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Kontowechsel-Service: Von einer Bank zur anderen umziehen!

Sie möchten Ihr Girokonto wechseln? Mit dem Kontowechsel-Service der österreichischen Banken ist das zu jeder Zeit schnell, unkompliziert und kostengünstig möglich. Erfahren Sie hier, welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen und worauf Sie explizit achten sollten.

Was ist der Kontowechsel-Service?

Der Kontowechsel-Service verpflichtet alle Banken gesetzlich dazu, Sie beim Umzug Ihres Zahlungskontos zu unterstützen. Geregelt ist dies im sogenannten Verbraucherzahlungskonto-Gesetz. Sie können den Service in Anspruch nehmen, wenn Sie zu einem von einer anderen Bank geführten Konto wechseln wollen oder nur das Konto wechseln, jedoch beim selben Kreditinstitut bleiben wollen.

Die wichtigsten Details zum Kontowechsel-Service

Rolle der neuen und der alten Bank

Beide Kreditinstitute arbeiten beim Kontowechsel eng zusammen. Die Bank, bei der Sie das neue Girokonto eröffnen, wird mit dem Kontowechsel-Service beauftragt und kümmert sich hauptsächlich um den Prozess. Sie müssen ihr dafür eine schriftliche Ermächtigung erteilen. Auch die bisherige Bank hat mitzuhelfen und für einen entsprechend reibungslosen Ablauf zu sorgen.

CHECK24 Hinweis

Verfügen Sie über einen Online-Zugang bei Ihrer Bank, dann können Sie den Girokontowechsel direkt über die Online-Banking-Option vornehmen und ersparen sich den Gang zur Bankfiliale.

Ansässigkeit der Banken

Damit die Regelungen für den Kontowechsel-Service gültig sind, müssen beide beteiligten Kreditinstitute in Österreich ansässig sein. Möchten Sie in einem anderen EU-Staat ein Girokonto eröffnen, muss die österreichische Bank lediglich die relevantesten Informationen unentgeltlich übermitteln. Darunter fallen etwa Daueraufträge, Lastschriften und wiederkehrende Eingänge auf das Konto. Um den Wechsel des Kontos müssen Sie sich in einem solchen Fall jedoch eigenständig kümmern und diesen mit der neuen Bank koordinieren.

Bereitstellung von Informationen

Nach dem Auftrag zum Kontowechsel muss die neue Bank innerhalb von zwei Geschäftstagen mit Ihrer bestehenden Bank in Kontakt treten und diese über den angestrebten Wechsel in Kenntnis setzen. Die alte Bank hat wiederum fünf Tage lang Zeit, um folgende Daten zur Verfügung zu stellen: eine Liste der vorhandenen Daueraufträge und Lastschriftmandate sowie Angaben zu regelmäßigen Zahlungseingängen, abgebuchten Lastschriften oder Überweisungen - sofern in den vergangenen 13 Monaten mindestens zwei Eingänge oder Abbuchungen von der gleichen Einheit getätigt wurden. Nach dem Erhalt dieser Informationen muss die neue Bank in den nächsten fünf Tagen die Umstellung durchführen und allen relevanten Zahlerinnen und Zahlern sowie Zahlungsempfängerinnen und Zahlungsempfängern die gültigen Kontodaten übermitteln.

Möchten Sie die Verständigung selbst erledigen, können Sie bei der Bank ein Musterschreiben dafür einfordern.

Junge Frau mit Smartphone und Bankkarte in den Händen

Anfallende Kosten

Der Kontowechsel-Service ist in der Regel mit keinen Kosten verbunden. Für den Zugang zu Ihren persönlichen Finanzdaten, wie etwa einer Auflistung der Daueraufträge und Lastschriften, ist es Banken nämlich nicht gestattet, Gebühren zu verlangen. Die Bank darf nur dann Entgelte für andere Dienstleistungen einfordern, wenn das explizit im Kontovertrag vereinbart wurde.

Kontoschließung und Kündigungsfristen

Die neue Bank kümmert sich um die Schließung des alten Kontos. Sie bestimmen, zu welchem Zeitpunkt das Girokonto geschlossen werden soll. Beachten Sie dabei die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Diese beläuft sich auf maximal einen Monat. Ab diesem Datum werden die transferierten Daueraufträge und Lastschriften vom neuen Konto abgebucht. Überweisungen auf dem bisherigen Girokonto sind nicht mehr gestattet. Zudem werden ausgestellte Zahlungsinstrumente, wie die Bankomatkarte, blockiert. Ihr Guthaben wird automatisch auf das neue Konto übertragen. Bis zur finalen Kontoschließung darf die Bank Kontoführungsgebühren anteilig verrechnen.

Weist Ihr Konto einen negativen Kontostand auf, kann es nicht geschlossen werden. Sie müssen dafür erst den Sollsaldo ausgleichen.

CHECK24 Hinweis

Kündigen Sie beim Girokontowechsel das alte Konto nicht sofort, sondern warten Sie damit einige Wochen. Die parallele Führung beider Konten kann Mahngebühren verhindern, wenn beispielsweise eine Lastschrift nicht eingelöst werden konnte.

Haftung der Banken

Wurde der Kontoumzug nicht fehlerlos und fristgerecht abgewickelt, haften beide involvierten Banken für den entstandenen Schaden. Die Kreditinstitute müssen alle Details zum Kontowechsel-Service in den Filialen aufliegen haben und auf der Webseite vermerken. So können Sie sich bereits im Vorfeld über die Aufgabenbereiche der Bank, die Fristen für die Durchführung sowie die in Rechnung gestellten Entgelte informieren.

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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich

Viktoria Maria Blaschek

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.