Gaswechsel beim Umzug
Ein Umzug bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich – von der Wohnungsübergabe bis zur Adressänderung. Ein oft übersehener, aber finanziell relevanter Punkt: die Gasversorgung. Ob Sie Ihren bestehenden Anbieter mitnehmen oder die Gelegenheit für einen Gaswechsel nutzen möchten – beim Umzug sollten Sie einige Punkte beachten, um eine lückenlose Versorgung sicherzustellen und unnötige Ausgaben zu vermeiden.
Kurz zusammengefasst:
Ihren Energievertrag müssen Sie bei einem Umzug nicht automatisch mitnehmen – ein Gaswechsel ist möglich und kann eine Chance sein, um effektiv Kosten zu sparen. In Österreich besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann. Wichtig ist, sowohl die Gaslieferung als auch die Netznutzung rechtzeitig zu organisieren, um etwaige Bereitstellungsunterbrechungen zu vermeiden.
Was passiert beim Umzug mit dem Gasvertrag?
Sie sind nicht verpflichtet, den bisherigen Gasvertrag an der neuen Adresse weiterzuführen. Grundsätzlich stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen. Welche Variante für Sie sinnvoll ist, hängt von den Konditionen Ihres Tarifs und der Verfügbarkeit am Wohnort ab.
1. Gas ummelden:
Wenn Sie mit Ihrem aktuellen Gasanbieter zufrieden sind, können Sie den Vertrag an Ihren neuen Wohnort übertragen. Melden Sie sich dafür am besten vier bis sechs Wochen vor dem Umzug bei Ihrem Anbieter und geben Sie die Adressänderung, das Umzugsdatum und – falls schon vorhanden – die Zählernummer bekannt. Ihr Versorger kümmert sich dann um die notwendige Umstellung. In manchen Fällen ist zusätzlich ein frischer Netznutzungsvertrag mit dem örtlichen Netzbetreiber erforderlich, wobei Ihr Anbieter Sie bei diesem Schritt unterstützt.
2. Kündigen und wechseln:
Ein Umzug eignet sich auch, um die Gasversorgung nochmals zu regeln und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Vergleichen Sie dazu direkt online über CHECK24 verschiedene Tarife und schauen Sie nicht nur auf die monatlichen Kosten, sondern auch auf Laufzeiten, Rabatte und Preisgarantien. Schließen Sie den Vertrag rechtzeitig vor dem Umzug ab, damit die Versorgung weiterläuft. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung des alten Vertrags und sorgt dafür, dass der Wechsel reibungslos abgewickelt wird.
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Was bedeutet das Sonderkündigungsrecht Gas beim Umzug?
Bei einem Umzug haben Sie in bestimmten Fällen das Recht, Ihren Gasvertrag vorzeitig zu beenden. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt immer dann, wenn Sie Ihr derzeitiger Anbieter an der neuen Adresse nicht mehr versorgen kann. In diesem Fall dürfen Sie den Vertrag unabhängig von der vereinbarten Laufzeit kündigen.
In Österreich beträgt die maximale Vertragsbindung für Gas ein Jahr, die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei zwei Wochen.
Entscheidend ist, dass Sie die Kündigung schriftlich einreichen – entweder per Brief oder direkt über das Online-Kundenportal Ihres Anbieters. Geben Sie dabei den Umzug ausdrücklich als Kündigungsgrund an.
Welche Verträge brauche ich beim Gaswechsel?
Grundsätzlich benötigen Sie für die Gasversorgung zwei separate Verträge:
- Gasliefervertrag: Diesen Vertrag schließen Sie mit einem Gasanbieter Ihrer Wahl ab, welcher die eigentliche Lieferung des Gases und den Energiepreis regelt. Sie können sich den Gasversorger selbst aussuchen – außer bei Fernwärmetarifen - und müssen diesen nicht zwingend von etwaigen Vormieterinnen und Vormietern übernehmen.
