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Häufige Fragen und Antworten zur Kapitalertragsteuer (KESt)

Wer mit Geldanlagen wie Sparbuch, Festgeld oder Wertpapieren Einkünfte erzielt, kommt in Österreich kaum an der Kapitalertragsteuer (KESt) vorbei. Doch viele wissen nicht genau, wann die Steuer fällig wird, wie hoch sie ausfällt und ob es Möglichkeiten zur Rückerstattung gibt. In diesem Ratgeber beschreiben wir die Grundlagen der KESt verständlich und kompakt – damit Sie Ihre Kapitalerträge richtig einordnen und finanzielle Entscheidungen gut informiert treffen können.

Kurz zusammengefasst:

 

Die Kapitalertragsteuer betrifft nahezu alle Kapitalerträge von in Österreich steuerpflichtigen Personen. Während bei inländischen Zinsen und Dividenden die Steuer automatisch einbehalten wird, müssen ausländische Erträge selbst angegeben werden. Die Höhe variiert je nach Ertragsart zwischen 25 Prozent und 27,5  Prozent. In bestimmten Fällen – etwa bei geringem Einkommen oder bei Doppelbesteuerung – kann die bereits gezahlte Steuer ganz oder teilweise zurückgeholt werden.

Was bedeutet KESt einfach erklärt?

Die Kapitalertragsteuer ist eine spezielle Art der Einkommenssteuer. Sie betrifft eine Vielzahl von Einkünften aus Kapitalvermögen. Das bedeutet, wenn Sie Geld etwa durch Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne verdienen, müssen Sie darauf Steuern zahlen.

Bei inländischen Einkünften wird die KESt in der Regel durch Steuerabzug erhoben. Dafür wird sie von der Bank bzw. der auszahlenden Stelle einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. So müssen Sie sich nicht selbst darum kümmern. Ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich nicht dem automatischen KESt-Abzug und müssen eigenständig in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dazu ist die sogenannte Beilage E1kv auszufüllen.

Wie hoch ist die KESt in Österreich?

Die KESt ist eine Pauschalsteuer, deren Höhe je nach Art des Kapitalgewinns variiert. Seit Jänner 2016 unterliegen lediglich Kapitalerträge aus Geldeinlagen, wie beispielsweise Zinsen von Sparkonten oder Girokonten, sowie nicht verbriefte sonstige Forderungen bei Kreditinstituten der Kapitalertragsteuer in einer Höhe von 25 Prozent. Für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt der Steuersatz 27,5 Prozent.

Wer muss in Österreich KESt zahlen?

Alle natürlichen Personen, die in Österreich steuerlich ansässig sind und Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, müssen die KESt zahlen. Da es hierzulande keine Freibeträge für die Kapitalertragsteuer gibt, sind sämtliche Zinserträge zu versteuern. Beachten Sie, dass juristische Personen (z. B. Unternehmen) anderen Besteuerungsregeln unterliegen können und gegebenenfalls nicht dieselben Steuervorschriften zur Anwendung kommen.

Wer ist von der KESt befreit?

Für Privatpersonen liegt im Allgemeinen keine generelle Befreiung von der KESt vor. Nur wenn Ihre Gesamteinkünfte pro Jahr (Bruttoeinkommen aus Zinsen, lohnsteuerpflichtige und andere Einkünfte minus Sozialversicherung und Absetzbeträge) nicht mehr als 11.000 Euro ausmachen, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung der Kapitalertragsteuer.

Außerdem gibt es bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen, bei denen der Sondersteuersatz nicht greift und die allgemeinen Einkommensteuersätze gelten. Dazu zählen etwa Kursgewinne aus Altbeständen (Wertpapiere, die vor dem 1.4.2012 angeschafft wurden), Privatdarlehen oder nicht verbriefte private Forderungen, Forderungswertpapiere, die nicht öffentlich ausgegeben wurden, Einkünfte aus stiller Beteiligung an einem Unternehmen und steuerpflichtige Versicherungsleistungen. Diese müssen gesondert ausgewiesen sein.

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Kann man sich die KESt zurückholen?

Unter anderem in folgenden Situationen können Sie sich die Kapitalertragsteuer beim Finanzamt zurückholen:

  • Geringes Einkommen: Wenn Ihr Gesamteinkommen unter dem steuerlichen Existenzminimum liegt, können Sie eine Rückerstattung im Zuge Ihrer Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline oder mit dem amtlichen Formular L1 beantragen.
  • Verlustausgleich: Wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres Verluste aus Kapitalvermögen erleiden, können diese mit dem vorhandenen KESt-Guthaben ausgeglichen werden. Diese müssen eventuell mit zusätzlichen Belegen (z. B. Erträgnisaufstellung) nachgewiesen werden.
  • Doppelbesteuerung: Wenn Sie Kapitalerträge aus dem Ausland beziehen und diese sowohl im Ausland als auch in Österreich besteuert wurden, können Sie eine Rückerstattung aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens beantragen.
  • Freibeträge und Sonderregelungen: Unter expliziten Voraussetzungen können zudem Freibeträge oder Sonderregelungen zur Anwendung kommen, die eine Rückerstattung der KESt ermöglichen.

Wie berechnet man die KESt?

Um die Kapitalertragssteuer zu berechnen, müssen Sie zunächst die Höhe der erzielten Kapitalerträge ermitteln. Auf die Summe dieser Erträge wird dann entweder der KESt-Satz von 25 Prozent oder von 27,5 Prozent angewendet. Der resultierende Betrag ist die zu zahlende Kapitalertragssteuer. 

Angenommen, Sie legen 20.000 Euro auf einem Festgeldkonto an. Pro Jahr erhalten Sie drei Prozent Zinsen auf Ihre Ersparnisse. Daraus entsteht ein Zinsertrag von 600 Euro, welcher aber noch zu versteuern ist. Diesen würden Sie so berechenn: 20.000 × 3 ÷ 100 = 600. Bei Bedarf können Sie auch einen automatisierten Online-Zinsrechner hernehmen.

Für klassische Sparprodukte gilt die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent, die nun abgezogen werden muss. Dafür nehmen Sie den Zinsertrag und multiplizieren die 600 Euro mit 0,25 (600 × 0,25). Das ergibt einen Betrag von 150 Euro. Dabei handelt es sich um jenen Anteil der Zinsen, den Sie für die Steuer abtreten müssen. Nach Abzug der KESt bleiben somit 450 Euro übrig.

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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich
Viktoria Maria Blaschek, MA

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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