Stromvertrag kündigen
Ob aufgrund eines Umzugs, unzufriedenstellender Preise oder des Wunsches nach einem nachhaltigeren Anbieter – es gibt zahlreiche Gründe, einen bestehenden Stromvertrag zu beenden. Die genauen Kündigungsmodalitäten sind im Vertrag festgelegt und können je nach Energieversorger variieren. Daher ist ratsam, sich frühzeitig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Stromanbieters vertraut zu machen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Wie kündige ich den Stromvertrag?
Um Ihren Stromvertrag zu kündigen, sollten Sie sich an folgenden Schritten orientieren.
Prüfen Sie Ihren Vertrag auf spezifische Fristen und Bedingungen. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, insbesondere bei der Grundversorgung. Gibt es eine Bindungsfrist, sind Sie zeitlich an den Vertrag gebunden und können erst am Ende des ersten Vertragsjahres kündigen.
Viele Anbieter ermöglichen die Kündigung online über ein Kundenportal, per E-Mail oder schriftlich per Post. Immer häufiger können Sie Dokumente elektronisch mit der ID Austria unterschreiben, was den Prozess erheblich vereinfacht.
Für die Kündigung benötigen Sie Ihre Vertragsnummer, die Zählernummer, den aktuellen Zählerstand sowie Ihre neue Adresse.
Haben Sie alle Informationen rechtzeitig eingereicht, fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie des Ablesetermins und der Endabrechnung an.
Wenn Sie über den Strom Vergleich Ihren Stromanbieter wechseln, müssen Sie sich um die Kündigung Ihres alten Vertrags keine Gedanken machen. Der neue Versorger übernimmt diesen Prozess für Sie, sodass Sie sich auf die Auswahl des besten Tarifs konzentrieren können. Die Stromversorgung bleibt während des Wechsels nahtlos gewährleistet.
Wann kann ich den Stromvertrag kündigen?
Ihren Stromvertrag können Sie in verschiedenen Situationen kündigen:
- Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: Stromverträge haben eine maximale Bindungsfrist von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie jederzeit kündigen.
- Bei einem Anbieterwechsel: Sofern Ihr Vertrag nicht länger als ein Jahr läuft, können Sie diesen ganz einfach bei einem geplanten Anbieterwechsel auflösen.
- Bei einem Umzug: Sie haben das Sonderkündigungsrecht Strom, wenn Sie umziehen und Ihr neuer Wohnort nicht mehr vom aktuellen Energieversorger beliefert wird. Es ist möglich, den Stromvertrag außerhalb der regulären Fristen vorzeitig zu kündigen.
- Bei einer Preiserhöhung: Tritt eine Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit ein, haben Sie ebenso ein Sonderkündigungsrecht Strom. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme fristlos beenden.

Stromvertrag kündigen: Darauf ist zu achten!
Wenn Sie Ihren Stromvertrag kündigen, sollten Sie folgende Punkte beachten, um potenzielle Probleme zu vermeiden.
Verpassen Sie nicht die vertraglich festgelegten Fristen.
Stellen Sie sicher, dass die Mindestvertragslaufzeit vorüber ist, bevor Sie kündigen.
Bei einem Umzug oder einer Preiserhöhung sollten Sie von Sonderkündigungsrecht Strom Gebrauch machen.
Geben Sie bei der Kündigung die notwendigen Informationen vollständig an, damit Sie Unterlagen nicht erst nachreichen müssen.
Vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse für die Endabrechnung mitzuteilen.
Informieren Sie Ihren Anbieter mindestens zwei Wochen vor dem Auszug über Ihre Kündigung.
Lösen Sie den Vertrag schriftlich auf, am besten per Einschreiben, um einen Nachweis zu haben.
Lesen Sie am Auszugstag den Zählerstand ab und übermitteln Sie diesen Ihrem Anbieter.
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Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.