Der Steuerausgleich zählt zu den wichtigsten Möglichkeiten, sich zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzuholen. Auch wenn das Thema auf den ersten Blick komplex erscheint, lohnt sich der Aufwand in vielen Fällen – besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit spezifischen Ausgaben oder unregelmäßigen Beschäftigungen. Wer sich gut vorbereitet und alle relevanten Informationen kennt, kann mitunter mehrere hundert Euro oder mehr pro Jahr wiederbekommen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie den FinanzOnline Steuerausgleich in Österreich erfolgreich durchführen, worauf zu achten ist und welche Fristen gelten.
Mit dem Steuerausgleich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich zu viel gezahlte Lohnsteuer rückfordern – oft mehrere hundert Euro pro Jahr. Er rentiert sich vor allem vor allem für Berufstätige mit abzugsfähigen Ausgaben, Pendlerinnen und Pendler oder Personen mit unregelmäßigem Einkommen. Die Einreichung erfolgt über FinanzOnline und kann bis zu fünf Jahre rückwirkend durchgeführt werden. Wer alle Belege vollständig angibt und die Fristen beachtet, erhöht die Chance auf eine rasche Rückzahlung.
Der Steuerausgleich – offiziell als Arbeitnehmerveranlagung bezeichnet – ist ein zentraler Bestandteil des Einkommensteuerrechts. Er dient dazu, die tatsächliche Steuerlast einer Person mit der bereits während des Jahres gezahlten Lohnsteuer abzugleichen. Diese Vorauszahlungen erfolgen durch den Arbeitgeber und basieren auf pauschalen Annahmen über Einkommenshöhe und Absetzbeträge. Da die individuelle Lebenssituation jedoch stark variieren kann, ermöglicht der Steuerausgleich eine nachträgliche Korrektur. Rechtlich betrachtet handelt es sich dabei um eine Form der Selbstveranlagung.
Der Steuerausgleich gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Chance, sämtliche steuerlich relevanten Umstände des abgelaufenen Jahres geltend zu machen – beispielsweise berufliche Veränderungen, familiäre Entwicklungen oder private Belastungen.
Ein zentraler Vorteil liegt in der Absetzbarkeit von Ausgaben. Werbungskosten wie Arbeitsmittel, Fachliteratur oder Fortbildungen können steuerlich berücksichtigt werden – abhängig von Ihrer beruflichen Tätigkeit. Ebenso lassen sich Sonderausgaben wie Spenden oder Beiträge zur Wohnraumschaffung sowie außergewöhnliche Belastungen – etwa Krankheitskosten oder Unterhaltszahlungen – anführen.
Wichtig zu wissen: Viele dieser Entlastungen werden nicht automatisch vermerkt. Ohne eine aktive Antragstellung übersehen Sie möglicherweise Rückerstattungspotenziale. Der Steuerausgleich dient daher nicht nur der Rückzahlung zu viel gezahlter Steuer, sondern stellt sicher, dass Ihre tatsächliche Lebenssituation im Steuersystem korrekt abgebildet wird. Wer regelmäßig einen Antrag stellt, optimiert langfristig seine Steuerplanung und erhält, was ihm zusteht.
Die Arbeitnehmerveranlagung kann für nahezu alle lohnsteuerpflichtigen Personen sinnvoll sein – selbst bei geringen Beträgen. Schon kleinere Rückerstattungen summieren sich über mehrere Jahre zu einer spürbaren finanziellen Entlastung.
Besonders vorteilhaft ist der Steuerausgleich für Menschen mit niedrigem Einkommen: Auch wer keine Lohnsteuer entrichten musste, aber Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt hat, kann mit einer Gutschrift rechnen. Ebenso kommt der Steuerausgleich Personen mit unregelmäßiger Beschäftigung, wie etwa Saisonarbeiterinnen und -arbeiter, sowie Pendlerinnen und Pendler mit hohen Fahrtkosten zugute.
In jedem Fall lohnt es sich, die persönliche Situation sorgfältig zu analysieren. Ein gut vorbereiteter Steuerausgleich zeigt schnell, ob und in welchem Umfang eine Rückzahlung möglich ist.
