Steuern in Österreich
Steuern betreffen uns alle – ob beim Gehalt, beim Einkaufen, beim Autofahren oder beim Wohnen. Oft erscheinen sie kompliziert, dabei ist es hilfreich, die wichtigsten Steuerarten und ihre Wirkungsweise zu kennen. In diesem Überblick zeigen wir verständlich und strukturiert, welche Steuern in Österreich eine Rolle spielen, wie sie erhoben werden und worauf Sie im Alltag achten sollten. Damit Sie Klarheit über Ihre Abgaben gewinnen – und mögliche Einsparpotenziale erkennen.
Kurz zusammengefasst:
In Österreich gibt es zahlreiche Steuern, die unseren Alltag direkt oder indirekt betreffen – von der Einkommensteuer über die Umsatzsteuer bis hin zu spezifischen Verbrauchssteuern wie der Mineralölsteuer. Je nach Lebenssituation zahlen Arbeitnehmende, Selbstständige und Konsumentinnen bzw. Konsumenten unterschiedliche Steuerarten. Durch Absetzbeträge oder den jährlichen Steuerausgleich können sich etwaige Entlastungen ergeben.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer betrifft alle Personen, die ein Gehalt oder einen Lohn beziehen. Sie wird vom Arbeitgeber direkt einbehalten und an das Finanzamt übermittelt. Das System ist progressiv aufgebaut: Je höher Ihr Einkommen, desto höher ist der Steuersatz für den jeweiligen Einkommensanteil. Geringe Einkommen sind steuerfrei.
Es gilt jedoch: Nur der Teil des Einkommens, der in eine höhere Stufe fällt, wird auch entsprechend höher besteuert – nicht das gesamte Einkommen.
Ein Überblick über die aktuellen Lohnsteuersätze (Stand 2025):
Einkommen bis 13.308 € | 0 % (steuerfrei) |
Einkommen bis 21.617 € | 20 % |
Einkommen bis 35.836 € | 30 % |
Einkommen bis 69.166 € | 40 % |
Einkommen bis 103.072 € | 48 % |
Einkommen bis 1 Mio. € | 50 % |
Einkommen über 1 Mio. € | 52 % |
Zusätzlich können durch bestimmte Ausgaben – etwa Werbungskosten oder Sonderausgaben – die zu versteuernden Beträge reduziert werden. Auch Absetzbeträge wie der Verkehrsabsetzbetrag oder Alleinverdienerabsetzbetrag mindern die Steuerlast.

"Mit dem jährlichen Steuerausgleich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen. Besonders empfehlenswert ist er, wenn Absetzbeträge oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Antrag kann fünf Jahre rückwirkend gestellt werden. Tipp: Auch Personen mit geringen Einkommen, die keine Lohnsteuer zahlen, können Anspruch auf eine Rückerstattung haben – etwa durch den SV-Bonus."
Simon Saad, Teamleiter Kundenberatung bei CHECK24 Österreich
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer betrifft alle Personen, die nicht lohnsteuerpflichtig sind oder zusätzliches Einkommen erzielen – beispielsweise Selbstständige, Vermieterinnen und Vermieter oder Menschen mit Nebeneinkünften. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich wie bei der Lohnsteuer anhand der oben genannten Tarifstufen. Wer selbstständig tätig ist, muss vierteljährlich Vorauszahlungen leisten und eine jährliche Steuererklärung abgeben.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer, MwSt.)
Die Umsatzsteuer wird auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Sie wird von Unternehmen eingefordert und an das Finanzamt abgeführt. Konsumentinnen und Konsumenten tragen sie indirekt, indem sie beim Einkauf einen entsprechend höheren Bruttopreis zahlen.
Die Steuersätze:
- Regulärer Satz: 20 % (z. B. bei Elektronik, Kleidung, Dienstleistungen)
- Ermäßigter Satz: 10 % (z. B. Lebensmittel, Mieten, Bücher, Medikamente)
- Zwischensatz: 13 % (z. B. Kulturveranstaltungen, Pflanzen, einige Lebensmittel)
Unternehmen können die bezahlte Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend machen.
