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Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Sie sind daher gesetzlich verpflichtet, diese Versicherung abzuschließen. Damit sind Schäden abgedeckt, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Das gilt sowohl für Schäden an anderen Fahrzeugen oder Gegenstände als auch für Personenschäden.

Kurz zusammengefasst:

  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend.
  • Mit einer hohen Deckungssumme sind Sie im Schadensfall ausreichend abgesichert.
  • Verursachen Sie einen Unfall, übernimmt die Versicherung die Kosten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden Dritter.
  • Schäden am eigenen Fahrzeug sind jedoch nicht abgedeckt.

Wie schließe ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab?

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Vorteile der Kfz-Haftpflichtversicherung

Schäden, die Sie anderen zufügen, werden bis zur Höhe der jeweiligen Deckungssumme übernommen. Wir empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 20 Millionen Euro, damit Sie im Schadensfall ausreichend abgesichert sind.

Sie sind finanziell abgesichert, denn ohne diese Pflichtversicherung verursachen Unfälle teils sehr hohe Kosten.

Nachteil der Kfz-Haftpflichtversicherung

Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht abgedeckt. Dafür benötigen Sie zusätzlich eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung.

CHECK24 Hinweis

Haftpflicht bei grober Fahrlässigkeit

Die Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten für geschädigte Personen. Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, kommt sie grundsätzlich für den Schaden auf. Auch Unfälle durch grobe Fahrlässigkeit sind in der Regel abgedeckt (z. B. mit Sommerreifen auf Schneefahrbahn), allerdings kann die Versicherung einen Teil der Kosten von Ihnen zurückfordern.

Bei Alkohol am Steuer kann die Versicherung ebenfalls einen Teil der Kosten zurückfordern. Je nach Schwere des Vergehens können dabei erhebliche Kosten entstehen, zusätzlich drohen rechtliche Konsequenzen.

Diese Schäden deckt eine Kfz-Haftpflichtversicherung immer ab

Schäden an Personen

Kosten für Heilbehandlung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Schadensersatz etc.

Schäden an Fahrzeugen

Zum Beispiel Kosten für die Reparatur eines beschädigten Fahrzeugs.

Vermögensschäden Dritter

Beispielsweise, wenn beim Unfall Schäden an Gebäuden entstehen.

Versicherungsfall 1

Sie verursachen einen Auffahrunfall, bei dem beide Fahrzeuge beschädigt werden. Es gibt keine Verletzten. Die Haftpflichtversicherung Ihres Autos kommt für den Schaden am fremden Fahrzeug auf. Den Schaden am eigenen Auto müssen Sie selbst bezahlen, es sei denn, Sie haben zusätzlich eine entsprechende Kaskoversicherung abgeschlossen.

Versicherungsfall 2

Sie kollidieren am Zebrastreifen mit einem Fußgänger, der sich ein Bein bricht. Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt die Behandlungskosten bzw. die Kosten für die Fahrradreparatur. Falls gerichtlich verordnete Kosten wie Schmerzensgeld oder Schadenersatz hinzukommen, werden auch diese von der Versicherung übernommen.

Versicherungsfall 3

Sie beschädigen mit Ihrem Fahrzeug unabsichtlich einen Gartenzaun. Auch in diesem Fall deckt die Versicherung den entstandenen Schaden am Zaun ab. Schäden am eigenen Auto sind jedoch nicht gedeckt.

Mann dokumentiert Schaden nach einem Autounfall
CHECK24 Wissen

Eine der häufigsten Unfallursachen ist zu geringer Abstand. In unserem Ratgeber "Bremsweg berechnen" zeigen wir Ihnen, wie schnell, oder besser gesagt: langsam, Ihr Auto im Notfall zum Stehen kommt. Bei aller Vorsicht kann leider jederzeit ein Unfall passieren. Auch dafür haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Richtiges Verhalten nach einem Autounfall inklusive Unfallbericht zum Herunterladen.

Zusatzpakete für Kfz-Haftpflichtversicherung

Zur Haftpflichtversicherung können diverse Zusatzpakete optional und meist gegen eine Zusatzzahlung eingeschlossen werden. Bei manchen Versicherungen sind Zusatzleistungen im Standardtarif enthalten. In unserem Kfz-Haftpflichtversicherungsvergleich sind inkludierte sowie optionale Leistungen übersichtlich dargestellt.

Assistance Package

Mit dem Assistance Package erhalten Sie im Falle eines Unfalls oder einer Panne Unterstützung von der Versicherung. Beispielsweise erhalten Sie Pannenhilfe, Ersatzfahrzeuge und einen Krankenrücktransport. Die genauen Leistungen des Assistance-Packages können sich je nach Versicherung unterscheiden. Wenn Sie Mitglied in einem Automobilclub sind, sind die meisten Assistance-Leistungen automatisch abgedeckt.

Insassenunfall

Dieses Paket bietet eine zusätzliche Absicherung für Fahrzeuginsassen. Wenn Sie eine private Unfallversicherung haben, ist dieses Zusatzpaket nicht notwendig.

