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Autoversicherung: Unfallschaden auszahlen lassen

Ein Autounfall ist ein unerfreuliches Erlebnis, das Fragen aufwerfen kann, wenn es um die Regulierung des Schadens geht. Neben der klassischen Reparatur in einer Werkstatt gibt es auch die Möglichkeit der Schadensablöse durch die Autoversicherung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Auszahlung abläuft, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und worauf Sie schauen sollten, damit es keine negativen Überraschungen gibt.

Kurz zusammengefasst:

 

Je nach Situation und Versicherungsart können Sie sich von der Autoversicherung einen Unfallschaden auszahlen lassen. Bei Haftpflichtfällen haben Sie generell Anspruch auf eine Schadenregulierung ohne Reparatur, bei Kaskoschäden beruht die sogenannte fiktive Abrechnung auf Ihrem Vertragsinhalt. Die Schadenshöhe wird auf Basis eines Gutachtens berechnet, bei einer Auszahlung meist ohne Mehrwertsteuer und ggf. mit weiteren Abzügen.

Kann ich mir einen Unfallschaden auszahlen lassen?

Ob eine Auszahlung über die Autoversicherung überhaupt infrage kommt, hängt davon ab, wer die entstehenden Kosten übernimmt und welcher Versicherungszweig betroffen ist:

Haftpflichtschäden (Schaden durch eine andere Person)

Wird Ihr Fahrzeug durch einen Dritten beschädigt und kommt die Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Person für den Schaden auf, steht Ihnen das Recht auf Auszahlung zu. Sie müssen Ihr Auto nicht reparieren lassen, sondern können sich die Schadenshöhe auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags überweisen lassen.

Kaskoschäden (eigener Schaden bei Teil- oder Vollkasko)

Bei selbst verursachten Schäden oder Elementarereignissen (z. B. Hagel) springt die eigene Kaskoversicherung ein. Ob eine Auszahlung möglich ist, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Viele Versicherer erlauben sie in voller Höhe nur bei konkretem Nachweis oder mit Einschränkungen bzw. Abzügen (z. B. keine MwSt. oder nur Zeitwert).

CHECK24 Hinweis

Falls Ihr Auto geleast oder mittels Kredit finanziert ist, sollten Sie vorab klären, ob eine Auszahlung überhaupt gestattet wird. Die Rechte liegen in solchen Fällen oft beim Leasinggeber oder der Bank, nicht bei Ihnen als Nutzerin oder Nutzer.

Wann ist eine Schadensablöse sinnvoll?

In manchen Situationen kann eine direkte Schadensablöse helfen, Kosten zu vermeiden oder schlichtweg mehr Handlungsspielraum zu geben. Die bessere Option ist sie etwa,

  • wenn Sie das Fahrzeug selbst (günstiger) instand setzen können.
  • wenn Sie ein älteres Auto fahren, bei dem sich die teure Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt.
  • wenn Sie den Wagen ohnehin verkaufen oder abmelden möchten.
  • wenn Sie sich für den Schaden erst später Zeit nehmen oder die Mittel anderweitig nutzen wollen.
  • wenn es sich um kleinere Schäden handelt, die keinen technischen Einfluss haben und optisch nicht stören.

Beachten Sie, dass Bagatellschäden (z. B. kleine Lackkratzer) nicht immer ersetzt werden, insbesondere nicht bei Selbstverschulden und ohne Vollkaskoschutz.

zwei Autos in Unfall verwickelt

Wie funktioniert die Auszahlung? Schritt-für-Schritt erklärt!

Unfall dokumentieren

Halten Sie den Schaden sorgfältig fest: Machen Sie aussagekräftige Fotos, notieren Sie Ort und Zeitpunkt und dokumentieren Sie den Unfallhergang schriftlich. Ein Unfallbericht und eine Unfallskizze sind hilfreich, vor allem wenn der Sachverhalt strittig sein könnte. Bei Vorfällen mit Fremdverschulden benötigen Sie zusätzlich die Daten des Unfallgegners. Bei Personenschäden oder größeren Schäden empfiehlt es sich, die Polizei zu verständigen, damit ein offizielles Protokoll erstellt wird.

Schaden melden

Informieren Sie im Anschluss Ihre Versicherung umgehend über den Vorfall. Nutzen Sie dafür das Online-Formular Ihres Versicherers oder wenden Sie sich telefonisch bzw. per E-Mail an die Schadenabteilung. Ohne rechtzeitige Meldung innerhalb weniger Tage kann es zu Leistungskürzungen oder sogar zur Ablehnung der Auszahlung kommen.

Gutachten oder Kostenvoranschlag einholen

Wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen möchten, brauchen Sie eine objektive Schadensbewertung. Diese muss durch einen Sachverständigen erfolgen, den Sie nur bei einem Haftpflichtschaden frei wählen dürfen. In manchen Fällen reicht auch ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt, insbesondere bei kleineren Schäden. Das Gutachten enthält Informationen zum Reparaturbetrag, Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und gegebenenfalls Restwert. Es bildet die Grundlage für die sogenannte fiktive Abrechnung.

Auszahlung beantragen

Wenn das Gutachten vorliegt, können Sie der Versicherung mitteilen, dass Sie auf eine Reparatur verzichten und stattdessen eine Auszahlung des Schadensbetrags wünschen. Bei Haftpflichtschäden ist das grundsätzlich zulässig und Sie müssen keine Gründe nennen, bei Voll- oder Teilkaskofällen entscheidet die Polizze. Verlangen Sie jedenfalls eine schriftliche Bestätigung der Schadensablöse.

