Was gilt für die Haushaltsversicherung beim Umzug?
Sie ziehen um und sind sich unsicher, ob Ihre aktuelle Haushaltsversicherung auch am neuen Wohnort gültig ist oder ob Sie eine andere Polizze abschließen müssen? Dieser Ratgeber klärt auf, was mit Ihrer Haushaltsversicherung beim Umzug passiert, welche Schritte Sie unternehmen sollten und worauf Sie besonders achten müssen. Eine lückenlose Absicherung Ihres Hausrats ist wichtig, um im Schadensfall nicht vor unerwarteten finanziellen Herausforderungen zu stehen.
Kurz zusammengefasst:
Bei einem Umzug innerhalb Österreichs bleibt die Haushaltsversicherung in der Regel bestehen, wenn der Wohnungswechsel rechtzeitig gemeldet wird. Der Versicherungsschutz gilt dabei für einen Übergangszeitraum auch für beide Adressen. Alternativ kann die Polizze gekündigt und eine neue abgeschlossen werden – etwa bei geänderten Bedürfnissen oder besseren Konditionen. Ein Umzug eröffnet zudem die Möglichkeit zur Sonderkündigung. Wichtig ist, Fristen einzuhalten, alle relevanten Daten bereitzustellen und den Versicherungsschutz auf die neue Wohnsituation anzupassen, um eine lückenlose Absicherung zu gewährleisten.
Umzug Haushaltsversicherung: Welche Möglichkeiten habe ich?
Bei einem Umzug gibt es zwei Optionen für Ihre bestehende Haushaltsversicherung: weiterlaufen lassen oder auflösen.
1. Automatische Übertragung:
Grundsätzlich geht die Haushaltsversicherung bei einem Umzug innerhalb Österreichs automatisch auf die neue Wohnadresse über. Während des Umzugs bleibt der Versicherungsschutz für beide Wohnbereiche für einen Übergangszeitraum von bis zu 4 Wochen aufrecht. Sie müssen dann lediglich den Umzug und die veränderte Anschrift Ihrem Versicherer melden. Es kann jedoch zu Anpassungen des Versicherungsschutzes und der Prämie kommen, abhängig von Faktoren wie der Wohnfläche, Wohngegend oder zusätzlichen versicherten Gegenständen.
2. Kündigung und Neuabschluss:
Die Haushaltsversicherung muss beim Umzug aber nicht zwingend mitgenommen werden. In einigen Fällen kann sie gekündigt und dafür eine weitere Versicherung für die neue Immobilie abgeschlossen werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn:
- Sie mit Ihrer aktuellen Versicherung unzufrieden sind,
- Sie bessere Konditionen bei einem anderen Anbieter finden oder
- sich Ihre Bedürfnisse grundlegend geändert haben.
Um für einen nahtlosen Übergang zu sorgen, sind die Kündigungsfristen zu berücksichtigen. Die Vertragsbeendigung ist idealerweise auf den Tag vor dem Umzug datiert und muss schriftlich eingereicht werden.
Bei den meisten Versicherungen sind auch Schäden während des Umzugs abgedeckt. Der Schutz gilt dann für das bewegliche Mobiliar und den Hausrat, der zur neuen Wohnung oder zum neuen Haus transportiert wird. Falls Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen, informieren Sie sich über dessen Versicherungsschutz und -summe.
Haushaltsversicherung kündigen bei Umzug: Sonderkündigungsrecht
Im Zuge eines Umzugs können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die aufrechte Haushaltsversicherung vorzeitig beenden. Normalerweise kann sie nämlich erst nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die genaue Laufzeit ist in der Versicherungspolizze angegeben, wobei bei Haushaltsversicherungen eine Bindung von drei Jahren typisch ist.
Gründe für eine außerordentliche Auflösung können beispielsweise eine Erhöhung der Prämie durch den Wohnungswechsel oder die Zusammenlegung von Haushalten sein. Auch bei einem Umzug ins Ausland kann das Sonderkündigungsrecht genutzt werden.
Wichtig ist, die Kündigung fristgerecht einzureichen, da andernfalls der bestehende Vertrag auf die neue Adresse übertragen wird und weiterläuft.
Haushaltsversicherung Umzug: Wer muss kontaktiert werden?
Egal ob Sie die Haushaltsversicherung beim Umzug mitnehmen oder kündigen möchten, in beiden Fällen müssen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft aufnehmen. Melden Sie den Wohnungswechsel dem Versicherer so früh wie möglich, spätestens aber bei Unterzeichnung des neuen Miet- oder Kaufvertrags, per Post oder E-Mail. Ohne rechtzeitige Bekanntgabe über den Umzug besteht die Gefahr, dass im Schadensfall keine Deckung gewährt wird.
Benötigte Daten für die Übertragung der Haushaltsversicherung:
- neue Adresse
- Polizzennummer der Haushaltsversicherung
- Umzugsdatum
- neue Wohnfläche
- eventuell geänderte Wertgegenstände
Benötigte Daten für die Kündigung der Haushaltsversicherung:
- Name und Adresse
- Polizzennummer der Haushaltsversicherung
- Kündigungsdatum
- Grund der Kündigung (Umzug)
- Ihre Unterschrift
Noch vor dem Umzug empfiehlt es sich, den gesamten Hausrat sorgfältig zu dokumentieren und eine detaillierte Inventarliste mit Fotos zu erstellen. Diese Nachweise sorgen im Schadensfall und bei der Schadensmeldung für eine rasche Abwicklung. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob die bestehende Versicherungssumme noch dem tatsächlichen Wert des Hausrats in der neuen Wohnung entspricht – insbesondere dann, wenn sich Wohnfläche oder Ausstattung wesentlich ändern. Eine Anpassung kann notwendig sein, um eine Unter- oder Überversicherung zu vermeiden.
Kann ich die Haushaltsversicherung von einer anderen Person übernehmen?
Grundsätzlich ist es nicht möglich, die Haushaltsversicherung von einer anderen Person zu übernehmen - auch nicht von der vorherigen mietenden Partei bei einem Umzug. Die Gründe dafür sind:
- Personenbezogene Versicherung: Die Haushaltsversicherung ist auf Ihre persönliche Lebenssituation zugeschnitten.
- Individuelle Risikobewertung: Die Versicherungssumme basiert auf spezifischen Faktoren wie der Wohnungsgröße, dem Wohnort und dem Wert des Hausrats der versicherungsnehmenden Person.
Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen, in denen eine Anpassung oder Übernahme unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist:
- Heirat oder Partnerschaft: Beim Zusammenziehen kann eine Person als mitversicherte Partei in den bestehenden Vertrag aufgenommen werden.
- Vererbung im Todesfall: Hinterbliebene Familienmitglieder können unter Umständen die Versicherung übernehmen.
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Simon Saad, Teamleiter Kundenberatung bei CHECK24 Österreich
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Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.