AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH

I Allgemeiner Teil

1 Geltungsbereich, vorrangige Abreden, Geltung von Bedingungen von Drittanbietern

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Vermittlung von und Beratung zu Finanzprodukten zwischen Interessenten (nachfolgend „Kunde“) und der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH, Wollzeile 1-3 in 1010 Wien (nachfolgend "CHECK24"), eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 582556 a; Die CHECK24 hält Gewerbeberechtigungen für die Gewerbliche Vermögensberatung, eingeschränkt auf die Kreditvermittlung (GISA: 35438816) und die Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten (GISA: 35438373) Die CHECK24 wird als ungebundene Kreditvermittlerin tätig.
1.2 CHECK24 schließt Verträge nur mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes (KSchG) ab, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben, unbeschränkt geschäftsfähig sind und ausschließlich auf eigene Rechnung handeln.
1.3 Individuelle Abreden zwischen dem Kunden und CHECK24 gehen diesen AGB vor.
1.4 Die speziellen Vertragsbestimmungen zum konkreten Produkt sind im produktspezifischen Teil in Punkt II enthalten.

2 Vertragssprache, Vertragsschluss, Leistungsgegenstand, Vertragspartner

2.1 Die Vertragssprache und die Sprache der Kommunikation im Beratungsprozess ist deutsch.
2.2 Durch das Ausfüllen der persönlichen Angaben zu Beginn der Antragsstrecke, dem Bestätigen der AGB und der produktspezifischen Informationen durch das Anklicken der entsprechenden Checkboxen und dem nachfolgendem Klicken des Buttons „weiter“ schließt der Kunde einen Vermittlungs- und Beratungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“) mit CHECK24 ab. Mit Abschluss des Vertrags beauftragt der Kunde CHECK24 nicht exklusiv mit Vermittlungs- und Beratungsleistungen hinsichtlich seiner individuellen finanziellen Situation. Vor Abgabe seiner Annahmeerklärung kann der Kunde die von ihm eingegebenen Informationen überprüfen und etwaige Fehler korrigieren.
2.3 CHECK24 tritt ausschließlich als Vermittler von Finanzdienstleistungen auf. Der produktspezifische Vertrag kommt jedoch mit der vom Kunden ausgewählten Kreditinstitut zustande. Hierfür gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstituts.
2.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Produktvertrages gegenüber CHECK24 oder eines kooperierenden Kreditinstituts.

3 Pflichten des Kunden, keine gewerbliche Nutzung, Vertragsstrafe

3.1 Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten durch den Kunden erfolgt über die CHECK24 Plattform oder über andere ausdrücklich von CHECK24 im Einzelfall vorgesehene Übermittlungswege. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher vom Kunden im Rahmen der Antragsstrecke und auf der CHECK24 Plattform eingegebenen oder sonst übermittelten Daten ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Sofern der Kunde falsche, unwahre oder unzureichende Angaben macht, ist CHECK24 berechtigt, die Anfrage unbearbeitet zu lassen. Für den Fall der Übermittlung von vorsätzlich falschen oder unwahren persönlichen Daten durch den Kunden behält sich die CHECK24 vor, ihn von der Inanspruchnahme der angebotenen bzw. zu Verfügung gestellten Vermittlungsleistungen auszuschließen und Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, vom Kooperationspartner erhaltene Vertragsunterlagen unverzüglich auf Korrektheit zu überprüfen und bei Fehlern CHECK24 entsprechend zu informieren.
3.3 Im Falle eines gemeinsam mit einer zweiten Person geplanten Produktwunsches ist der Kunde verpflichtet, vorab alle notwendigen Einwilligungen sowie Handlungs- und Empfangsvollmachten dieser zweiten Person einzuholen, so dass der Kunde berechtigt ist, die Angaben über die zweite Personen zu machen und diese zweite Person wirksam zu vertreten und vertraglich zu verpflichten. Das umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Einwilligung in die vollständige und richtige Eingabe und Übermittlung der notwendigen personenbezogenen Daten der zweiten Person.
3.4 Die kostenfreie Nutzung der Leistungen von CHECK24 ist nur Privatpersonen gestattet. Eine Nutzung der Leistungen von CHECK24 zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit im Bereich der Vermittlung von Leistungsverhältnissen oder der Nutzung der angebotenen Informationen ist ausdrücklich untersagt.
3.5 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot der gewerblichen bzw. selbständigen beruflichen Nutzung gilt eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von maximal Euro 5.000 als vereinbart. Das Recht zur Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Diese sind auf die Vertragsstrafe anzurechnen. Die Vertragsstrafe orientiert sich an dem erwarteten Schaden.

4 Kosten

4.1 Für den Kunden sind die Vermittlungs- und Beratungsleistungen von CHECK24 stets kostenlos. Beratungsgebühren oder Nebenentgelte werden nicht erhoben.
4.2 CHECK24 erhält ausschließlich im Falle einer erfolgreichen Vermittlung eines Produktvertrags eine Provision vom Kooperationspartner. Die jeweilige Provisionshöhe kann vom jeweiligen Produkt und dem jeweiligen Kooperationspartner abhängen.

5 Vertragsdauer, Kündigung

5.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
5.2 Die Pflichten zur Erbringung von Vermittlungs- und Beratungsleistungen seitens CHECK24 und die Pflichten des Kunden bestehen, solange weder der Kunde noch CHECK24 den Vertrag wirksam gekündigt haben.
5.3 Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform zu kündigen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.

6 Datenschutz

Die vom Kunden erfassten oder übermittelten Daten werden ausschließlich für die Zwecke der vertraglichen Vermittlungs- und Beratungsleistungen verarbeitet. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen.

7 Haftung

7.1 CHECK24 ist bei der Ermittlung der Angebote der Kreditinstitute/Versicherungen um ständige Aktualität und Richtigkeit bemüht. Die leistungs- bzw. produktbezogenen Informationen, insbesondere zu Leistungsumfang, Preisen und Konditionen, durch CHECK24 beruhen auf den Angaben der jeweiligen Kreditinstitute/Versicherungen. Eine Haftung von CHECK24 für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Angebote ist vorbehaltlich Ziffer 7.2 ausgeschlossen.
7.2 CHECK24 haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten ist die Haftung von CHECK24 beschränkt auf den Wert des Entgeltes, das CHECK24 für die Vermittlung erhält oder erhalten würde. In allen anderen Fällen ist die Haftung von CHECK24 ausgeschlossen.

8 Hinweis zur Streitschlichtung bei dem Versicherungsombudsmann und zur Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

8.1 Bei Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Vermittlertätigkeit von CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH gegenüber einem Verbraucher im Rahmen eines Vertragsabschlusses für Versicherungen stehen, besteht das Recht auf außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister. Anschriften der außergerichtlichen Streitschlichtungsstellen:

Ombudsmann Gerhard Windegger
Telefon: +43 5 90 900-5550
E-Mail:  fdl.ombudsstelle@wko.at
Internet:
https://www.wko.at/site/kampagnen/prokunden/ombudsstelle-des-fachverband-finanzdienstler.html

Unabhängig von der Möglichkeit einer Schlichtung hat der Kunde das Recht, das zuständige österreichische Gericht anzurufen.
8.2 Für sämtliche andere Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Vermittlertätigkeit von CHECK24 gegenüber einem Verbraucher im Rahmen eines Vertragsabschlusses stehen, stellt die Europäische Kommission eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr. Wir weisen darauf hin, dass wir weder bereit noch verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

9 Textform, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

9.1 Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden, die vor oder bei Abschluss des Vertrags getroffen werden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform (Brief, Telefax, E-Mail). Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sollen schriftlich erfolgen.
9.2 Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
9.3 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien richten sich nach dem österreichischen Recht. Wenn der Kunde Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes zugunsten des Kunden zusätzlich anwendbar.

