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Die Teilkaskoversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung. Während die Haftpflichtversicherung nur Schäden an fremden Personen oder Gegenständen abdeckt, sichert die Teilkaskoversicherung bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Sie schützt vor Diebstahl, Glasbruch, Wildschäden, Naturgewalten und Feuer. Wenn Sie also nicht den umfassenderen, aber auch teureren Vollkaskoschutz wünschen, ist die Teilkaskoversicherung eine gute Alternative.
Kurz zusammengefasst:
- Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung.
- Abgedeckt sind Schäden am eigenen Fahrzeug (z. B. durch Hagel, Brand, Unfälle mit Tieren).
- Schäden am eigenen Auto durch einen selbst verschuldeten Unfall sind nicht enthalten.
- In den Basistarifen sind Parkschäden und Vandalismus oft nicht enthalten. Es gibt jedoch auch Teilkaskoversicherungen, die diese Schäden abdecken.
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Teilkasko vs. Vollkasko: Wann lohnt sich welcher Schutz für Sie?
Kurz gesagt: Für ein neues oder neuwertiges Auto sollten Sie immer eine Vollkaskoversicherung abschließen. Bei Fahrzeugen, die rund fünf Jahre alt sind, müssen Sie individuell entscheiden.
Haben Sie einen teureren Wagen (z. B. einen SUV) oder einen günstigen Kleinwagen? Fahren Sie viel oder steht das Auto meistens zu Hause? Sind Sie auf das Auto angewiesen und könnten Sie sich im Notfall ein neues leisten? Diese und andere Fragen spielen bei der Entscheidung eine Rolle.
Praxisbeispiel: Teilkasko oder Vollkasko?
Stellen Sie sich vor, Sie verursachen einen Unfall und Ihr Auto wird stark beschädigt oder ein Totalschaden entsteht. Ohne Vollkaskoversicherung müssen Sie die Kosten selbst tragen - das kann schnell teuer werden.
Mit einer Vollkaskoversicherung sind Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt, meist abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts.
Ob sich eine Vollkaskoversicherung lohnt, hängt vor allem vom Wert und Alter Ihres Autos ab: Für ein über zehn Jahre altes Fahrzeug im Wert von rund 9.000 Euro zahlt sich eine Vollkaskoversicherung oft nicht mehr aus. Bei einem Auto im Wert von über 20.000 Euro ist ein umfassender Schutz hingegen in vielen Fällen sinnvoll.
Welche Schäden sind durch eine Teilkaskoversicherung versichert?
Ein Steinschlag oder ein Sprung in der Windschutzscheibe passiert schnell. Auch ein beschädigter Seitenspiegel in einer engen Garage ist keine Seltenheit. Solche Schäden sind in der Regel durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt. Zur Fahrzeugverglasung zählen neben der Windschutzscheibe auch Seiten- und Heckscheiben sowie Glasdächer. Zusätzlich sind meist auch Spiegelgläser und die Abdeckungen von Scheinwerfern, Blinkern und Rückleuchten versichert.
Eine Teilkaskoversicherung erstattet Schäden, die durch Naturereignisse wie Hagel, Sturm, Blitzschlag und Überschwemmungen verursacht wurden. Wenn Ihr Auto also beispielsweise durch einen Hagelsturm beschädigt wird, sind die Reparaturkosten abgedeckt.
Wenn Ihr Fahrzeug Feuer fängt oder durch eine Explosion beschädigt wird, greift die Teilkaskoversicherung.
Wenn Ihr Auto gestohlen wird oder wenn Teile davon entwendet werden, sind Sie durch die Teilkaskoversicherung geschützt.
Wenn Sie mit einem Tier (z. B. Hund, Reh oder Wildschwein) zusammenstoßen, werden die Reparaturkosten übernommen. Dies gilt jedoch nur bei Unfällen auf offiziellen Straßen. Ein Wildunfall auf einem Forstweg ist nicht abgedeckt.
Marder können beispielsweise Kabel oder Schläuche beschädigen. In der Regel sind solche Schäden abgedeckt.
Welche Schäden sind durch eine Teilkaskoversicherung nicht versichert?
Die Schäden am eigenen Auto deckt nur eine Vollkaskoversicherung ab. Für Sach- oder Personenschäden an Dritten kommt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung auf, die in jeder Kaskoversicherung enthalten ist.
Nicht alle Parkschäden und Vandalismus sind automatisch abgedeckt. Es kommt auf die Versicherung und den jeweiligen Tarif an. Teilkaskopakete, die Parkschäden und/oder Vandalismus beinhalten, sind aber natürlich teurer.
Die Teilkaskoversicherung zahlt nicht, wenn Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug verursachen. In solchen Fällen kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein oder ganz entfallen.
Selbstbehalt: So senken Sie Ihre Versicherungsprämie
Bei vielen Teilkaskoversicherungen ist ein Selbstbehalt vereinbart. Das ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst zahlen, den Rest übernimmt die Versicherung. Sie können meist zwischen verschiedenen Selbstbehalten wählen.
Beispiel: Bei einem Schaden von 2.000 Euro und 300 Euro Selbstbehalt zahlen Sie 300 Euro, den Rest übernimmt die Versicherung.
