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Schaden durch Hund: Welche Versicherung zahlt?

Ein umgeworfener Radfahrer, eine zerbrochene Vase oder ein Biss in eine fremde Handtasche: Die Haltung eines Hundes bringt Verantwortung mit sich. Besonders bei Personenschäden oder Verkehrsunfällen können die Kosten für Schadenersatzforderungen erheblich sein. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Versicherung bei Bedarf einspringt. Diese schützt nämlich nicht nur vor finanziellen Risiken, sondern bietet auch rechtliche Unterstützung. Dieser Ratgeber erklärt, worauf Sie achten sollten, um im Schadensfall die Rechnung nicht allein tragen zu müssen.

Kurz zusammengefasst:

 

Österreichweit haften Hundehalterinnen und Hundehalter für Schäden, die ihr Tier verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Vorfälle und ist in mehreren Bundesländern sogar verpflichtend. Je nach Schadensart kommen unterschiedliche Versicherungen zum Einsatz, etwa bei Verkehrsunfällen oder Eigenverletzungen. Für den optimalen Schutz sind die Obliegenheiten einzuhalten und Ausschlussgründe tunlichst zu vermeiden.

Wer haftet für Schäden, die durch Hunde verursacht werden?

In Österreich gilt laut Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) eine sogenannte Gefährdungshaftung für Tierhalterinnen und Tierhalter. Das bedeutet: Wer einen Hund besitzt, haftet grundsätzlich verschuldensunabhängig für Schäden, die das Tier verursacht – auch wenn kein Fehlverhalten vorliegt. 

Halterinnen und Halter müssen für alle herbeigeführten Schäden einstehen, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden, um den Vorfall zu verhindern.

Entscheidend ist, ob sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Wer seinen Hund freilaufen lässt, obwohl Leinenpflicht herrscht, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Auch Personen, die nur vorübergehend auf den Hund aufpassen, zum Beispiel zum Gassigehen, können haftbar sein.

Hund liegt auf zerbissenem Sofa

Welche Versicherung zahlt bei Hundeschäden?

Ein Schaden durch Hund kann in unterschiedliche Kategorien fallen, etwa Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Entsprechend gibt es verschiedene Versicherungen, die je nachdem zum Tragen kommen.

Tierhalter- bzw. Hundehaftpflichtversicherung

Diese Versicherung ist speziell für Hundehalterinnen und Hundehalter gedacht und übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die das Haustier bei Dritten oder deren Eigentum anrichtet. Sie ist nicht automatisch in anderen Versicherungen enthalten und muss separat abgeschlossen werden. In einigen Bundesländern ist sie obligatorisch, in anderen wird sie zumindest empfohlen.

Haushaltsversicherung mit Hundehaftpflicht-Einschluss

Normalerweise sind Hunde aus der Haushaltsversicherung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen beinhaltet die Haftpflicht der Haushaltsversicherung einen Schutz dafür. Diese deckt aber oft nur kleine, nicht meldepflichtige Hunde ab. Größere Tiere oder bestimmte Rassen sind meist ohnehin ausgenommen. Es gibt aber bei vielen Haushaltsversicherungen die Möglichkeit, Hunde mittels Zusatzpaket zu inkludieren.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Löst Ihr Hund einen Verkehrsunfall aus, beispielsweise durch das Überqueren der Straße, zahlt unter Umständen die Kfz-Haftpflicht des betroffenen Unfallopfers. Da die primäre Haftung allerdings bei Ihnen und Ihrer Versicherung liegt, wird geprüft, ob die Aufsichtspflichten verletzt wurden.

Unfall- oder Krankenversicherung

Werden Sie als Hundehalterin oder Hundehalter selbst durch den Hund verletzt, etwa durch einen Sturz an der Leine, greift eine private Unfallversicherung. Auch die Krankenversicherung übernimmt medizinische Behandlungskosten, sofern ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.

Beispiele für Schadensfälle

  Schadensfall Versichert durch:
Hund verletzt Spaziergängerin Tierhalterhaftpflicht
Hund verursacht Radunfall Tierhalterhaftpflicht
Hund beißt anderen Hund Tierhalterhaftpflicht
Hund zerkratzt Parkettboden bei Bekannten Tierhalterhaftpflicht oder Haftpflichtversicherung

Ist eine Hundeversicherung in Österreich Pflicht?

Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen. In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich angeordnet. So müssen Hundehalterinnen und Hundehalter beispielsweise in Wien eine Hundehaftpflichtversicherung mit mindestens 725.000 Euro Deckungssumme nachweisen. In den übrigen Bundesländern besteht derzeit keine generelle Pflicht, wobei dort aber teilweise für ausgewählte Hunderassen (Listenhunde) oder ab einer definierten Körpergröße sowie einem definierten Körpergewicht eine Versicherung vorgeschrieben sein kann. Auch ein Hundeführerschein kann Vorgabe sein. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft über die geltenden Vorschriften, um Bußgelder oder fehlenden Versicherungsschutz zu vermeiden.

CHECK24 Hinweis

Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, ist eine Tierhalterhaftpflicht dringend zu empfehlen. Schon ein kleiner Vorfall kann zu erheblichen Forderungen führen. Die Prämien sind gering und liegen zwischen 30 und 100 Euro pro Jahr, während die Deckungssummen mehrere Millionen Euro betragen können. Achten Sie vor dem Abschluss auf die Leistungsobergrenze (mind. 1 Mio. Euro), die Höhe des Selbstbehalts und die enthaltenen Schadensarten (z.B. Anwaltshonorare, Gerichtskosten, Mietschäden, Auslandsschutz).

Wann greift die Hundeversicherung nicht?

Auch wenn Sie bei einem Schaden durch Hund grundsätzlich gut abgesichert sind, gibt es Situationen, in denen die Versicherung die Leistung teilweise oder ganz verweigern kann. Diese sogenannten Ausschlussgründe sind in der Polizze geregelt.

Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Schaden durch besonders unachtsames Verhalten begünstigt wurde. Das ist der Fall, wenn Sie als Halterin oder Halter Ihre Sorgfaltspflichten missachten und beispielsweise die Leinen- oder Maulkorbvorschriften ignorieren.

Vorsätzliches Handeln

Wird ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt oder billigend in Kauf genommen, gilt dies nicht mehr als versicherbares Risiko. Das trifft etwa zu, wenn Sie einen aggressiven Hund bewusst auf eine andere Person oder ein anderes Tier loslassen.

Nicht gemeldete oder falsch deklarierte Hunderasse

Vor allem bei als gefährlich eingestuften Rassen kann es zu Problemen kommen, wenn diese der Versicherung nicht korrekt gemeldet wurden. Selbst bei einer bestehenden Polizze kann dann der Versicherungsschutz entfallen.

Verletzung der Aufsichtspflicht

Wenn der Hund unbeaufsichtigt war oder sich in einer Situation frei bewegen konnte, in der eigentlich eine Aufsichtspflicht bestand, kann die Versicherung eine Mitschuld anrechnen oder gar nicht zahlen.

Verstoß gegen gesetzliche Halterpflichten

Fehlen gesetzlich vorgeschriebene Dokumente, wie die Registrierung des Hundes, ein Sachkundenachweis oder die Haftpflichtversicherung (in manchen Bundesländern), kann dies den Versicherungsschutz gefährden.

Verwandtenklausel

Viele Versicherungen schließen einen Schaden durch Hund aus, der innerhalb des eigenen Haushalts oder gegenüber engen Angehörigen verursacht wird. Dies soll verhindern, dass Versicherungsfälle künstlich herbeigeführt oder missbraucht werden.

Wie sind Haustiere generell versichert?

Nicht nur Hunde, sondern auch andere Haustiere wie Katzen, Kaninchen oder Ziervögel können theoretisch einen Schaden verursachen. In vielen Fällen sind „zahme Haustiere“ (z. B. Katzen, Meerschweinchen, Hamster, Wellensittiche) in der privaten Haftpflichtdeckung einer Haushaltsversicherung mit eingeschlossen – zumindest dann, wenn sie nicht gewerblich genutzt werden und keine besonderen Gefahren darstellen.

Bei Pferden, exotischen Tieren (z. B. Reptilien, Papageien) oder eben Hunden reicht der Standardversicherungsschutz nicht aus. Hier sind eigene Tierhalterhaftpflichtversicherungen notwendig.

Für Nutztiere (z. B. Hütehunde am Bauernhof) gelten andere Regulierungen als für reine Haustiere.

Zusätzlich können für viele Haustierarten Tierkrankenversicherungen oder Operationskostenversicherungen sinnvoll sein.

Haushaltsversicherungen mit Hundehaftpflicht vergleichen:

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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich

Viktoria Maria Blaschek, MA

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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