10 Hinweis zur Beschränkung bzgl. von Nutzern erstellten Inhalten

10.1 Nutzer, die einen Abschluss (z.B. Buchung einer Reise, Kauf eines Produktes, Abschluss eines Versicherungsvertrages) getätigt haben, können Bewertungen und Kommentare abgegeben. Idealerweise werden alle Bewertungen und Kommentare veröffentlicht, unabhängig davon, ob sie positiv oder negativ sind. Um Betrug zu vermeiden und um sicherzustellen, dass Inhalte von Nutzern nicht Folgendes enthalten,
  • Persönliche Informationen   
  • Offensichtlich falsche Informationen 
  • Beleidigungen, Drohungen, Gewaltverherrlichungen, Obszönität/Pornografie, Werbung sowie Diskriminierungen wie Rassismus, Homophobie, Sexismus
  • politische, ethische oder religiöse Äußerungen 

setzt CHECK24 Vergleichsportal Österreich GmbH Maßnahmen zur Prüfung ein. Unter Umständen werden in der Folge Abhilfemaßnahmen (z.B. Entfernung des Inhalts) ergriffen. Dabei findet ein zwei-stufiges Prüfverfahren (Technische Lösung und Qualitätsmanagement durch speziell geschulte Mitarbeiter) Anwendung. Darüber hinaus können Nutzer auch selbst Inhalte (anderer Nutzer sowie angebotene Produkte / Dienstleistungen) melden (an dsa.meldestelle@check24.de), wenn diese aus ihrer Sicht gegen Gesetze oder die AGB der CHECK24 Vergleichsportal Österreich GmbH verstoßen. Die Meldungen werden geprüft und ggf. werden Abhilfemaßnahmen (z.B. Entfernung des Inhalts) ergriffen.

10.2 Von Entscheidungen des Melde- & Abhilfeverfahrens gemäß Art. 16 des Gesetzes über digitale Dienste („Digital Services Act“) betroffene Nutzer können sich bis zu 6 Monate nach der Entscheidung im internen Beschwerdemanagementsystem von CHECK24 darüber beschweren [https://www.check24.de/unternehmen/feedback-select/]. Ist eine Entscheidung der CHECK24 Vergleichsportal Österreich GmbH betroffen, schaut sich CHECK24 Vergleichsportal Österreich GmbH den ursprünglichen Sachverhalt sowie die getroffene Entscheidung an und überprüft sie. Beschwerdeführer erhalten dann unverzüglich eine begründete Mitteilung über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens.

11 Hinweis zu Empfehlungssystemen

Weil die Präferenzen der Nutzer sehr unterschiedlich sind, kann mit Hilfe der Sortierfunktionen die jeweils bevorzugte Ansicht eingestellt werden. Details zu den Sortieroptionen sowie zur Funktionsweise des Vergleichsrechners gibt es hier: https://www.check24.at/unternehmen/ueber-uns#section5
Anlage 1: Kooperierende Banken, Kreditvermittler und Versicherungen (zusammen „Kooperationspartner“)

Stand Dezember 2023
© 2022 CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH

II Produktspezifischer Teil: Kreditvermittlung

1 Leistungen von CHECK24, Kooperationspartner

1.1 CHECK24 gibt dem Kunden die Möglichkeit, alle zur Vermittlung von Verbraucherkrediten und damit einhergehenden notwendigen Daten und Unterlagen über die CHECK24 Plattform einzugeben. CHECK24 leitet diese im Namen des Kunden als dessen unverbindliche Kreditanfrage an das vom Kunden ausgewählte Kreditinstitut bzw. an von CHECK24 aus der Liste gemäß Anlage 1 ausgewählte Kooperationspartner zur Vermittlung von Verbraucherkrediten (Kreditinstitute ggf. deren in der Anlage 1 benannten Kreditvermittler, nachfolgend zusammen „Kreditinstitute“ und ggf. Versicherungen) zur Ermittlung individueller Kreditangebote weiter, es sei denn, eine Krediterteilung scheitert bereits an der Nichterfüllung grundsätzlicher Bedingungen (harter Annahmekriterien) der Kreditinstitute (vgl. Ziffer 3.6.1). Eine Bestätigung des Eingangs dieser unverbindlichen Kreditanfrage stellt kein Angebot seitens des jeweiligen Kreditinstituts dar.
1.2 CHECK24 erbringt für den Kunden hinsichtlich seiner individuellen Finanzierungsbedürfnisse persönliche Vermittlungs- und Beratungsleistungen, nämlich:
  • Analyse individueller Finanzierungsbedürfnisse
  • Unterstützung bei der Erfassung von Antragsdaten und –unterlagen
  • KSV-neutrale Ermittlung und Optimierung individueller Kreditkonditionen
  • Vergleich von Finanzierungsprodukten und Anbietern
  • Beratung zu und Vermittlung von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten und -produkten
  • Hilfestellung beim Abschluss von Kreditverträgen
  • Unterstützung bei der Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten
  • Informationen zu bestehenden Kreditverträgen
  • Information über aktuelle bzw. neue Kreditangebote und Sonderkonditionen
  • Beratung zu und Vermittlung von Anschlussfinanzierungen und Aufstockungen
  • Beratung zu und Vermittlung von Restkreditversicherungen
Diese Leistungen dienen ausschließlich der Erleichterung einer selbständigen Entscheidung des Kunden, ob und welche Finanzierung er über CHECK24 vermittelt bekommen und abschließen möchte. Die etwaigen Angebote der Kooperationspartner sind max. 30 Tage gültig, es können aber auch kürzere Gültigkeitsdauern auftreten.
1.3 Der Kunde ist explizit NICHT zum Abschluss eines Kreditvertrags verpflichtet, auch wenn er Vermittlungs- und Beratungsleistungen von CHECK24 in Anspruch nimmt.
1.4 CHECK24 und die gemäß Anlage 1 benannten Kooperationspartner können den Kunden zur Erbringung der Vermittlungs- und Beratungsleistungen per E-Mail, per SMS oder anderer Kurznachricht, telefonisch oder postalisch kontaktieren.
1.5 CHECK24 ist nicht befugt, im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangte Kenntnisse an unbeteiligte Dritte weiterzugeben, außer eine Weitergabe ist zur Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen oder vertraglichen Pflichten von CHECK24 erforderlich.
1.6 CHECK24 gibt dem Kunden die Möglichkeit, sein Einkommen abzusichern. CHECK24 leitet die dafür notwendigen Daten im Namen des Kunden an ausgewählte Kooperationspartner zur Vermittlung von Einkommensabsicherungen (in der Anlage 1 benannten Versicherungen) und zur Ermittlung individueller Versicherungsangebote weiter. Eine Bestätigung des Eingangs dieser unverbindlichen Anfrage stellt kein Angebot seitens des jeweiligen Kooperationspartners dar. Die Einkommensabsicherung kann sowohl von CHECK24 im Rahmen der Kreditvermittlung und –beratung angeboten werden, als auch im Nachgang einer erfolgreichen Kreditvermittlung direkt durch den Kooperationspartner.
1.7 Darüber hinaus verpflichtet sich CHECK24 zu folgenden Vermittlungs- und Beratungsleistungen:
1.7.1 Profiling und Angebotsoptimierung
CHECK24 gleicht die vom Kunden eingegebenen und übermittelten Daten mit den grundsätzlichen Bedingungen (harte Annahmekriterien) für die Vergabe von Verbraucherkrediten der einzelnen Kreditinstitute ab. Fällt dieser Abgleich negativ aus, findet keine Datenübermittlung bzw. Anfrage an das jeweilige Kreditinstitut statt. Dies dient in erster Linie der Vermeidung nicht notwendiger Datenübermittlungen.

