Ratgeber » Energieratgeber » Stromwechsel beim Umzug: Darauf sollten Sie achten!

Stromwechsel beim Umzug: Kündigen oder ummelden?

Sie ziehen demnächst um? Denken Sie daran, den Stromvertrag rechtzeitig ab-, um- oder neu anzumelden! Bereiten Sie den Stromwechsel früh genug vor und schauen Sie sich bereits vor dem Umzug nach einem passenden Lieferanten um. Ist nämlich zum Zeitpunkt des Einzuges noch kein Vertrag abgeschlossen, können Verzögerungen und Komplikationen entstehen. Ein Umzug ist zudem die ideale Gelegenheit, um zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln. Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht in diesem Fall einen verfrühten Vertragsausstieg.

Muss der Strom bei einem Umzug mitgenommen werden?

Bei einem Umzug haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um die Stromversorgung aufrecht zu erhalten:

Strom ummelden und Versorger behalten

Sind Sie mit dem Stromtarif Ihres aktuellen Versorgers zufrieden, können Sie den laufenden Vertrag ummelden und an die neue Wohnadresse mitnehmen. Ihr Vertrag bleibt dann unverändert bestehen. Das funktioniert aber nur, wenn Sie innerhalb desselben Netz- und Liefergebiets bleiben. Energieanbieter sind in Österreich oft nur regional verfügbar, weshalb Ihr neues Zuhause womöglich gar nicht vom bestehenden Versorger beliefert werden kann.

Zu einem neuen Stromanbieter wechseln

Ein Anbieterwechsel im Zuge des Umzugs kann sich finanziell bezahlt machen. Vergleichen Sie dazu die Produkte verschiedenster Stromanbieter, die Ihren Wohnort beliefern. Wenn Sie den Versorger über den CHECK24 Strom Vergleich verändern, müssen Sie sich außerdem nicht selbst um den Wechsel und die Kündigung des alten Vertrags kümmern. Wir übernehmen das in Zusammenarbeit mit dem neuen Anbieter für Sie.

Das Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Normalerweise ist bei vertragsgebundenen Stromtarifen ein Anbieterwechsel erst nach Ablauf der Mindestvertragsdauer möglich. Bei einem Umzug tritt jedoch das Sonderkündigungsgesetz in Kraft. Sie können Ihren Stromvertrag jederzeit auflösen und einen bestehenden Tarif problemlos wechseln. In der Regel muss die Kündigung schriftlich erfolgen und alle relevanten Informationen wie die Kundennummer, die Zählernummer und die alte sowie die neue Adresse enthalten.

Wer muss beim Umzug kontaktiert werden?

Stromanbieter und Netzbetreiber sind jedenfalls früh genug – idealerweise drei bis sechs Wochen vorher - über den anstehenden Umzug zu informieren. In den meisten Fällen ist das direkt über ein Online-Formular im Kundenportal, per E-Mail oder Telefonhotline möglich. Unter anderem sind Kunden- und Zählernummer, Ihre Adresse und der Tag des Umzugs zu übermitteln. Ansonsten laufen Sie Gefahr, für den Stromverbrauch der nachmietenden Person aufkommen zu müssen.

Stromliefervertrag und Netznutzungsvertrag

Damit Sie auch nach dem Umzug mit Strom versorgt werden, müssen Sie einen Stromliefervertrag mit dem Stromanbieter und einen Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen. Der Netzbetreiber ist für die Instandhaltung der Stromnetze zuständig und je nach Wohngebiet fix vorgegeben. Der Stromanbieter ist jener Energieversorger, der Sie tatsächlich mit Strom beliefert. Diesen können Sie österreichweit frei auswählen. Einige Stromlieferanten bieten an, die Um- bzw. Abmeldung beim zuständigen Netzbetreiber für Sie vorzunehmen.

Welche Daten benötigen Stromanbieter und Netzbetreiber?

Für die An- oder Ummeldung brauchen der Stromanbieter und Netzbetreiber folgende Informationen von Ihnen:

  • Persönliche Angaben wie Name, alte und neue Adresse und E-Mail-Adresse
  • Vertragsnummer
  • Bankverbindung mit Kontodaten (IBAN)
  • Personenanzahl im Haushalt bzw. Stromverbrauch der letzten Abrechnungsperiode
  • Datum des Umzugs
  • Zählerstand, Zählernummer und Zählpunktbezeichnung
Frau hat Lichterkette mit Glühbirnen in der Hand
CHECK24 Wissen

Die Zählernummer, auch Gerätenummer, ist die 6-stellige Nummer auf Ihrem Stromzähler.

Der Zählerstand gibt den Energieverbrauch in Kilowattstunden an. Diesen können Sie auch direkt auf dem Stromzähler ablesen. Er ist vor dem Auszug bzw. Einzug zu notieren, um den eigenen Stromverbrauch von dem der Vorbewohnenden abzugrenzen.

Die Zählpunktbezeichnung identifiziert Ihre Stromverbrauchsstelle, hat 33 Stellen und beginnt mit AT00. Diese finden Sie etwa auf Ihrer Stromrechnung, dem Netznutzungsvertrag oder in den Vertragsunterlagen. Sie können die Nummer zudem bei der Hausverwaltung oder dem Netzbetreiber anfragen. 

Umzug ohne bestehenden Stromanschluss

Beziehen Sie demnächst eine Immobilie ohne bestehenden Stromanschluss, müssen Sie zuerst den zuständigen Netzbetreiber kontaktieren und einen Netzzutritt anfordern. Vielfach können Sie den Stromanschluss auch direkt über die Elektrikerin und den Elektriker Ihres Vertrauens beantragen. Diese übermitteln die Leitungsaufstellung mit den örtlichen Gegebenheiten an den Netzbetreiber. Erst danach entscheiden Sie sich für einen günstigen Stromlieferanten und schließen einen Vertrag mit diesem ab. Geben Sie jedenfalls das gewünschte Datum für den Start der Belieferung an. Abschließend informieren entweder Sie selbst oder bereits der gewählte Stromlieferant den Netzbetreiber über die Vereinbarung und Sie unterschreiben den Netznutzungsvertrag. Sobald Sie die Stromanschlussgebühren bezahlt haben, werden Sie an das Stromnetz angeschlossen.

CHECK24 Hinweis

Finden Sie nicht mehr rechtzeitig bis zum Einzug einen Stromanbieter, können Sie sich auf den Grundversorgungstarif berufen. Dieser wird üblicherweise vom Stromlieferanten mit dem größten Kundenstamm im Netzgebiet angeboten. Häufig ist die Grundversorgung jedoch die teuerste Form des Strombezugs, weshalb sich ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif unmittelbar nach dem Umzug lohnen kann.

Ummeldung auf eine andere Person

Sie möchten Ihren aufrechten Stromvertrag nicht kündigen, aber auf eine andere Person überschreiben? Besprechen Sie Ihr Anliegen am besten mit dem jeweiligen Lieferanten. Bei manchen Energieanbietern ist eine solche Weitergabe nämlich unkompliziert durchführbar. Andere Stromversorger hingegen erlauben keine Vertragsübernahme. Dann muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Hier finden Sie den passenden Stromtarif für Ihr neues Zuhause!

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Bitte beachten Sie, dass die Strompreisbremse im Vergleich nicht automatisch einberechnet wird. Dies können Sie in den Filtereinstellungen ändern.

Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich

Viktoria Maria Blaschek

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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