Freischaden

Mit einem „Freischaden” verschlechtert sich bei einem selbst verschuldeten Unfall Ihre Bonus-/Malus-Einstufung nicht. Ohne Freischaden erhalten Sie Malus-Punkte, wenn Sie einen Unfall verursachen. Dadurch erhöht sich die Versicherungsprämie.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämie?

Die Höhe Ihrer Kfz-Haftpflichtprämie wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dazu gehören Ihr Automodell, der Zulassungsort Ihres Fahrzeugs und natürlich Ihre Bonus-Malus-Stufe sowie andere Punkte. Deshalb raten wir Ihnen, vor Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verschiedene Angebote zu vergleichen, um das passende zu finden.

Bonus-Malus Stufe
Bonus-Malus Stufe

Das Bonus-Malus-System belohnt sicheres Fahren und beeinflusst Ihre Versicherungsprämie direkt. Anfängerinnen und Anfänger im Straßenverkehr starten in der Stufe 9 (Basisstufe) und zahlen die volle Prämie für die Haftpflichtversicherung. Für jedes unfallfreie Jahr steigen Sie in eine bessere Stufe auf und zahlen weniger. Nach einem selbst verursachten Unfall werden Sie zurückgestuft, wodurch die Kosten steigen. Hier finden Sie alle Informationen zum Bonus-Malus-System.

Kfz-Steuer
Kfz-Steuer

Ein Teil der Haftpflichtprämie entfällt auf die motorbezogene Versicherungssteuer. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab Oktober 2020 richtet sich diese unter anderem nach der Motorleistung (kW) und dem CO₂-Ausstoß. Für ältere Fahrzeuge (Erstzulassung vor Oktober 2020) wird die Steuer hauptsächlich anhand der Motorleistung berechnet. Seit April 2025 gilt die motorbezogene Versicherungssteuer auch für reine Elektrofahrzeuge. Die Berechnung erfolgt dabei auf Basis der Leistung und weiterer Fahrzeugmerkmale. Dadurch sind auch E-Autos nicht mehr automatisch steuerlich begünstigt.

Boni und Rabatte
Boni und Rabatte

Viele Versicherungen bieten günstigere Tarife, etwa für Wenigfahrende, längere unfallfreie Zeiträume, für Familienmitglieder oder bestimmte Berufsgruppen. Die diversen Boni und Rabatte finden Sie in unserem Vergleichsrechner.

Region
Region

In verschiedenen Regionen kommt es laut Statistik unterschiedlich oft zu Unfällen und Schäden. Deshalb spielt es auch eine Rolle, in welchem Bezirk Sie Ihr Auto anmelden.  

Fahrzeugmodell
Fahrzeugmodell

Eine Statistik zum Unfallrisiko kommt auch beim Automodell zum Einsatz. Die verschiedenen Modelle werden jährlich je nach Schadens- und Unfallbilanz eingeteilt.

Alter der Fahrerin bzw. des Fahrers und des Fahrzeugs
Alter der Fahrerin bzw. des Fahrers und des Fahrzeugs

Jüngere Fahrerinnen und Fahrer zahlen meistens etwas mehr, weil sie in der Basistufe 9 des Bonus-Malus-Systems starten (0 ist die beste Stufe). Je älter das Fahrzeug, desto günstiger ist meist auch die Haftpflichtversicherung.

Häufige Fragen und Antworten zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung deckt nach einem selbst verschuldeten Unfall Schäden von Dritten ab. Für Schäden am eigenen Fahrzeug benötigen Sie eine passende Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Wenn Sie alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss einen Unfall verursachen, kann die Versicherung einen Teil der Kosten von Ihnen zurückfordern.

Sie können mit der Versicherung einen Personenkreis definieren, der mit Ihrem Auto fahren darf. Ein größerer Personenkreis bedeutet in der Regel auch eine höhere Versicherungsprämie. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Versicherung, was passiert, wenn Sie das Auto jemandem borgen, der nicht zu diesem Kreis gehört.

In der Regel gilt der Versicherungsschutz für alle Länder Europas im geografischen Sinn. Das Land muss also kein EU-Mitglied sein. Für einen erweiterten Auslandsschutz kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung.

Sie können immer zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, das mit dem Tag des Versicherungsbeginns startet. Es gilt also nicht das Kalenderjahr. Wichtig ist, dass die Kündigung spätestens einen Monat vor dem Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich erfolgt. Während des Versicherungsjahres können Sie kündigen, wenn die Versicherung die Prämie erhöht, nach einem Unfall oder wenn Sie das Auto abmelden.

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Lukas Kosch CHECK24 Österreich
Lukas Kosch

Online-Redakteur

Lukas hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft studiert und war 13 Jahre lang bei einem Radiosender tätig. Der erfahrene Journalist stellt seit dem Start von CHECK24 in Österreich sicher, dass die Informationen zu unseren Vergleichen leicht verständlich und unkompliziert aufbereitet werden.

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Der gesamte Ablauf – vom Vergleich und der Auswahl eines expliziten Produkts über die konkrete Anfrage bei einem seriösen Anbieter bis hin zum Abschluss – ist transparent gestaltet und jeder Schritt für Sie klar nachvollziehbar.

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