Abstimmung mit dem Versicherer

Die Versicherung prüft nun das Gutachten und erstellt ein Abrechnungsangebot. Liegt das deutlich unter dem Gutachten, können Sie Rücksprache halten, Nachbesserung verlangen oder ein Gegengutachten vorlegen. Nehmen Sie das Angebot erst an, wenn Sie damit einverstanden sind.

Entschädigung bekommen

Nach Einigung über die Schadenshöhe wird der Betrag auf Ihr angegebenes Referenzkonto überwiesen. Damit ist der Schadenfall abgeschlossen, zumindest betreffend der Autoversicherung. Sie sind danach frei in der Entscheidung, ob Sie den Schaden beheben, das Auto weiterfahren, verkaufen oder abmelden möchten. Heben Sie alle Unterlagen sorgfältig auf, falls es später zu Rückfragen kommt.

Wie wird die Höhe der Auszahlung berechnet?

Die Höhe der Auszahlung bei einem Unfallschaden richtet sich nach mehreren Faktoren, beispielsweise der Art der Versicherung (Haftpflicht oder Kasko), dem Schadenumfang (Totalschaden oder reparabel), der Abrechnungsmethode (mit oder ohne Rechnung) und den vertraglichen Vereinbarungen. Die Autoversicherung ermittelt den Erstattungsbetrag auf Basis des Wiederbeschaffungswerts, der geschätzten Reparaturkosten oder unter Berücksichtigung des Restwerts. Grundsätzlich gilt: Wer sich nicht für eine Reparatur entscheidet, muss bei der fiktiven Abrechnung mit Abzügen rechnen.

Haftpflichtfall – Schaden durch Dritte

  • Reparatur mit Rechnung: Die Versicherung zahlt die tatsächlichen Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer.
  • Fiktive Abrechnung (ohne Reparatur): Sie erhalten den netto kalkulierten Reparaturbetrag (ohne MwSt). Nutzungsausfall und Wertminderung können ebenfalls ersetzt werden.
  • Totalschaden: Die Auszahlung entspricht dem Wiederbeschaffungswert, abzüglich des Restwerts Ihres beschädigten Fahrzeugs.

Kaskofall – Schaden am eigenen Auto

  • Reparatur mit Rechnung: Die Versicherung übernimmt die brutto Reparaturkosten, zieht jedoch den vereinbarten Selbstbehalt ab.
  • Fiktive Abrechnung (wenn erlaubt): Es wird der netto Reparaturwert ersetzt, ohne MwSt. Der Selbstbehalt wird ebenfalls verrechnet. Nutzungsausfall und Wertminderung sind bei Kaskoschäden in der Regel nicht enthalten.
  • Totalschaden: Auch hier wird der Wiederbeschaffungswert minus Restwert erstattet, abzüglich Selbstbehaltes, sofern vereinbart.

Zusätzlich können Abzüge entstehen, wenn keine sicherheitsrelevanten Reparaturen (z. B. Airbag, Lenkung) durchgeführt und in der Polizze Ausschlüsse oder Höchstgrenzen vereinbart wurden. Die Versicherung zahlt immer nur das, was vertraglich gedeckt ist und sachlich begründet werden kann. Je nach Ausgangslage kann die Differenz zwischen einer Reparaturrechnung und der reinen Auszahlung mehrere Hundert Euro betragen.

Unfallschaden auszahlen lassen: Rechenbeispiel

Hier ist ein ausführliches Rechenbeispiel für alle genannten Szenarien im Haftpflicht- und Kaskofall. So sehen Sie auf einen Blick, wie unterschiedlich die Auszahlungsbeträge je nach Konstellation ausfallen können. Folgende Daten werden dafür angenommen:

  • Fahrzeug: 7 Jahre alter Ford Focus
  • Ursprünglicher Kaufpreis: 18.000 Euro
  • Wiederbeschaffungswert laut Gutachten: 7.500 Euro
  • Reparaturkosten laut Werkstatt/Gutachten: 6.000 Euro brutto (inkl. 20 % USt = 1.000 Euro)
  • Restwert bei Totalschaden: 2.500 Euro
  • Vertraglich vereinbarter Selbstbehalt (Kasko): 300 Euro
  • Nutzungsausfall: 35 Euro/Tag (angenommen 5 Tage)
  • Wertminderung: 400 Euro

 

Haftpflichtfall

  Berechnung Auszahlung
Reparatur mit Rechnung brutto Reparaturkosten: 6.000 € 6.000 €
Auszahlung (Fiktive Abrechnung) netto Reparaturkosten netto: 5.000 € + Nutzungsausfall: 175 € + Wertminderung: 400 € 5.575 €
Totalschaden Wiederbeschaffungswert: 7.500 € - Restwert: 2.500 € 5.000 € (Wertminderung & Nutzungsausfall ggf. zusätzlich möglich)

Kaskofall

  Berechnung Auszahlung
Reparatur mit Rechnung brutto Reparaturkosten: 6.000 € - Selbstbehalt: 300 € 5.700 €
Auszahlung (Fiktive Abrechnung) netto Reparaturkosten: 5.000 € - Selbstbehalt: 300 € 4.700 €
Totalschaden Wiederbeschaffungswert: 7.500 € - Restwert: 2.500 € - Selbstbehalt: 300 € 4.700 €

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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich

Viktoria Maria Blaschek, MA

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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