Sparkasse Konto kündigen leicht gemacht!
Ein Bankkonto bei der Sparkasse begleitet viele Österreicherinnen und Österreicher über Jahre hinweg – oft schon seit der Jugend. Doch mit der Zeit ändern sich persönliche Bedürfnisse, Lebensumstände oder einfach die Erwartungen an ein Girokonto. Bevor Sie jedoch Ihr Sparkasse Konto kündigen, lohnt es sich, gut informiert zu sein. Denn nur wer alle Schritte kennt und mögliche Stolperfallen vermeidet, sorgt für einen reibungslosen Übergang.
Kurz zusammengefasst:
Die Kündigung eines Sparkasse Kontos ist grundsätzlich unkompliziert und kostenlos. Wichtig ist, dass Sie vorab Daueraufträge, Lastschriften und Zahlungseingänge wie Lohn oder Pension auf ein neues Konto umstellen. Prüfen Sie, ob noch Restguthaben oder offene Gebühren zu klären sind. Bei besonderen Konten, etwa Gemeinschafts- oder Studentenkonten, gelten zusätzliche Regeln.
In welchen Fällen lohnt sich die Kündigung eines Sparkasse Kontos?
Ein Kontowechsel kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:
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Hohe Kontoführungsgebühren: Viele Sparkassen verrechnen monatliche Entgelte. Wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht mehr passt, kann ein Wechsel attraktiv sein.
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Bessere Konditionen: Vor allem Online-Banken oder Direktbanken bieten oft günstigere Modelle und Bedingungen.
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Veränderte Lebensumstände: Ein Umzug, Jobwechsel oder eine veränderte familiäre Situation können einen neuen Bedarf nach sich ziehen.
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Unzufriedenheit mit dem Service: Wenn Sie mit der Beratung oder dem digitalen Angebot unzufrieden sind, ziehen Sie eventuell entsprechende Konsequenzen.

Wann kann ich mein Sparkasse Konto kündigen?
Konten bei der Sparkasse sind in der Regel jederzeit auflösbar – ohne Kündigungsfrist und Kosten. Allerdings sollten Sie mit ein paar Tagen Bearbeitungszeit rechnen, die Kündigung erfolgt dann meist zum Monatsende.
Um Ihr Girokonto zu beenden, müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Keine offenen Zahlungen: Es dürfen keine Überziehungen oder ausständigen Buchungen bestehen.
- Keine Bindungen: Falls das Konto mit einem Kredit oder einer Veranlagung verknüpft ist, muss dies zuvor geregelt werden.
Wie kann ich mein Sparkasse Konto kündigen?
Bevor Sie Ihr Sparkasse Konto kündigen, sollten Sie zunächst ein neues Konto eröffnen – am besten mit George (Online-Banking) und einer Bankomatkarte oder Kreditkarte. So stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungen nahtlos weiterlaufen. Achten Sie bei der Auswahl auf mögliche Kontoführungsgebühren, Kartenkosten und Serviceleistungen, die zu Ihrem Alltag passen.
Noch ehe Sie Ihr Girokonto schließen, müssen Sie Ihre finanziellen Verbindungen koordinieren.
Stellen Sie sicher, dass:
- alle Daueraufträge (z. B. Miete, Mitgliedsbeiträge, Versicherungen) neu eingerichtet sind,
- Einzugsermächtigungen aktualisiert wurden (z. B. für Stromanbieter, Handyvertrag, Online-Abos oder Fitnessstudio) und
- Ihre IBAN bei Gehalts- oder Pensionszahlern sowie Behörden geändert wurde.
Damit vermeiden Sie, dass Zahlungen ins Leere laufen oder Rücklastschriften entstehen.
Senden Sie das verbleibende Geld auf das neue Girokonto. Achten Sie darauf, dass am Kündigungstag noch genug Geld am Konto der Sparkasse vorhanden ist, um etwaige letzte Gebühren oder offene Buchungen zu decken. Wenn Sie größere Beträge übertragen, prüfen Sie, ob dafür Limits im Online-Banking bestehen, und passen Sie diese rechtzeitig an. Alternativ kann die Sparkasse Ihr Restguthaben automatisch überweisen. Manchmal ist dafür aber eine gesonderte Anweisung erforderlich.