Bestimmte Berufsgruppen können überdurchschnittlich stark vom Steuerausgleich profitieren – vor allem dann, wenn regelmäßig beruflich bedingte Ausgaben anfallen:
Selbstständige und Freiberufliche: Je nach Tätigkeitsfeld lassen sich eine Vielzahl an Betriebsausgaben und Anschaffungen steuerlich absetzen.
Lehrpersonal: Lehrerinnen und Lehrer können beispielsweise Aufwendungen für Unterrichtsmaterial, Fachbücher oder Weiterbildungen geltend machen.
Außendienstkräfte: Wer regelmäßig dienstlich unterwegs ist, kann etwa Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand und Nächtigungskosten rückfordern.
Handwerkliche Fachkräfte: Handwerkerinnen und Handwerker haben oft hohe Ausgaben für Werkzeuge, Arbeitskleidung oder Fahrtkosten zu Einsatzorten – auch diese können steuerlich berücksichtigt werden.
Für die Arbeitnehmerveranlagung gilt in Österreich eine großzügige Frist. Sie können Ihre Steuererklärung bis zu fünf Jahre rückwirkend einreichen. Im Jahr 2025 betrifft das die Steuerjahre 2020 bis 2024. Für das Jahr 2020 endet die Frist am 31. Dezember 2025. Danach verfällt der Anspruch auf eine mögliche Rückerstattung unwiderruflich.
Der aktuelle Steuerausgleich 2025 kann voraussichtlich ab Anfang 2026 durchgeführt werden – sobald dem Finanzamt der elektronische Lohnzettel Ihres Arbeitgebers vorliegt. Diese Übermittlung erfolgt in der Regel bis spätestens März oder April des Folgejahres. Schauen Sie darauf, die aktuellen Einreichfristen regelmäßig über die offizielle Website des Finanzministeriums zu überprüfen, um keine Frist zu versäumen.
Erfassen Sie alle abzugsfähigen Posten – dazu zählen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen – vollständig und nachvollziehbar.
Reichen Sie sämtliche relevanten Nachweise ein, wie Rechnungen oder Zahlungsbestätigungen. Nur belegte Ausgaben werden vom Finanzamt anerkannt.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Fristen und Einreichmöglichkeiten, insbesondere dann, wenn Sie ältere Steuerjahre nachholen möchten.
Achten Sie auf etwaige steuerrechtliche Änderungen im jeweiligen Veranlagungsjahr. Diese können Einfluss auf Ihre Absetzbarkeit oder Ihre Rückerstattung haben.
Bei Unsicherheiten – etwa bei komplexen beruflichen Ausgaben, mehreren Einkommensquellen oder Familienleistungen – ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine Steuerberatung oder die Auskunft durch das Finanzamt kann Klarheit schaffen.
Schauen Sie nach, ob Ihr Bankkonto korrekt hinterlegt und aktuell ist. Nur wenn die Kontodaten stimmen, kann das Finanzamt Ihre Gutschrift zuverlässig überweisen.
Die Arbeitnehmerveranlagung können Sie bequem über FinanzOnline beantragen – das offizielle Online-Portal des österreichischen Finanzministeriums. Dort verwalten Sie Ihre steuerlichen Angelegenheiten digital und übersichtlich. Um das Service nutzen zu können, benötigen Sie Zugangsdaten. Diese können Sie auf vier verschiedenen Wegen anfordern:
Besuchen Sie die Website des Finanzamts und wählen Sie den Bereich „Online-Erstanmeldung“. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten wird Ihnen ein Zugangscode per RSa-Brief zugesendet.
Gehen Sie mit einem gültigen Lichtbildausweis zu Ihrem zuständigen Finanzamt. Dort erhalten Sie Ihre Zugangskennung unmittelbar vor Ort.
Füllen Sie das entsprechende Formular aus und schicken Sie es per Post an das Finanzamt. Die Zugangsdaten erhalten Sie anschließend mit einem RSa-Brief.
Falls Sie bereits über eine ID Austria verfügen, können Sie sich ohne weiteren Antrag direkt anmelden. In diesem Fall entfällt der postalische Versand eines Zugangscodes.
Sobald Sie Ihre Zugangsdaten haben, können Sie sich bei FinanzOnline einloggen. Beim ersten Einstieg legen Sie ein persönliches Passwort fest. Danach steht Ihnen der Steuerausgleich zur Verfügung – inklusive Übersicht über Ihre Daten, mögliche Rückerstattungen und alle bisherigen Eingaben.
Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.