Steuern begegnen uns im Alltag ständig, sei es beim Bezahlen im Supermarkt, beim Tanken, beim Blick auf den Gehaltszettel oder bei der Jahresabrechnung. Wer sich mit dem österreichischen Steuersystem auseinandersetzt, stößt dabei schnell auf zwei Begriffe: direkte Steuern und indirekte Steuern. Das Verständnis dieser beiden Steuerarten hilft, die eigene Steuerbelastung besser nachzuvollziehen. Doch was steckt genau dahinter und warum ist diese Differenzierung überhaupt relevant?
Der zentrale Unterschied zwischen direkten und indirekten Steuern liegt darin, wer die Steuer schuldet und wer sie tatsächlich aufbringt.
Bei direkten Steuern zahlt die steuerpflichtige Person selbst an das Finanzamt. Indirekte Steuern hingegen sind im Preis von Produkten oder Dienstleistungen enthalten und werden automatisch beim Kauf beglichen. Die Steuerpflicht und die Zahlung sind hier also voneinander gelöst.
Steuern sind Geldleistungen, die der Staat von natürlichen und juristischen Personen verlangt, ohne dafür eine unmittelbare Gegenleistung zu erbringen.
Sie bilden die wichtigste Einnahmequelle des Staates und finanzieren wesentliche Aufgaben wie Bildung, Gesundheit, Infrastruktur, Sicherheit und Sozialleistungen.
In Österreich sind Steuern gesetzlich geregelt und verpflichtend.
Die Höhe und Art der Besteuerung hängen dabei unter anderem von Ihrem Einkommen, Vermögen oder Konsumverhalten ab.
Steuer ist nicht gleich Steuer. Das österreichische Steuersystem trennt grundsätzlich zwischen indirekten und direkten Steuern. Diese Unterscheidung hilft dabei, die Herkunft der Staatseinnahmen besser zu verstehen und die Auswirkungen von Steuerarten auf Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nachvollziehbar zu gestalten. Je nachdem, wie eine Steuer erhoben wird, kann sie verschiedene wirtschaftliche, soziale und politische Effekte haben. Auch in der Diskussion um Steuergerechtigkeit und Verteilung spielt die Abgrenzung eine zentrale Rolle.
Direkte Steuern werden sofort von der steuerpflichtigen Einheit an das Finanzamt abgeführt. Die Person oder das Unternehmen, das die Steuer schuldet, ist auch jene, die sie tatsächlich bezahlt. Direkte Steuern sind individuell. Sie berücksichtigen zum Beispiel das Einkommen, den Besitz oder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und tragen damit stärker zur Umverteilung und sozialen Ausgewogenheit bei.
Indirekte Steuern hingegen werden über Dritte eingehoben, meist beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen. Das bedeutet: Unternehmen führen die Steuer an das Finanzamt ab, die eigentliche Steuerlast trägt aber die Konsumentin oder der Konsument. Indirekte Steuern sind pauschal und gelten daher als weniger gerecht, weil einkommensschwächere Haushalte einen größeren Teil ihres Budgets für diese Steuern aufwenden müssen.
Damit Sie die theoretischen Unterschiede besser einordnen können, finden Sie hier konkrete Beispiele für direkte und indirekte Steuern. So wird deutlich, wie und wo diese Steuern im Alltag anfallen.
Diese Steuer wird direkt vom Bruttogehalt unselbstständig beschäftigter Personen einbehalten und monatlich vom Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen. Die Höhe der Lohnsteuer orientiert sich am Einkommen und steigt mit zunehmendem Verdienst progressiv an.
Selbstständig Erwerbstätige sowie Personen mit Einkünften aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen müssen eine Einkommensteuer entrichten. Sie errechnet sich auf Basis des gesamten Jahreseinkommens und wird in der Regel im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung ermittelt.
Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer. Diese beträgt in Österreich derzeit 23 Prozent und wird auf den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens erhoben.
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Immobilien in Österreich müssen jährlich eine Steuer auf Grundbesitz zahlen. Die Grundsteuer wird von den Gemeinden eingehoben und bemisst sich nach dem sogenannten Einheitswert der Liegenschaft.
Die Umsatzsteuer ist die bekannteste Form der indirekten Steuer und beträgt 20 Prozent (Normalsatz) auf die meisten Waren und Dienstleistungen. Für bestimmte Produkte wie Lebensmittel oder Bücher gilt ein ermäßigter Steuersatz von 10 bzw. 13 Prozent. Sie ist bereits im Endpreis enthalten.
Diese Steuer wird auf Mineralölerzeugnisse wie Benzin, Diesel oder Heizöl erhoben. Sie ist Teil des Preises an der Zapfsäule und hat großen Einfluss auf die Kosten für Mobilität und Energie. Zusätzlich zur Mineralölsteuer fällt auch eine Umsatzsteuer auf den Kraftstoffpreis an.
Beim Kauf von Zigaretten oder anderen Tabakwaren ist ein erheblicher Teil des Preises auf die Tabaksteuer zurückzuführen. Neben der Finanzierung staatlicher Ausgaben verfolgt diese Steuer auch gesundheitspolitische Ziele, indem sie den Konsum verteuern und reduzieren soll.
Beim Kauf eines neuen Kraftfahrzeugs wird einmalig die NoVA fällig. Ihre Höhe richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs – je höher die Emissionen, desto höher die Abgabe. Die NoVA soll ökologische Anreize für eine klimafreundlichere Fahrzeugwahl setzen.
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