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Kann ich meinen Internetvertrag vorzeitig kündigen?

Ein Internetvertrag bindet Kundinnen und Kunden meist über einen längeren Zeitraum – nicht selten 12 oder sogar 24 Monate. Doch was passiert, wenn sich die Lebensumstände ändern, der Anbieter die Leistung nicht wie vereinbart erbringt oder plötzlich die Preise steigen? Viele fragen sich dann: Kann ich den Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit beenden? Dieser Ratgeber zeigt, in welchen Fällen eine vorzeitige Vertragsauflösung möglich ist, worauf Sie achten sollten und wie Sie Ihre Rechte geltend machen können.

Kurz zusammengefasst:

 

Die vorzeitige Kündigung eines Internetvertrags ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig – etwa bei einem Umzug, massiven Leistungseinbußen oder Preisänderungen durch den Anbieter. In solchen Fällen greift das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist es, die gesetzlichen Fristen zu kennen, den Kündigungswunsch schriftlich und nachvollziehbar zu begründen sowie alle relevanten Nachweise beizulegen. Ein Anbieterwechsel kann eine Alternative sein, wenn der neue Anbieter den bestehenden Vertrag übernimmt oder eine nahtlose Umstellung gewährleistet.

Was ist mit der vorzeitigen Kündigung eines Internetvertrags gemeint?

Unter einer vorzeitigen Kündigung versteht man die Beendigung eines Vertragsverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der ordentlichen Kündigung, die zum Ende der Laufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgt, und der außerordentlichen Kündigung (auch Sonderkündigung genannt), die lediglich in Ausnahmefällen erlaubt ist. Diese Ausnahmeregelungen sind gesetzlich definiert und geben Ihnen ein Instrument zur Hand, um sich unter bestimmten Umständen verfrüht vom Internetvertrag zu lösen.

In welchen Fällen ist eine vorzeitige Kündigung möglich?

Es gibt mehrere Situationen, in denen das Sonderkündigungsrecht greift:

Umzug in ein Gebiet ohne Netzversorgung
Umzug in ein Gebiet ohne Netzversorgung

Wenn Sie in einen neuen Wohnort ziehen, an dem Ihr vorheriger Internetanbieter keinen Dienst anbietet, haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung dort nicht mehr erbringen kann.

Schlechte oder andauernd gestörte Leistung
Schlechte oder andauernd gestörte Leistung

Kommt es dauerhaft zu Verbindungsabbrüchen oder einer deutlich geringeren Geschwindigkeit als ausgemacht, haben Sie nach erfolgloser Mängelrüge das Recht auf eine verfrühte Vertragsauflösung. Dokumentieren Sie die Störungen genau und geben Sie dem Anbieter zunächst die Option zur Nachbesserung.

Erhöhung der Gebühren oder Vertragsänderungen
Erhöhung der Gebühren oder Vertragsänderungen

Erhöht der Internetanbieter die monatlichen Kosten oder ändert Vertragsinhalte einseitig zu Ihrem Nachteil, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie den Anpassungen ausdrücklich zustimmen oder sie vertraglich bereits vereinbart waren.

Todesfall oder schwerwiegende Härtefälle
Todesfall oder schwerwiegende Härtefälle

Im Todesfall eines Vertragspartners können Angehörige den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. Auch persönliche Ausnahmesituationen, beispielsweise ein längerer Krankenhausaufenthalt oder Pflegebedürftigkeit, können ein Sonderkündigungsrecht begründen, sofern sie nachweislich die Nutzung unmöglich machen.

Insolvenz oder Einstellung des Dienstes
Insolvenz oder Einstellung des Dienstes

Stellt der Internetanbieter seinen Dienst ein oder wird gar insolvent, endet das Vertragsverhältnis in der Regel automatisch oder kann bei Bedarf vorzeitig ausgesetzt werden.

Kulanzregelung durch den Anbieter
Kulanzregelung durch den Anbieter

In Einzelfällen zeigen sich Anbieter kulant, etwa wenn Sie eine lange Vertragsbeziehung oder andere nachvollziehbare Gründe für die Kündigung vorbringen. Diese Kulanz ist jedoch freiwillig und sollte immer individuell angefragt werden.

Wie kann ich meinen Internetvertrag vorzeitig kündigen? Schritt-für-Schritt-Anleitung

Formulierung der Kündigung
Formulierung der Kündigung

Nutzen Sie am besten ein Musterformular oder erstellen Sie ein formloses Schreiben mit Angaben zu Name, Kundennummer, Kündigungsgrund und gewünschtem Kündigungsdatum. Der Grund sollte eindeutig und nachvollziehbar sein.

Versand der Kündigung
Versand der Kündigung

Verschicken Sie den Brief idealerweise per Einschreiben mit Rückschein oder nutzen Sie – sofern angeboten – die digitale Kündigungsfunktion im Kundenportal. Die Kündigung muss an den Vertragspartner adressiert sein, also meist an den Anbieter direkt.

Reaktion des Anbieters abwarten
Reaktion des Anbieters abwarten

Erhalten Sie keine Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist (ca. zwei Wochen), haken Sie schriftlich nach. Sollte der Anbieter die Kündigung ablehnen, haben Sie noch die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle der RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) zu wenden.

