Handyvertrag kündigen: Das ist zu beachten!

Ein Handyvertrag sollte zu Ihrem aktuellen Bedarf passen. Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, ein besseres Angebot am Markt verfügbar ist oder die laufenden Kosten zu hoch erscheinen, kann eine Kündigung der richtige Schritt sein. Doch worauf ist dabei zu achten? Wie gelingt die Vertragsauflösung reibungslos und wann ist eine vorzeitige Beendigung möglich? Dieser Ratgeber gibt einen klaren Überblick über alle wichtigen Punkte, die Sie beim Kündigen Ihres Handyvertrags beachten sollten.

Kurz zusammengefasst:

 

Ein Handyvertrag kann in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bestimmte Angaben enthalten. In Ausnahmefällen ist auch eine vorzeitige Auflösung möglich – etwa bei Vertragsänderungen, besonderen Lebensereignissen oder gegen Gebühr. Wenn Sie Ihre Rufnummer behalten möchten, sollten Sie rechtzeitig die Portierung organisieren. Ein interner Tarifwechsel kann eine Alternative zur Kündigung sein.

Wie kann ich den Handyvertrag kündigen?

Vertragsbindung prüfen

Ein Handyvertrag mit Bindung wird für eine bestimmte Laufzeit von mehreren Monaten abgeschlossen. Während dieser darf der Vertrag weder gekündigt noch gewechselt werden. Nur Mobilfunkverträge ohne bestehende Bindung wie Prepaid-Tarife können jederzeit aufgelöst werden.

Kündigungsfrist beachten

Die Kündigungsfrist Ihres Providers ist zwingend einzuhalten. Neuere Handyverträge mit fester Bindung haben grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat. Bei Verträgen, die noch vor 2016 abgeschlossen wurden, beträgt die standardmäßige Kündigungsfrist hingegen drei Monate.

Kündigungsschreiben vorbereiten

Die schriftliche Kündigung sollte folgende Informationen enthalten: Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse, Ihre Kundennummer und die betroffene Rufnummer, das gewünschte Datum der Vertragsbeendigung, eine klare Formulierung Ihrer Kündigungsabsicht und eine Bitte um Bestätigung der Kündigung.

Kündigung verschicken

Ihren Handyvertrag kündigen Sie einfach per E-Mail. Schon die automatische Empfangsbestätigung genügt als schriftlicher Nachweis. Alternativ bieten einige Anbieter auch Online-Kündigungsformulare auf der eigenen Webseite an. Sie können das Kündigungsschreiben zudem mittels Einschreiben versenden.

Rufnummernmitnahme koordinieren

Wenn Sie Ihre aktuelle Rufnummer zu einem neuen Mobilfunkanbieter mitnehmen möchten, müssen Sie diesen rechtzeitig darüber informieren. Holen Sie die NÜVI ein, damit er sich um die Portierung kümmern kann.

Bestätigung abwarten

Warten Sie auf die finale schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung durch den Anbieter. Diese sollte alle wichtigen Details inkludieren, etwa das Enddatum Ihres Vertrags und etwaige noch ausstehende Kosten.

Das sagt unser Experte:

"Wenn Sie Ihren Handyvertrag kündigen möchten, kann eine gut strukturierte Kündigungsvorlage hilfreich sein, um den Prozess zu vereinfachen. Das unten angeführte Muster zum Download stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen eingeschlossen sind und Ihr Kündigungsschreiben formal korrekt ist. Achten Sie darauf, die Vorlage individuell anzupassen und alle relevanten persönlichen Daten einzutragen, bevor Sie das Schreiben an Ihren Mobilfunkanbieter senden."

Florian Reichert, Geschäftsführer bei CHECK24 Österreich GmbH

Ist eine Vertragskündigung vor Ablauf der Bindungsfrist möglich?

Eine Vertragskündigung vor Ablauf der Bindungsfrist ist grundsätzlich möglich, allerdings ist sie in den meisten Fällen mit zusätzlichen Kosten oder bestimmten Voraussetzungen verbunden. Hier sind Szenarien, in denen eine vorzeitige Kündigung funktionieren kann.

Änderungen des Vertrags

Eine außerordentliche Kündigung kann erfolgen, wenn der Anbieter seine Vertragsbedingungen umstellt oder die vereinbarte Leistung nicht erbringt. Beispiele dafür können erhebliche Netzprobleme oder plötzliche Preiserhöhungen sein.

Außergewöhnliches Ereignis

In besonderen Situationen wie einem Umzug ins Ausland oder schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen können Sie das Sonderkündigungsrecht geltend machen. Hierfür müssen jedoch entsprechende Nachweise erbracht werden.

Übernahme des Vertrags

Einige Mobilfunkanbieter erlauben die Übertragung der Rufnummer und des Vertrags auf eine andere Person. Ist jemand in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis bereit, Ihren Vertrag zu übernehmen, können Sie auch diesen Weg gehen.

Vertragsauflösung gegen Gebühr

Außerdem können Sie bei den meisten Providern den Vertrag gegen Zahlung einer Ablösegebühr frühzeitig auflösen. Die Summe entspricht in der Regel einem Teil der verbleibenden monatlichen Kosten bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit.

CHECK24 Hinweis

Es ist wichtig, dass Sie sich gut informieren, bevor Sie eine vorzeitige Kündigung einreichen. Erfragen Sie bei Ihrem Handyanbieter die Optionen. In vielen Fällen kann es preiswerter sein, den Vertrag bis zum Ende der regulären Laufzeit weiterzuführen und erst danach fristgerecht zu kündigen.

Kann ich trotz Bindung zu einem günstigeren Tarif beim selben Anbieter wechseln?

Wenn Sie beim gleichen Anbieter bleiben, können Sie häufig ein Tarifupgrade trotz noch aufrechter Vertragslaufzeit anfordern. Manchmal werden solche Tarifwechsel sogar kostenlos angeboten. Sie können aber auch mit einer einmaligen Gebühr verbunden sein. Das hängt von den Konditionen und der Kulanz des Providers ab. Viele Verträge enthalten Klauseln zur Mindestlaufzeit eines Tarifs. Prüfen Sie deshalb in den Vertrags- oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ob ein interner Tarifwechsel während der Bindungsfrist erlaubt ist.

Sie können sich auch mit dem Kundenservice Ihres Anbieters in Verbindung setzen. Wenn Sie Ihrem Provider signalisieren, dass Sie an einem günstigeren Tarif interessiert sind oder sonst den Mobilfunkanbieter tauschen werden, kann dies Ihre Verhandlungsposition stärken. Um Sie zu halten, sind Anbieter oft bereit, Ihnen entgegenzukommen.

Informieren Sie sich zudem über die Angebote und Tarife am Markt. Immer wieder gibt es spezielle Rabatte oder Aktionen für Bestandskundinnen und -kunden.

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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich
Viktoria Maria Blaschek, MA

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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