Kapitalertragsteuer (KESt)
Die Kapitalertragsteuer betrifft Einkünfte aus Kapitalanlagen. Sie wird in den meisten Fällen automatisch von Banken oder Wertpapierdepots einbehalten. Anlegerinnen und Anleger müssen sich also in der Regel nicht selbst darum kümmern.
Die Höhe der KESt:
- 25 % auf Zinserträge (z. B. aus Sparbüchern, Tages- oder Festgeldkonten sowie Girokonten)
- 27,5 % auf sonstige Kapitalerträge (z. B. Dividenden, Gewinne aus Aktienverkäufen, Fonds)
Verluste aus Kapitalanlagen können unter bestimmten Bedingungen gegen Gewinne gegengerechnet werden.
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Grunderwerbsteuer
Beim Kauf einer Immobilie wird die Grunderwerbsteuer fällig. Sie beträgt grundsätzlich 3,5 Prozent des Kaufpreises. Bei unentgeltlichen Übertragungen wie Erbschaften oder Schenkungen gelten gestaffelte Steuersätze, die sich am sogenannten Grundstückswert orientieren:
- 0,5 % für die ersten 250.000 €
- 2,0 % für die nächsten 150.000 €
- 3,5 % für darüber hinausgehende Beträge
Die Grunderwerbsteuer wird meist direkt beim Notartermin berücksichtigt und vom Käufer oder der Käuferin übernommen.
Normverbrauchsabgabe (NoVA) und Kfz-Steuer
Die laufende Kfz-Steuer – offiziell „motorbezogene Versicherungssteuer“ – wird über die Kfz-Versicherung eingehoben. Sie ist abhängig von der Motorleistung in Kilowatt und ebenfalls vom CO₂-Ausstoß.
Mineralölsteuer und CO2 Preis
Die Mineralölsteuer ist Bestandteil des Treibstoffpreises und wird direkt an der Zapfsäule bezahlt.
Sie beträgt 2025:
- Benzin: 48,2 Cent pro Liter
- Diesel: ca. 39,7 Cent pro Liter
Zusätzlich wird seit Oktober 2022 der sogenannte CO₂-Preis fällig. Unternehmen, die fossile Brennstoffe nach Österreich liefern oder hier produzieren, müssen pro ausgestoßener Tonne CO₂ bezahlen. Die Kosten werden über den Treibstoffpreis an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben.
Aktuelle CO₂-Belastung 2025:
- Benzin: 15 Cent pro Liter
- Diesel: 16,5 Cent pro Liter
Tabaksteuer und Alkoholsteuer
Diese sogenannten Verbrauchsteuern werden auf den Konsum bestimmter Produkte erhoben. Bei Tabakprodukten und Alkohol richtet sich die Höhe der Steuer nach Menge und Alkoholgehalt. Für Hochprozentiges fällt daher eine höhere Steuer an als etwa für Bier oder Wein. Ab dem Jahr 2026 ist außerdem eine neue Besteuerung für E-Zigaretten und Nikotinprodukte geplant.
Versicherungssteuer
Auf nahezu alle Versicherungsverträge fällt die allgemeine Versicherungssteuer an. Sie beträgt in der Regel 11 Prozent der Prämie und wird von den Versicherungsunternehmen direkt an das Finanzamt abgeführt. Zusätzlich können bei bestimmten Versicherungen weitere Abgaben dazukommen:
- Haushaltsversicherung: 1 % Feuerschutzsteuer
- Kfz-Versicherung: motorbezogene Versicherungssteuer
Diese Abgaben machen Versicherungsverträge teurer, ohne dass sie in der Prämienübersicht immer direkt sichtbar sind.
Top-Versicherungen im Vergleich:
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Online-Redakteur
Lukas hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft studiert und war 13 Jahre lang bei einem Radiosender tätig. Der erfahrene Journalist stellt seit dem Start von CHECK24 in Österreich sicher, dass die Informationen zu unseren Vergleichen leicht verständlich und unkompliziert aufbereitet werden.