Ob verloren oder gestohlen – der Verlust des Handys kann ein echter Schock sein. Schließlich steckt in den kleinen Geräten nicht nur viel Geld, sondern auch ein Großteil des Alltags. Daher stellt sich in solchen Situationen meist rasch die Frage, wer den entstandenen Schaden ersetzt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Versicherungen bei einem verlorenen oder gestohlenen Handy einspringen können, welche Voraussetzungen gelten und worauf Sie besonders achten sollten, um im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Wenn Ihr Handy gestohlen oder verloren wurde, kommen grundsätzlich drei Versicherungsarten für die Übernahme des Schadens infrage: die Haushaltsversicherung, eine eigenständige Handyversicherung oder in manchen Fällen auch eine Kreditkartenversicherung. Ob tatsächlich geleistet wird, hängt davon ab, wie das Gerät abhandengekommen ist und welcher Versicherungsschutz konkret besteht.
Die Haushaltsversicherung schützt das bewegliche Inventar Ihres Haushalts vor verschiedenen Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Glasbruch und eben auch Einbruchsdiebstahl und Vandalismus. Dementsprechend kann sie den Diebstahl eines Handys ersetzen, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Entscheidend ist dabei vor allem die Art des Diebstahls.
Der Versicherungsschutz greift lediglich bei Einbruchsdiebstahl und innerhalb des Wohnraums. Dies ist etwa der Fall, wenn in Ihre Wohnung oder Ihr Haus eingebrochen und dabei das Smartphone entwendet wurde - vorausgesetzt, das Gerät befand sich im versicherten Haushalt. Außerdem kann die Haushaltsversicherung für den Schaden aufkommen, wenn das Smartphone aus einem versperrten Kfz gestohlen wurde, das zuvor aufgebrochen wurde. Jeder Einbruch muss nachweisbar sein (z. B. aufgebrochene Tür oder Fenster), dokumentiert und der Polizei gemeldet werden.
Auch Raub, also ein Diebstahl unter Anwendung oder Androhung von Gewalt, ist in den meisten Polizzen mitversichert.
Keinen Schutz bietet die Haushaltsversicherung bei einfachem Diebstahl unterwegs bzw. im öffentlichen Raum. Sie zahlt nicht, wenn Ihnen das Handy im Zug aus dem Rucksack entwendet oder im Restaurant von einem Tisch gestohlen wurde. Hier liegt nämlich kein Einbruch vor, sondern ein sogenannter Trick- oder Gelegenheitsdiebstahl.
Einige Haushaltsversicherungen verfügen über optionale Erweiterungen für einen „einfachen Diebstahlschutz außerhalb der Wohnung“. Diese Zusatzbausteine müssen aber ausdrücklich eingeschlossen und in der Polizze erwähnt sein.
Bei Verlust des Handys, also wenn es einfach vergessen wurde oder versehentlich aus der Tasche gefallen ist, leistet die Haushaltsversicherung generell nicht. Es besteht kein Anspruch, weil das bloße Verlieren kein versicherter Schadensfall ist. Die Versicherung unterstützt nur unvorhersehbare und von außen einwirkende Schadensereignisse.
Besonders problematisch wird es, wenn Versicherungen von grob fahrlässigem Verhalten ausgehen. Wer etwa das Handy unbeaufsichtigt im Gastgarten oder gut sichtbar im Auto liegen lässt, riskiert, dass selbst bei einem tatsächlichen Diebstahl kein Versicherungsschutz gilt. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Haushaltsversicherung nämlich die Leistung teilweise oder ganz verweigern.
Eine Handyversicherung, die separat abgeschlossen wird, bietet in der Regel einen umfassenderen Schutz. Je nach Tarif kann sie zusätzlich Diebstahl, Verlust, Bruch- und Feuchtigkeitsschäden abdecken. Sie übernimmt jedenfalls die Kosten, wenn das Ereignis im Vertrag klar als versichert angeführt ist, etwa bei versehentlichem Fallenlassen. Wichtig ist es daher, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Auch der Zeitwert des Geräts und der Selbstbehalt spielen eine Rolle.
Spezielle Kreditkartenversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenso helfen, beispielsweise dann, wenn das Handy mit der Karte bezahlt wurde und ein entsprechender Versicherungsschutz inkludiert ist. Die genauen Leistungen variieren aber je nach Anbieter und Kartenmodell. Oft sind sie auf einen bestimmten Zeitraum nach dem Kauf begrenzt. So kann die Versicherung etwa für einen Diebstahl kurz nach dem Kauf aufkommen. Kontrollieren Sie auch hier die Polizze.
Je nachdem, wie das Handy abhandengekommen ist, können unterschiedliche Maßnahmen notwendig sein. Wer schnell und überlegt reagiert, kann Folgeschäden begrenzen und mögliche Versicherungsansprüche besser durchsetzen.
Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.