Der Steuerausgleich, auch als Arbeitnehmerveranlagung bekannt, ist eine wichtige Möglichkeit für österreichische Bürgerinnen und Bürger, um zu viel bezahlte Steuern wiederzukriegen. Oft wird diese jährliche Pflichtaufgabe als lästige Angelegenheit wahrgenommen, doch der Steuerausgleich über FinanzOnline kann sich in vielerlei Hinsicht rentieren. Deswegen werden wir in diesem Ratgeber erläutern, warum es sich lohnt, etwas Zeit in den Steuerausgleich zu investieren.
Wenn Sie ein Einkommen erzielen, können Sie durch die sorgfältige Einreichung von diversen Angaben und Belegen steuerliche Absetzmöglichkeiten geltend machen. Dadurch reduzieren Sie im Idealfall Ihre finanzielle Belastung und bekommen eine Rückerstattung auf Ihr Konto überwiesen.
Unter anderem können Sie Werbungskosten beanspruchen. Diese sind vielfältig und hängen individuell von Ihrer Berufsgruppe ab. So können Sie beispielsweise die Kosten für Fachliteratur, Weiterbildungen oder Arbeitsmittel einfordern.
Des Weiteren gibt es auch diverse Sonderausgaben, wie Spenden oder Beiträge zur Wohnraumschaffung, die im Rahmen des Steuerausgleichs herangezogen werden können.
Zudem sind außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder Unterhaltsleistungen für nahe Angehörige zu veräußerlichen.
Beachten Sie darüber hinaus, dass der Staat nicht automatisch alle Absetzmöglichkeiten berücksichtigt. Oftmals bleiben steuerliche Vorteile ungenutzt, wenn Sie nicht aktiv werden und den Steuerausgleich selbst vorlegen.
Grundsätzlich lohnt es sich für nahezu jeden, die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Vor allem Personen mit einem geringeren Einkommen können davon einen Nutzen ziehen. Wenn man so wenig verdient, dass man keine Lohnsteuer zahlen muss, jedoch Sozialversicherungsbeiträge entrichtet hat, erhält man eine Gutschrift.
Auch Menschen, die nicht das ganze Jahr über gleich gearbeitet haben, sondern einer unregelmäßigen Beschäftigung nachgegangen sind, kann der Steuerausgleich zugutekommen.
Es ist definitiv ratsam, die individuelle Situation zu prüfen, um festzustellen, ob sich der Steuerausgleich in einem bestimmten Fall rechnet.
Berufsgruppen, die berufsbedingte Ausgaben haben, profitieren besonders vom Steuerausgleich. Dazu zählen etwa:
Auch für Personen, die täglich zur Arbeit pendeln und dadurch hohe Kosten für Fahrten zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte haben, zahlt sich der Steuerausgleich aus.
Die Arbeitnehmerveranlagung kann grundsätzlich bis zu fünf Jahre rückwirkend eingereicht werden. Heuer können Sie demnach den Steuerausgleich 2023, 2022, 2021, 2020 und 2019 machen. Für das Veranlagungsjahr 2019 endet die Frist am 31. Dezember 2024.
Der Steuerausgleich 2024 kann dann voraussichtlich ab Anfang 2025 ausgefüllt werden, sobald dem Finanzamt der Jahreslohnzettel Ihres Arbeitgebers vorliegt. In der Regel ist dies bis spätestens März oder April des Folgejahres der Fall. Die genauen Einreichungstermine werden üblicherweise von den österreichischen Steuerbehörden bekanntgegeben. Informieren Sie sich rechtzeitig über die aktuellen Fristen, damit Sie die Arbeitnehmerveranlagung pünktlich durchführen können.
Vollständige und genaue Angabe aller absetzbaren Kosten, wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Einreichung aller relevanten Belege und Unterlagen, um die Glaubwürdigkeit der geltend gemachten Ausgaben zu gewährleisten
Aktuelle Informationen über Fristen und Einreichungstermine, um den Steuerausgleich planmäßig durchzuführen
Prüfung von steuerlichen Änderungen oder Neuerungen im aktuellen Veranlagungsjahr
Bei Unsicherheiten oder komplexeren steuerlichen Angelegenheiten kann die Beratung durch eine Steuerberaterin/ einen Steuerberater oder die örtliche Finanzbehörde hilfreich sein.
Sie können den Steuerausgleich direkt auf FinanzOnline beantragen. Im elektronischen Portal des österreichischen Finanzministeriums haben Sie Überblick über all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Um einen FinanzOnline-Zugang zu erhalten, müssen Sie sich registrieren. Den Antrag dafür können Sie auf vier verschiedenen Arten stellen:
Besuchen Sie die Webseite des Finanzamts und tragen Sie im Bereich „Online-Erstanmeldung“ Ihre persönlichen Daten ein. Der erforderliche Zugangscode wird Ihnen anschließend per RSa-Brief zugesandt.
Beantragen Sie die Zugangskennung direkt beim zuständigen Finanzamt unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Der Code wird Ihnen sofort vor Ort ausgehändigt.
Außerdem können Sie den Zugang per Post beantragen. Füllen Sie dazu das entsprechende Formular aus und schicken Sie es an das Finanzamt. Die Zugangsdaten erhalten Sie mit einem RSa-Brief.
Wenn Sie über eine ID Austria verfügen, können Sie auch darüber die Zugangsdaten für FinanzOnline anfordern. In diesem Fall müssen Sie weder persönlich beim Finanzamt erscheinen, noch auf einen RSa-Brief warten.
Mit den vollständigen Zugangsdaten loggen Sie sich dann auf FinanzOnline ein. Bei der ersten Anmeldung werden Sie gegebenenfalls dazu aufgefordert, ein neues Passwort zu erstellen. Danach können Sie mit dem FinanzOnline Steuerausgleich starten.
Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.