Konto-Check nach dem Urlaub

Ob Hotel, Restaurant oder Mietwagen: Im Urlaub wird häufig mit Karte bezahlt. Nach der Rückkehr empfiehlt CHECK24 deshalb, Girokonto und Kreditkartenabrechnung genau zu prüfen. Denn so können doppelte Abbuchungen, falsche Beträge oder Kartenbetrug sonst unbemerkt bleiben.

„Ein Konto-Check gehört für uns genauso zur Rückkehr aus dem Urlaub dazu wie das Auspacken des Koffers. Reisende sollten ihre Abbuchungen mit den Belegen vergleichen und auch kleine, unbekannte Beträge ernst nehmen. Stimmt etwas nicht, ist rasches Handeln wichtig. Oft lassen sich fehlerhafte Zahlungen zurückfordern“, sagt Wieland Klingspor, Geschäftsführer von CHECK24 in Österreich.

So funktioniert der Konto-Check

1. Reisezeitraum eingrenzen: Filtern Sie im Online-Banking die Buchungen auf den Zeitraum des Urlaubs. So lassen sich die relevanten Zahlungen schneller überblicken.

2. Belege vergleichen: Rechnungen und Buchungsbestätigungen mit den tatsächlich abgebuchten Beträgen abgleichen. Besonders bei Fremdwährungen lohnt sich eine genaue Kontrolle.

3. Unbekannte Buchungen prüfen: Nicht jeder Firmen- oder Ortsname auf der Abrechnung ist sofort bekannt. Eine kurze Online-Recherche kann oft klären, wer hinter der Abbuchung steckt.

4. Kleinbeträge ernst nehmen: Auch geringe unbekannte Zahlungen sollten nicht ignoriert werden. Betrüger können mit kleinen Beträgen testen, ob gestohlene Kartendaten funktionieren.

So bekommen Sie Ihr Geld zurück!

Bei einer offensichtlich falschen oder doppelten Abbuchung empfiehlt CHECK24, zunächst direkt den Händler oder das Unternehmen zu kontaktieren. Oft handelt es sich um einen Buchungsfehler oder ein Missverständnis, das sich schnell klären lässt.

Führt das zu keinem Ergebnis, sollten sich Betroffene an ihre Bank wenden. Diese kann ein sogenanntes Chargeback-Verfahren einleiten und die Kartenzahlung zurückfordern. Dafür gelten häufig Fristen von bis zu 120 Tagen. CHECK24 empfiehlt dennoch, nicht abzuwarten: Müssen zusätzliche Belege oder Nachweise beschafft werden, kann sich das Verfahren verzögern.

Eine Rückerstattung kann auch bei Bargeldabhebungen mit der Kreditkarte möglich sein. Wenn ein Geldautomat beispielsweise zu wenig oder gar kein Bargeld ausgibt, der Betrag aber auf der Kreditkartenabrechnung erscheint, können Betroffene die Buchung reklamieren

Bei Verdacht auf Kartenbetrug sollte außerdem die Polizei eingeschaltet werden. Diese Vorgehensweise gilt sowohl für Bankomatkarten als auch für Kreditkarten.