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Zusätzliche Kreditsicherheiten

Wer ein Darlehen aufnehmen möchte, muss nicht nur über ausreichend Einkommen verfügen, sondern auch bestimmte Anforderungen der Bank erfüllen. Eine davon ist die Stellung geeigneter Sicherheiten. Sie dienen als Rückhalt für den Kreditgeber und können entscheidend dafür sein, ob und zu welchen Konditionen ein Kredit vergeben wird. Doch was versteht man eigentlich unter Kreditsicherheiten? Und welche Möglichkeiten gibt es?

Kurz zusammengefasst:

 

Kreditsicherheiten dienen Banken als Absicherung für den Fall, dass ein Darlehen nicht wie vereinbart zurückgezahlt werden kann. Je nach Bonität, Kreditvolumen und Vertragsform kommen verschiedene Sicherungsmittel zum Einsatz – darunter Gehaltsverpfändungen, Hypotheken, Versicherungen oder Bürgschaften. Die Sicherheiten beeinflussen nicht nur die Wahrscheinlichkeit einer Kreditbewilligung, sondern auch die Höhe der Zinsen. Wichtig ist, dass sie rechtlich einwandfrei dokumentiert und durchsetzbar sind.

Was sind Kreditsicherheiten?

Ohne entsprechende Sicherheiten erhalten Sie keinen Kredit. Kreditsicherheiten nützen Banken nämlich als Schutz vor Zahlungsausfällen. Sie fordern diese, wenn das Ausfallrisiko nicht allein durch die Bonität der kreditnehmenden Person abgesichert ist, etwa bei größeren Beträgen oder schwächerer Einkommenssituation. Kreditsicherheiten wirken sich demnach direkt auf die Kreditentscheidung sowie die Konditionen aus. Alle Vereinbarungen diesbezüglich sind im Kreditvertrag vermerkt. Damit die Bank Sicherungsmittel verwerten kann, müssen diese rechtlich wirksam sein und zwingend fällige Forderungen vorliegen, die noch nicht beglichen wurden.

Welche drei Arten von Kreditsicherheiten gibt es?

Die drei bedeutenden Kreditsicherheiten sind:

  • Personalsicherheiten: Hierbei haftet eine dritte Person (z.B. ein Bürge) für die Rückzahlung des Kredits, falls die kreditnehmende Partei nicht zahlen kann. Typische Formen sind die Bürgschaft, Patronatserklärung, Schuldübernahme oder Garantie.
  • Sachsicherheiten: Bei Sachsicherheiten werden materielle Vermögenswerte (z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Wertpapiere, Schmuck) als Sicherheit hinterlegt. Der Kreditgeber kann diese verwerten, wenn die kreditnehmende Person ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.
  • Realsicherheiten: Realsicherheiten sind eine spezielle Form der Sachsicherheiten, die sich meist auf Immobilien beziehen. Beispiele dafür sind Hypotheken oder Grundschulden, die im Grundbuch eingetragen werden und dem Kreditgeber im Ernstfall Zugriff auf die Immobilie ermöglichen.

Die Bank kann beim Kreditantrag eine Kombination aus mehreren Sicherheiten durchsetzen.

drei Personen prüfen Kreditvertrag

Kreditsicherheiten einfach erklärt:

Die Auswahl an Besicherungsformen ist breit gefächert. In diesem Abschnitt konzentrieren wir uns auf die gängigsten Sicherheiten in Österreich: Gehaltsverpfändung, Hypothek, Kreditversicherung und Bürgschaft. Diese kommen besonders häufig bei privaten Finanzierungen zum Einsatz.

Gehaltsverpfändung
Gehaltsverpfändung

Die Gehaltsverpfändung ist eine der meistgenutzten Formen der Kreditsicherung bei Privatkrediten. Kommt es zur Zahlungsunfähigkeit, darf die Bank direkt auf den pfändbaren Teil Ihres Einkommens zugreifen – selbstverständlich unter Einhaltung des gesetzlich garantierten Existenzminimums.

