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Von Haushaltsversicherung Schaden auszahlen lassen: So gehen Sie vor!

Die Haushaltsversicherung schützt Ihren privaten Hausrat und greift bei Schäden, die beispielsweise durch Brand, Leitungswasser, Einbruchsdiebstahl und Vandalismus sowie Naturgewalten verursacht werden. Kommt es zu einem versicherten Schadensfall, übernimmt der Versicherer üblicherweise die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Gegenstände oder leistet Ersatz für diese. Sie möchten aber eine Schadensablöse statt Reparatur? In diesem Ratgeber wird geklärt, wann das auch möglich ist und worauf Sie dabei achten sollten.

Kurz zusammengefasst:

 

Grundsätzlich können Sie sich von der Haushaltsversicherung – anstelle einer Reparatur oder eines Ersatzkaufs – einen Schaden auszahlen lassen. Voraussetzungen dafür sind eine sorgfältige Dokumentation, rasche Schadenmeldung und klare Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Die Höhe der Auszahlung hängt von Ihrer Versicherungssumme und den Vertragsbedingungen ab. Bei Unklarheiten lohnt sich ein genauer Blick in Ihre Polizze.

Kann ich von der Haushaltsversicherung Schaden auszahlen lassen?

Wenn ein versicherter Schaden entsteht, haben Sie in vielen Fällen die Wahl:

Naturalersatz

Sie beauftragen eine Fachfirma mit der Reparatur des Schadens oder tauschen die beschädigte Sache durch ein vergleichbares neues Stück aus. Sobald Sie der Haushaltsversicherung die Rechnung übermitteln, wird der entsprechende Betrag erstattet. Wichtig ist dabei, dass der Ersatz in Art und Größe dem ursprünglichen Gegenstand entspricht. Eine Aufwertung oder Verbesserung wird von der Versicherung nicht übernommen.

Auszahlung

Alternativ kann Ihnen die Haushaltsversicherung nach der Schätzung des Schadens einen Geldbetrag als Abfindung anbieten. Dann erhalten Sie die Entschädigung direkt ausbezahlt, ohne dass Sie anschließend eine Rechnung für die Reparatur oder den Ersatz vorlegen müssen. Nicht alle Versicherungen stellen diese Variante automatisch bereit. Teils ist das vertraglich geregelt oder wird im Einzelfall entschieden.

Wann ist eine Auszahlung des Schadens sinnvoll?

Die Auszahlung eines Schadensbetrags durch die Haushaltsversicherung kann eine flexible und pragmatische Lösung sein, vor allem, wenn Sie selbst bestimmen möchten, wie Sie mit dem Schaden umgehen. Sie lohnt sich, wenn:

  • Sie den Gegenstand nicht ersetzen möchten.
  • Sie den Gegenstand günstiger reparieren können.
  • Sie den Betrag lieber später verwenden wollen.
  • Sie frei entscheiden möchten, wofür Sie das Geld verwenden.
  • Sie den beschädigten Gegenstand nicht mehr benötigen.
  • Sie eine spätere Neuanschaffung oder größere Umgestaltung planen.
  • Sie Zugang zu vergünstigten Reparatur- oder Einkaufsmöglichkeiten haben.
  • Sie mit dem Neuwert nicht einverstanden sind.
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Haushaltsversicherung Schaden auszahlen lassen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Damit die Versicherung zahlt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt und Fristen eingehalten werden. Gehen Sie am besten in folgender Reihenfolge vor.

Schaden dokumentieren

Eine gründliche Dokumentation ist entscheidend. Fotografieren Sie den beschädigten Gegenstand oder die betroffene Stelle aus verschiedenen Perspektiven, um den Umfang des Schadens nachvollziehbar zu machen. Notieren Sie außerdem das genaue Datum und den Hergang des Vorfalls. Falls andere Personen den Schaden beobachtet haben oder Hinweise auf eine Drittverantwortung bestehen, halten Sie auch diese Informationen für den weiteren Verlauf schriftlich fest.

Schaden unverzüglich melden

Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Haushaltsversicherung, idealerweise noch am Tag des Vorfalls. Viele Versicherer bieten dafür praktische Online-Tools an. Die Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail oder telefonisch über die entsprechende Servicehotline durchführbar. Eine frühzeitige Meldung sorgt nicht nur für eine zügige Bearbeitung, sondern verhindert auch etwaige Leistungskürzungen aufgrund von Fristversäumnissen.