Grundsätzlich gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger ist die Prämie – und umgekehrt.
In unserem Kfz-Versicherungsrechner sehen Sie, welche Optionen möglich sind. Sie können die Ergebnisse auch gezielt nach der Höhe des Selbstbehalts filtern.
Zusätzlich gibt es bei manchen Tarifen einen eingeschränkten Selbstbehalt. Das bedeutet: Ein Selbstbehalt fällt nur bei bestimmten Schäden an (z. B. Parkschäden oder Schäden durch Naturereignisse). Andere Schäden sind vollständig abgedeckt.
Die genauen Leistungen unterscheiden sich je nach Versicherung. Details dazu finden Sie in den jeweiligen Produktinformationen.
Optionale Leistungen bei der Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung lässt sich durch verschiedene Zusatzleistungen erweitern. Diese sind meist optional und gegen Aufpreis verfügbar, teilweise sind sie aber auch bereits im Standardtarif enthalten.
In unserem Vergleich sehen Sie auf einen Blick, welche Leistungen enthalten sind und welche zusätzlich gewählt werden können. Sie können die Ergebnisse auch gezielt nach gewünschten Zusatzpaketen filtern.
Grobe Fahrlässigkeit
Die Versicherung deckt auch Schäden ab, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden (z. B. das Überfahren einer roten Ampel oder Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn).
Insassenunfall
Mit diesem Paket haben Sie eine zusätzliche Absicherung für Fahrzeuginsassen. Wenn Sie bereits eine private Unfallversicherung haben, ist diese Option meist nicht notwendig.
Assistance-Paket
Bei Unfall oder Panne unterstützt Sie die Versicherung, etwa mit Pannenhilfe, Ersatzfahrzeug oder Krankenrücktransport. Die genauen Leistungen unterscheiden sich je nach Tarif. Viele Leistungen sind bereits durch eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub abgedeckt.
Freischaden
Ein Freischaden verhindert, dass sich Ihre Bonus-Malus-Stufe nach einem selbst verschuldeten Unfall verschlechtert. Ohne diese Option werden Sie zurückgestuft und die Prämie steigt.
Neben der offiziellen Bonus-Malus-Stufe gibt es auch eine interne Einstufung der Versicherung. Mit einem Freischaden bleibt diese interne Einstufung meist unverändert, Ihre offizielle Stufe verschlechtert sich jedoch. Bei einem Versicherungswechsel kann es passieren, dass die neue Versicherung die interne Einstufung übernimmt. In manchen Fällen wird die Prämie aber auf Basis der offiziellen Bonus-Malus-Stufe berechnet.
Eingeschränkter Selbstbehalt
Mit dieser Option fällt der Selbstbehalt nur bei bestimmten, klar definierten Schäden an. Dafür ist die Versicherungsprämie in der Regel etwas höher.
50/50-Regelung
Bei bestimmten Schäden wird der vereinbarte Selbstbehalt halbiert. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherung.
Neuwertentschädigung
Neuwagen verlieren schnell an Wert. Bei Totalschaden oder Diebstahl ersetzt die Versicherung normalerweise nur den Zeitwert. Mit der Neuwertentschädigung erhalten Sie für einen bestimmten Zeitraum den Neupreis oder einen höheren Prozentsatz des Neuwerts. Dauer und Höhe hängen vom jeweiligen Tarif ab.
Leasing-Restschuld (GAP-Deckung)
Vor allem bei Neuwagen kann der Fahrzeugwert schneller sinken als die offene Leasingrate. Bei Totalschaden oder Diebstahl deckt die GAP-Deckung die Differenz zwischen Zeitwert und offener Restschuld ab.
Häufige Fragen und Antworten zur Kfz-Teilkaskoversicherung
Sie können Ihre Teilkaskoversicherung zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Dieses beginnt immer mit dem Datum des Versicherungsbeginns und nicht mit dem Kalenderjahr. Dabei sollten Sie beachten, dass die schriftliche Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres bei der Versicherung eingegangen sein muss. Eine Kündigung innerhalb des laufenden Versicherungsjahres ist ebenfalls möglich, jedoch nur unter bestimmten Umständen: bei einer Prämienerhöhung durch den Versicherer, nach einem Unfall oder wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden.
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise von der Höhe des Selbstbehalts oder der Anzahl der Zusatzpakete. Mit unserem Versicherungsrechner können Sie unterschiedliche Versicherungen und verschiedene Tarifvarianten vergleichen. Bei Fragen stehen Ihnen speziell ausgebildete Expertinnen und Experten gerne zur Verfügung.
Glasschäden kommen sehr häufig vor. Außerdem kommt es immer wieder zu Schäden durch Hagel, Unwetter oder Unfälle mit Tieren. Diebstahl und Brand sind eher selten.
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Online-Redakteur
Lukas hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft studiert und war 13 Jahre lang bei einem Radiosender tätig. Der erfahrene Journalist stellt seit dem Start von CHECK24 in Österreich sicher, dass die Informationen zu unseren Vergleichen leicht verständlich und unkompliziert aufbereitet werden.