Haushaltsversicherung kündigen
Ihre Lebensumstände haben sich geändert, Sie ziehen um oder haben einfach ein günstigeres Angebot gefunden? Es kann mehrere Gründe geben, warum Sie Ihre bestehende Haushaltsversicherung kündigen möchten. Hier bekommen Sie einen Überblick darüber, was Sie im Zuge der Kündigung beachten sollten. Wir erklären die wichtigsten Aspekte, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Kurz zusammengefasst:
Eine Haushaltsversicherung kann entweder regulär zum Vertragsende (ordentliche Kündigung) oder in speziellen Fällen wie einem Umzug oder nach einem Schadensfall (außerordentliche Kündigung) beendet werden. Wichtig ist, die vertraglich vereinbarten Fristen und Formvorgaben einzuhalten – meist ist eine schriftliche Kündigung mit bestimmten Angaben erforderlich. Besonders bei langfristigen Verträgen sollten Sie auf mögliche Rückforderungen von Rabatten achten. Um einen nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten, empfiehlt es sich, rechtzeitig eine neue Polizze abzuschließen.
Wann kann ich die Haushaltsversicherung kündigen?
Die Haushaltsversicherung kann grundsätzlich auf zwei Arten gekündigt werden: ordentlich oder außerordentlich.
Ordentliche Kündigung:
- Verträge mit einer bestimmten Laufzeit können regulär zum Vertragsende gekündigt werden. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist eine Kündigung jährlich möglich, normalerweise zum Jahrestag des Vertragsabschlusses.
- Die Kündigungsfrist beträgt meist ein bis drei Monate vor Vertragsende, abhängig von den Vertragsbedingungen. Wird der Frist nicht nachgekommen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Ab dem dritten Jahr kann die Polizze mit einer Frist von einem Monat aufgelöst werden.
Außerordentliche Kündigung:
- Bei besonderen Umständen können Sie die Haushaltsversicherung außerordentlich kündigen. Dazu zählen unter anderem ein Umzug, eine Wohnungsauflösung oder eine Tariferhöhung seitens der Versicherung. Dabei gelten spezifische Fristen, z. B. muss die Kündigung bei einem Umzug spätestens einen Werktag vor der Ummeldung beim Meldeamt bei der Versicherung eingehen.
- Auch nach einem Schadensfall kann die Haushaltsversicherung innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung der Schadensregulierung beendet werden.
Falls Sie einen Vertrag mit einer längeren Laufzeit abgeschlossen haben, beispielsweise für 10 Jahre, haben Sie das Recht, nach Ablauf der ersten drei Jahre zu kündigen. Sie sollten aber bedenken, dass es unter Umständen zur Rückverrechnung eines gewährten Laufzeitrabatts kommen kann. Dieser Rabatt wurde Ihnen ursprünglich für die längere Vertragsbindung eingeräumt. Bei einer vorzeitigen Kündigung könnte die Versicherung diesen Vorteil teilweise oder vollständig zurückfordern.
Wie kündige ich die Haushaltsversicherung?
Wenn Sie Ihre Haushaltsversicherung kündigen möchten, sollten Sie sich an folgenden Schritten orientieren.
1. Vertragsdetails prüfen
Bevor Sie aktiv werden, werfen Sie einen Blick in Ihre Polizze: Welche Mindestlaufzeit wurde vereinbart? Wann wurde der Vertrag abgeschlossen? Ab wann ist eine reguläre Kündigung möglich? Diese Angaben bilden die Grundlage für Ihre weiteren Schritte.
2. Fristgerechte Beendigung sicherstellen
Damit der Vertrag wie gewünscht endet, ist das Einhalten der vertraglichen Frist zentral. Diese kann je nach Versicherungsmodell unterschiedlich ausfallen – oft beträgt sie ein bis drei Monate. Klären Sie frühzeitig, bis wann Ihre Kündigung bei der Versicherung eingelangt sein muss.
3. Kündigungsschreiben vorbereiten
Verfassen Sie ein formloses, aber vollständiges Kündigungsschreiben. Es sollte folgende Informationen enthalten:
- Ihr Name und Ihre Adresse
- Anschrift der Versicherung
- Polizzennummer
- Kündigungsdatum
- gewünschtes Beendigungsdatum
- bei außerordentlicher Kündigung: Kündigungsgrund
- Ihre Unterschrift
4. Kündigung versenden
Um zu garantieren, dass Ihre Kündigung bei der Versicherung ankommt und Sie einen Nachweis über den Eingang haben, empfiehlt es sich, diese per Einschreiben zu verschicken. Alternativ können Sie die Kündigung auch per E-Mail oder Fax übermitteln. Lassen Sie sich den Erhalt unbedingt von der Versicherung bestätigen. So haben Sie einen Beweis für die fristgerechte Einreichung, was im Streitfall von großem Nutzen sein kann.
Wenn Sie innerhalb der Geschäftszeiten per E-Mail die Haushaltsversicherung kündigen, gilt diese am Versandtag als eingegangen. Bei einer Vertragsbeendigung via Post entscheidet der Postweg. Nicht das Datum des Poststempels, sondern der tatsächliche Erhalt ist maßgeblich. Planen Sie genügend Zeit ein, damit Ihr Schreiben pünktlich bei der Versicherung ankommt.
5. Versicherungsschutz lückenlos weiterführen
Parallel zur Kündigung sollten Sie sich um den Abschluss einer neuen Haushaltsversicherung kümmern, falls Sie weiterhin Bedarf haben. Nutzen Sie den CHECK24 Vergleich, um vielfältige Angebote gegenüberzustellen und sich einen schnellen Überblick über die verschiedenen Anbieter zu verschaffen. Schauen Sie darauf, dass der neue Versicherungsschutz nahtlos an den alten anschließt. So bleibt Ihr Haushalt ohne Unterbrechung abgesichert.
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Was ist bei der Kündigung zu beachten?
6 Tipps
Stellen Sie sich etwa drei Monate vor Vertragsende eine Erinnerung, um die Kündigungsfrist keinesfalls zu verpassen. So vermeiden Sie eine ungewollte automatische Verlängerung der Haushaltsversicherung.
Achten Sie darauf, ob Sie rechtzeitig von Ihrer Versicherung über eine bevorstehende Vertragsverlängerung unterrichtet wurden. Falls diese der Informationspflicht nicht nachkommt, haben Sie das Recht auf eine sofortige Kündigung.
Bei bestimmten Ereignissen wie einem Umzug oder nach einem Schadensfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie dieses, um gegebenenfalls eher aus dem Vertrag auszusteigen.
Bei der vorzeitigen Kündigung eines längeren Vertrags kann es zur Rückforderung von Laufzeitrabatten kommen. Berechnen Sie daher, ob sich die verfrühte Auflösung finanziell lohnt.
Ihre österreichische Haushaltsversicherung können Sie nicht ins Ausland mitnehmen. Bei einem Umzug in ein anderes Land müssen Sie die Versicherung kündigen.
Nutzen Sie den Moment der Kündigung, um zu überprüfen, ob Ihre Versicherungssumme noch angemessen ist. Bei einem Wechsel können Sie diese an Ihre aktuellen Bedürfnisse anpassen.
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Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.