Es gibt zwei Varianten:

  • Offene Gehaltsverpfändung: Der Arbeitgeber wird aktiv informiert und die Bank sichert sich eine bestimmte Rangstelle für den Ernstfall.

  • Stille Gehaltsverpfändung: Der Dienstgeber bleibt unbeteiligt, es sei denn, es kommt zu einem Zahlungsverzug.

Diese Methode ermöglicht Banken einen direkten Zugriff auf regelmäßige Einkünfte und ist deshalb besonders effektiv.

Hypothek
Hypothek

Bei Immobilienkrediten dient die Liegenschaft selbst als Sicherheit (= Hypothek). Die Bank lässt eine Pfandbestellung im Grundbuch eintragen, wodurch ein rechtlicher Zugriff auf das Objekt im Falle eines Zahlungsausfalls möglich wird. Im Ernstfall kann die Immobilie zwangsverwertet und der Erlös zur Tilgung der Restschuld verwendet werden.

Hypothekarkredite bieten Kreditgebern eine hohe Planungssicherheit über Jahre hinweg. Das ermöglicht im Gegenzug meist attraktivere Zinssätze. Zu beachten sind jedoch zusätzliche Kosten für den Notar, den Grundbucheintrag oder die Pfandbestellung, die beim Vertragsabschluss anfallen können.

Kreditversicherung
Kreditversicherung

Auch Versicherungsverträge können zur Absicherung eines Darlehens herangezogen werden. Sie greifen, wenn unvorhersehbare Ereignisse – etwa Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Todesfall – die Rückzahlung des Kredits gefährden.

Als Sicherheiten einsetzbar sind unter anderem:

  • Restschuldversicherungen

  • Ablebensversicherungen (Risiko- oder Er- und Ablebensversicherung)

  • Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit

Die Prämienhöhe richtet sich nach Faktoren wie versicherter Betrag, Alter, Gesundheitszustand und Laufzeit.

CHECK24 Hinweis

Bevor Sie im Zuge des Kreditantrags eine neue Kreditversicherung abschließen, prüfen Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz. Unter Umständen verfügen Sie bereits über ausreichende Absicherungen – ein zusätzlicher Vertrag wäre dann unnötig und kostenintensiv.

Bürgschaft
Bürgschaft

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich eine dritte Person, die Rückzahlung des Kredits zu übernehmen, wenn die Hauptschuldnerin bzw. der Hauptschuldner nicht mehr zahlungsfähig ist. Es gibt unterschiedliche Formen mit jeweils eigener Haftungsstruktur:

  • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Die Bürgin bzw. der Bürge haftet sofort, ohne dass erst bei der Hauptschuldnerin bzw. beim Hauptschuldner eingemahnt werden muss.

  • Ausfallbürgschaft: Die Haftung greift erst, wenn die kreditnehmende Person alle Zahlungsversuche ausgeschöpft hat.

  • Solidarbürgschaft („Bürge und Zahler“): Die Bank kann frei entscheiden, ob sie die Schuldnerin bzw. den Schuldner oder die Bürgin bzw. den Bürgen zur Zahlung auffordert.

Eine Bürgschaft sollte stets mit Bedacht übernommen werden, da sie die eigene Bonität beeinflusst und im Ernstfall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.

Das sagt unser Experte:

"Eine Alternative zur Bürgschaft ist die gemeinsame Kreditaufnahme mit einer zweiten Person. Beide kreditnehmende Parteien werden in den Vertrag inkludiert, haften gemeinsam und gleichwertig. Diese Variante wird von Banken häufig bevorzugt und kann die Konditionen verbessern. Weitere Details dazu finden Sie in unserem separaten Ratgeber."

Florian Reichert, Geschäftsführer bei CHECK24 Österreich

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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich
Viktoria Maria Blaschek, MA

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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