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Unfallbericht - Richtiges Verhalten nach einem Autounfall

Trotz aller Vorsicht können Sie jederzeit in einen Verkehrsunfall verwickelt werden – egal ob selbst verschuldet oder von einem anderen Fahrzeug verursacht. Wir haben Tipps für Sie und beantworten die wichtigsten Fragen, damit Sie diese stressige Situation so gut wie möglich bewältigen. In diesem Ratgeber geht es um Verkehrsunfälle mit Sachschaden - vom Absichern der Unfallstelle bis zum Unfallbericht.

Wann braucht man einen Unfallbericht?

Ein Unfallbericht ist nicht verpflichtend, hilft aber dabei, das Geschehen möglichst genau zu dokumentieren. Nutzen Sie dafür unsere Unfallbericht Vorlage. Alle relevanten Details können darin von den Unfallbeteiligten direkt vor Ort festgehalten werden. Am besten das Formular jederzeit griffbereit im Auto haben, zum Beispiel im Handschuhfach. Bei Personenschäden muss immer die Polizei verständigt werden. Sachschäden können nur zwischen den Unfallbeteiligten geregelt werden. Wir empfehlen, den europäischen Unfallbericht mitzuführen. Das ist eine standardisierte Variante, die es auch in anderen Sprachen gibt. Der Aufbau ist aber immer gleich.

Unfallbericht ausfüllen – das sollten Sie beachten

Füllen Sie das Formular vor Ort gemeinsam aus. Direkt nach dem Unfall werden die meisten Details noch in Erinnerung sein. Halten Sie immer mehrere Exemplare bereit, falls die andere am Unfall beteiligte Person keines hat. Verwenden Sie einen Kugelschreiber, damit das Formular im Nachhinein nicht mehr verändert werden kann. Für jedes Fahrzeug ist eine Spalte vorgesehen, bei einem Parkschaden bleibt eine Spalte frei. Am Ende sollten beide Fahrzeuglenkerinnen oder Lenker einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unfallbericht haben.

So reagieren Sie nach einem Autounfall

Der Unfallbericht wird erst ausgefüllt, wenn die Situation unter Kontrolle ist. Mit den folgenden Tipps sorgen Sie für Ihre eigene Sicherheit nach dem Verkehrsunfall, aber auch für eine problemlose Abwicklung des Schadens:

Unfallstelle absichern

Daten austauschen

Schaden dokumentieren / Unfallbericht

Kommunikation mit der Versicherung

Ruhig bleiben und Unfallstelle absichern

Auch wenn der Schock nach einem Unfall groß sein kann – versuchen Sie ruhig zu bleiben. Hektik kann Fehler verursachen, die im schlimmsten Fall tödliche Folgen haben.

Unfall auf der Autobahn

Besonders bei Unfällen auf der Autobahn können falsche Entscheidungen nach einem Unfall tödlich enden. Grundsätzlich sollten Sie versuchen, so schnell wie möglich die Gefahrenzone zu verlassen. Natürlich vorausgesetzt Sie und andere Personen im Fahrzeug sind nicht schwer verletzt. Bleiben Sie nicht im Fahrzeug sitzen, da es zu Folgeunfällen kommen kann. Schalten Sie den Warnblinker ein, ziehen Sie Ihre Warnweste an und beobachten den Verkehr. Verlassen Sie das Auto in einem passenden Moment auf der dem Verkehr abgewandten Seite. Also wenn der Unfall zum Beispiel auf der rechten Fahrspur passiert ist, steigen Sie über die Beifahrerseite aus. Dies gilt selbstverständlich auch für andere Personen im Fahrzeug. Warten Sie hinter einer Leitplanke auf die Einsatzkräfte. Wenn es gefahrlos möglich ist, holen Sie das Pannendreieck aus dem Kofferraum und sichern die Unfallstelle ab.

Unfall auf Landstraßen oder im Ortsgebiet

Grundsätzlich gelten hier dieselben Regeln wie bei einem Unfall auf der Autobahn. Schalten Sie den Warnblinker ein, halten Sie Ihr Fahrzeug an oder bringen es, wenn möglich, aus der Gefahrenzone. Ziehen Sie die Warnweste an und verlassen Sie vorsichtig das Auto. Stellen Sie anschließend das Pannendreieck, in ausreichendem Abstand zum Fahrzeug auf. Leisten Sie Erste-Hilfe, wenn Personen verletzt sind und verständigen Sie Rettung und Polizei.

