Wie lasse ich meinen KSV Eintrag löschen?
Ein negativer Eintrag beim Kreditschutzverband (KSV1870) kann spürbare Folgen haben – etwa beim Abschluss von Kredit- oder Mobilfunkverträgen sowie bei der Wohnungssuche. Viele Betroffene fragen sich daher, wie sie einen KSV Eintrag wieder entfernen lassen können. In diesem Ratgeber erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Löschung möglich ist, wie Sie dabei gezielt vorgehen, welche Fristen gelten und was zu tun ist, wenn veraltete oder unzutreffende Informationen gespeichert sind.
Kurz zusammengefasst:
Einträge beim Kreditschutzverband können Ihre Bonität stark beeinflussen – selbst dann, wenn die zugrunde liegende Forderung längst erledigt ist. Wenn Sie unrichtige, veraltete oder unzulässig gespeicherte Angaben in Ihrem KSV-Auszug finden, sollten Sie schnell handeln. Es ist nämlich möglich, einen solchen KSV Eintrag löschen zu lassen. Um Ihre Chancen auf Kredite, Verträge oder Mietangebote zu verbessern, sollten Sie Ihre Daten regelmäßig kontrollieren, Belege sammeln und einen fundierten Löschantrag stellen.
Was ist ein KSV Eintrag überhaupt?
Der Kreditschutzverband von 1870, kurz KSV, sammelt wirtschaftsrelevante Informationen über Privatpersonen und Unternehmen in Österreich. Diese Daten dienen zur Bewertung der Bonität – also Ihrer finanziellen Vertrauenswürdigkeit.
Wenn Sie etwa einen Kredit aufnehmen, einen Handyvertrag abschließen oder eine Ratenzahlung vereinbaren wollen, kann der KSV-Auszug von der jeweiligen Bank oder dem Anbieter zur Bonitätsprüfung herangezogen werden.
Ein sogenannter KSV Eintrag kann positive oder negative Bemerkungen enthalten, beispielsweise, ob Sie einen Kredit ordnungsgemäß zurückgezahlt haben oder ob es Mahnungen, Inkassoverfahren oder Zahlungsausfälle gab.

KSV-Eintrag löschen lassen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Sie können Ihren Datenauszug online auf der Webseite des KSV oder per Post bestellen. Dieser ist einmal pro Jahr kostenlos verfügbar. Dafür benötigen Sie einen Identitätsnachweis.
Kontrollieren Sie, ob die Informationen korrekt, aktuell und vollständig sind. Achten Sie besonders auf erledigte Fälle oder mögliche Fehler.
Halten Sie Unterlagen wie Zahlungsbestätigungen, Löschungsschreiben von Gläubigern oder Gerichtsurteile bereit, um Ihre Anfrage zu untermauern.
Richten Sie ein formloses Schreiben an den KSV1870 mit der Angabe des betroffenen Eintrags, der Begründung und den Belegen. Nutzen Sie idealerweise das Online-Kontaktformular oder senden Sie den Antrag per E-Mail oder Einschreiben.
Der KSV prüft Ihren Antrag und informiert Sie innerhalb einer angemessenen Frist (meist 1 Monat) schriftlich über das Ergebnis. Bei berechtigtem Anliegen wird der Eintrag gelöscht oder berichtigt.
Wenn der KSV Ihre Löschung ablehnt und Sie die Entscheidung für unrechtmäßig halten, können Sie sich an die Datenschutzbehörde wenden.
Warum kann ein negativer KSV Eintrag problematisch sein?
Ein negativer Eintrag beim KSV kann dazu führen, dass Ihnen Kreditangebote verwehrt werden oder Sie zumindest schlechtere Konditionen erhalten. Auch bei Miet- und Handyverträgen, Leasing oder der Eröffnung eines Girokontos kann Ihre Bonität eine Rolle spielen. Sogar wenn der negative Eintrag veraltet oder bereits erledigt ist, kann er weiterhin in der Datenbank sichtbar sein und Ihre Optionen einschränken.
Weshalb ist das Löschen wichtig?
Haben Sie Ihre finanziellen Angelegenheiten bereinigt, ist es verständlich, dass Sie nicht dauerhaft an vergangene Zahlungsschwierigkeiten erinnert werden möchten – schon gar nicht in automatisierten Bonitätsprüfungen. Die Löschung unzutreffender Einträge kann Ihre Chancen auf faire Kreditkonditionen, neue Verträge und generell eine unbelastete wirtschaftliche Zukunft erheblich erhöhen. Wenn Sie falsche oder nicht mehr aktuelle Daten in Ihrem KSV-Auszug entdecken, sollten Sie rasch handeln und eine Korrektur beantragen. Dadurch kann sich Ihre Bonitätsbeurteilung verbessern.
Wer darf einen KSV Eintrag löschen lassen?
Nur die betroffene Person selbst – also diejenige, auf deren Namen der Eintrag läuft – kann die Löschung eines Eintrags beim KSV beauftragen. In einigen Fällen (z. B. bei Verstorbenen oder Firmeninsolvenzen) können auch Bevollmächtigte oder Erbende Einsicht beantragen oder eine Datenberichtigung verlangen.
Was sind die Voraussetzungen für die Löschung?
Nicht jeder Eintrag kann einfach entfernt werden. Für eine erfolgreiche Löschung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Die Forderung ist bereits bezahlt oder erledigt (z. B. durch Vergleich oder Rücknahme).
- Es liegt ein Fehleintrag vor (z. B. falsche Person, falsche Summe, verjährt).
- Die Speicherung überschreitet die zulässige Frist.
- Die Information ist veraltet oder nicht mehr wirtschaftlich relevant.
- Es fehlt die rechtliche Grundlage für die weitere Verarbeitung.
In all diesen Fällen haben Sie ein Recht auf Datenberichtigung oder Löschung gemäß DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).
Welche Einträge kann ich hingegen nicht löschen lassen?
- laufende Schulden oder offene Forderungen
- negative Angaben innerhalb der zulässigen Speicherfristen
- Einträge, die richtig und aktuell sind, auch wenn sie für Sie nachteilig sind
Wie lange bleiben Daten beim KSV gespeichert?
Der KSV ist verpflichtet, korrekte und relevante Daten aufrechtzuerhalten, solange sie zulässig sind. Die Speicherfristen sind gesetzlich nicht exakt einheitlich geregelt, orientieren sich aber an den Grundsätzen der DSGVO. In der Praxis gelten folgende Orientierungswerte:
- Positive Einträge (z. B. ordnungsgemäß zurückgezahlter Kredit): 5 Jahre
- Negative Einträge (z. B. Zahlungsstörungen): bis zu 7 Jahre nach Erledigung
- Privatkonkurs: 10 Jahre ab Eröffnung (auch wenn er früher abgeschlossen wurde)

„Auch erledigte oder bereinigte Einträge löscht der KSV nicht automatisch und sie bleiben oft für einige Jahre sichtbar. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Daten regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls die Entfernung mit entsprechender Begründung zu verlangen.“
Patrick Janz, Teamleiter Kundenberatung bei CHECK24 Österreich
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Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.