6 wichtige Begriffe bei Energieverträgen

Verträge für Strom und Gas sind oft mit Fachbegriffen gespickt, die auf den ersten Blick kompliziert wirken. Wenn Sie sich jedoch ein wenig mit diesen Begriffen auseinandersetzen, gewinnen Sie nicht nur Sicherheit bei Vertragsabschlüssen, sondern können auch bares Geld sparen. Ob Sie gerade dabei sind, den passenden Anbieter zu suchen oder bestehende Konditionen zu prüfen – ein solides Verständnis der zentralen Vertragsbezeichnungen hilft, bessere Entscheidungen zu treffen.

1. Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit gibt an, für welchen Zeitraum der Vertrag zwischen Ihnen und dem Energieanbieter verbindlich gilt. Während dieser Dauer verpflichtet sich der Anbieter, Sie zuverlässig mit Strom oder Gas zu beliefern, während Sie im Gegenzug die vereinbarten Entgelte zahlen.

In Österreich ist es üblich, dass Energieverträge unbefristet abgeschlossen werden. Dennoch kann es im Einzelfall eine definierte Laufzeit geben, insbesondere bei bestimmten Tarifmodellen oder bei Angeboten mit Preisgarantie. Es lohnt sich daher, die genauen Angaben zur Vertragslaufzeit sorgfältig zu kontrollieren – vor allem, wenn Sie langfristige Planungssicherheit wünschen oder eine spätere Kündigung in Erwägung ziehen.

2. Mindestlaufzeit

Die Mindestlaufzeit ist der kürzeste Zeitraum, in dem Sie nach Vertragsabschluss an einen bestimmten Energieversorger gebunden sind – auch dann, wenn Sie zwischenzeitlich ein idealeres Angebot entdecken oder mit dem Service unzufrieden sind. Während dieser Dauer ist eine ordentliche Kündigung in der Regel ausgeschlossen.

Die Mindestlaufzeit variiert je nach Anbieter und Tarifmodell, beträgt in Österreich aber maximal zwölf Monate. Viele Tarife sehen eine Mindestlaufzeit von einem Monat bis zu einem Jahr vor. Erst danach können Sie den Vertrag unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist regulär beenden oder zu einem anderen Anbieter wechseln. Achten Sie besonders bei Bonus- oder Aktionstarifen auf die Mindestlaufzeit, da ein früherer Umstieg sonst finanzielle Nachteile mit sich bringen kann.

älteres Paar liest Vertrag
CHECK24 Hinweis

Kurzfristige Verträge – wie sie vor allem bei Floater-Tarifen vorkommen – bieten hohe Flexibilität. Langfristige Laufzeiten hingegen sorgen für eine größere Kostenstabilität, wenn der Energiepreis fixiert ist. Welche Variante für Sie geeignet ist, hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen und Ihrer Risikobereitschaft ab.

3. Bindefrist

Die Bindefrist beschreibt den Zeitraum, in dem Sie an die im Vertrag vereinbarten Konditionen geknüpft sind – unabhängig davon, ob der Vertrag befristet oder unbefristet abgeschlossen wurde. Sie beginnt meist mit dem Vertragsabschluss und kann entweder parallel zur Mindestlaufzeit verlaufen oder sich daran anschließen. Während der Bindefrist ist eine Kündigung zwar möglich, jedoch nur unter Einhaltung der Kündigungsbedingungen. Die gesetzlich zulässige Höchstdauer einer Bindefrist beträgt zwölf Monate. Nach deren Ablauf haben Sie mehr Freiheiten bei der Vertragsgestaltung.

 

4. Vertragsverlängerung

Sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt, verlängern sich Energieverträge nach dem Ende der Laufzeit von selbst. Die automatische Vertragsverlängerung kann je nach Tarifmodell unterschiedlich lang sein: Bei manchen Verträgen sind es zwölf weitere Monate, bei anderen lediglich ein Monat oder ein Quartal. Ziel dieser Regelung ist es, eine lückenlose Versorgung mit Strom und Gas sicherzustellen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das aber auch: Wer den Verlängerungstermin verpasst, bleibt oft ein weiteres Jahr an den bestehenden Vertrag gebunden – unter Umständen zu ungünstigeren Modalitäten als bei einem Anbieterwechsel. Manche Anbieter geben Ihnen auch die Möglichkeit, den Vertrag aktiv zu erneuern – dabei können häufig bessere Tarife, Bonuszahlungen oder individuell verhandelte Konditionen erzielt werden.

Portrait von CHECK24 Teamleiter Krzysztof Neumann
Das sagt unser Experte:

"Die automatische Vertragsverlängerung kann ein guter Anlass sein, die eigenen Strom- und Gasverträge genauer unter die Lupe zu nehmen. Wenn Sie den Zeitpunkt nutzen, um Tarife über CHECK24 zu vergleichen, können Sie die Energiekosten in Zukunft senken. Auch zusätzliche Leistungen oder Neukunden- bzw. Wechselboni können ein finanzieller Vorteil sein."

Krzysztof Neumann, Teamleiter Kundenberatung bei CHECK24 Österreich

Energietarife vergleichen und Anbieter wechseln:

5. Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist regelt, wie lange im Voraus Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag kündigen müssen. Sie ist in jedem Vertrag klar definiert und beträgt in Österreich höchstens zwei Wochen. Das bedeutet: Spätestens 14 Tage vor dem Kündigungszeitpunkt muss das Schreiben beim Anbieter eingelangt sein – nicht erst abgeschickt werden. Wichtig ist auch die Form der Kündigung: Es ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich, per Brief, E-Mail oder über ein Online-Formular des Anbieters. Geben Sie darin alle relevanten Informationen an, etwa Name, Adresse, Kundennummer und das gewünschte Vertragsende. Falls Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, übernimmt dieser häufig die Kündigung Ihres alten Vertrags – inklusive Einhaltung der Fristen. So ist ein nahtloser Übergang gewährleistet und es kommt zu keiner Unterbrechung in der Energieversorgung.

 

6. Sonderkündigungsrecht

Neben der regulären Kündigungsmöglichkeit gibt es in einigen Fällen ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Dieses erlaubt Ihnen, den Energievertrag vorzeitig aufzulösen – ohne Rücksicht auf die Laufzeit oder Bindefrist. Typische Gründe für eine Sonderkündigung sind:

  • Preiserhöhung durch den Anbieter: Wenn Ihr Anbieter während der Laufzeit die Preise erhöht, haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist außerordentlich zu kündigen. Der Anbieter ist verpflichtet, Sie rechtzeitig über die Änderung zu informieren.
  • Umzug: Ziehen Sie in eine andere Wohnung oder in ein anderes Bundesland, kann das ein Sonderkündigungsgrund sein – vor allem dann, wenn Ihr aktueller Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht weiter beliefern kann oder will.
  • Vertragsänderungen: Ändert der Energieversorger wesentliche Vertragsinhalte, etwa die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder bestimmte Leistungsbestandteile, dürfen Sie auch aus diesem Grund vorzeitig kündigen.

In all diesen Situationen gilt: Die Kündigung muss zeitnah nach der Mitteilung über die Änderungen erfolgen – meist innerhalb von zwei Wochen.

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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich
Viktoria Maria Blaschek, MA

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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