Schritt für Schritt Stromvertrag kündigen
Ihr Stromvertrag begleitet Sie oft über Jahre hinweg – meist ohne größere Aufmerksamkeit. Doch es gibt Situationen, in denen eine Kündigung sinnvoll oder sogar notwendig wird. Damit der anschließende Anbieterwechsel reibungslos verläuft, ist es wichtig, die vertraglichen Regelungen zu kennen und einige formale Punkte zu beachten.
Kurz zusammengefasst:
Ein Stromvertrag kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, bei einem Umzug, bei steigenden Preisen oder dem Wunsch nach einem anderen Anbieter aufgelöst werden. Entscheidend sind die geltenden Kündigungsfristen sowie die korrekte Übermittlung aller relevanten Informationen an den Stromversorger. Wenn Sie über CHECK24 wechseln, müssen Sie sich um die Kündigung nicht selbst kümmern – der neue Anbieter übernimmt diesen Schritt automatisch.
Wie kann ich meinen Stromvertrag kündigen?
Wenn Sie Ihren Stromvertrag kündigen möchten, sollten Sie systematisch vorgehen und sich an folgenden Schritten orientieren.
Prüfen Sie zunächst Ihre Vertragsunterlagen und werfen Sie dabei einen Blick auf die vereinbarte Kündigungsfrist, die typischerweise zwei Wochen beträgt. Gibt es eine Bindungsdauer, sind Sie zeitlich an den Vertrag geknüpft und können diesen am Ende des ersten Vertragsjahres bzw. danach immer zum Monatsletzten auflösen. Wird die Kündigung zu spät eingereicht, verlängert sich der Vertrag in der Regel von selbst.
Viele Stromversorger bieten heute verschiedene Möglichkeiten zur Kündigung an: Sie können etwa bequem online über das Kundenkonto kündigen, eine E-Mail senden oder ein klassisches Schreiben per Post verschicken. Besonders unkompliziert ist die elektronische Kündigung mit ID Austria. Diese erlaubt eine rechtlich gültige digitale Unterschrift und beschleunigt den gesamten Ablauf.
Damit Ihre Kündigung eindeutig zugeordnet werden kann, sollten Sie folgende Daten bereithalten und im Schreiben angeben:
- Ihre Vertrags- oder Kundennummer
- die Zählernummer
- den aktuellen Zählerstand
- die Zählpunktnummer
- Ihre neue Adresse
Ein klar strukturierter Kündigungstext mit allen relevanten Informationen verhindert Verzögerungen und unnötigen Schriftverkehr.
Sobald Sie Ihre Kündigung abgeschickt haben, fordern Sie vom Stromanbieter eine schriftliche Bestätigung an. Diese sollte folgende Punkte beinhalten:
- das Kündigungsdatum
- den Termin für die Ablesung des Zählers
- Hinweise zur Schlussrechnung
Bewahren Sie die Bestätigung gut auf – sie dient im Streitfall als Nachweis, dass die Kündigung ordnungsgemäß erfolgt ist.
Wann kann ich den Stromvertrag kündigen?
Je nach Situation haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, Ihren Energievertrag zu beenden – entweder regulär oder über ein Sonderkündigungsrecht Strom. Die wichtigsten Fälle im Überblick:
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Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer: Stromverträge haben eine maximale Bindungsfrist von 12 Monaten. Nach deren Ende können Sie jederzeit ordentlich kündigen.
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Bei einem Umzug: Ziehen Sie in eine neue Wohnung oder ein Haus, greift unter bestimmten Voraussetzungen das Sonderkündigungsrecht Strom. Wird Ihre neue Adresse vom bisherigen Anbieter nicht beliefert, können Sie den Vertrag außerhalb der regulären Fristen vorzeitig beenden.
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Bei Preiserhöhungen: Erhöht Ihr Energieversorger während der Vertragslaufzeit die Preise oder ändert andere Vertragsbedingungen zu Ihrem Nachteil, haben Sie ebenso ein Sonderkündigungsrecht Strom. Die Auflösung muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Änderungen fristlos erfolgen.
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Bei einem Anbieterwechsel: Sofern Ihr Vertrag es zulässt, können Sie diesen ganz einfach bei einem geplanten Anbieterwechsel auflösen.
„Wenn Sie im Rahmen Ihres Stromanbieterwechsels über CHECK24 einen Tarif auswählen, übernimmt der neue Anbieter die Kündigung Ihres bisherigen Vertrags. Der Umstieg erfolgt automatisch und ohne Unterbrechung der Versorgung. Zusätzlich haben Sie durch den Vergleich die Möglichkeit, Ihre Stromkosten deutlich zu senken. Oft lassen sich durch einen alternativen Tarif mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.“
Krzysztof Neumann, Teamleiter Kundenberatung bei CHECK24 Österreich
Zum günstigeren Stromanbieter wechseln:
Stromvertrag kündigen: Worauf ist zu achten?
Vergessen Sie nicht die vertraglich festgelegten Fristen, die zwingend einzuhalten sind.
Stellen Sie sicher, dass die Mindestvertragslaufzeit vorüber ist, bevor Sie kündigen.
Bei einer Preiserhöhung sollten Sie unbedingt vom Sonderkündigungsrecht Strom Gebrauch machen.
Geben Sie die notwendigen Informationen vollständig an, damit Sie Unterlagen nicht erst nachreichen müssen.
Teilen Sie bei einem Umzug Ihrem Versorger die neue Adresse für die Endabrechnung mit.
Informieren Sie Ihren Anbieter mindestens zwei Wochen vor dem Auszug über Ihre Kündigung.
Lösen Sie den Vertrag schriftlich auf, am besten per Einschreiben, um einen Nachweis zu haben.
Lesen Sie am letzten Versorgungstag den Zählerstand ab und übermitteln Sie diesen Ihrem Anbieter.
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Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.