Ein Sturz vom Tisch, ein Tritt im Gedränge oder ein kleiner Unfall beim Sport – die Brille ist schnell beschädigt. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden, vor allem bei hochwertigen Sehhilfen oder Spezialgläsern. Einstärkengläser mit Spezialbeschichtung, Gleitsichtbrillen oder individuell angepasste Fassungen kosten mehrere Hundert Euro. In diesem Ratgeber klären wir, ob die Haushaltsversicherung in solchen Situationen greift, welche alternativen Versicherungen bei einem Brillenbruch relevant sind und wann Sie selbst für den Schaden aufkommen müssen.
Ob die Haushaltsversicherung für eine kaputte Brille zahlt, hängt vom Schadenshergang ab. Sie kommt lediglich dann für den Schaden auf, wenn die Brille durch ein versichertes Ereignis beschädigt wurde. Bei selbstverschuldeten Missgeschicken besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. In manchen Fällen kann jedoch eine Haftpflichtversicherung oder eine spezielle Brillenversicherung einspringen.
Die Haushaltsversicherung schützt das bewegliche Inventar eines Haushalts, also alles, was nicht fix mit dem Gebäude verbunden ist. Dazu zählen Möbel, Kleidung, technische Geräte, Schmuck, aber auch persönliche Gebrauchsgegenstände wie Brillen. Geht Ihre Brille kaputt, kann sie demnach unter bestimmten Bedingungen mitversichert sein – aber nicht automatisch bei jedem Schaden. Es kommt nämlich nicht nur darauf an, dass etwas in die Brüche gegangen ist, sondern wie der Schaden im Alltag entstanden ist. Eingeschlossen sind Schäden am Hausrat durch in der Polizze genau definierte Risiken. Dazu gehören typischerweise:
„Unbenannte Gefahren“ sind nicht in der klassischen Haushaltsversicherung inbegriffen. Dabei handelt es sich um Missgeschicke sowie den Verlust oder die Beschädigung der Brille durch eigene Unachtsamkeit.
Brille kaputt – was tun: Ob Ihre Haushaltsversicherung einspringt, beruht auf der jeweils konkreten Situation. Hier finden Sie einige Beispiele.
Schadensszenario | Wahrscheinlichkeit einer Deckung | |
---|---|---|
Brille wird bei einem Einbruch beschädigt oder gestohlen | gedeckt – sofern Einbruchdiebstahl enthalten ist | |
Brille wird durch Brand oder Leitungswasser zerstört | gedeckt – wenn entsprechende Gefahren versichert sind | |
Brille wird durch Dritte zerstört | gedeckt – aber über deren Haftpflichtversicherung | |
Brillenglas springt durch Hitzeeinwirkung oder Spannung | gegebenenfalls gedeckt – nur mit erweiterter Glasbruchdeckung | |
Brille rutscht zu Hause versehentlich vom Tisch und zerbricht | nicht gedeckt – handelt sich um Eigenverschulden | |
Brillengestell nutzt sich ab und ist entsprechend zerkratzt | nicht gedeckt – fällt unter gewöhnlichen Verschleiß | |
Kind zerbricht eigene Brille beim Spielen | nicht gedeckt – Schaden durch Haushaltsmitglieder ist ausgeschlossen | |
Brille fällt draußen auf der Straße zu Boden und ist kaputt | nicht gedeckt – Schäden außerhalb des Wohnbereichs sind nicht inkludiert |
Wenn die Haushaltsversicherung nicht greift, gibt es andere Versicherungen, die einspringen können:
Wird Ihre Brille von einer anderen Person beschädigt (z. B. von einem Freund oder einer Kollegin), kann deren Haftpflichtversicherung zahlen. Voraussetzung dafür ist, dass es keine Absicht war, sondern ein Versehen.
Wenn die Brille bei einem Unfall zerstört wird, für den Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, können je nach Tarif die Kosten für die Reparatur oder Neuanschaffung übernommen werden – etwa im Zusammenhang mit Reha- oder Hilfsmittelbedarf.
Die meisten Optiker bieten beim Brillenkauf eine Zusatzversicherung an. Diese deckt oft Bruch, Kratzer oder Verlust ab, ist aber in der Regel zeitlich begrenzt und mit Selbstbehalt.
Bei technischen Mängeln oder Produktionsfehlern lohnt sich zudem der Blick auf die Herstellergarantie oder einen eventuell erworbenen Geräteschutz.
Generell gilt: Ist die Brille kaputt, beschädigt oder zerstört, sollten Sie möglichst rasch handeln. So gehen Sie richtig vor, wenn Sie glauben, dass Ihre Versicherung einspringen könnte.
Machen Sie Fotos, notieren Sie den Zeitpunkt und Hergang, und sammeln Sie gegebenenfalls Zeugenaussagen.
Werfen Sie einen Blick in Ihre Polizze. Womöglich ist eine Glasbruchklausel inkludiert und der Schadenstyp gedeckt.
Lassen Sie sich vom Optiker schriftlich bestätigen, was Reparatur oder Ersatz kosten würden.
Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Versicherung. Nutzen Sie dafür das Onlineformular oder rufen Sie direkt an.
Die Versicherung prüft den Fall und entscheidet, ob eine Deckung besteht. Reparieren oder ersetzen Sie die Brille nicht voreilig auf eigene Faust, sonst kann der Anspruch entfallen.
Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.