CHECK24 Hinweis

Legen Sie die Warnwesten nicht in den Kofferraum, sondern griffbereit in den vorderen Bereich des Autos. Zum Beispiel ins Handschuhfach oder in die Ablage der Fahrer- bzw. Beifahrertür. Pannendreieck und Verbandszeug müssen (genauso wie Warnwesten) im Auto verpflichtend mitgeführt werden. Die beiden werden meistens im Kofferraum aufbewahrt.

Brauche ich bei einem Autounfall die Polizei?

Die Polizei ist bei Unfällen mit Sachschaden oft nicht notwendig. Wenn die Unfallbeteiligten Ihre Daten austauschen, muss die Polizei nicht verständigt werden. Gibt es Streit zum Unfallhergang oder andere Probleme, kann die Polizei angerufen werden. Jene Person, die die Beamten holt, muss dann allerdings die sogenannte „Blauchlichtsteuer“ in der Höhe von 36 Euro bezahlen. Wenn Sie nicht Schuld sind am Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des anderen Fahrzeugs.

CHECK24 Hinweis

Fahrerflucht – Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht! 
Wenn Sie einen Parkschaden verursachen, müssen Sie unbedingt sofort die Polizei verständigen. Ansonsten begehen Sie Fahrerflucht. Einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten hinterlassen reicht nicht aus, denn damit können Sie nicht garantieren, dass die Fahrzeugbesitzerin oder der Fahrzeugbesitzer Sie tatsächlich kontaktieren kann. Der Zettel kann nämlich verloren gehen oder unleserlich werden. Fotografieren Sie den Schaden und melden Sie ihn der Polizei. Das Verlassen eines Unfallortes ohne, mit anderen beteiligten Personen Daten auszutauschen, wird immer als Fahrerflucht gewertet.

Daten austauschen

Der erste Schock nach dem Unfall ist vorbei, die Unfallstelle ist abgesichert. Der nächste wichtige Schritt ist der Austausch wichtiger Daten zwischen den Unfallbeteiligten. Name, Adresse, Telefonnummer und Versicherungsnummer sollten ausreichen. Am besten fotografieren Sie zur Sicherheit den Führerschein der anderen Person sowie das Kennzeichen. Notieren Sie, falls vorhanden, auch Name und Kontaktdaten von Zeuginnen oder Zeugen des Unfalls.

Schaden dokumentieren / Unfallbericht

Dokumentieren Sie die Schäden an beiden Fahrzeugen. Fotografieren Sie je nach Situation auch Verkehrszeichen, Bremsspuren etc. Füllen Sie den Unfallbericht aus, damit kann der Unfallhergang möglichst genau festgehalten werden. Stunden oder Tage danach haben Sie vielleicht wichtige Details vergessen.

Kommunikation mit der Versicherung

Benachrichtigen Sie Ihre Versicherung und schicken Sie den Unfallbericht, unabhängig davon, ob Sie den Unfall verursacht haben. Die Versicherung kümmert sich dann um alles Weitere.

Wer übernimmt die Schäden?

Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, ergibt sich daraus auch, welche Versicherung zuständig ist. Haben Sie keine Schuld, übernimmt die Haftpflichtversicherung des anderen Fahrzeugs. Wenn Sie den Unfall zu 100 Prozent verursacht haben, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden am anderen Fahrzeug. Bei Schäden an Ihrem Fahrzeug, kommt es darauf an, ob Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung haben und welche Leistungen diese beinhaltet. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt bzw. besteht eine Teilschuld, prüfen beide Versicherungen den Sachverhalt.

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Lukas Kosch

Online-Redakteur

Lukas hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft studiert und war 13 Jahre lang bei einem Radiosender tätig. Der erfahrene Journalist stellt seit dem Start von CHECK24 in Österreich sicher, dass die Informationen zu unseren Vergleichen leicht verständlich und unkompliziert aufbereitet werden.