Sobald alle Zahlungen umgestellt sind, können Sie die eigentliche Kündigung vornehmen. Diese ist schriftlich, direkt online oder in Ihrer Sparkassenfiliale möglich. Geben Sie in Ihrem Schreiben Ihre Kontonummer, die gewünschte Auflösung und – sofern notwendig – die Ziel-IBAN für die Restüberweisung an. Bei persönlicher Abgabe genügt meist ein gültiger Lichtbildausweis.
Die Sparkasse bestätigt normalerweise innerhalb weniger Werktage die Schließung schriftlich. Prüfen Sie das Schreiben sorgfältig und bewahren Sie es gut auf. Es kann als eindeutiger Nachweis wichtig sein, falls später noch Fragen zu Buchungen oder Gebühren auftauchen. Erst wenn Sie diese Rückmeldung erhalten haben, gilt Ihr Sparkassenkonto offiziell als geschlossen.
Seit 2016 ist die Sparkasse in Österreich gesetzlich verpflichtet, einen kostenlosen Kontowechselservice anzubieten. Dieser hilft bei der Umstellung und unterstützt Sie dabei, Zahlungspartner über Ihre neue Kontoverbindung zu informieren und Daueraufträge zu übertragen. So gelingt der Wechsel Ihres Sparkassenkontos einfach, sicher und ohne Zahlungsvorgänge zu übersehen.
Was passiert mit Gemeinschafts-, Jugend- und Prämienkonten?
Bei einigen Kontomodellen kann es abweichende Regelungen geben.
Gemeinschaftskonto:
Bei einem Gemeinschaftskonto müssen grundsätzlich alle Kontoinhaberinnen bzw. Kontoinhaber der Kündigung zustimmen, sofern keine Einzelverfügung vertraglich vereinbart wurde. Das bedeutet, dass keine der beiden Parteien das Konto ohne Unterschrift der anderen auflösen kann. Bevor Sie das Sparkasse Konto kündigen, sollten gemeinsame Verpflichtungen sorgfältig überprüft und gegebenenfalls auf separate Konten übertragen werden.
Jugendkonto:
Jugendkonten sind in der Regel bis zu einem ausgewählten Alter – meist bis 18 oder 27 Jahre – kostenlos und bieten angepasste Leistungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrlinge oder Studierende. Nach Überschreiten der Altersgrenze wird das Konto häufig automatisch in ein Standardkonto umgewandelt, wodurch plötzlich Gebühren anfallen können. Wer die Konditionen nicht übernehmen möchte, sollte rechtzeitig über eine Kündigung oder einen Kontowechsel nachdenken.
Prämienkonto:
Viele Sparkassen bieten spezielle Prämien- oder Bonuskonten an, bei denen Zinsen oder Rabatte an bestimmte Bedingungen, wie eine gewisse Mindestlaufzeit oder regelmäßige Geldeingänge, gebunden sind. Vor einer Kündigung sollte geprüft werden, ob dadurch Bonuszahlungen oder Zinsen verloren gehen. In manchen Fällen ist es sinnvoll, die vereinbarte Laufzeit abzuwarten, um keine finanziellen Nachteile zu riskieren.
Ist eine Kontokündigung durch die Sparkasse erlaubt?
Ja, auch die Bank kann unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Sparkasse Konto kündigen – etwa bei:
- dauerhaftem Minus
- fehlender Nutzung über einen längeren Zeitraum
- Verstoß gegen Geschäftsbedingungen
In jedem Fall muss die Auflösung des Girokontos schriftlich erfolgen und eine rechtzeitige Information sowie angemessene Frist beinhalten.

„Manchmal ist eine vollständige Kündigung gar nicht nötig. Wenn Sie bei der Sparkasse bleiben möchten, können Sie auch ein anderes Kontomodell aussuchen oder Zusatzservices abwählen. Dennoch kann es sich lohnen, die aktuellen Konditionen anderer Banken gegenüberzustellen. Über den CHECK24 Girokonto Vergleich können Sie schnell erkennen, bei welchem Konto Sie Kontoführungsgebühren sparen oder bessere Leistungen erhalten.“
Natasa Jokic, Kundenberaterin bei CHECK24 Österreich
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Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.