Erfüllt der Kunde die grundsätzlichen Bedingungen der Kreditinstitute für die Vergabe eines Kredits, so ist CHECK24 im nächsten Schritt verpflichtet, mit Hilfe einer Angebotsoptimierung für den Kunden zu prüfen, ob es zum Anfragezeitpunkt bessere Angebote der kooperierenden Kreditinstitute gibt.

Dazu ermittelt CHECK24 auf Basis der von dem Kunden gemachten Angaben, zusätzlich zu dem ggf. von dem Kunden initial präferierten Kreditinstitut und der vom Kunden initial präferierten Kreditsumme weitere, möglicherweise bessere Kreditangebote auch von alternativen Kreditinstituten und fragt diese hinsichtlich konkreter Kreditangebote und -konditionen für den Kunden an.

Zum Zwecke der Einholung dieser Alternativangebote übermittelt CHECK24 die bei der Kreditanfrage angegebenen personenbezogenen Daten an weitere Kreditinstitute, die CHECK24 aus den Kreditinstituten auswählt.
1.7.2 Datenübermittlung von CHECK24 an Kooperationspartner
Sind die grundsätzlichen Bedingungen für die Vergabe von Verbraucherkrediten der einzelnen kooperierenden Kreditinstitute hingegen erfüllt, werden die Daten über verschlüsselte digitale Schnittstellen zum Zwecke der Prüfung und Entscheidung über konkrete Kreditangebote an die ausgewählten Kreditinstitute übermittelt.
1.7.3 Datenübermittlung von Kooperationspartnern an CHECK24
CHECK24 empfängt von den Kooperationspartnern die unverbindlichen Kredit-/Versicherungsangebote für den Kunden zur Darstellung und Weiterleitung an den Kunden. Darüber hinaus verpflichtet sich CHECK24 zum Empfang und zur Nutzung folgender Informationen, soweit sie tatsächlich von den Kooperationspartnern übermittelt werden:
  • Angaben über den Status der Anfrage
  • Entscheidung über das Zustandekommen eines Vertrags
  • Status als Bestandskunde der Kooperationspartnern
  • Zusätzliche Informationen, die der Kooperationspartnern für die Kreditprüfung genutzt hat wie z.B. Daten von Auskunfteien
  • Für den Antrag notwendige Unterlagen und Nachweise
  • Für den Antrag fehlende Unterlagen und Nachweise
  • Im Zusammenhang mit der konkreten Anfrage stehender Schriftverkehr der Kooperationspartner
  • Mögliche Alternativangebote der Kooperationspartner mit veränderten Produktparametern (z.B. alternative Kreditsumme, alternative Laufzeit)


Die Nutzung der obengenannten Informationen ist auf die Zwecke der Erfüllung der in dem Vertrag bestimmten Vermittlungs- und Beratungsleistungen gegenüber dem Kunden beschränkt. Diese Informationen dienen also dazu, den Kunden optimal hinsichtlich seines Kredit-/Versicherungswunsches zu beraten, die für ihn besten Kredit-/Versicherungsangebote zu ermitteln und ihn bei der erfolgreichen Beantragung seines Kredit-/Versicherungsvertrags zu unterstützen.

CHECK24 wird die vom Kooperationspartner übermittelten Daten an den Kunden weitergeben bzw. ihn von dem Datenempfang in Kenntnis setzen, es sei denn, der Kooperationspartner untersagt CHECK24 die Weiterleitung bestimmter Daten.
1.7.4 CHECK24 Kundenkonto
CHECK24 ermöglicht es dem Kunden, ein persönliches Kundenkonto, das CHECK24 Kundenkonto, zu nutzen. Die Nutzung dieses Services ist für den Kunden freiwillig.

Dieses CHECK24 Kundenkonto ("Service") ist ein zentraler Service, der von der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH, 1010 Wien angeboten und betrieben wird. Die CHECK24 GmbH ist somit verantwortliche Stelle und Vertragspartner für diesen Service. Für die Nutzung des CHECK24 Kundenkontos gelten gesonderte Nutzungsbedingungen, die hier eingesehen werden können. Die Datenschutzhinweise können hier eingesehen werden.

In diesem Kundenkonto kann sich der Kunde jederzeit über seine Anfragen, Angebote und Abschlüsse informieren, seinen persönlichen CHECK24 Ansprechpartner kontaktieren oder über das Kundenkonto die nachfolgend in den Ziffern 1.7.5 ff. beschriebenen Möglichkeiten zum digitalen Abschluss von Kreditverträgen nutzen.

Darüber hinaus kann der Kunde auf einen Blick Abschlüsse, Buchungen, Bestellungen, Vergleiche und Angebote („Aktivitäten“), die er bei einem oder mehreren Unternehmen innerhalb des CHECK24 Verbunds wie z.B. der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH, durchgeführt hat, einsehen und verwalten.

Der Service ermöglicht es dem Kunden ferner, bei den CHECK24 Vergleichen zusätzlich Zeit zu sparen, da die bereits einmal eingegebenen Informationen mit einem einfachen Klick komfortabel auch für einen neuen Vergleich genutzt werden können.

Wichtig ist, dass die CHECK24 GmbH, mit Ausnahme von gewissen Stammdaten, die in den Nutzungsbedingungen explizit genannt sind, keine in diesem Zusammenhang stehenden Daten speichert, sondern lediglich jedes Mal mit Einloggen in das Kundenkonto eine temporäre und dynamische Sichtweise auf die Aktivitäten eines Kundenkontonutzers bei den jeweiligen Unternehmen innerhalb des CHECK24 Verbundes, wie z.B. der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH, erstellt und diese dem Kunden anzeigt.

Falls der Kunde das CHECK24 Kundenkonto nutzen möchte, verpflichtet sich CHECK24, die für die vertragskonforme Nutzung erforderlichen Informationen der CHECK24 GmbH bei jedem Einloggen durch den Kunden zur Verfügung zu stellen.
1.7.5 Profiling und Angebotsoptimierung
CHECK24 ermöglicht es dem Kunden, zur optimalen und möglichst rein digitalen Abwicklung einer Kreditanfrage die vom jeweiligen Kreditinstitut angeforderten Nachweise und Unterlagen in digitaler Form zu übermitteln (Dokumenten-Upload-Service).

Die hochgeladenen Dokumente werden erst nach aktiver Freigabe durch den Kunden in dessen Namen an das ausgewählte Kreditinstitut weitergeleitet. Unmittelbar vor der Weiterleitung an das Kreditinstitut werden die freigegebenen Unterlagen stets durch den PreCheckService von CHECK24 nochmals auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft.

Zu den oben genannten Zwecken ist CHECK24 verpflichtet, die hochgeladenen Dokumente für einen Zeitraum von 30 Tagen in Bezug auf den Zeitpunkt der letzten Upload-Aktivität des Kunden zu speichern, diese zu verarbeiten und im Namen des Kunden an das ausgewählte Kreditinstitut elektronisch oder postalisch weiterzuleiten und dann zu löschen.
1.7.6 Digitaler Kontoauszug (DAC)
CHECK24 ermöglicht es dem Kunden im Rahmen seiner Kreditanfrage und für den Abschluss eines von ihm erhaltenen Kreditangebots, die aktuellen Kontoauszüge seines von ihm angegebenen Kontos elektronisch abrufen zu lassen und damit folgende Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen:

  • Elektronische Übermittlung der Kontoauszüge an die kooperierenden Kreditinstitute und Kreditvermittler, um das Kreditausfallrisiko (auch durch automatisierte Entscheidungsfindung) zu bewerten, für die Kreditvergabe notwendige Anforderungen zu erfüllen und/oder Produktangebote zu erhalten, die diese Kreditinstitute nur auf Basis elektronisch übermittelter Kontoauszüge unterbreiten können (z.B. „Kredit mit Sofort-Auszahlung“)
  • Auswertung der Kontoauszüge durch CHECK24 im Rahmen der CHECK24 Vermittlungs- und Beratungsleistungen, um die Kreditanfrage zu vereinfachen und eine möglichst passgenaue Auswahl an Kreditangeboten für den Kunden zu ermitteln.


