Stromwechsel beim Umzug: Kündigen oder ummelden?
Ein Wohnungswechsel bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich – einer der wichtigsten Punkte dabei: die Stromversorgung. Egal, ob Sie in eine Mietwohnung oder ein Eigenheim ziehen – es ist entscheidend, sich früh genug um den Stromvertrag zu kümmern. Denn ohne aktive Anmeldung beim Anbieter kann es nach dem Einzug zu unerwünschten Verzögerungen oder sogar zu einer Unterbrechung der Stromversorgung kommen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Optionen Sie beim Umzug haben, welche Fristen gelten und welche Unterlagen notwendig sind.
Kurz zusammengefasst:
Beim Umzug müssen Sie den bestehenden Stromvertrag entweder kündigen, ummelden oder neu abschließen. Ziehen Sie innerhalb desselben Netzgebiets um, kann der Vertrag meist mitgenommen werden. Andernfalls ist ein Anbieterwechsel notwendig – dieser bietet oft die Chance, zu einem günstigeren Tarif umzusteigen. Wichtig ist, Stromanbieter und Netzbetreiber rechtzeitig zu informieren, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen. Wer den Strom nicht anmeldet, riskiert Nachzahlungen oder eine Stromabschaltung.
Muss der Strom beim Umzug mitgenommen werden?
Damit der Strom in der neuen Wohnung vom ersten Tag an fließt und die Versorgung erhalten bleibt, haben Sie beim Umzug grundsätzlich zwei Optionen. Welche davon für Sie infrage kommt, hängt vor allem vom Netzgebiet und Ihrem Tarif ab.
Wenn Sie mit Ihrem aktuellen Stromanbieter zufrieden sind, können Sie Ihren aufrechten Vertrag an die neue Adresse mitnehmen – vorausgesetzt, Sie ziehen innerhalb desselben Netz- und Liefergebiets um. In diesem Fall bleibt der Tarif unverändert bestehen. Energieversorger in Österreich agieren oft regional. Daher kann es sein, dass Ihr Wohnort nicht vom bisherigen Anbieter beliefert wird. Die Ummeldung selbst ist meist unkompliziert und kann online, per Telefon oder über das Kundenportal erledigt werden.
Ziehen Sie in ein anderes Netzgebiet (z. B. von Wien nach Niederösterreich) oder möchten generell Ihren zu teuren Stromtarif wechseln, stellt ein Umzug die passende Gelegenheit dafür dar. Vergleichen Sie über CHECK24 frühzeitig verschiedene Angebote für Ihre Adresse. Bei einem Wechsel übernimmt der neue Anbieter meist alle weiteren Schritte – inklusive Kündigung des alten Vertrags. So vermeiden Sie doppelte Kosten und sichern sich eine lückenlose Stromversorgung.
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Was ist das Sonderkündigungsrecht beim Umzug?
Viele Stromtarife sind an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden, sodass ein Wechsel normalerweise erst nach deren Ablauf möglich ist. Ziehen Sie jedoch um, greift das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Dieses erlaubt es Ihnen, den bestehenden Stromvertrag auch vorzeitig zu beenden und sich für einen neuen Anbieter zu entscheiden.
Damit die Kündigung wirksam wird, muss sie in der Regel schriftlich erfolgen. Geben Sie dabei alle relevanten Angaben an – dazu zählen unter anderem Kundennummer, Zählernummer sowie die alte und die neue Adresse.
Wer muss wann beim Umzug kontaktiert werden?
Sowohl Ihr Stromanbieter als auch der zuständige Netzbetreiber sollten rechtzeitig über den Umzug Bescheid wissen. Idealerweise erledigen Sie diese Meldungen drei bis sechs Wochen vor dem geplanten Umzugstermin. So bleibt genügend Zeit, um Verträge anzupassen oder neue Vereinbarungen abzuschließen.
Die Kontaktaufnahme ist in der Regel unkompliziert machbar – etwa über ein Online-Formular im Kundenportal, per E-Mail oder über die Servicehotline. Wichtig ist, dass Sie das genaue Umzugsdatum angeben. Andernfalls riskieren Sie, dass weiterhin Kosten für den Verbrauch der nachziehenden Person auf Ihrem Namen laufen.
Welche Verträge sind für die Stromversorgung nötig?
Für eine nahtlose Stromversorgung beim Umzug sind zwei Verträge notwendig: einerseits der Stromliefervertrag mit dem Energieanbieter, andererseits der Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber.
