Wer finanzielle Entscheidungen sicher treffen möchte, sollte nicht nur die Grundlagen, sondern auch weiterführende Finanzbegriffe aus der Wirtschaftswelt kennen. In diesem zweiten Teil des Ratgebers erfahren Sie unter anderem, wie Diversifikation Risiken reduziert, was eine Hypothek absichert, warum Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen und wie die Einlagensicherung funktioniert. Auch die Unterschiede zwischen Bürgschaft, Stundung und Annuitätendarlehen werden verständlich erklärt.
Diversifikation bedeutet, Ihr Vermögen auf verschiedene Anlageformen zu verteilen. Statt alles in eine Geldanlage zu investieren, kombinieren Sie beispielsweise Tagesgeld, Aktien, Anleihen, Immobilien oder Rohstoffe. Außerdem wird die Streuung auf unterschiedliche Branchen, Unternehmen, Länder und Währungen so bezeichnet. So gleichen Sie mögliche Verluste einzelner Investments durch Gewinne anderer aus. Ziel ist es, das Risiko zu reduzieren, ohne dabei auf Ertragschancen zu verzichten – auch bekannt als Risikostreuung.
Die KESt ist eine Form der Einkommensteuer, die auf die meisten Kapitalerträge erhoben wird – etwa auf Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Für Erträge aus Geldeinlagen (z.B. Sparbücher, Girokonten) beträgt sie 25 Prozent, für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen 27,5 Prozent. Meistens wird sie direkt von Banken oder auszahlenden Stellen ans Finanzamt abgeführt und durch Steuerabzug erhoben. Falls das nicht geschieht, müssen Sie die Einkünfte selbst in Ihrer Steuererklärung angeben.
Die Einlagensicherung schützt Spareinlagen bei Zahlungsunfähigkeit einer Bank. Sie umfasst zum Beispiel Guthaben auf Girokonten, Sparkonten, Sparbüchern, Bausparverträgen oder betrieblichen Vorsorgekonten.
EU-weit sind pro Person und Bank bis zu 100.000 Euro gesetzlich abgesichert.
Hinter der Einlagensicherung stehen verpflichtende Sicherungseinrichtungen, die im Ernstfall Entschädigungszahlungen leisten. In Österreich gibt es dafür die Einlagensicherung AUSTRIA GmbH, die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen und die Sparkassen-Haftungs GmbH.
Beim Annuitätendarlehen handelt es sich um einen Kredit, der über die komplette Laufzeit hinweg in gleichbleibenden Raten, den Annuitäten, zurückgezahlt wird. Jede Rate besteht aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil. Im Verlauf der Zeit sinkt der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil steigt. Die Gesamtsumme des Kredits bleibt dadurch gleich. Diese Darlehensform ist besonders bei Immobilienfinanzierungen verbreitet.
Die Hypothek ist ein Pfandrecht auf eine Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird. Sie dient der Bank als Sicherheit für Ihre Baufinanzierung. Wenn Sie den Kredit nicht mehr bedienen können, darf die Bank das Objekt zwangsverwerten und aus dem Erlös offene Forderungen begleichen. Wegen dieser Sicherheit sind Hypothekarkredite oft günstiger verzinst als unbesicherte Darlehen.
Wer einen Kredit mit fixer Verzinsung vorzeitig zurückzahlen möchte, muss mit der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Damit kompensiert die Bank entgangene Zinseinnahmen. Der Betrag ist gesetzlich gedeckelt und beträgt maximal 1 Prozent der zurückgezahlten Summe. Bis zu 10.000 Euro jährlich können Sie aber üblicherweise kostenlos zurückzahlen, ehe die Pönale fällig wird. Für Kredite mit variablem Zinssatz gilt diese Regel nicht – sie dürfen jederzeit kostenlos getilgt werden.
Können Sie Ihre Kreditrate kurzfristig nicht begleichen, können Sie – je nach Vertrag – eine Stundung beantragen. Damit wird die Rückzahlung verschoben und Sie tilgen zu einem späteren Zeitpunkt. Die Zinsen laufen währenddessen weiter und werden gegebenenfalls dem Kreditbetrag zugeschlagen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Stundung besteht nicht, sie muss individuell mit der Bank geklärt werden. Ein triftiger Grund wie Karenz, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Unfall oder Krankheit hilft.
Eine Bürgschaft bedeutet, dass eine dritte Person (die Bürgin bzw. der Bürge) für den Kredit eines Schuldners haftet. Kommt es zu Zahlungsausfällen, kann die Bank bei der Bürgin oder dem Bürgen den offenen Betrag einfordern. Diese verpflichten sich nämlich dazu, die solchen Fällen die monatlichen Kreditraten zu bedienen. Bei einer Solidarbürgschaft darf das Kreditinstitut sogar entscheiden, welche Partei zuerst belangt wird. Demnach müssen bürgende Personen zwingend über eine ausreichende Bonität verfügen.
Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.