Die Nutzung dieser Services ist für den Kunden freiwillig.

Für die Erbringung dieser Services nutzt CHECK24 einen entsprechend registrierten Kontoinformationsdienstleister als Kooperationspartner. Dabei gelten für die Übermittlung der Kontodaten die spezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des beteiligten Kontoinformationsdienstleisters, Tink Germany GmbH, abrufbar hier, und dessen Datenschutzerklärung, abrufbar hier. Bei gewünschter Nutzung der Services muss der Kunde in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmung des Kontoinformationsdienstleisters einwilligen und seine Kontozugangsdaten zum Online-Banking in die Eingabemaske des Kontoinformationsdienstleisters eingeben.

Im Anschluss werden die Kontoumsatzdaten einmalig vom Kontoinformationsdienstleister ausgelesen und an CHECK24 übermittelt. Persönliche Zugangsdaten und personalisierte Sicherheitsmerkmale erlangt CHECK24 hingegen zu keinem Zeitpunkt.

CHECK24 sowie die kooperierenden Kreditinstitute können die übermittelten Informationen zur Optimierung der Kreditvermittlung und der Risikosteuerung gemäß Kreditwesengesetz nutzen. CHECK24 ist verpflichtet, die ausgelesenen Kontoumsatzdaten entsprechend der oben genannten Zwecke im Namen des Kunden an die kooperierenden Kreditinstitute und Kreditvermittler weiterzuleiten, auszuwerten, für einen Zeitraum von 30 Tagen aufzubewahren und dann zu löschen.

Im Falle eines gemeinsam mit einer zweiten Person geplanten Kreditwunsches ist der Kunde verpflichtet, vorab alle notwendigen Einwilligungen für die Nutzung des digitalen Kontoauszugsservices von der zweiten Person einzuholen.
1.7.7 Digitale Legitimation (Video-Identifikation)
CHECK24 ermöglicht es dem Kunden, den Nachweis der Feststellung seiner Identität gegenüber dem kreditgebenden Kreditinstitut auch digital zu erbringen, soweit dies von dem jeweiligen Kreditinstitut angeboten wird. Hierfür nutzen die Kreditinstitute unterschiedliche Dienstleister, die von CHECK24 unterstützt werden. Für die Erbringung der Dienstleistung gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Dienstleister WebID Solutions GmbH, abrufbar hier, IDnow GmbH, abrufbar hier und identity Trust Management AG abrufbar hier. Die jeweils einschlägigen AGB werden dem Kunden vor Nutzung des Services noch einmal zur Kenntnis gebracht.

Die Nutzung dieses Services ist für den Kunden freiwillig. Nutzt der Kunde den Service, ist CHECK24 verpflichtet, die für die digitale Legitimation erforderlichen Daten an den jeweiligen Dienstleister zu übermitteln und das Ergebnis der Legitimation (erfolgreich/nicht erfolgreich) für Zwecke des Kreditabschlusses zu speichern.

Die Prüfung findet mittels eines Videogesprächs (Telefonanruf mit Videoübertragung) statt. Voraussetzung ist, dass der Kunde über ein geeignetes Endgerät, eine Internetverbindung und ein zulässiges, gültiges Ausweisdokument verfügt. Während des Videogesprächs werden der Ausweis und die sichtbare Person geprüft und dies wird durch die Erstellung von Fotos dokumentiert. Ist die Prüfung erfolgreich, wird ein Legitimationsnachweis erstellt, der ausschließlich an das Kreditinstitut übermittelt wird.
1.7.8 Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
CHECK24 ermöglicht es dem Kunden, seinen Kreditvertrag mit Hilfe einer qualifiziert elektronischen Signatur (QES) nach dem österreichischen Signaturgesetz gegenüber dem kreditgebenden Kreditinstitut zu unterzeichnen, soweit dies von dem jeweiligen Kreditinstitut angeboten wird. Auch hierfür nutzen die Kreditinstitute unterschiedliche Dienstleister, die von CHECK24 unterstützt werden. Für die Erbringung der Dienstleistung gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Dienstleister WebID Solutions GmbH, abrufbar hier, IDnow GmbH, abrufbar hier und identity Trust Management AG abrufbar hier. Die jeweils einschlägigen AGB werden dem Kunden vor Nutzung des Services noch einmal zur Kenntnis gebracht.

Die Nutzung dieses Services ist für den Kunden freiwillig. Nutzt der Kunde den Service, ist CHECK24 verpflichtet, die für die qualifizierte elektronische Signatur erforderlichen Daten an den jeweiligen Dienstleister zu übermitteln und das Ergebnis der Signatur (erfolgreich/nicht erfolgreich) für Zwecke des Kreditabschlusses zu speichern.

Zur Unterschrift mittels QES wird nach einer erfolgreichen digitalen Legitimation (vgl. Ziffer 3.6.5) ein elektronisches Zertifikat erstellt, nach entsprechender Freigabe des Kunden damit der Kreditvertrag rechtsverbindlich digital unterzeichnet und an das Kreditinstitut weitergeleitet.

II Produktspezifischer Teil: Kreditkartenvermittlung

1 Leistungen von CHECK24, Kooperationspartner

1.1 CHECK24 gibt dem Kunden die Möglichkeit, alle zur Vermittlung von Kreditkarten und damit einhergehenden notwendigen Daten über die CHECK24 Plattform einzugeben. CHECK24 leitet diese im Namen des Kunden als dessen unverbindliche Kreditkartenanfrage an den vom Kunden ausgewählten Anbieter bzw. an von CHECK24 aus der Liste gemäß Anlage 1 ausgewählte Anbieter zur Vermittlung von Kreditkarten zur Ermittlung individueller Angebote weiter, es sei denn, eine Kreditkartenerteilung scheitert bereits an der Nichterfüllung grundsätzlicher Bedingungen (harter Annahmekriterien) der Anbieter (vgl. Ziffer 1.6.1). Eine Bestätigung des Eingangs dieser unverbindlichen Kreditkartenanfrage stellt kein Angebot seitens des jeweiligen Anbieters dar.
1.2 CHECK24 erbringt für den Kunden hinsichtlich seiner individuellen Finanzproduktbedürfnisse persönliche Vermittlungs- und Beratungsleistungen, nämlich:
  • Vergleich von Kreditkartenprodukten und -Anbietern
  • Unterstützung bei der Erfassung von Antragsdaten und -unterlagen
  • Beratung zu und Vermittlung von alternativen Kreditkartenprodukten
  • Hilfestellung beim Abschluss von Kreditkarten
  • Informationen und Hinweise zu bestehenden Kreditkartenprodukten
  • Bereitstellung von Möglichkeiten für die Nutzung von Dienstleistungen im Kontext der Vermittlung von Kreditkartenprodukten
  • Bereitstellung von Möglichkeiten für die Nutzung von speziellen Angeboten und Prämien
Diese Leistungen dienen ausschließlich der Erleichterung einer selbständigen Entscheidung des Kunden, ob und welche Kreditkarte er über CHECK24 vermittelt bekommen und abschließen möchte. Die etwaigen Angebote der Kooperationspartner sind max. 30 Tage gültig, es können aber auch kürzere Gültigkeitsdauern auftreten.
1.3 Der Kunde ist explizit NICHT zum Abschluss eines Kreditkartenantrags verpflichtet, auch wenn er Vermittlungs- und Beratungsleistungen von CHECK24 in Anspruch nimmt.
1.4 CHECK24 und die gemäß Anlage 1 benannten Anbieter können den Kunden zur Erbringung der Vermittlungs- und Beratungsleistungen per E-Mail, per SMS oder anderer Kurznachricht, telefonisch oder postalisch kontaktieren.
1.5 CHECK24 ist nicht befugt, im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangte Kenntnisse an unbeteiligte Dritte weiterzugeben, außer eine Weitergabe ist zur Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen oder vertraglichen Pflichten von CHECK24 erforderlich.
1.6 Vermittlungs- und Beratungsleistungen:
1.6.1 Angebotsoptimierung

CHECK24 gleicht die vom Kunden eingegebenen und übermittelten Daten mit den grundsätzlichen Bedingungen (harte Annahmekriterien) für die Vergabe von Kreditkarten der einzelnen Anbieter ab. Fällt dieser Abgleich negativ aus, findet keine Datenübermittlung bzw. Anfrage an den jeweiligen Anbieter statt. Dies dient in erster Linie der Vermeidung nicht notwendiger Datenübermittlungen.

