Einige Verkehrsstrafen sind jetzt deutlich teurer

Die höheren Strafen sind am 1. Mai in Kraft getreten. Sie zahlen jetzt für das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung 100 Euro, davor waren es 50 Euro. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht werden, weil Ablenkung rund ein Viertel aller Verkehrsunfälle verursacht und damit weiter die Hauptunfallursache in Österreich ist. Auch Autofahren ohne Sicherheitsgurt und Motorradfahren ohne Helm werden doppelt teuer – 50 Euro kosten diese Delikte jetzt.

ARBÖ stellt Sinnhaftigkeit in Frage

Für den ARBÖ ist fraglich, ob eine Verdoppelung der Strafen den gewünschten Effekt hat. ARBÖ-Rechtsexperte Johann Kopinits sagt: „Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Delikte aufgrund der Verdoppelung der Strafhöhen nicht zurückgehen werden. Jemand, der noch immer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, wird es vermutlich auch weiterhin machen. Und außerdem sind die Möglichkeiten der Exekutive beschränkt, da der Lenker oder die Lenkerin aufgehalten werden muss oder ein Fotobeweis vorliegen muss.“

Grundsätzlich werden höhere Strafen eher als neue Einnahmequelle für den Staat gesehen, als dass dadurch die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöht wird, wie ARBÖ-Psychologin Mag. Patricia Prunner ausführt: „Wirklich sinnvoll ist die Strafe, wenn die Einnahmen dieser, in gezielt therapeutisch-pädagogische Präventionsprojekte fließen. Um uns allen, als Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, und zwar nicht nur als Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern auch als Radfahrerinnen und Radfahrer, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Eltern verkehrsteilnehmender Kinder, die Gefahren von Ablenkung und mangelnden Sicherheitsvorkehrungen bewusst zu machen. Erst durch diese Erkenntnis kann der notwendige Nährboden für ‚Lernen‘ entstehen und dadurch langfristig eine Verhaltensänderung begünstigen.“

Der ÖAMTC äußert sich zu dem Thema relativ neutral, Chefjurist Martin Hoffer sagt: "Im Sinne einer Erhöhung der Verkehrssicherheit werden immer wieder Strafen erhöht. Strafdrohungen wirken aber – nahezu unabhängig von der Höhe – nur, wenn man aufgrund entsprechend dichter Kontrolle durch die Exekutive mit einer Beanstandung rechnen muss."