- Netznutzungsvertrag: Der Netznutzungsvertrag wird mit dem lokalen Netzbetreiber eingegangen. Dieser ist für die Bereitstellung und Instandhaltung des Gasnetzes zuständig. Er ist an Ihren Wohnort gebunden und kann nicht frei gewählt werden. Etwa ein Drittel der Gasrechnung entfällt auf die Netznutzung.
Einige Versorger bieten eine praktische "Rechnung aus einer Hand" an, wobei sie die Nutzungsgebühren in ihre Rechnung integrieren und an den Netzbetreiber weiterleiten.


"Im CHECK24 Vergleichsrechner können Sie beim Gas ummelden in den Filtereinstellungen die Auswahl „Gesamtrechnung“ treffen. Dann werden Ihnen ausschließlich solche Tarife für den Gaswechsel angezeigt. Weil Sie nur noch einen Vertragspartner für beide Posten haben, reduziert sich der administrative Aufwand."
Sebastian Lex, Vergleichsexperte bei CHECK24 Österreich
Was ist beim Gaswechsel zu beachten?
Unabhängig davon, ob Sie beim Umzug den Anbieter wechseln oder behalten möchten, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen. So kann sichergestellt werden, dass beim Gas ummelden die Versorgung nicht unterbrochen wird.
Registrieren Sie sich früh genug bei einem passenden Gasanbieter. Geschieht das nämlich nicht, rutschen Sie in die Grundversorgung. Diese garantiert Ihnen zwar die Lieferung von Energie, ist aber meist deutlich teurer.
Kümmern Sie sich beim Gaswechsel um die fristgerechte Auflösung Ihres alten Vertrags, um doppelte Kosten zu vermeiden. Lassen Sie sich unbedingt eine schriftliche Bestätigung der Kündigung ausstellen.
Unterzeichnen Sie außerdem rechtzeitig einen Netznutzungsvertrag. Falls Ihr Anbieter nicht gleichzeitig auch der Grundversorger ist, müssen Sie dafür an den für Ihren Wohnort zuständigen Netzbetreiber herantreten.
Versuchen Sie, den jährlichen Gasverbrauch für den neuen Wohnraum abzuschätzen. Falls möglich, fragen Sie nach einer Kopie der letzten Jahresabrechnung. Richtwerte zum durchschnittlichen Gasbedarf können Sie hier nachlesen.
Notieren Sie die Zählerstände sowohl am Tag der Kündigung als auch am Tag der Schlüsselübergabe. Das hilft bei der Kontrolle der Endabrechnung und garantiert, dass Sie nur für Ihren tatsächlichen Verbrauch bezahlen.
Besorgen Sie sich die Zählpunktbezeichnung für den Gasanschluss. Die 33-stellige Nummer beginnend mit AT ist wichtig für den Anbieter. Wo Sie diese finden, steht im folgenden Ratgeber.
Zusätzlich als Mieterin oder Mieter:
- Erkunden Sie sich bei der Vermieterin oder dem Vermieter über den Gasanschluss sowie schon aufrechte Verträge.
- Klären Sie, ob Sie die Verträge aufgreifen können oder neue abschließen müssen. Vor allem beim Netznutzungsvertrag ist eine Nachfolge oft realisierbar.
- Einigen Sie sich mit der vor- oder nachmietenden Partei auf den Zählerstand und das Übergabedatum.
Zusätzlich als Käuferin oder Käufer:
- Prüfen Sie vorab, ob überhaupt ein Gasanschluss vorhanden ist. Kontaktieren Sie dafür den Gasnetzbetreiber oder schauen Sie in den Versorgungsunterlagen des Grundstücks nach.
- Falls kein Anschluss besteht, informieren Sie sich über die Möglichkeiten, Fristen und zu erwartenden Kosten eines neuen Anschlusses bzw. Alternativen zu Gas.
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Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.