Erfüllt der Kunde die grundsätzlichen Bedingungen der Anbieter für die Vergabe einer Kreditkarte wird aber von dem präferierten Anbieter abgelehnt, so ist CHECK24 im nächsten Schritt verpflichtet, für den Kunden soweit möglich Alternativangebote anzubieten.

Dazu ermittelt CHECK24 auf Basis der von dem Kunden gemachten Angaben, zusätzlich zu dem ggf. von dem Kunden initial präferierten Anbieter, alternative Angebote von anderen Anbietern. und stellt diese Alternativangebote dem Kunden zumindest auf der Dankesseite, in der App und per E-Mail vor.

1.6.2 Datenübermittlung von CHECK24 an Anbieter

Sind die grundsätzlichen Bedingungen für die Vergabe von Kreditkarte der einzelnen kooperierenden Anbieter hingegen erfüllt, werden die Daten über verschlüsselte digitale Schnittstellen zum Zwecke der Prüfung und Entscheidung über konkrete Angebote an die ausgewählten Anbieter übermittelt.
1.6.3 Datenübermittlung von Anbietern an CHECK24

CHECK24 empfängt von den Anbietern die unverbindlichen Kreditkartenangebote für den Kunden zur Darstellung und Weiterleitung an den Kunden. Darüber hinaus verpflichtet sich CHECK24 zum Empfang und zur Nutzung folgender Informationen, soweit sie tatsächlich von den Anbietern übermittelt werden:
  • Angaben über den Status der Anfrage
  • Status als Bestandskunde beim Anbieter
  • Für den Antrag notwendige Unterlagen und Nachweise
  • Für den Antrag fehlende Unterlagen und Nachweisen
  • Im Zusammenhang mit der konkreten Anfrage stehender Schriftverkehr der Anbieter
  • Entscheidung über das Zustandekommen eines Vertrags
  • Informationen zur Erfüllung von Bedingungen für die Ausschüttung von aktionsabhängigen Boni und Prämien
Die Nutzung der obengenannten Informationen ist auf die Zwecke der Erfüllung der in dem Vertrag bestimmten Vermittlungs- und Beratungsleistungen gegenüber dem Kunden beschränkt.

CHECK24 wird die vom Kooperationspartner übermittelten Daten an den Kunden weitergeben bzw. ihn von dem Datenempfang in Kenntnis setzen, es sei denn, der Kooperationspartner untersagt CHECK24 die Weiterleitung bestimmter Daten.
1.6.4 CHECK24 Kundenkonto

CHECK24 ermöglicht es dem Kunden, ein persönliches Kundenkonto, das CHECK24 Kundenkonto, zu nutzen. Die Nutzung dieses Services ist für den Kunden freiwillig.

In diesem Kundenkonto kann sich der Kunde jederzeit über seine Anfragen, Angebote und Abschlüsse informieren, seinen persönlichen CHECK24 Ansprechpartner kontaktieren oder über das Kundenkonto die nachfolgend in den Ziffern 3.6.5 ff. beschriebenen Möglichkeiten zum digitalen Abschluss von Kreditkarten nutzen.

Darüber hinaus kann der Kunde auf einen Blick Abschlüsse, Buchungen, Bestellungen, Vergleiche und Angebote („Aktivitäten“), die er bei einem oder mehreren Unternehmen innerhalb des CHECK24 Verbunds wie z.B. der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH, durchgeführt hat, einsehen und verwalten. Der Service ermöglicht es dem Kunden ferner, bei den CHECK24 Vergleichen zusätzlich Zeit zu sparen, da die bereits einmal eingegebenen Informationen mit einem einfachen Klick komfortabel auch für einen neuen Vergleich genutzt werden können.

Wichtig ist, dass die CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH, mit Ausnahme von gewissen Stammdaten, die in den Nutzungsbedingungen explizit genannt sind, keine in diesem Zusammenhang stehenden Daten speichert, sondern lediglich jedes Mal mit Einloggen in das Kundenkonto eine temporäre und dynamische Sichtweise auf die Aktivitäten eines Kundenkontonutzers bei den jeweiligen Unternehmen innerhalb des CHECK24 Verbundes, wie z.B. der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH, erstellt und diese dem Kunden anzeigt.

Falls der Kunde das CHECK24 Kundenkonto nutzen möchte, verpflichtet sich CHECK24, die für die vertragskonforme Nutzung erforderlichen Informationen der CHECK24 GmbH bei jedem Einloggen durch den Kunden zur Verfügung zu stellen.
1.6.5 Digitale Legitimation (Video-Identifikation)

CHECK24 ermöglicht es dem Kunden, den Nachweis der Feststellung seiner Identität gegenüber dem kontogebenden Anbieter auch digital zu erbringen, soweit dies von dem jeweiligen Anbieter angeboten wird. Hierfür nutzen die Anbieter unterschiedliche Dienstleister, die von CHECK24 unterstützt werden. Für die Erbringung der Dienstleistung gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Dienstleister WebID Solutions GmbH, abrufbar hier, IDnow GmbH, abrufbar hier. Die jeweils einschlägigen AGB werden dem Kunden vor Nutzung des Services noch einmal zur Kenntnis gebracht.

Die Nutzung dieses Services ist für den Kunden freiwillig. Nutzt der Kunde den Service, ist CHECK24 verpflichtet, die für die digitale Legitimation erforderlichen Daten an den jeweiligen Dienstleister zu übermitteln und das Ergebnis der Legitimation (erfolgreich/nicht erfolgreich) für Zwecke des Produktabschlusses zu speichern.

Die Prüfung findet mittels eines Videogesprächs (Telefonanruf mit Videoübertragung) statt. Voraussetzung ist, dass der Kunde über ein geeignetes Endgerät, eine Internetverbindung und ein zulässiges, gültiges Ausweisdokument verfügt. Während des Videogesprächs wer- den der Ausweis und die sichtbare Person geprüft und dies wird durch die Erstellung von Fotos dokumentiert. Ist die Prüfung erfolgreich, wird ein Legitimationsnachweis erstellt, der ausschließlich an den Anbieter übermittelt wird.
1.6.6 Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

CHECK24 ermöglicht es dem Kunden, seinen Produktvertrag soweit nötig mit Hilfe einer qualifiziert elektronischen Signatur (QES) nach dem Signaturgesetz gegenüber dem Anbieter zu unterzeichnen, soweit dies von dem jeweiligen Anbieter angeboten wird. Auch hierfür nutzen die Anbieter unterschiedliche Dienstleister, die von CHECK24 unterstützt werden. Für die Erbringung der Dienstleistung gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Dienstleister WebID Solutions GmbH, abrufbar hier, IDnow GmbH, abrufbar hier. Die jeweils einschlägigen AGB werden dem Kunden vor Nutzung des Services noch einmal zur Kenntnis gebracht.

