Hausrat: Verständlich erklärt!

Ob beim Einzug in eine neue Wohnung, bei der Neugestaltung der eigenen vier Wände oder einfach aus dem Wunsch heraus, Eigentum gut abzusichern – der Hausrat spielt dabei immer eine zentrale Rolle. Deshalb liefert Ihnen dieser Ratgeber einen fundierten Überblick über das Thema und zeigt, welche Gegenstände zum Hausrat zählen, welche nicht und wie eine Haushaltsversicherung dabei hilft, Ihr Hab und Gut zu schützen.

Kurz zusammengefasst:

 

Der Hausrat schließt jene beweglichen Dinge im Haushalt ein, die zum Wohnen, Leben und Arbeiten genutzt werden – also beispielsweise Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder Sportausrüstung. Nicht dazu zählen hingegen fest verbaute Gebäudeteile oder beruflich genutzte Gegenstände. Eine Haushaltsversicherung schützt Ihren Hausrat vor Schäden durch Einbruch, Feuer, Wasser und Naturereignisse. Dabei sollten Sie auch auf mögliche Deckungsgrenzen und Ausschlüsse achten.

Was ist der Hausrat?

Der Hausrat umfasst sämtliche beweglichen Gegenstände, die in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch bestimmt sind. Sie dürfen demnach nicht fix mit dem Gebäude verbunden sein. Der Begriff schließt sowohl alltägliche Güter, die zur Hauswirtschaft und Lebensführung erforderlich sind, als auch persönliche Besitztümer ein, die entweder im Innen- oder Außenbereich des Haushalts verwendet werden.

Was gehört zum Hausrat?

Kurz gesagt: Alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, zählt in der Regel zum Hausrat.

Einrichtungsgegenstände:
Einrichtungsgegenstände:
  • Möbel, wie Schränke, Betten, Sofas, Stühle und Tische
  • Dekorationsgegenstände, wie Bilder, Gemälde und Vasen
  • Teppiche und Vorhänge
Gebrauchsgegenstände:
Gebrauchsgegenstände:
  • Textilien, wie Kleidung, Bettwäsche und Handtücher
  • Küchengeräte und -utensilien, wie Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Töpfe, Pfannen, Geschirr und Besteck
  • Haushaltsgeräte, wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger, Bügeleisen und Nähmaschinen
  • Unterhaltungselektronik, wie Fernseher, Spielekonsolen, Computer und Laptops
  • Informations- und Kommunikationstechnik, wie Telefon und Internet
  • Bücher und Spielsachen
  • CDs, DVDs und andere Tonträger
  • Freizeit- und Sportgeräte, wie Fahrräder und Musikinstrumente
  • Gartenmöbel und Werkzeuge, wie Markisen, Rasenmäher und Sitzgruppen
Verbrauchsgegenstände:
Verbrauchsgegenstände:
  • Nahrungsmittel, wie Milchprodukte, Obst und Gemüse
  • Genussmittel, wie Kaffee, Tee, alkoholische Getränke und Schokolade
  • Heizmittel, wie Heizkörper und Umwälzpumpen
Wertsachen:
Wertsachen:
  • Antiquitäten und Sammlerstücke
  • Bargeld, Wertpapiere und Sparbücher
  • Briefmarken- und Münzsammlungen
  • Urkunden
  • Edelmetalle, wie Gold, Platin und Silber
  • Edelsteine und Perlen
  • Schmuck und Uhren

Was gehört nicht zum Hausrat?

Üblicherweise sind folgende Gegenstände nicht Teil des Hausrats.

  • Gebäudeteile, wie Wände, Decken, Böden und Fenster
  • fest eingebaute Einrichtungen, wie Sanitär- und Heizungsanlagen
  • Kraftfahrzeuge, wie Autos, Motorräder, Wohnwägen und Anhänger (auch wenn sie in der Garage stehen)
  • Wasser- und Luftfahrzeuge, wie Boote, Schiffe und Hubschrauber
  • Tiere, wie Hunde, Katzen und Vögel
  • Bargeld und Wertgegenstände über der Haftungsgrenze, wie Schmuck, Kunstwerke, Briefmarken- und Münzsammlungen
  • Gegenstände mit ideellem Wert, wie persönliche Erinnerungsstücke
  • elektronisch gespeicherte Programme und Daten
  • beruflich genutzte Gegenstände, wie Werkzeuge und Maschinen (auch wenn sie im Haushalt gelagert werden)
Hund sitzt in vollen Umzugskartons

Wie kann der Hausrat versichert werden?

Ihr Hausrat lässt sich mit einer Haushaltsversicherung gegen verschiedene Risiken absichern – etwa gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchsdiebstahl, Sturm, Hagel oder Glasbruch. Im Schadensfall ersetzt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert der betroffenen Gegenstände oder übernimmt die Reparaturkosten. Auch Folgekosten – zum Beispiel für Aufräumarbeiten oder die Entsorgung – können gedeckt sein.

Nicht alle oben angeführten Gegenstände sind automatisch voll mitversichert. So sind Fahrräder, Gartenmöbel oder die technische Ausstattung im Home-Office oft nur teilweise oder unter bestimmten Bedingungen gedeckt.

Für Wertgegenstände, Bargeld oder hochpreisige Elektronik gelten häufig Höchstgrenzen oder es ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen.

Deshalb gilt: Lesen Sie Ihre Versicherungspolizze genau durch. Viele Verträge lassen sich mit Zusatzpaketen individuell erweitern, damit alle wichtigen Besitztümer ausreichend geschützt sind. Achten Sie zudem auf Ihre Sorgfaltspflichten – bei grober Fahrlässigkeit (z. B. offene Fenster bei Abwesenheit) kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein oder ganz entfallen.

CHECK24 Hinweis

Während die Haushaltsversicherung den Hausrat schützt, sichert die Eigenheimversicherung das Gebäude selbst ab, also beispielsweise Wände, Dach, Fenster und Sanitäranlagen. Besonders bei Eigentum ist es sinnvoll, beide Versicherungen zu kombinieren. Mehr Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Ratgeber.

Portrait von CHECK24 Teamleiter Patrick Janz
Das sagt unser Experte:

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Patrick Janz, Teamleiter Kundenberatung bei CHECK24 Österreich

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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich
Viktoria Maria Blaschek, MA

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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