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Man muss schon ordentlich schnell unterwegs sein damit die neuen Regeln umgesetzt werden. Lenkerinnen und Lenker, die mit besonders hoher Geschwindigkeit fahren, kann das Auto eine Zeit lang weggenommen werden – manchen sogar dauerhaft.
Das gilt ab März 2024
Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet und 70 km/h auf Landstraßen oder Autobahnen kann das Auto temporär beschlagnahmt werden – im Wiederholungsfall haben die Behörden die Möglichkeit das Auto komplett wegzunehmen. Das Fahrzeug wird dann versteigert.
Wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, darf das Auto auch schon beim ersten Mal weggenommen werden.