Die Nutzung dieses Services ist für den Kunden freiwillig. Nutzt der Kunde den Service, ist CHECK24 verpflichtet, die für die qualifizierte elektronische Signatur erforderlichen Daten an den jeweiligen Dienstleister zu übermitteln und das Ergebnis der Signatur (erfolgreich/nicht erfolgreich) für Zwecke des Produktabschlusses zu speichern.

Zur Unterschrift mittels QES wird nach einer erfolgreichen digitalen Legitimation (vgl. Ziffer 1.6.5) ein elektronisches Zertifikat erstellt, nach entsprechender Freigabe des Kunden damit der Produktvertrag rechtsverbindlich digital unterzeichnet und an den Anbieter weitergeleitet.

II Produktspezifischer Teil: Girokontovermittlung

1 Leistungen von CHECK24, Kooperationspartner

1.1 CHECK24 gibt dem Kunden die Möglichkeit, alle zur Vermittlung von Girokonten und damit einhergehenden notwendigen Daten über die CHECK24 Plattform einzugeben. CHECK24 leitet diese im Namen des Kunden als dessen unverbindliche Girokontoanfrage an den vom Kunden ausgewählten Anbieter bzw. an von CHECK24 aus der Liste gemäß Anlage 1 ausgewählte Anbieter zur Vermittlung von Girokonten zur Ermittlung individueller Angebote weiter, es sei denn, eine Girokontoerteilung scheitert bereits an der Nichterfüllung grundsätzlicher Bedingungen (harter Annahmekriterien) der Anbieter (vgl. Ziffer 1.6.1). Eine Bestätigung des Eingangs dieser unverbindlichen Girokontoanfrage stellt kein Angebot seitens des jeweiligen Anbieters dar.
1.2 CHECK24 erbringt für den Kunden hinsichtlich seiner individuellen Finanzproduktbedürfnisse persönliche Vermittlungs- und Beratungsleistungen, nämlich:
  • Vergleich von Girokontoprodukten und -Anbietern
  • Unterstützung bei der Erfassung von Antragsdaten und -unterlagen
  • Beratung zu und Vermittlung von alternativen Girokontenprodukten
  • Hilfestellung beim Abschluss von Girokonten
  • Informationen und Hinweise zu bestehenden Girokontenprodukten
  • Bereitstellung von Möglichkeiten für die Nutzung von Dienstleistungen im Kontext der Vermittlung von Girokontenprodukten
  • Bereitstellung von Möglichkeiten für die Nutzung von speziellen Angeboten und Prämien
Diese Leistungen dienen ausschließlich der Erleichterung einer selbständigen Entscheidung des Kunden, ob und welches Girokonto er über CHECK24 vermittelt bekommen und abschließen möchte. Die etwaigen Angebote der Kooperationspartner sind max. 30 Tage gültig, es können aber auch kürzere Gültigkeitsdauern auftreten.
1.3 Der Kunde ist explizit NICHT zum Abschluss eines Girokontoantrags verpflichtet, auch wenn er Vermittlungs- und Beratungsleistungen von CHECK24 in Anspruch nimmt.
1.4 CHECK24 und die gemäß Anlage 1 benannten Anbieter können den Kunden zur Erbringung der Vermittlungs- und Beratungsleistungen per E-Mail, per SMS oder anderer Kurznachricht, telefonisch oder postalisch kontaktieren.
1.5 CHECK24 ist nicht befugt, im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangte Kenntnisse an unbeteiligte Dritte weiterzugeben, außer eine Weitergabe ist zur Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen oder vertraglichen Pflichten von CHECK24 erforderlich.
1.6 Darüber hinaus verpflichtet sich CHECK24 zu folgenden Vermittlungs- und Beratungsleistungen:
1.6.1 Angebotsoptimierung

CHECK24 gleicht die vom Kunden eingegebenen und übermittelten Daten mit den grundsätzlichen Bedingungen (harte Annahmekriterien) für die Vergabe von Girokonten der einzelnen Anbieter ab. Fällt dieser Abgleich negativ aus, findet keine Datenübermittlung bzw. Anfrage an den jeweiligen Anbieter statt. Dies dient in erster Linie der Vermeidung nicht notwendiger Datenübermittlungen.

Erfüllt der Kunde die grundsätzlichen Bedingungen der Anbieter für die Vergabe eines Girokontos wird aber von dem präferierten Anbieter abgelehnt, so ist CHECK24 im nächsten Schritt verpflichtet, für den Kunden soweit möglich Alternativangebote anzubieten.

Dazu ermittelt CHECK24 auf Basis der von dem Kunden gemachten Angaben, zusätzlich zu dem ggf. von dem Kunden initial präferierten Anbieter, alternative Angebote von anderen Anbietern. und stellt diese Alternativangebote dem Kunden zumindest auf der Dankesseite, in der App und per E-Mail vor.
1.6.2 Datenübermittlung von CHECK24 an Anbieter

Sind die grundsätzlichen Bedingungen für die Vergabe von Girokonten der einzelnen kooperierenden Anbieter hingegen erfüllt, werden die Daten über verschlüsselte digitale Schnittstellen zum Zwecke der Prüfung und Entscheidung über konkrete Angebote an die ausgewählten Anbieter übermittelt.
1.6.3 Datenübermittlung von Anbietern an CHECK24

CHECK24 empfängt von den Anbietern die unverbindlichen Girokontenangebote für den Kunden zur Darstellung und Weiterleitung an den Kunden. Darüber hinaus verpflichtet sich CHECK24 zum Empfang und zur Nutzung folgender Informationen, soweit sie tatsächlich von den Anbietern übermittelt werden:
  • Angaben über den Status der Anfrage
  • Status als Bestandskunde beim Anbieter
  • Für den Antrag notwendige Unterlagen und Nachweise
  • Für den Antrag fehlende Unterlagen und Nachweisen
  • Im Zusammenhang mit der konkreten Anfrage stehender Schriftverkehr der Anbieter
  • Entscheidung über das Zustandekommen eines Vertrags und bei Girokonten die IBAN des abgeschlossenen Produkts
  • Informationen zur Erfüllung von Bedingungen für die Ausschüttung von aktionsabhängigen Boni und Prämien
Die Nutzung der obengenannten Informationen ist auf die Zwecke der Erfüllung der in dem Vertrag bestimmten Vermittlungs- und Beratungsleistungen gegenüber dem Kunden beschränkt.

CHECK24 wird die vom Kooperationspartner übermittelten Daten an den Kunden weitergeben bzw. ihn von dem Datenempfang in Kenntnis setzen, es sei denn, der Kooperationspartner untersagt CHECK24 die Weiterleitung bestimmter Daten.
1.6.4 CHECK24 Kundenkonto

CHECK24 ermöglicht es dem Kunden, ein persönliches Kundenkonto, das CHECK24 Kundenkonto, zu nutzen. Die Nutzung dieses Services ist für den Kunden freiwillig.

In diesem Kundenkonto kann sich der Kunde jederzeit über seine Anfragen, Angebote und Abschlüsse informieren, seinen persönlichen CHECK24 Ansprechpartner kontaktieren oder über das Kundenkonto die nachfolgend in den Ziffern 3.6.5 ff. beschriebenen Möglichkeiten zum digitalen Abschluss von Girokontenverträgen nutzen.

Darüber hinaus kann der Kunde auf einen Blick Abschlüsse, Buchungen, Bestellungen, Vergleiche und Angebote („Aktivitäten“), die er bei einem oder mehreren Unternehmen innerhalb des CHECK24 Verbunds wie z.B. der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH, durchgeführt hat, einsehen und verwalten. Der Service ermöglicht es dem Kunden ferner, bei den CHECK24 Vergleichen zusätzlich Zeit zu sparen, da die bereits einmal eingegebenen Informationen mit einem einfachen Klick komfortabel auch für einen neuen Vergleich genutzt werden können.

