Rufnummernmitnahme beim Anbieterwechsel
Wenn Sie bei einem Anbieterwechsel oder beim Wechsel von Wertkarte zu Vertrag Ihre vertraute Rufnummer inklusive der Vorwahl behalten möchten, können Sie eine Rufnummernmitnahme beauftragen. Die sogenannte Portierung ist aufgrund gesetzlich geregelter Verfahren, wie die Nummernübertragungsverordnung (NÜV), und eindeutiger Abläufe unkompliziert und rasch durchführbar. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, welche Schritte dafür notwendig sind und worauf Sie besonders achten sollten.
Kurz zusammengefasst:
In Österreich ist die Rufnummernmitnahme kostenlos und für Verträge sowie Wertkarten gleichermaßen möglich. Sie beginnt mit der Beschaffung der NÜV-Information, gefolgt vom Antrag beim neuen Anbieter und der Inbetriebnahme im entsprechenden Netz. Wichtig ist, dass alle Vertragsdaten korrekt angegeben werden und es keine offenen Rechnungen mehr gibt. Grundsätzlich ist der Wechsel binnen weniger Tage erledigt – mit durchgehender Erreichbarkeit. Es kann aber bei bestehenden Bindungen oder technischen Problemen zu Verzögerungen kommen.
Ein Tarifumstieg innerhalb desselben Mobilfunkunternehmens erfordert keine Rufnummernmitnahme im Sinne der NÜV.
Wie funktioniert die Rufnummernmitnahme?
Holen Sie sich zuerst die Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information/NÜVI) ein. Diese kann von Ihrem abgebenden oder aufnehmenden Anbieter erstellt werden. Sie enthält alle für die Rufnummernmitnahme notwendigen Informationen, wie etwa die verbleibende Vertragsdauer, Binde- und Kündigungsfristen sowie etwaige Kosten, die bis zum Vertragsende noch anfallen können. Das Formular kann entweder schriftlich (per Post, E-Mail oder Kontaktformular) oder direkt im Shop des Betreibers eingefordert werden.
Bei Firmenverträgen oder Rufnummern, die Teil eines Gruppen- oder Familienpakets sind, können zusätzliche Genehmigungen relevant sein. Klären Sie dies vorab mit Ihrem Anbieter.
Die NÜV-Information ist kostenlos und für 90 Tage gültig. Wird die Portierung nicht in dieser Frist umgesetzt, muss die NÜVI erneut ausgestellt werden.
Sobald die NÜV-Information vorliegt, können Sie den Antrag zur Rufnummernmitnahme, den Portierauftrag, beim neuen Mobilfunkbetreiber stellen. Häufig kümmert sich dieser auch um die Beschaffung der NÜVI für Sie, sodass Sie beide Schritte gleichzeitig erledigen können. Die Rufnummer wird meist nicht sofort übernommen. Sollten Sie noch an einen Anbieter gebunden sein, können Sie einen späteren Wunschtermin für die Portierung angeben. Diese ist bis zu einem Monat nach Beendigung des Vertrags beim bisherigen Anbieter umsetzbar.
Steht dem Antrag nichts im Weg, kann die Rufnummer im neuen Netz freigeschaltet werden. Die Übertragung erfolgt üblicherweise zügig. Jedenfalls darf der Dienst dabei nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen sein. Bei Bedarf muss Ihnen der abgebende Anbieter kostenfrei eine Ersatz-Nummer zur Verfügung stellen, damit Sie auch während der Umstellung erreichbar sind. Wenn Sie ein Smartphone mit Dual-SIM-Funktion verwenden, können Sie eine zweite SIM-Karte aktiv einsetzen.
Während des Vorgangs kann die Nutzung von Roaming eingeschränkt sein. Informieren Sie sich rechtzeitig, falls Sie in dieser Zeit im Ausland unterwegs sind. Bei Wertkarten-Tarifen muss Ihnen das Restguthaben nach der Rufnummernmitnahme ausbezahlt werden.
Wird der alte Vertrag automatisch gekündigt?
Wenn Sie Ihre Rufnummer mitnehmen, wird der bestehende Vertrag grundsätzlich automatisch mit dem Portierungsdatum beendet, außer Sie fordern ausdrücklich die Fortführung dessen.
