplante Behandlungen oder andere vorhersehbare Ereignisse
- grobe Fahrlässigkeit, etwa durch Alkoholeinfluss
- bewusst eingegangene Risiken, beispielsweise Reisen in Gebiete mit aufrechter Reisewarnung
- eine freiwillige Stornierung, weil Sie Ihre Reise nicht mehr antreten möchten
Beispiel:
Sie sagen Ihren Urlaub ab, weil Sie kurzfristig lieber zu einem anderen Reiseziel reisen möchten. Da kein versicherter Grund vorliegt, müssen Sie die Stornokosten selbst tragen.
Wie hoch können Stornokosten sein?
Je näher der Reisetermin rückt, desto höher fallen in der Regel die Stornokosten aus. Bei einer kurzfristigen Absage oder wenn Sie die Reise gar nicht antreten, kann der gesamte Reisepreis fällig werden.
| Zeitpunkt der Stornierung | Mögliche Stornokosten |
|---|---|
| mehrere Wochen vor Reisebeginn | ca. 20–40 % |
| wenige Tage vor Reisebeginn | bis zu 90 % |
| Nichtantritt der Reise | bis zu 100 % |
Die tatsächlichen Stornobedingungen unterscheiden sich je nach Reiseveranstalter.
Wie hoch ist die Erstattung der Stornokosten?
Die Reisestornoversicherung ersetzt die vereinbarten Stornokosten bis zur Versicherungssumme. Je nach Tarif kann jedoch ein Selbstbehalt vereinbart sein.
Beispiel:
Sie haben eine Reise um 2.000 Euro gebucht. Wegen einer Erkrankung müssen Sie kurz vor Reisebeginn stornieren. Der Reiseveranstalter verrechnet 80 Prozent Stornokosten (1.600 Euro). Ist ein Selbstbehalt von 20 Prozent vereinbart, übernimmt die Versicherung 1.280 Euro. Die restlichen 320 Euro tragen Sie selbst.
Was bedeutet Selbstbehalt?
Ein Selbstbehalt ist jener Betrag oder Anteil der Stornokosten, den Sie im Versicherungsfall selbst bezahlen müssen. Übernimmt die Versicherung die Kosten nicht vollständig, tragen Sie den vereinbarten Eigenanteil.
Was kostet eine Reisestornoversicherung?
Die Kosten hängen unter anderem vom Reisepreis, dem Reiseziel, dem Alter der versicherten Personen und dem gewählten Leistungsumfang ab. Die folgenden Preisbeispiele dienen als grobe Orientierung für Einmalversicherungen:
Reisepreis bis 500 Euro: ab rund 30 Euro
Reisepreis bis 1.500 Euro: ab rund 60 Euro
Reisepreis bis 3.000 Euro: häufig ab rund 115 Euro
Bei Jahresversicherungen fallen die Prämien für einen vergleichbaren Reisepreis meist etwas höher aus. Viele Versicherer berechnen die Prämie dabei bereits ab einem Mindestreisepreis von 1.000 bis 1.500 Euro. Das bedeutet: Für Reisen mit einem Reisepreis von 500 Euro oder 1.000 Euro fällt häufig dieselbe Versicherungsprämie an.
Worauf sollten Sie beim Abschluss achten?
Nicht jede Reisestornoversicherung bietet denselben Leistungsumfang. Achten Sie vor dem Abschluss insbesondere auf:
- versicherte Stornierungsgründe
- eine ausreichend hohe Versicherungssumme
- einen möglichen Selbstbehalt
- Fristen für die Schadenmeldung
- den versicherten Personenkreis (z. B. Mitreisende oder Familienmitglieder)
- den Geltungsbereich der Versicherung
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Online-Redakteurin
Anabelle hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft studiert und bringt fundierte Erfahrung aus Werbe- und PR-Agenturen mit. Sie bereitet anspruchsvolle Themen aus den Bereichen Finanzen, Versicherungen und Energie verständlich auf und stellt sicher, dass Sie alle wichtigen Informationen für unsere Vergleiche erhalten.