Änderung beim Pickerl
Verbrauchsdaten von Fahrzeugen werden erfasst (Foto: Getty Images/martin-dm)

Die Verbrauchsdaten werden über eine Softwareschnittstelle im Fahrzeug ausgelesen und über das BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Betroffen sind Diesel-, Benzin-, Hybrid- und PlugIn-Hybrid-Pkw sowie Leicht-Lkw mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021. Damit soll sichergestellt werden, dass von den Herstellern keine falschen Angaben zum Spritverbrauch gemacht werden. Bei älteren Fahrzeugen werden keine Verbrauchswerte ausgelesen.

Datenübermittlung kann abgelehnt werden

Die Autofahrerklubs ARBÖ und ÖAMTC betonen, dass Autobesitzerinnen und Autobesitzer das Auslesen der Daten verweigern können. Dies muss allerdings vor der Überprüfung aktiv eingefordert und mittels Unterschrift am Prüfbericht bestätigt werden. "Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die §57a Begutachtung – man bekommt trotzdem ein Pickerl", stellt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc klar. „Wichtig ist, dass die Verbraucherinteressen geschützt werden und der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin die Datenhoheit behält“, so ARBÖ Generalsekretär Gerald Kumnig.