Vorsicht: Alle Verpflichtungen, die Sie mit dem bisherigen Anbieter vereinbart haben, bleiben aber weiterhin gültig. Achten Sie auf eine eventuell noch vorhandene Mindestvertragsdauer. Eine ordentliche Kündigung ist nämlich nur unter Einhaltung der entsprechenden Fristen erlaubt. Ansonsten müssen die Restentgelte bis zum Ablauf der Bindung entrichtet werden – auch wenn Sie dann doppelt zahlen.
Falls Sie Ihren aufrechten Vertrag mit einer zufälligen Ersatznummer weiterführen wollen, geben Sie dem alten oder neuen Betreiber Ihren Wunsch im Rahmen der Rufnummernmitnahme bekannt.

Wie viel kostet die Rufnummernmitnahme und wie lange dauert sie?
Für die Portierung der Rufnummern dürfen seit 2021 keine Gebühren mehr erhoben werden. Während die Übertragung früher noch einige Euro gekostet hat, ist sie nun seit einigen Jahren bei allen österreichischen Anbietern kostenlos. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn Ihr Vertrag schon länger läuft und vor 2021 abgeschlossen wurde.
Je nach Betreiber und dessen Bearbeitungszeit kann die Dauer der Rufnummernmitnahme variieren. Idealerweise ist der Prozess aber innerhalb weniger Tage bis maximal zwei Wochen abgeschlossen. Achten Sie darauf, keine fehlerhaften oder unvollständigen Angaben zu geben. Das kann die Portierung verzögern und den reibungslosen Wechsel des Telekommunikationsanbieters erschweren.

"Bevor Sie Ihre Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen, lohnt sich ein umfassender Vergleich über CHECK24. Damit finden Sie schnell und einfach den passenden Tarif – abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Sie können gezielt nach Angeboten suchen, bei denen die Rufnummernmitnahme möglich ist. Viele Anbieter bieten dafür sogar Wechselboni oder zusätzliches Datenvolumen. Halten Sie Ihre NÜV-Information bereit, wenn Sie den neuen Tarif online abschließen – so können Sie die Portierung direkt mitbeauftragen und sparen Zeit."
Patrick Janz, Teamleiter Kundenberatung bei CHECK24 Österreich
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Wann ist die Rufnummernmitnahme nicht möglich?
In der Regel können Sie die Rufnummer bequem mitnehmen. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen und Ablehnungsgründe:
Ihre Rufnummer muss noch aktiv sein. Alternativ können Sie sonst stattdessen eine Wunschrufnummer beantragen, welche normalerweise aber kostenpflichtig ist.
Falsche Angaben zur Rufnummer können zur Ablehnung führen, da die Identität der zu übertragenden Telefonnummer nicht eindeutig verifiziert werden kann.
Damit der Portierungsprozess erfolgreich verläuft, müssen die Informationen im Antrag genau mit jenen übereinstimmen, die der aktuelle Anbieter über Sie in seiner Datenbank gespeichert hat.
Die Kündigungsfristen müssen eingehalten werden. Wenn der alte Vertrag noch eine aktive Laufzeit hat und nicht rechtzeitig gekündigt wurde, kann die Rufnummer nicht portiert werden.
Wenn beim bisherigen Anbieter noch offene Rechnungen bestehen, kann die Rufnummernmitnahme blockiert werden, bis alle ausstehenden Beträge beglichen sind.
Manchmal haben Anbieter individuelle Sperrfristen für die Rufnummernmitnahme, wenn beispielsweise der alte Vertrag erst kürzlich abgeschlossen oder verlängert wurde.
Manche Tarife erlauben keine Rufnummernmitnahme, wie etwa bestimmte Prepaid-Tarife oder spezielle Firmenverträge. Es ist wichtig, dies vorher zu prüfen.
Außerdem können technische Probleme, wie Systemumstellungen oder -ausfälle, bei den beteiligten Anbietern die Rufnummernmitnahme verzögern oder gänzlich verhindern.
Die Portierung der Festnetznummer funktioniert ähnlich wie die Rufnummernmitnahme bei einem Mobiltelefon. Sie ist ebenso kostenlos und wird auf Wunsch vom neuen Betreiber durchgeführt. Wechseln Sie den Wohnort, ist die Festnetznummernübertragung aber nur im selben Vorwahlbereich möglich. Außerdem entfällt die NÜV-Information.
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Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.