Wichtig ist, dass die CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH, mit Ausnahme von gewissen Stammdaten, die in den Nutzungsbedingungen explizit genannt sind, keine in diesem Zusammenhang stehenden Daten speichert, sondern lediglich jedes Mal mit Einloggen in das Kundenkonto eine temporäre und dynamische Sichtweise auf die Aktivitäten eines Kundenkontonutzers bei den jeweiligen Unternehmen innerhalb des CHECK24 Verbundes, wie z.B. der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH, erstellt und diese dem Kunden anzeigt.

Falls der Kunde das CHECK24 Kundenkonto nutzen möchte, verpflichtet sich CHECK24, die für die vertragskonforme Nutzung erforderlichen Informationen der CHECK24 GmbH bei jedem Einloggen durch den Kunden zur Verfügung zu stellen.
1.6.5 Digitale Legitimation (Video-Identifikation)

CHECK24 ermöglicht es dem Kunden, den Nachweis der Feststellung seiner Identität gegenüber dem kontogebenden Anbieter auch digital zu erbringen, soweit dies von dem jeweiligen Anbieter angeboten wird. Hierfür nutzen die Anbieter unterschiedliche Dienstleister, die von CHECK24 unterstützt werden. Für die Erbringung der Dienstleistung gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Dienstleister WebID Solutions GmbH, abrufbar hier, IDnow GmbH, abrufbar hier. Die jeweils einschlägigen AGB werden dem Kunden vor Nutzung des Services noch einmal zur Kenntnis gebracht.

Die Nutzung dieses Services ist für den Kunden freiwillig. Nutzt der Kunde den Service, ist CHECK24 verpflichtet, die für die digitale Legitimation erforderlichen Daten an den jeweiligen Dienstleister zu übermitteln und das Ergebnis der Legitimation (erfolgreich/nicht erfolgreich) für Zwecke des Produktabschlusses zu speichern.

Die Prüfung findet mittels eines Videogesprächs (Telefonanruf mit Videoübertragung) statt. Voraussetzung ist, dass der Kunde über ein geeignetes Endgerät, eine Internetverbindung und ein zulässiges, gültiges Ausweisdokument verfügt. Während des Videogesprächs wer- den der Ausweis und die sichtbare Person geprüft und dies wird durch die Erstellung von Fotos dokumentiert. Ist die Prüfung erfolgreich, wird ein Legitimationsnachweis erstellt, der ausschließlich an den Anbieter übermittelt wird.
1.6.6 Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

CHECK24 ermöglicht es dem Kunden, seinen Produktvertrag soweit nötig mit Hilfe einer qualifiziert elektronischen Signatur (QES) nach dem Signaturgesetz gegenüber dem Anbieter zu unterzeichnen, soweit dies von dem jeweiligen Anbieter angeboten wird. Auch hierfür nutzen die Anbieter unterschiedliche Dienstleister, die von CHECK24 unterstützt werden. Für die Erbringung der Dienstleistung gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Dienstleister WebID Solutions GmbH, abrufbar hier, IDnow GmbH, abrufbar hier. Die jeweils einschlägigen AGB werden dem Kunden vor Nutzung des Services noch einmal zur Kenntnis gebracht.

Die Nutzung dieses Services ist für den Kunden freiwillig. Nutzt der Kunde den Service, ist CHECK24 verpflichtet, die für die qualifizierte elektronische Signatur erforderlichen Daten an den jeweiligen Dienstleister zu übermitteln und das Ergebnis der Signatur (erfolgreich/nicht erfolgreich) für Zwecke des Produktabschlusses zu speichern.

Zur Unterschrift mittels QES wird nach einer erfolgreichen digitalen Legitimation (vgl. Ziffer 3.7.5) ein elektronisches Zertifikat erstellt, nach entsprechender Freigabe des Kunden damit der Produktvertrag rechtsverbindlich digital unterzeichnet und an den Anbieter weitergeleitet.

II Produktspezifischer Teil: Tagesgeldkonto

Derzeit kein produktspezifischer Teil vorhanden

Widerrufsbelehrung

Abschnitt 1

Wiederrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle in § 5 Abs 1 FernFinG aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Die Frist ist jedenfalls gewahrt, wenn die Erklärung vor dem Ablauf der Frist abgesendet wird. Für den Widerruf können Sie das unten angeführte Muster-Widerrufsformular verwenden und dieses richten an:

CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH,
Wollzeile 1-3,
1010 Wien.

Auch jede andere eindeutige Erklärung, die CHECK24 schriftlich oder auf einem anderen, CHECK24 zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträger zugeht, ist zulässig.

Abschnitt 2

Wiederrufsfolgen

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH
Wollzeile 1-3,
1010 Wien

E-Mail: finanzen_datenschutz@check24.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung von Vermittlungs- und Beratungsleistungen.

Name des/der Kunden(s): ___________________________________
Anschrift des/der Kunden(s): ___________________________________
Unterschrift des/der Kunden(s): ___________________________________
(nur bei Mitteilung auf Papier)

Ort, Datum: ___________________________________

Anlage 1: Kooperierende Banken, Kreditvermittler und Versicherungen (zusammen „Kooperationspartner“)
 

II Produktspezifischer Teil: Autoversicherung


1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle von der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH in 1010, Wien (nachfolgend „CHECK24“ genannt) und dem Nutzer (nachfolgend „Kunde“ genannt) abgeschlossenen Verträge. Des Weiteren umfasst der Geltungsbereich der AGB insbesondere die Beratung, Berechnungen und den Tarifvergleich. Die CHECK24 betreibt die Vergleiche für die Produkte PKW-Versicherung. Von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden gelten nicht.

 

2 Leistungen der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH

Die CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH erteilt als Versicherungsmakler online oder offline ausschließlich für private Kunden zu Zwecken des unternehmerischen Eigenbedarfs unentgeltlich und unverbindlich Auskünfte über Tarife und Konditionen von Versicherungsunternehmen (nachfolgend „Versicherer“ genannt). CHECK24 vermittelt auf der Grundlage eines vom Kunden online oder offline abgegebenen Angebots Versicherungsverträge an den jeweiligen mit CHECK24 kooperierenden Versicherer.

CHECK24 wird als Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) für die Vermittlung von KFZ-Versicherungen tätig. Auf Grundlage der in den Vergleichen oder Angebotsanforderungen gemachten Angaben des Kunden, ist CHECK24 bemüht, den entsprechenden Versicherungsschutz und -umfang zu vermitteln. Grundsätzlich geschieht dies auf Basis einer objektiven und ausgewogenen Marktbetrachtung. CHECK24 analysiert dazu regelmäßig den Versicherungsmarkt und programmiert die entsprechende Vergleichssoftware bzw. greift auf externe Quellen zurück. In den von CHECK24 angebotenen Vergleichen können nicht alle Versicherungsgesellschaften und nicht alle am Markt vorhandenen Versicherungstarife aufgeführt werden.

