Der Teilzahlungsbetrag bei Strom und Gas
Die Strom- oder Gasrechnung gehört zu den fixen Ausgaben jedes Haushalts. Doch was genau steckt eigentlich hinter dem sogenannten Teilzahlungsbetrag, den Sie regelmäßig an Ihren Energieversorger überweisen? Wie er zustande kommt, wovon er abhängt und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können, ist nicht immer bekannt. Deshalb erfahren Sie in diesem Ratgeber, warum der Teilbetrag eine wichtige Rolle für Ihre Finanzen spielt – und worauf Sie achten sollten, um Überraschungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden.
Kurz zusammengefasst:
Der Teilzahlungsbetrag ist eine monatliche oder vierteljährliche Vorauszahlung auf Ihre voraussichtlichen Energiekosten. Er basiert auf Ihrem früheren Verbrauch, aktuellen Preisen und – bei neuen Verträgen – Schätzwerten. Ziel ist eine gleichmäßige Kostenverteilung über das Jahr. Abgerechnet wird am Jahresende, wobei zu viel gezahlte Beträge zurückerstattet oder Nachzahlungen fällig werden können. Eine sorgfältige Einschätzung schafft Planungssicherheit im Alltag.
Was sind die Teilbeträge?
Teilzahlungsbeträge – oft auch als Abschläge bezeichnet – sind regelmäßige Vorauszahlungen an Ihren Strom- oder Gasversorger. Sie werden üblicherweise monatlich oder vierteljährlich entrichtet und orientieren sich an Ihrem geschätzten Jahresverbrauch. Die erste Abbuchung erfolgt meist zu Beginn des Lieferzeitraums.
Ziel dieser Aufteilung ist es, die Energiekosten gleichmäßig über das Jahr zu strecken. So lassen sich größere Einmalbeträge vermeiden und Sie behalten Ihre laufenden Ausgaben besser im Blick.
Wie wird der Teilzahlungsbetrag berechnet?
Die Höhe Ihres Abschlags ergibt sich aus einer Kombination verschiedener Faktoren. Dabei berücksichtigen Energieversorger folgende Grundlagen:
- Vorjahresverbrauch: Der Energieversorger zieht den vom Netzbetreiber gemeldeten Verbrauch des vergangenen Jahres oder der letzten Abrechnungsperiode heran. Diese Daten bieten eine verlässliche Ausgangslage.
- Verbrauchsmuster: Änderungen im Nutzungsverhalten, wie eine höhere Belegung des Hauses oder verbesserte Energieeffizienzmaßnahmen, können ebenfalls berücksichtigt werden.
- Tarifdetails: In den Abschlag fließen die jeweils gültigen Preise für Strom oder Gas ein – inklusive Steuern, Netzentgelten und sonstigen Abgaben.
- Preisänderungen: Wenn Preisanpassungen seitens des Versorgers bekannt sind, werden diese ebenfalls in die Kalkulation einbezogen. In derartigen Situationen haben Sie bei einem Fixtarif ein Sonderkündigungsrecht. Prüfen Sie, ob ein Anbieterwechsel sinnvoll ist.
- Ohne Verbrauchshistorie: Wenn Sie neu in eine Wohnung ziehen oder den Anbieter wechseln, liegen dem Versorger oft keine individuellen Verbrauchsdaten vor.
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Orientierung an Durchschnittshaushalten: In solchen Fällen erfolgt eine Schätzung auf Basis vergleichbarer Haushaltsgrößen, Bewohneranzahl und üblicher Verbrauchsmuster.
Beispielrechnung
Um den Teilzahlungsbetrag festzulegen, wird Ihr Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh) mit dem derzeitigen Energiepreis multipliziert.
In diesem Gesamtpreis sind sämtliche Steuern und Abgaben enthalten – nicht jedoch etwaige Neukundenboni oder Wechselprämien. Diese werden separat auf der Jahresabrechnung gutgeschrieben.
Das Ergebnis wird dann durch die Anzahl der Zahlungsintervalle geteilt.
Angenommen:
Ein Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.600 kWh pro Jahr und einem kWh-Preis von 0,20 Euro zahlt im Jahr insgesamt 720 Euro (3.600 kWh × 0,20 Euro). Bei monatlicher Zahlung ergibt das einen Abschlag von 60 Euro pro Monat (720 Euro ÷ 12 Monate).

Warum kann ich nicht einfach den tatsächlichen Verbrauch monatlich zahlen?
Eine monatlich exakte Abrechnung des Strom- oder Gasverbrauchs klingt zunächst fair – ist aber in der Praxis kaum umsetzbar. Denn:
- Saisonale Unterschiede: Der Energiebedarf variiert im Jahresverlauf stark – insbesondere bei Heizung oder Warmwasser. Im Winter sind die Verbrauchswerte oft deutlich höher als im Sommer.
- Technischer Aufwand: Die meisten Haushalte haben noch keine automatisierte Verbrauchserfassung. Die Zählerstände werden meist nur einmal jährlich vom Netzbetreiber abgelesen und an den Energieversorger übermittelt.
- Verwaltungskosten: Eine monatlich genaue Abrechnung würde für Anbieter einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten – mit entsprechenden Kosten für alle Beteiligten.
Daher hat sich das System der Teilzahlungen mit einer abschließenden Jahresabrechnung als praktikable Lösung etabliert.
Was passiert, wenn ich zu viel oder zu wenig bezahlt habe?
Nach Ablauf des Abrechnungsjahres erfolgt ein Abgleich: Die Summe Ihrer geleisteten Abschlagszahlungen wird dem tatsächlichen Energieverbrauch gegenübergestellt.
- Nachzahlung: Haben Sie mehr Energie verbraucht, als durch die Abschläge gedeckt war, müssen Sie die Differenz nachzahlen.
- Guthaben: War Ihr Verbrauch niedriger als angenommen, erhalten Sie entweder eine Rückzahlung auf Ihr Referenzkonto oder das Guthaben wird mit künftigen Zahlungen verrechnet.
In beiden Fällen wird der Teilbetrag für das kommende Jahr an den neuen Verbrauch angepasst – das sorgt für eine realistischere Kalkulation und reduziert das Risiko größerer Abweichungen in der nächsten Periode.

"Wurde der Teilzahlungsbetrag zu hoch oder zu niedrig angesetzt, können Sie auch selbst um eine Überarbeitung dessen bitten. Zudem kann ein Anbieterwechsel in Frage kommen – insbesondere wenn sich die Energiepreise geändert haben oder Ihr aktueller Tarif nicht mehr zu Ihrem Verbrauchsverhalten passt. Hier lohnt sich der Tarifvergleich über CHECK24."
Sebastian Lex, Vergleichsexperte bei CHECK24 Österreich
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Online-Redakteurin
Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.