Hotel- und Unterbringungskosten in der Haushaltsversicherung
Ein Rohrbruch, ein Brand oder ein schwerer Sturm: All das kann dazu führen, dass Ihre Wohnung oder Ihr Haus vorübergehend nicht mehr bewohnbar sind. In solchen Ausnahmesituationen stellt sich schnell die Frage: Wo kann ich jetzt unterkommen – und wer zahlt das? Genau hier setzt die Haushaltsversicherung an, die für die Kosten einer Ersatzunterkunft aufkommen kann. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wann und in welchem Umfang Hotel- oder Unterbringungskosten von der Versicherung gedeckt werden und worauf Sie im Schadensfall achten müssen.
Kurz zusammengefasst:
Die Haushaltsversicherung übernimmt Hotel- oder Unterbringungskosten dann, wenn Ihre Wohnung oder Ihr Haus infolge eines versicherten Schadens eine Zeit lang nicht nutzbar sind. Voraussetzung ist, dass die Leistungen in der Polizze enthalten sind. Die genaue Höhe der Erstattung hängt vom jeweiligen Tarif ab – häufig gelten Tages- oder Gesamthöchstbeträge. Damit die Kosten tatsächlich getragen werden, sind eine rasche und korrekte Schadensmeldung sowie eine gute Dokumentation entscheidend.
Wann zahlt die Haushaltsversicherung Hotel- und Unterbringungskosten?
Die Haushaltsversicherung kommt dann für die Kosten einer ersatzweisen Unterbringung auf, wenn Ihr Zuhause aufgrund eines versicherten Schadensfalls so stark beschädigt ist, dass Sie dort nicht mehr wohnen können.
Zu den typischen Schadensfällen gehören:
- Brand
- Blitzschlag
- Sturm oder Hagel
- Leitungswasserschäden
- Einbruchdiebstahl mit massiver Zerstörung
Die Bedingung für die Kostenübernahme ist, dass der Schaden in Ihrer Versicherungspolizze tatsächlich gedeckt ist. Prüfen Sie daher im Vorfeld genau, welche Leistungen Ihre Haushaltsversicherung beinhaltet.
Beachten Sie zudem: Wenn nur ein Teil Ihrer Wohnung betroffen ist – zum Beispiel ein einzelnes Zimmer – und die restlichen Wohnräume weiterhin verwendbar sind, wird eine Ersatzunterkunft in vielen Fällen nicht finanziert.
Welche Kosten für Unterkunft und Aufenthalt werden übernommen?
Die genaue Kostenübernahme hängt vom Versicherungsanbieter und dem gewählten Tarif ab. In der Regel zählen folgende Ausgaben dazu:
- Hotel- oder Pensionskosten: Die Versicherung zahlt die Übernachtungskosten, wenn Sie vorübergehend in einem Hotel oder einer Pension unterkommen müssen.
- Alternative Unterkünfte: Auch die Miete für eine Ferienwohnung oder ein möbliertes Appartement kann ersetzt werden.
- Zusatzkosten: Dazu zählen etwa Verpflegungskosten (sofern nicht im Hotelpreis enthalten) sowie Transportkosten, etwa für den Umzug in die Notunterkunft und zurück.
Halten Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig fest, da sie für die Rückerstattung notwendig sind.
Wie hoch ist die Erstattung durch die Haushaltsversicherung?
Grundsätzlich werden die Ausgaben für die Ersatzunterkunft so lange von der Versicherung ausgelegt, bis Sie wieder in Ihr Zuhause zurückkehren können. Allerdings gibt es meist klare Begrenzungen:
- Tageshöchstbetrag: Die Haushaltsversicherung ersetzt bis zu einem definierten Betrag pro Tag Ihre Unterbringungskosten – z. B. 100 Euro pro Tag.
- Maximale Gesamtsumme: Zusätzlich kann ein Gesamtlimit gelten, etwa bis zu 50.000 Euro für den gesamten Zeitraum.
Beispiel: Ist in Ihrer Polizze ein Tageslimit von 100 Euro und ein Gesamthöchstbetrag von 10.000 Euro festgelegt, übernimmt die Versicherung maximal 100 Euro pro Tag – und das so lange, bis der Gesamtbetrag von 10.000 Euro erreicht ist.
Wie muss ich im Schadensfall vorgehen?
Damit Ihre Haushaltsversicherung im Schadensfall für die Kosten einer Ersatzunterkunft aufkommt, sollten Sie systematisch und umsichtig vorgehen. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Schaden begrenzen
Versuchen Sie sofort, die Auswirkungen des Schadens so gering wie möglich zu halten. Bei einem Wasserschaden kann das etwa bedeuten, die Hauptwasserleitung abzudrehen. Wenn nach einem Sturm Fenster zerstört wurden, sollten Sie diese provisorisch abdecken. Achten Sie dabei aber stets auf Ihre eigene Sicherheit und bringen Sie sich niemals selbst in Gefahr.
Schaden schnell melden
Informieren Sie Ihre Versicherung so rasch wie möglich über den Vorfall. Viele Anbieter bieten rund um die Uhr erreichbare Notfall-Hotlines. Geben Sie alle relevanten Informationen an, also Art, Umfang und Zeitpunkt des Schadens sowie die betroffenen Bereiche.
Schaden dokumentieren
Halten Sie den Schaden sorgfältig fest, idealerweise mit Fotos, Videos und einer genauen Beschreibung. Diese Dokumentation ist entscheidend für die spätere Prüfung durch die Versicherung.
Zugang für Gutachter ermöglichen
Die Versicherung wird in vielen Fällen eine Sachverständige oder einen Sachverständigen zur Begutachtung schicken. Sorgen Sie dafür, dass diese Personen Zugang zu Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus erhalten und kooperieren Sie während des gesamten Prozesses.
Leistungsumfang abklären
Bevor Sie eine Unterkunft buchen, klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob die Hotel- oder Unterbringungskosten übernommen werden. Fragen Sie konkret nach, welche Kosten gedeckt sind, wie hoch die tägliche Erstattung ausfällt und ob es einen Gesamtbetrag gibt, der nicht überschritten werden darf.
Schriftliche Bestätigung einholen
Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung unbedingt schriftlich bestätigen, dass die Kosten für die Unterkunft bezahlt werden. Nur so haben Sie im Ernstfall eine verlässliche Grundlage für Ihre Ansprüche.
Unterkunft sorgfältig auswählen
Wählen Sie eine Ersatzunterkunft, deren Kosten im Rahmen des mit der Versicherung abgestimmten Budgets liegen. Andernfalls riskieren Sie, auf einem Teil der Ausgaben sitzen zu bleiben.
Belege einreichen
Nach Ihrem Aufenthalt müssen Sie sämtliche Rechnungen und Buchungsbestätigungen bei Ihrer Versicherung vorlegen. Sollte es Rückfragen geben oder sollten weitere Nachweise notwendig sein, reichen Sie diese zeitnah nach.
Rückkehr organisieren
Sobald Ihr Zuhause wieder bewohnbar ist, informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die nächsten Schritte. Klären Sie, ob behördliche Freigaben erforderlich sind, und organisieren Sie Ihren Rückzug aus der Übergangsunterkunft.
Abschluss prüfen und Unterlagen aufbewahren
Nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen wird die Versicherung die erstattungsfähigen Kosten überweisen. Kontrollieren Sie die Abrechnung auf Vollständigkeit und heben Sie alle Belege für eventuelle Rückfragen auf.
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Krzysztof Neumann, Teamleiter Kundenberatung bei CHECK24 Österreich
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Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.