Wenn Sie in Österreich arbeiten oder Einkünfte erzielen, kommen Sie unweigerlich mit dem Thema Steuerklassen in Berührung. Die Steuerklassen regeln, wie viel Einkommensteuer auf das jeweilige Jahreseinkommen anfällt und sorgen dafür, dass die Steuerlast gerecht verteilt wird. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Steuerklassen Österreich aufgebaut sind, welche Steuersätze aktuell gelten und wie viel Lohnsteuer Sie konkret zahlen.
In Österreich gibt es keine Steuerklassen wie in Deutschland. Stattdessen basiert die Lohnsteuer auf einem progressiven Steuersystem mit sieben Tarifstufen. Die Steuerhöhe orientiert sich lediglich am Jahreseinkommen, persönliche Merkmale spielen keine Rolle. Absetzbeträge und Freibeträge ermöglichen dennoch individuelle Entlastungen.
Der Begriff „Steuerklasse“ stammt ursprünglich aus Deutschland. Dort wird das Steuersystem durch eben solche Steuerklassen organisiert. Dabei wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern je nach Lebenssituation eine bestimmte Steuerklasse zugewiesen. Diese entscheidet darüber, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt abgezogen wird. Die Steuerklasse hängt etwa vom Familienstand oder der Anzahl der Kinder ab.
Österreich verwendet keine Steuerklassen im klassischen Sinn, sondern ein progressives Steuersystem mit fixen Einkommensstufen. Die Lohnsteuer richtet sich demnach ausschließlich nach dem Jahreseinkommen. Persönliche Faktoren werden nicht berücksichtigt. Je nach Verdienstniveau fallen unterschiedliche Steuersätze an. Das bedeutet: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz – aber nur für den Teil des Einkommens, der über eine bestimmte Grenze hinausgeht.
Entlastungen erfolgen in Österreich stattdessen durch Absetzbeträge und Freibeträge (z.B. Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Kinderfreibeträge, Pendlerpauschale, Negativsteuer), die gezielt über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden können. Dadurch bleibt das System trotzdem flexibel.
Ganz allgemein gilt das österreichische Einkommensteuersystem für:
Grundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Die Lohnsteuer wird direkt vom Bruttogehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie ist Teil der Einkommensteuer, wird aber monatlich abgerechnet.
Das Prinzip der Progression sorgt dafür, dass nicht das gesamte Einkommen mit dem höchsten Steuersatz besteuert wird. Stattdessen wird das Jahreseinkommen in sogenannte Tarifstufen aufgeteilt. Der erste Teil ist steuerfrei. Auf die nächsten Einkommensabschnitte werden steigende Steuersätze angewendet. Daraus ergeben sich ein Grenzsteuersatz (höchster angewandter Satz) und ein Durchschnittssteuersatz (effektiv bezahlter Anteil vom Gesamteinkommen). Das sorgt für eine sozial gerechte Besteuerung, weil niedrige Einkommen weniger belastet werden als hohe Einkommen.
Das österreichische Einkommensteuergesetz sieht eine Einteilung des Jahreseinkommens in sieben Steuerklassen vor, die jeweils mit unterschiedlichen Steuersätzen belastet werden. Die Steuerberechnung erfolgt auf Jahresbasis, wobei bei der monatlichen Lohnverrechnung eine Hochrechnung auf das gesamte Jahr vorgenommen wird. Für Einkommensteile bis zu einem bestimmten Betrag fällt keine Steuer an. Dieser Bereich wird als steuerfreies Basiseinkommen, Existenzminimum oder Steuerfreigrenze bezeichnet.
Um steuerliche Veränderungen und wirtschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen, wird die Lohn- bzw. Einkommensteuertabelle jährlich angepasst. Hier angeführt sind die Tarifstufen sowie Grenzsteuersätze für die Jahre 2024 und 2025.
Einkommen 2025 | Einkommen 2024 | Grenzsteuersatz 2024 und 2025 | |
---|---|---|---|
bis 13.308 € | bis 12.816 € | 0 % | |
über 13.308 € bis 21.617 € | über 12.816 € bis 20.818 € | 20 % | |
über 21.617 € bis 35.836 € | über 20.818 € bis 34.513 € | 30 % | |
über 35.836 € bis 69.166 € | über 34.513 € bis 66.612 € | 40 % | |
über 69.166 € bis 103.072 € | über 66.612 € bis 99.266 € | 48 % | |
über 103.072 € bis 1.000.000 € | über 99.266 € bis 1.000.000 € | 50 % | |
über 1.000.000 € | über 1.000.000 € | 55 % |
Nachfolgend finden Sie eine Beispielrechnung für ein Bruttoeinkommen von 60.500 Euro im Jahr 2025. Dabei wird das Einkommen schrittweise auf die jeweiligen Tarifstufen aufgeteilt und die Lohnsteuer ermittelt.
Die Steuerklassen 5 bis 7 greifen erst bei einem Einkommen über 69.166 Euro, entsprechend entfallen sie hier. Bei einem Bruttojahreseinkommen von 60.500 Euro beträgt die Lohnsteuer demnach 15.793,10 Euro. Der effektive Durchschnittssteuersatz liegt damit bei etwa 26,1 Prozent. Diese Berechnung berücksichtigt keine Absetzbeträge und keine Sonderausgaben. Die tatsächliche Steuerlast kann daher in der Praxis niedriger sein.
Neben der Lohnsteuer wird vom Bruttoeinkommen auch die Sozialversicherung abgezogen. Diese setzt sich aus der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung zusammen. Sie reduziert zwar das Nettoeinkommen zusätzlich, hat aber keinen Einfluss auf die Tarifstufen der Lohnsteuer.
Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.