Gasvertrag kündigen: Das sollten Sie wissen

Ob Umzug, steigende Preise oder der Wunsch nach einem besseren und umweltfreundlicheren Angebot: Es gibt viele Gründe, den bestehenden Gasvertrag zu beenden. Die Kündigung bietet eine Chance, Ihre Energieversorgung umzugestalten, doch sie will gut vorbereitet sein. Welche Fristen gelten, was in ein Kündigungsschreiben gehört und worauf Sie beim Anbieterwechsel achten sollten – all das erfahren Sie in diesem Ratgeber Schritt für Schritt.

Kurz zusammengefasst:

                                                         

Die Kündigung eines Gasvertrags ist einfach möglich – sofern Sie Laufzeiten, Fristen und mögliche Sonderkündigungsrechte kennen. Wichtig ist, sich die Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen, den Zählerstand korrekt zu übermitteln und alle offenen Beträge zu begleichen. Bei einem Anbieterwechsel empfiehlt es sich, frühzeitig den alternativen Vertrag abzuschließen, um eine lückenlose Versorgung sicherzustellen. Wenn Sie über CHECK24 wechseln, können Sie sich den Kündigungsprozess sogar vom neuen Versorger abnehmen lassen.

Wie kann ich den Gasvertrag kündigen?

Gasvertrag kontrollieren
Gasvertrag kontrollieren

Bevor Sie den Gasvertrag kündigen, sollten Sie diesen sorgfältig durchlesen. Schauen Sie dabei auf die Mindestlaufzeit, eventuelle automatische Verlängerungen und die festgelegten Fristen. Mehr Informationen zu den relevanten Begriffen in Energieverträgen finden Sie hier.

Kündigungsschreiben aufsetzen
Kündigungsschreiben aufsetzen

Erstellen Sie ein Kündigungsschreiben, das folgende Angaben enthält:

  • vollständiger Name sowie Adresse
  • Vertrags- oder Kundennummer
  • Zähler- und Zählpunktnummer
  • Datum der gewünschten Vertragsbeendigung
  • bei Umzug: neue Adresse
Kündigung versenden
Kündigung versenden

Schicken Sie die Kündigung rechtzeitig an den Gasanbieter. Ideal sind vier bis sechs Wochen vor dem Vertragsende. Dies kann mittels Einschreiben per Post, elektronisch über das Online-Portal oder falls zulässig per E-Mail erfolgen.

Kündigungsbestätigung einholen
Kündigungsbestätigung einholen

Der Gasversorger muss den Erhalt der Kündigung und das Ende des Vertrags schriftlich belegen. Bewahren Sie die Bestätigung gut auf, damit Sie bei etwaigen Unstimmigkeiten einen Nachweis haben.

Gaszählerstand ablesen
Gaszählerstand ablesen

Am Tag der Vertragsbeendigung oder des Anbieterwechsels ist der Zählerstand zu erfassen. Notieren Sie das Datum und übermitteln Sie die Angaben zum tatsächlichen Gasverbrauch an den Anbieter – idealerweise mit Foto zur Dokumentation.

Endabrechnung prüfen
Endabrechnung prüfen

Nach Vertragsende erhalten Sie Ihre Schlussabrechnung. Überprüfen Sie:

  • ob der Zählerstand korrekt übernommen wurde,
  • ob alle Rabatte (z. B. Neukundenbonus) richtig verrechnet wurden,
  • ob noch offene Beträge bestehen und
  • ob ein eventuelles Guthaben korrekt ausgewiesen und auf Ihr Konto übertragen wurde.

Wann kann ich den Gasvertrag kündigen?

Vertrag mit fester Laufzeit

Vertrag mit fester Laufzeit

Wenn der Gasvertrag eine Bindungsfrist hat, sind Sie zeitlich daran geknüpft. In Österreich ist die maximale Bindungsdauer gesetzlich auf 12 Monate begrenzt. Das heißt, Sie können den Vertrag zum Ende des ersten Vertragsjahres und danach immer zum Monatsletzten kündigen.

Vertrag ohne feste Laufzeit

Vertrag ohne feste Laufzeit

Ein Vertrag ohne feste Laufzeit und Bindungsfrist ist äußerst flexibel. Sie können diesen grundsätzlich jederzeit auflösen. Meistens gibt es jedoch eine Kündigungsfrist, die zwingend einzuhalten ist. Diese liegt hierzulande bei höchstens zwei Wochen.

Sonderkündigungsrecht Gas

Sonderkündigungsrecht Gas

In einigen Fällen haben Sie das Sonderkündigungsrecht Gas, z. B. wenn der Anbieter die Preise sowie Vertragsbedingungen anpasst oder Sie umziehen. Nach Ankündigung der Änderung können Sie den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist beenden.

Gasvertrag kündigen: Tipps und Tricks

Achten Sie darauf, dass Sie den Vertrag innerhalb der vorgesehenen Fristen und Laufzeiten auflösen.

Kündigen Sie unbedingt schriftlich und bewahren Sie einen Nachweis auf.

Prüfen Sie bei einem Umzug, ob eine Klausel im Vertrag enthalten ist, die das Sonderkündigungsrecht Gas gewährt.

Bedenken Sie, dass manche Neukundenboni oder Rabatte bei vorzeitiger Kündigung verfallen bzw. rückwirkend eingefordert werden können.

Lesen Sie den Zählerstand wirklich erst am Tag der Vertragsbeendigung ab.

Stellen Sie sicher, dass alle ausstehenden Zahlungen beglichen sind, bevor der Vertrag endet, um spätere Gebühren zu vermeiden.

Wenn Sie noch Fragen zur Kündigung haben, kontaktieren Sie den Kundenservice Ihres Anbieters.

Portrait von Teamleiter Simon Saad
Das sagt unser Experte:

„Falls Sie den Gasanbieter wechseln möchten, sollten Sie sich bereits vor der Kündigung nach einem alternativen Lieferanten umsehen und einen neuen Vertrag abschließen. Viele Anbieter übernehmen den Kündigungsprozess für Sie. So sparen Sie Zeit und minimieren das Risiko von Versorgungsunterbrechungen. Über den CHECK24 Gas Vergleich finden Sie zudem günstige Tarife, die zu Ihrem Energieverbrauch passen.“

Simon Saad, Teamleiter Kundenberatung bei CHECK24 Österreich

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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich
Viktoria Maria Blaschek, MA

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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Auf Ihren Wunsch hin unterstützt Sie das CHECK24 Expertenteam bei allen offenen Fragen sowie bei der Suche nach dem für Sie idealen Angebot. Alle Vergleiche und Serviceleistungen sind für Sie stets kostenlos.