CHECK24 bietet dem Nutzer die Möglichkeit mit dem eigens dafür entwickelten FotoCHECK schnell und einfach Kfz-Versicherungen zu vergleichen. Die Funktion befüllt den Vergleich automatisch mit allen relevanten Informationen und personenbezogene Daten (nachfolgend zusammenfassend als „Daten“ bezeichnet). Dieses Komfort-Feature stellt eine optionale Leistung seitens CHECK24 dar, das der Kunde auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin nutzen kann. Durch das Hochladen eines Fahrzeugscheins befüllt der FotoCHECK den Vergleich, soweit möglich, automatisch. Der Kunde hat die Pflicht, die vorbefüllten Daten zu überprüfen und ggf. manuell zu berichtigen und/oder zu bestätigen. Es besteht die Möglichkeit, dass der FotoCHECK nicht sämtliche relevanten Daten aus dem Dokument extrahieren kann. In diesem Fall muss der Kunde die Daten selbst eintragen. Das hochgeladene Dokument wird für Zwecke der Vergleichs- und Angebotserstellung für 30 Tage gespeichert und danach unwiderruflich gelöscht

 

3 Vertragsabschluss

Durch vollständige Eingabe der von CHECK24 im Rahmen des Antragsprozesses erhobenen Daten, der finalen Unterschrift und Übermittlung des Versicherungsantrages an den Versicherer kommt ein Versicherungsvermittlungsverhältnis (Maklervertrag) zwischen CHECK24 und dem Kunden zustande. Gegenstand des Maklervertrages ist nur das Versicherungsprodukt, das Gegenstand der Anfrage des Kunden oder der in Anspruch genommenen Dienstleistungen (Vergleichsrechner) ist. Soweit der Kunde nicht ausdrücklich einen darüberhinausgehenden Bedarf angibt, entstehen keine Verpflichtung von CHECK24 in Bezug auf andere Versicherungsprodukte. Sofern die Anfrage online erstellt wird und dem Kunden - nach Übermittlung seiner Kontaktdaten - am Ende der Anfrage oder Beantragung keine Bestätigungsseite, sondern eine Fehlermeldung bzw. eine Fehlerseite wie beispielsweise „Es ist ein Fehler aufgetreten“ angezeigt wird, kommt der Maklervertrag nicht zustande.

Ein Versicherungsvertrag kommt nur zwischen dem Kunden und dem von ihm ausgewählten Versicherer zustande. CHECK24 hat auf das Zustandekommen bzw. Nichtzustandekommen eines solchen Vertragsverhältnisses keinen Einfluss. Ob ein Vertrag mit dem Versicherer zustande kommt, ist abhängig von den entsprechenden Bedingungen des jeweiligen Versicherers und obliegt ausschließlich dem jeweiligen Versicherer. CHECK24 hat hierauf keinen Einfluss.

Die konkreten Angebote der Versicherer können sich im Einzelfall hinsichtlich individueller Umstände von den einzelnen Tarifen oder Voraussetzungen, die CHECK24 berechnet und zur Verfügung angeboten hat, unterscheiden. Für Inhalt und Richtigkeit der Angebote sind ausschließlich die Versicherer verantwortlich.

 

4 Gewährleistung der Richtigkeit der Informationen und Haftungsbegrenzung

CHECK24 Kfz ist bei der Ermittlung der Angebote der Versicherer um ständige Aktualität und Richtigkeit bemüht. Die leistungs- bzw. produktbezogenen Informationen, insbesondere zu Leistungsumfang, Preisen und Konditionen, durch CHECK24 beruhen auf den Angaben der jeweiligen Versicherer. Eine Haftung von CHECK24 für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Angebote ist ausgeschlossen.

CHECK24 gibt keinerlei Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der dargestellten Angebote und übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit der dargestellten Leitungen. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Versicherer, mit dem der Kunde das Vertragsverhältnis schließt. Keine der Informationen ist eine Zusage, eine Garantie oder Zusicherung durch CHECK24.Für etwaige Schäden haftet CHECK24 bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch von Erfüllungsgehilfen, unbeschränkt. Mithin haftet CHECK24 aus der Verletzung einer Pflicht nach §§ 60 oder 61 VVG. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“ genannt), beschränkt sich die Haftung CHECK24 auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die keine wesentliche Nebenpflicht ist, haftet CHECK24 nicht. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie für die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

 

5 Pflichten des Kunden / Verbot der gewerblichen Nutzung

Die Eingabe und Übermittlung der Daten durch den Kunden erfolgt online über die von CHECK24 vorbereiteten Eingabemasken oder über andere ausdrücklich von CHECK24 im Einzelfall vorgesehene Übermittlungswege. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher vom Kunden in die Eingabemaske eingegebenen oder sonst übermittelten Daten ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Dies trifft nicht nur bei der manuellen Eingabe durch den Kunden selbst zu, sondern zwingend auch bei der Nutzung der optionalen FotoCHECK Funktion. Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben im Beratungsprotokoll und/oder der Versicherungspolizze unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Sofern der Kunde falsche, unwahre oder unzureichende Angaben macht, ist CHECK24 berechtigt, die Suchanfrage unbearbeitet zu lassen. Für den Fall der Übermittlung von vorsätzlich falschen oder unwahren persönlichen Daten durch den Kunden behält sich CHECK24 vor, ihn von der Inanspruchnahme der angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen auszuschließen und Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen.

Die kostenfreie Nutzung der Leistungen von CHECK24 ist nur privaten Kunden zu gestattet, d.h. zu Zwecken, die nicht einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Eine Nutzung der Leistungen von CHECK24 zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit ist ausdrücklich untersagt.

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot der gewerblichen, bzw. selbständig beruflichen Nutzung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 2.500 vereinbart. Unbeschadet der Vertragsstrafe kann CHECK24 darüber hinaus Schadensersatz geltend machen und den Kunden von der weiteren Inanspruchnahme der angebotenen, bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließen. Der Nutzer verpflichtet sich, über die FotoCHECK-Funktion nur Bilder hochzuladen, die keine Rechte Dritter verletzen. Ebenfalls ist es dem Kunden nicht gestattet Bilder hochzuladen, die gegen geltendes Recht Österreichs verstoßen. Bei Zuwiderhandlung behält sich CHECK24 vor, rechtliche Schritte einzuleiten. CHECK24 übernimmt keine Haftung für die Inhalte, die die Kunden hochladen. Es verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte bei CHECK24.

 

6 Datenschutz

Zum Thema Datenschutz beachten Sie bitte die aktuelle Datenschutzerklärung, die Sie hier abrufen können.

  

7 Hinweis zur Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Bei Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Versicherungsmaklertätigkeit von CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung GmbH in 1010 Wien gegenüber einem Verbraucher im Rahmen eines Vertragsabschlusses stehen, besteht auf Antrag grundsätzlich die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung für sämtliche von ihr vermittelten Versicherungen und Finanzdienstleistungen bei dem Versicherungsombudsmann e.V. Bei allen anderen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit gegenüber einem Verbraucher stehen, weisen wir darauf hin, dass wir weder bereit noch verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

7.1. Beschwerdestellen:
 
Rechtsservice- und Schlichtungsstelle der WKO, 1010 Wien, Stubenring 16 / Top 7, www.wko.at
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abt I/7, Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmdw.gv.at
 
Für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Verträgen über CHECK24 gegenüber einem Verbraucher im Rahmen eines Vertragsabschlusses stehen, stellt die Europäische Kommission eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitschlichtung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr.
CHECK24 verweist darauf, dass CHECK24 weder bereit noch verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
 

8 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vermittlungsvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des o.g. Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung GmbH, Wollzeile 1 1010 Wien, +43 1 348 24 24, kfz-versicherungen@check24.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie das folgende Formular verwenden.

An: CHECK24 Vergleichsportal Finanzen und Versicherung Österreich GmbH, Wollzeile 1, 1010 Wien, kfzversicherungen@check24.at

-Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag Kauf der folgenden Waren(*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

-Bestellt am (*) /erhalten am (*)

-Name des/der Verbraucher(s)

-Anschrift des/der Verbraucher(s)

-Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

-Datum

(*) Unzutreffendes streichen

9 Schlussbestimmung, anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen CHECK24 und dem Kunden.

Die vertragliche Kommunikation zwischen CHECK24 und dem Kunden erfolgt in elektronischer Form. Für den Vertrag einschließlich Vertragsinformation und für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages kommt die deutsche Sprache zur Anwendung.

Die vertraglichen Beziehungen der Parteien richten sich nach dem Recht Österreichs unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des EGBGB. Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes zugunsten des Kunden zusätzlich anwendbar.

(Stand 01.2024)



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