Ein Kredit bedeutet für viele Menschen eine langfristige finanzielle Verpflichtung. Doch was passiert, wenn sich die eigenen Möglichkeiten verbessern und zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen? Wer seinen Kredit vorzeitig zurückzahlen will, kann von einer Sondertilgung Gebrauch machen. Wann das sinnvoll ist, welche Regeln dabei gelten und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Mit einer Kredit Sondertilgung können Sie das Darlehen schneller als geplant abbauen. Dadurch verkürzt sich die Laufzeit oder die monatliche Belastung sinkt. Ob solche zusätzlichen Zahlungen aber kostenfrei möglich sind, hängt von Ihrem Kreditvertrag sowie dem Zinsmodell ab. Bei variabel verzinsten Krediten sind Sondertilgungen in der Regel jederzeit kostenlos durchführbar. Bei Fixzinskrediten hingegen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden.
Eine Sondertilgung ist eine außerplanmäßige Tilgung eines Teils der Kreditschuld. Sie erfolgt zusätzlich zur regulären monatlichen Rate und kann einmalig oder regelmäßig vorgenommen werden. Ziel ist es, den noch offenen Kreditbetrag rascher zu reduzieren, wodurch sich die Zinskosten und oft auch die Gesamtlaufzeit des Kredits verringern.
Ja, in Österreich haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihren Kredit vorzeitig zurückzuzahlen – und zwar teilweise oder vollständig. Allerdings gibt es dabei einige Aspekte zu beachten. Die genauen Konditionen dafür sind im jeweiligen Kreditvertrag festgelegt und können je nach Kreditinstitut variieren. Oftmals verlangen Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung, um den Verlust der Zinseinnahmen auszugleichen.
Variabel verzinste Kredite können ohne Kosten frühzeitig getilgt werden. Größere Teilrückzahlungen, als in den monatlichen Kreditraten vereinbart, sind problemlos möglich.
Bei Fixzinskrediten dürfen Sie pro Jahr einen Betrag von 10.000 Euro zusätzlich zu den monatlichen Raten kostenlos zurückzahlen. Bei einer höheren Rückzahlungssumme fallen jedoch Gebühren an. Je nach Bank gibt es diesbezüglich unterschiedliche Abkommen. Der Gesetzgeber hat aber eine Obergrenze für Konsumentinnen und Konsumenten festgelegt.
Gemäß dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) darf die Vorfälligkeitsentschädigung für Verbraucherkredite, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, maximal 1 Prozent des vorzeitig getilgten Betrags ausmachen. Bei einer Restlaufzeit des Kredits von weniger als einem Jahr darf die Pönale höchstens 0,5 Prozent betragen.
Bei Hypothekarkrediten sind die Regelungen oft komplexer als bei Konsumkrediten. Solche Darlehen haben meist eine sehr lange Laufzeit und bestehen häufig aus Phasen mit Fixzins und variabler Verzinsung. Sondertilgungen hängen von eben dieser vereinbarten Zinsbindung ab. Während der Fixzinsperiode können sie auch hier nur gegen Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung umgesetzt werden.
Wichtig ist auch: Bei Immobilienkrediten kann eine Sondertilgung Einfluss auf die Grundbucheintragung, Pfandrechte oder bestehende Förderungen haben. Daher ist es ratsam, vorab Rücksprache mit der Bank oder einer fachkundigen Stelle zu halten.
Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.