Der Netzbetreiber ist für den Betrieb und die Wartung der Stromleitungen zuständig und wird Ihnen je nach Wohnort automatisch zugeteilt. Den Stromlieferanten dürfen Sie sich hingegen österreichweit selbst aussuchen. Manche Anbieter übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit dem Netzbetreiber und melden den Vertrag in Ihrem Namen um oder ab.
Welche Daten benötigen Stromanbieter und Netzbetreiber?
Stromanbieter und Netzbetreiber brauchen beim Umzug folgende Informationen von Ihnen:
- Persönliche Angaben wie der Name, die alte und neue Adresse sowie die E-Mail-Adresse
- Vertragsnummer
- Bankverbindung mit Kontodaten (IBAN)
- Personenanzahl im Haushalt bzw. Stromverbrauch der letzten Abrechnungsperiode
- Datum des Umzugs
- Zählerstand
- Zählernummer und
- Zählpunktbezeichnung

Die Zählernummer, auch Gerätenummer, ist die 6-stellige Nummer auf Ihrem Stromzähler.
Der Zählerstand gibt den Energieverbrauch in Kilowattstunden an. Diesen können Sie auch direkt auf dem Stromzähler ablesen. Er ist vor dem Auszug bzw. Einzug zu notieren, um den eigenen Strombedarf von dem der Vorbewohnerinnen und Vorbewohner abzugrenzen.
Die Zählpunktbezeichnung identifiziert Ihre Stromverbrauchsstelle, hat 33 Stellen und beginnt mit AT00. Diese finden Sie etwa auf Ihrer Stromrechnung oder dem Netznutzungsvertrag. Sie können die Nummer zudem bei der Hausverwaltung anfragen.
Was ist zu tun, wenn die neue Wohnung keinen Stromanschluss hat?
Ziehen Sie in ein Haus oder eine Wohnung ohne bestehenden Stromanschluss, müssen Sie zuerst den zuständigen Netzbetreiber kontaktieren und einen Netzzutritt anfordern. Häufig kann auch eine Elektrikerin oder ein Elektriker den Antrag für Sie übernehmen. Diese übermitteln dann eine technische Aufstellung der Leitungen sowie die örtlichen Gegebenheiten an den Netzbetreiber.
Je nach Netzbetreiber können einmalige Gebühren dafür anfallen.
Erst wenn der Anschluss hergestellt ist, wählen Sie einen Stromlieferanten und schließen mit diesem einen Vertrag ab. Achten Sie darauf, das gewünschte Startdatum der Belieferung anzugeben. Danach informiert entweder der Anbieter oder Sie selbst den Netzbetreiber und unterzeichnen den Netznutzungsvertrag. Sobald die Anschlussgebühren bezahlt sind, wird die Immobilie ins Stromnetz inkludiert.

"Sollte es Ihnen nicht gelingen, noch pünktlich bis zum Einzug einen Stromanbieter zu finden, springt automatisch der Grundversorgungstarif ein. Dieser wird üblicherweise vom größten Lieferanten im jeweiligen Netzgebiet angeboten. So ist Ihre Versorgung auch ohne aktiven Vertrag sichergestellt. Allerdings sind die Kosten in der Grundversorgung oft höher als in anderen Tarifen. Deshalb lohnt es sich, einen Preisvergleich über CHECK24 vorzunehmen und rasch zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln."
Sebastian Lex, Vergleichsexperte bei CHECK24 Österreich
Was passiert, wenn der Strom nicht rechtzeitig angemeldet wird?
Wird der Strom nach einem Umzug nicht angemeldet, besteht die Gefahr einer Versorgungslücke. In der Praxis übernimmt zunächst der örtliche Grundversorger automatisch die Belieferung. Erfolgt auch dann keine Anmeldung, kann der Netzbetreiber den Anschluss sperren. Außerdem haften Sie rückwirkend ab Ihrem Einzugsdatum für den verbrauchten Strom. Denn bereits durch die Entnahme von Energie entsteht automatisch ein Liefervertrag – auch ohne schriftliche Bestätigung. Deshalb ist es wichtig, den Strom unmittelbar nach dem Umzug aktiv bei einem Anbieter Ihrer Wahl anzumelden.
Kann ein Stromvertrag auf eine andere Person übertragen werden?
Manchmal möchten Kundinnen und Kunden den aufrechten Stromvertrag nicht kündigen, sondern einer anderen Person überlassen – etwa beim Wohnungswechsel innerhalb einer Familie. Ob dies möglich ist, hängt vom jeweiligen Energieanbieter ab. Einige Lieferanten erlauben eine Vertragsübernahme, während andere eine Kündigung und einen Neuabschluss verlangen. Klären Sie Ihr Anliegen daher direkt mit Ihrem Anbieter.
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Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.