Welche Fristen und Nachweise sind bei einer Sonderkündigung erforderlich?

Damit eine außerordentliche Kündigung wirksam wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Fristgerechte Einreichung:

In der Regel muss das Schreiben innerhalb von vier Wochen nach Eintritt des Kündigungsgrundes an den Internetanbieter übermittelt werden.

  • Belege:

Vorzulegen sind zum Beispiel eine Meldebestätigung beim Umzug, Nachweise über Störungen (z. B. Messprotokolle), Kopien der geänderten Vertragsbedingungen oder eine Sterbeurkunde.

  • Schriftform:

Eine mündliche Kündigung ist nicht rechtswirksam. Achten Sie unbedingt auf eine schriftlich dokumentierte Zustellung.

Mann mit Kündigungsunterlagen vor Laptop

Was passiert nach der Kündigung?

Rückgabe von Geräten

Modem, Router oder andere Leihgeräte müssen nach dem Vertragsende unversehrt zurückgeschickt werden. Prüfen Sie hierzu die entsprechenden Rückgabefristen und bewahren Sie den Versandnachweis (Quittung oder Sendungsnummer) jedenfalls gut auf.

Etwaige Kosten

Nach der Kündigung erhalten Sie eine Endabrechnung für alle bis dahin genutzten Leistungen. Dazu können anteilige Monatsgebühren, Versandkosten oder noch offene Beträge zählen. Werden Ihnen jedoch unrechtmäßige Forderungen verrechnet, sollten diese umgehend beanstandet werden.

Übergangsregelungen

Bei einem Anbieterwechsel können oft die Kundennummer sowie die Rufnummer bei Internetverträgen, die mit einem Festnetzanschluss kombiniert sind, übernommen werden. Eine unterbrechungsfreie Weiterversorgung durch einen neuen Anbieter ist möglich, sofern dieser rechtzeitig aktiviert wird.

Warum lohnt sich ein Anbieterwechsel statt einer Sonderkündigung?

Nicht immer ist die vorzeitige Vertragsauflösung der beste Weg. Ein geplanter Internetanbieterwechsel kann Vorteile bringen.

  • Er ist meist unkomplizierter als eine Sonderkündigung und führt in vielen Fällen zu besseren Konditionen, etwa mehr Geschwindigkeit zum gleichen Preis oder Zusatzleistungen wie Streaming-Optionen.
  • Der Wechsel ermöglicht es außerdem, gezielt auf Ihre aktuellen Bedürfnisse zu reagieren, sei es durch höhere Bandbreiten oder flexiblere Vertragslaufzeiten.
  • Manche Anbieter bieten zudem attraktive Wechselboni und erleichtern explizit die Mitnahme bestehender Leistungen.
  • Zusätzlich übernimmt der neue Anbieter üblicherweise die Kündigung beim bisherigen Anbieter, weshalb Sie sich praktischerweise nicht selbst darum kümmern müssen.

Ein Anbieterwechsel erlaubt es Ihnen, von diesen Entwicklungen aktiv zu profitieren, statt im alten Vertrag zu verharren. Planen Sie den Umstieg aber rechtzeitig. Doppelzahlungen lassen sich vermeiden, wenn der neue Vertrag erst nach Ende des alten beginnt oder durch Kulanz geregelt wird.

CHECK24 Hinweis

Achten Sie darauf, dass am neuen Wohnort eine Versorgung mit dem gewünschten Produkt technisch machbar ist. Nur so kann eine nahtlose Umstellung gewährleistet werden. Nutzen Sie dafür Online-Verfügbarkeitschecks. Nicht jeder Internetanschluss ist nämlich österreichweit gleich gut ausgebaut. Insbesondere Glasfaserinternet steht in ländlichen Regionen noch eingeschränkt zur Verfügung. Auch die maximale Bandbreite kann je nach Adresse stark variieren.

Sebastian Lex vom Vergleichsportal CHECK24
Das sagt unser Experte:

„Stellen Sie Internettarife in Ruhe gegenüber, bevor Sie wechseln. Geben Sie dafür einfach im CHECK24 Vergleich Ihre neue Adresse ein. Sie erhalten sofort eine Übersicht aller Anbieter an diesem Standort. Die Tarife lassen sich nach Preis, Vertragslaufzeit und inkludierten Leistungen sortieren. Das ist besonders nützlich, wenn Sie beim Wechsel nicht nur auf die Verfügbarkeit, sondern auch auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis achten möchten.“

Sebastian Lex, Vergleichsexperte bei CHECK24 Österreich

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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich
Viktoria Maria Blaschek, MA

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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Der Abschluss eines Produktvertrags über die CHECK24 Vergleiche ist einfach, sicher und in der Regel direkt online durchführbar. Ihre sensiblen Daten werden konsequent geschützt und mit größter Vorsicht behandelt.

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Auf Ihren Wunsch hin unterstützt Sie das CHECK24 Expertenteam bei allen offenen Fragen sowie bei der Suche nach dem für Sie idealen Angebot. Alle Vergleiche und Serviceleistungen sind für Sie stets kostenlos.