Heizkostenzuschuss 2023/24 beantragen
Es gibt auch heuer einen Heizkostenzuschuss (Foto: Getty Images/Johner Images)

Hier bekommen Sie für alle Bundesländer die wichtigsten Informationen zum Heizkostenzuschuss 2023/24. Diese Förderung ist meist eine Einmalzahlung, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nicht wundern – je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Bezeichnungen dafür. Die Bundesländer entscheiden über die Höhe und es gibt auch nicht immer dieselben Kriterien für eine Auszahlung.

Wien: Energieunterstützung Plus

Die maximale Summe beträgt 500 Euro pro Haushalt. Wichtig: Sie bekommen kein Geld oder einen Gutschein, die Förderung wird direkt mit dem Energieanbieter abgerechnet.

Infos und Antrag

Niederösterreich: Heizkostenzuschuss + Sonderförderung

Die Landesregierung hat einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro für sozial bedürftige Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Darüber hinaus wird eine zusätzliche Sonderförderung für den Niederösterreichischen Heizkostenzuschuss in Höhe von 75 Euro gewährt. Insgesamt gibt es also 225 Euro. Die Grenzen für das monatliche Brutto-Haushaltseinkommen sind:

Alleinstehende Personen ohne Kinder: 1.217,96 Euro

Alleinstehende Person mit 1 - 3 Kindern: 1.405,89 Euro, 1.593,82 Euro, 1.781,75 Euro

Ehepaare/Lebensgefährte: 1.921,46 Euro

Paare mit 1 - 3 Kindern: 2.108,96 Euro, 2.296,46 Euro, 2.483,96 Euro

Für jedes weitere Kind: 187,93 Euro

Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt: 703,50 Euro

Infos und Antrag

Burgenland: Wärmepreisdeckel

Hier sollen niedrige und mittlere Einkommen unterstützt werden. Die Förderung hängt deshalb vom Netto-Haushaltseinkommen (maximales Netto-Jahreshaushaltseinkommen von 63.000 Euro) und den Heizkosten des Haushalts ab. Die Förderhöhe beträgt maximal 2.000 Euro.

Infos und Antrag

Steiermark: Heizkostenzuschuss

Achtung: Sie können den Antrag nicht digital stellen, sondern im Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern oder in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz. In der Steiermark bekommen Sie 340 Euro, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Netto-Haushaltseinkommen:

Für einen Ein-Personen-Haushalte 1.392 Euro,

Haushaltsgemeinschaften 2.088 Euro,

sowie 418 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

Infos und Antrag

Oberösterreich: Heizkostenzuschuss

Hier gibt es 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt. Es gilt das Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 je Haushalt.

Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 17.700,00 Euro

Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 25.000,00 Euro

Infos und Antrag

Salzburg: Heizkostenzuschuss

Der einmalige Zuschuss beträgt 600 Euro. Auch hier gibt es gehaltsabhängige Grenzen.

Einkommensgrenze 2023/2024:

Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher 1.392 Euro

Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften 1.820 Euro

Die Einkommensgrenze erhöht sich:

Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um                  385 Euro

Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um                621 Euro

Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um                           621 Euro

Infos und Antrag

Kärnten: Heizzuschuss

Kärnten hat einen „großen“ und einen „kleinen“ Heizzuschuss in Höhe von 180 Euro bzw. 110 Euro

Einkommensgrenzen für den großen Heizzuschuss 2023 / 2024:

Alleinstehende - 1.160 Euro netto,

Zwei- Personen-Haushalte - 1.680 Euro netto.

Einkommensgrenzen für den kleinen Heizzuschuss 2023 / 2024:

Alleinstehende - 1.360 Euro netto,

Zwei-Personen-Haushalte - 1.880 Euro netto.

Infos und Antrag

Tirol: Tirol-Zuschuss

Ab 1. März kann der Tirol-Zuschuss beantragt werden. Er setzt sich aus einem Heizkostenzuschuss und einem einkommens- und haushaltsgrößenabhängigen Wohnkostenzuschuss zusammen. 

Der Heizkostenzuschuss beträgt 250 Euro - die Nettoeinkommensgrenzen sind:

1.200 Euro pro Monat für alleinstehende Personen

1.900 Euro pro Monat für Ehepaare, Lebens- und Wohngemeinschaften

350 Euro pro Monat für jede weitere Person

Der Wohnkostenzuschuss liegt zwischen 250 und 450 Euro - je nach Einkommen:

Stufe I

1.200 Euro pro Monat für alleinstehende Personen, Zuschuss: 350 Euro

1.900 Euro pro Monat für Ehepaare, Lebens- und Wohngemeinschaften, Zuschuss: 450 Euro

500 Euro pro Monat für jede weitere Person, Zuschuss: + 100 Euro

Stufe II

1.700 Euro pro Monat für alleinstehende Personen, Zuschuss: 300 Euro

2.400 Euro pro Monat für Ehepaare, Lebens- und Wohngemeinschaften, Zuschuss: 375 Euro

500 Euro pro Monat für jede weitere Person, Zuschuss: + 75 Euro

Stufe III

2.200 Euro pro Monat für alleinstehende Personen, Zuschuss: 250 Euro

3.100 Euro pro Monat für Ehepaare, Lebens- und Wohngemeinschaften, Zuschuss: 300 Euro

Infos und Antrag

Vorarlberg: Heizkostenzuschuss

Wer im Frühjahr 2023 den Heizkostenzuschuss PLUS bekommen hat, braucht keinen neuen Antrag und bekommt automatisch 500 Euro. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, müssen Sie den Antra in der Wohnsitzgemeinde stellen. Auch dann gibt es 500 Euro. Die Netto-Einkommensgrenzen pro Haushalt sind:

1-Personen-Haushalt: 1.900 Euro

2-Personen-Haushalt: 2.800 Euro

3-Personen-Haushalt: 3.250 Euro

4-Personen-Haushalt: 3.650 Euro

5-Personen-Haushalt: 4.100 Euro

6-Personen-Haushalt: 4.500 Euro

7-Personen-Haushalt: 4.950 Euro

jede weitere Person: 430 Euro

Infos und Antrag

Wie jeder bei den Energiekosten sparen kann

Vergleichen Sie regelmäßig Ihren Stromtarif. Mit einem Wechsel können Sie hunderte Euro pro Jahr sparen. Bedenken Sie, dass die Strompreisbremse vermutlich nur noch heuer aktiv ist. In unserem Vergleich können Sie sich ansehen, wieviel die Tarife ohne Strompreisbremse kosten. Ein weiterer Punkt, um weniger für Energie auszugeben, ist natürlich Strom sparen. Schauen Sie sich zu diesen Themen unseren Vergleich und die passenden Ratgeber an:

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