Schadensformular ausfüllen

Nach der Schadenmeldung erhalten Sie ein Formular zur Beschreibung des Schadensfalls. Füllen Sie dieses gewissenhaft und vollständig aus. Schildern Sie detailliert, was beschädigt wurde, wie es zu dem Schaden kam und welche Folgen daraus entstanden sind. Achten Sie darauf, keine relevanten Fakten auszulassen, da unklare oder unvollständige Angaben den Prozess verzögern können.

Kostenvoranschläge einreichen

Wenn Sie eine Auszahlung bevorzugen, genügen in der Regel ein bis zwei realistische Kostenvoranschläge von Fachbetrieben oder Händlern. Diese dienen als Grundlage für die Bewertung des Schadens durch die Haushaltsversicherung. Sie zeigen, wie hoch die Kosten für eine Wiederherstellung oder Neuanschaffung wären – auch wenn Sie diese Maßnahmen gar nicht umsetzen. Eine Rechnung müssen Sie in diesem Fall nicht vorlegen.

Einigung mit der Versicherung

Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, prüft die Versicherung Ihren Fall. Spätestens in dieser Phase sollten Sie bekannt geben, dass Sie sich den Schaden lieber auszahlen lassen möchten, anstatt eine Reparatur oder einen Ersatz zu beanspruchen. Bedenken Sie, dass die erste Schadenschätzung der Versicherung oft unter dem tatsächlichen Schadenswert liegt. Es rentiert sich daher, bei Unklarheiten nochmals Rücksprache mit dem Versicherer zu halten und gegebenenfalls eine Nachbesserung einzufordern.

Auszahlung erhalten

Die Haushaltsversicherung macht Ihnen daraufhin ein finales Angebot zur Auszahlung. Je nach Vertragsbedingungen basiert dieses auf dem Zeitwert (den aktuellen Marktwert des Gegenstandes unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung) oder dem Neuwert (den Preis für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen neuen Gegenstandes) des beschädigten Gegenstandes. Nach Einigung erfolgt die Zahlung meist per Überweisung auf Ihr Referenzkonto. Damit ist der Schadenfall abgeschlossen, und Sie können frei über den Betrag verfügen.

CHECK24 Hinweis

Die Versicherungssumme, die bei Vertragsabschluss festgelegt wurde, begrenzt die maximale Auszahlung. Ist sie zu niedrig angesetzt (Unterversicherung), kann es sein, dass selbst bei einem größeren Schaden nur ein Teil ersetzt wird. Achten Sie daher darauf, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert Ihres Haushalts entspricht.

Schadensablöse statt Reparatur: Beispielrechnung

Nach einem Leitungswasserschaden wird ein Fernseher (Smart-TV) unbrauchbar. Es handelt sich um ein 5 Jahre altes Gerät, das damals 1.200 Euro gekostet hat. Sie entscheiden sich dafür, keinen Ersatz zu kaufen, sondern von der Haushaltsversicherung den Schaden auszahlen zu lassen. Ihr Vertrag sieht eigentlich eine Neuwertentschädigung vor, aber nur bei tatsächlichem Ersatz oder Reparatur. Bei einer Auszahlung ohne Nachweis wird der Zeitwert ausgeglichen. Manche Versicherer ziehen zusätzlich einen Pauschalabschlag von ca. 10–20 Prozent ab, wenn keine Rechnung vorgelegt wird.

Berechnung der Varianten

  Beschreibung Auszahlung
Neuwertentschädigung (mit Rechnung) Sie kaufen einen gleichwertigen neuen Fernseher um 1.100  Euro und reichen die Rechnung ein. 1.100  Euro werden erstattet.
Reparatur (mit Rechnung) Ein Kostenvoranschlag beziffert die Reparatur auf 300  Euro. Sie lassen den Fernseher reparieren und reichen die Rechnung ein. 300  Euro werden erstattet.
Auszahlung zum Zeitwert (ohne Rechnung) Die Versicherung schätzt den Zeitwert nach 5 Jahren auf 25  Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. 300  Euro (25 Prozent von 1.200  Euro) werden erstattet.
Auszahlung zum Zeitwert mit Pauschalabschlag Zusätzlich werden wegen der fehlenden Rechnung 15  Prozent abgezogen. 255  Euro (300  Euro minus 15  Prozent) werden erstattet.

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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich

Viktoria Maria Blaschek, MA

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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